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Freycinetmaß

Europäische Norm fur die Abmessungen der Schleusen bestimmter Kanäle. Diese vom 5. August 1879 stammende Norm legte die Lange der Schleusen auf 39 Meter bei einer Breite von 5,20 Meter fest, damit sie von Lastkähnen mit einem Gewicht von 300 oder 350 Tonnen und einem Tiefgang von 1,80 Meter bis 2,20 Meter befahren werden können. Im Anschluss an diese Norm wurden Ende des 19.Jahrhunderts und Anfang des 20. Jahrhunderts zahlreiche Arbeiten zur Modernisierung der Kanäle und zur Harmonisierung der Binnenschifffahrt in Angriff genommen.

Schiffe mit dem Freycinetmaß dürfen 38,5 Meter auf 5,05 Meter nicht überschreiten. Dies entspricht heutzutage der europäischen Binnenschiffsklasse I.
Zu Beginn der 2000er Jahre stimmten in Frankreich 5 800 Kilometer Binnenschifffahrtswege mit ihr überein, welche von 23% des Binnenschifffahrtsverkehrs befahren wurden.