
Menschenhandel:
Bei diesem Schlagwort wird meist die Prostitution genannt. Dies ist völlig richtig. Wie sieht es aber mit Bauarbeiter, Schlachter, Service-Kräfte in Hotels oder Haushaltshilfen aus?
Autorin Naike Juchem
In der Resolution der Genralversammlung der Vereinten Nationen am 2. Dezember 1949, ist unter der Resulutionsnummer 317 (IV) die Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution und anderer, ist folgendes im Präambel zu lesen:
– Da die Prostitution und das sie begleitende Übel des Menschenhandels zum Zwecke der Prostitution mit der Würde und dem Wert der menschlichen Person unvereinbar sind und das Wohl des einzelnen, der Familie und der Gemeinschaft gefährden, da sich hinsichtlich der Unterbindung des Frauen- und Kinderhandels die folgenden internationalen Übereinkünfte in Kraft befinden:
1.) Internationales Übereinkommen vom 18. Mai 1904 zur Gewahrung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel, in der geänderten Fassung nach dem von
der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 3. Dezember 1948 gebilligten Protokoll.
Artikel 1 der Resolution
Die Vertragsparteien dieser Konvention kommen überein, jede Person zu bestrafen, die, um die Leidenschaften einer anderen zu befriedigen:
1. eine andere Person, selbst mit deren Einwilligung, zu Zwecken der Prostitution beschafft, sie dazu verleitet oder verführt;
2. die Prostitution einer anderen Person, selbst mit deren Einwilligung, ausnutzt.
Soweit eine UN Resolution aus dem Jahr 1949. Die Realität in fast allen Ländern der Welt zeigt ein ganz anderes Bild.
Menschenhandel ist die moderne Form der Sklaverei
Mindestens 21 Millionen Menschen weltweit sind gezwungen, mit der wenig oder gar ohne Bezahlung zu arbeiten, und können nichts dagegen tun.
Menschenhändler nutzen die schwächsten der Gesellschaft aus, und dies nichr nur in Deutschland, Frankreich, Niederlande, China, Saudi-Arabien, Dubai oder den USA. Selbst in Schwellen- und Entwicklungsländern gibt es Menschenhandel. Aber auch in Kriegs- und Krisengebieten werden sehr oft Mädchen und Frauen verschleppte, die den Soldaten, Milizionäre oder Rebellen als Sexsklavinnen dienen müssen. Auch werden Mädchen und Frauen zu Ehe gezwungen und dienen somit als Belohnung für Soldaten oder als Mittel, um neue Kämpfer zu rekrutierten.
Meldungen von Entführungen für Zwangsehen und sexueller Ausbeutung sind im Nahen Osten, Afghanistan, Pakistan, Myanmar, Philippinen, Brasilien, Kolumbien, Mexiko und in zentral- und westafrikanischen Ländern ebenfalls bekannt.
Menschenhandel in den USA
Nach FBI Berichten aus dem Jahr 2020, stellte die US-Bundesbehörde fest, dass Los Angeles eines der wichtigsten Zentren für den Menschenhandel in den USA ist. Die meisten Opfer sind in den inländischen Menschenhandel verwickelt. Tatsächlich waren 75 % der Opfer von Menschenhandel in Kalifornien amerikanische Staatsbürger. Obwohl Frauen und Mädchen überproportional häufig von Menschenhandel betroffen sind, sind die Hälfte der erwachsenen Opfer und ein Drittel der Kinder männlich.
Man denkt bei dieser enormen Zahl oft automatisch an Prostitution und selten oder gar nicht, an Arbeitskräfte in der Landschaft, Industrie oder Seefahrt.
Durch eine oft gezwungene Abhängigkeit, haben die Opfer kaum eine Möglichkeit aus dieser Abhängigkeit zu fliehen. Sei es, weil man illegal in einem Land ist oder Schulden bei Gläubiger hat. Als Pfand werden oft Pässe, Aufenthaltsrecht – oder eben dieses nicht, die Situation der Familie im zurückgelassen Heimatland, oder die eigene Abhängigkeit, genommen. Mit anderen Worten: Jeder kann ein Opfer von Menschenhandels werden.
Weltweiter Menschenhandel
Nach dem United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC ) Bericht von 2020 machen Frauen und Kinder 70 % der dokumentierten Fälle des weltweiten Menschenhandels aus. Dem Bericht zufolge, wurden 83 % Frauen und 72 % Mädchen sexuell ausgebeutet. Im Vergleich liegt die Prozentzahl für sexuelle Ausbeutung von Männern bei 10 % und von Jungen bei 27 %.
Nach Angaben verschiedener Menschenrechtsorganisationen wurden 2020 in 54 Ländern 10.772 Menschen Opfer von Menschenhandel, davon waren
45 % Frauen und 17 % Mädchen unter der Volljährigkeit.
In Ländern in Ostasien und am Pazifik wurden 2019 demnach 60 % der Opfer sexuell ausgebeutet und 38 % Opfer von Zwangsarbeiten.
Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak und Afghanistan sind besonders häufig betroffen und werden in Camps oder während der Flucht von kriminellen Banden rekrutiert und zu Sex- oder Sklavenarbeit gezwungen.
In der Karibik, Nord- und Zentralamerika bezieht sich die Mehrheit der Meldung von Menschenhandel auf Opfer sexueller Ausbeutung. Von 87 % der gemeldeten Fälle sind dreiviertel auf sexuelle Ausbeutung zurückzuführen und 25 % davon auf minderjährige Mädchen.
Zudem werden Kinder, Frauen und Männer in Nordamerika Opfer gemischter Ausbeutung, dass heißt sowohl Sexuelle- und Zwangsarbeit, als auch erzwungener Kriminalität.
Die Anzahl der dokumentierten Fälle in Bezug auf Menschenhandel ist 2019 höher als in den letzten 13 Jahren und lag bei 254.000 Opfern. Diese werden jedoch nicht nur sexuell ausgebeutet, sondern auch zum Betteln und zur Organentnahme gezwungen.
Im Jahr 2019 wurden 40 % mehr Fälle gemeldet als noch 2011. Der Grund für die hohe Zahl könnte daran liegen, dass dieser Problematik auf globaler Ebene immer mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird und dadurch nicht nur schneller erkannt, sondern auch besser bekämpft werden kann. Nichtsdestotrotz gibt es wesentlich mehr Fälle als bekannt. Daher schätzen die Vereinten Nationen, dass es sich weltweit um 2,7 Millionen Opfer handelt!
Besonders auffällig ist, dass es sich in den meisten Fällen um Menschenhandel innerhalb der Landesgrenzen mit den eigenen Bürgern handelt und weniger um internationalen Menschenhandel.
In den Jahren von 2010 bis 2019 haben sich die Opfer innerhalb der Grenzen mehr als verdoppelt. 2010 waren es 27 % und 2019 lag die Anzahl der Betroffenen bei 58 %.
Menschenhandel muss bestraft werden
Laut Juri Fedotow, Chef des UNODC in Wien, ist es Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, das Problem des Menschenhandels besonders in Konfliktgebieten und in der Gesellschaft zu bekämpfen. In sehr vielen Ländern wird Menschenhandel immer noch nicht Strafrechtlich verfolgt oder dieser zu unterbinden ernsthaft ins Auge gefasst.
In einigen Ländern in West- und in Südafrika, sowie in manchen afrikanischen Inselstaaten fehlt es immer noch an Gesetzgebungen gegen den Menschenhandel oder auch an einer gesetzlichen Berichterstattung über den Menschenhandel.
Auch in einzelnen Ländern im Nahen Osten und in Nordafrika gibt es noch keine spezifischen Gesetze zum Menschenhandel.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine Länder gibt, in denen Fortschritte vorzuweisen sind. Mittlerweile haben 15 Afrikanische Länder eine Änderung ihres Strafgesetzes vorgenommen, und diese an die Definition des UN-Menschenhandelsprotokolls anzupassen und Menschenhandel selbst zu einer Straftat zu machen.
Das Palermo-Protokoll der UN
Die international gültige Definition von Menschenhandel stammt von den Vereinten Nationen, welche im Jahr 2000 durch das Zusatzprotokoll – auch Palermo Protokoll genannt, zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels verabschiedet wurde.
Es handelt sich dabei nicht um ein eigenständiges Abkommen sondern eben um ein Zusatzprotokoll, das im Rahmen der UN-Konvention gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität verabschiedet wurde.
Neben dem Zusatzprotokoll gegen Menschenhandel enthält das UN-Abkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ein weiteres Protokoll, das auch Folgen für die aktuelle Anti-Menschenhandelspolitik hat, nämlich das
Zusatzprotokoll: gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg.
Im Palermo-Protokoll wird Menschenhandel in Art. 3 folgendermaßen definiert.
Im Sinne dieses Protokolls
a) bezeichnet der Ausdruck
Menschenhandel die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen;
b) ist die Einwilligung eines Opfers des Menschenhandels in die unter Buchstabe a genannte beabsichtigte Ausbeutung unerheblich, wenn eines der unter Buchstabe a genannten Mittel angewendet wurde;
c) gilt die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme eines Kindes zum Zweck der Ausbeutung auch dann als Menschenhandel, wenn dabei keines der unter Buchstabe a genannten Mittel angewendet wurde;
d) bezeichnet der Ausdruck Kind; Personen unter achtzehn Jahren.
Man spricht von Menschenhandel, wenn bestimmte Handlungen mit bestimmten Mitteln und zu bestimmten Zielen vollbracht werden.
Im Kampf gegen Menschenhandel tut sich etwas
In den meisten europäischen Ländern wurde Menschenhandel 2004 zu Straftaten erklärt, auch wurde zwischen 2004 und 2011 die Gesetze zu Menschenhandel in den meisten asiatischen Ländern erlassen.
Laut dem BKA (Bundeskriminalamt) in Wiesbaden, wurden im Oktober 2016 die Straftatbestände des Menschenhandels im deutschen Strafrecht neugestaltet. Dadurch kommt Deutschland den Vorgaben des Europäischen Parlamentes nach, Menschenhandel und vor allem die Ausbeutung von Kindern und Erwachsenen in all ihren Facetten zu bekämpfen.
Naike Juchem, 26. Januar 2022
Quelle
– BKA Bericht über Menschenhandel
– FBI report on human trafficking in the USA, 2020
– United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC): “What is Human Trafficking”