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Burgruine Neublankenheim

Die im Ahbachtal gelegene Höhenburg Neublankenheim reicht bis ins 12. Jahrhundert zurück, wo sie erstmalig erwähnt wird.

Neublankenheim wurde als Grenzburg am Schnittpunkt der „Großterritorien“ Köln, Jülich, Luxemburg und Trier errichtet. Eine erste Erwähnung der Burg durch ihren Bauherrn Gerhard V. von Blankenheim gibt eine Urkunde der Belehnung durch den Markgrafen von Jülich 1341.
Doch die dendrochronologische Datierung eines Balkens aus dem 1.Obergeschoß der Westwand erwies Baumaßnahmen schon für 1335/39.

Nach dem Aussterben der Blankenheimer 1406 und häufigem Besitzwechsel (u:a. Schleiden,
Manderscheid, Mirbach) verfiel die Burg allmählich wegen ihrer abseitigen Lage. 1569 wird sie in Urkunden als baufallig bezeichnet und Ende des 16.Jh. ist sie nicht mehr bewohnbar.
Seit 1987 ist der Landkreis Daun Eigentümer der Burg.

Die Burganlage

Die Burg liegt an einem alten Verkehrsweg durch das Ahbachtal auf einem schmalen Grat, den ein Halsgraben durchtrennt. Auf dem dreieckigen Burgplateau von 20 m Breite und 40 m Länge stand die kompakte Burganlage zeittypisch ein „Festes Haus“ mit repräsetativer 5- geschossiger, fensterreicher Schaufassade zum Tal, aber turmflankierter Schildmauer über dem Halsgraben.
Vom ehemaligen Baubestand der Burg ist nur der breite, südliche Teil mit drei Außenmauern und dem Rest einer Zwischenwand erhalten geblieben, gut die Häfte ist abgestürzt.
Beachtlich sind die 3 m starke, bis zu 14 m hohe Schildmauer mit Originalverputz, die Breche des Burgtores mit einem oberen und unteren Wehrgang und die zwei Flankentürme die nur aus den anschließenden Gebäuden zugänglich waren. Um den über 20 m hohen, 3-geschossigen Westturm führte eine gedeckte Außengalerie, über dem Burgtor eine Schlitzscharte und Erker. Der Südostturm beginnt erst im Obergeschoß und ruht auf Konsolen und einem Kehlgesims aus Rotsandstein.

Die Unterteilung des Innenhofes ist unbekannt, vermutlich ein großer, zwei- oder dreischiffiger Saal, denn zu beiden Seiten des Burgtores schlossen die Räumlichkeiten an, deren Balkendecken und Fenster man heute sieht. Erhalten blieb auch ein Rest der Nordwand, mit Verputz und steingerahmter Tür im Obergeschoß sowie die Anschlussecke zur Westmauer. Sicher nachweisbar sind ein verschüttetes Kellergeschoß unter der Ostseite und insgesamt vier darüber aufgehende Stockwerke. Nur die Fenster zum Tal waren mit Sitznischen ausgestattet, nahe der Schildmauer als schmale Schlitzfenster, danach werden sie größer und mit roten Sandsteingewänden gerahmt. Die Westfassade besaß im 1. Obergeschoß einen Balkon und eine Tür auf die Turmgalerie.

Die Burg Landeck bei Klingenmünster

Die Burg Landeck im geschichtlichen Überblick

Die erste Erwähnung der Burg Landeck liegt nach urkundlicher Erwähnung im Jahr 1237. Die Burg hat damals aber schon bestanden, denn es handelt sich um einen Teilungsvertrag der Leininger Güter zwischen den Grafen Friedrich lll. und Emich IV. von Leiningen und nicht um eine Gründungsurkunde. Emich erhielt Landeck mit allen ihren Gütern. Die Burg war ein Reichslehen. Lehnsherren waren die Grafen von Zweibrücken und die Grafen von Leiningen. 1290 verlieh König Rudolf von Habsburg nach dem Tod Emichs V. von Leiningen-Landeck die zurückgefallene Hälfte der Reichsburg an seinen Neffen, den elsässischen Landvogt Otto IV. von Ochsenstein. Seit Beginn des 14. Jahrhunderts versuchte die Abtei Klingenmünster, Landeck und die umliegenden Güter als ihr Eigentum auszuweisen. Das betraf vor allem die Anteile der Ochsensteiner. Auch die Pfalzgrafen bei Rhein strebten danach, sich der Burg zu bemächtigen. So geschah es, dass 1405 Friedrich von Ochsenstein ein Viertel seines Anteils an den Bischof Raban von Speyer verkaufte und es sodann drei Besitzerparteien auf der Burg gab, die Grafen von Zweibrücken-Bitsch, die Herren von Ochsenstein und das Bistum Speyer. 1525 gelang es den Bauern des elsässischen Kolbenhaufens die Burg zu erobern und niederzubrennen.Es scheint aber, dass die Schäden bald wieder behoben waren. Nach dem Aussterben der Herren von Ochsenstein 1485 und der Grafen von Zweibrücken-Bitsch-Lichtenberg 1570 erhöhten die pfälzischen Kurfürsten ihren Besitzanteil an der Burg zunächst auf drei Viertel und vervollständigten ihn schließlich 1709 durch Tausch mit dem Bistum Speyer. Mittlerweile war die Burg jedoch durch französische Truppen zerstört worden. Doch Kurpfalz blieb alleiniger Besitzer bis zur Französischen Revolution. Die eindrucksvolle Burgruine gehört heute zu den von ,Burgen, Schlösser, Altertümer Rheinland-Pfalz“ verwalteten denkmalgeschützten Objekten.


Der Bergfried

Der Bergfried

Das architektonische Schmuckstück der Burg ist der noch bis zu einer Höhe von 23 Metern aufragende, mit 9 x 8,50 m fast quadratische Bergfried. Er gehört zu den schönsten und besterhaltenen Wehrtürmen der Pfalz, gilt gleichsam als Musterbeispiel eines Bergfrieds überhaupt. Seine Wände sind durchgehend mit vorzüglich gearbeiteten Buckelquadern verkleidet. Mit Ausnahme der Zugangstür und einigen Lüftungsschlitzen verfügt der Turm über keine weiteren ursprünglichen Öffnungen. Die regelmäßig über die Turmwände verteilten quadratischen Löcher sind sogenannte Rüst- oder Gerüstlöcher. In ihnen steckten einst die Streben des freitragenden Baugerüsts. Typisch für einen mittelalterlichen Bergfried ist der hochgelegene Eingang in den Turm mit dem davor angebrachten Podest, an das ein hölzerner Treppenaufgang gelehnt war. Bei Gefahr konnte sich die Burgbe satzung darüber für eine gewisse Zeit gefahrlos in den Turm zurückziehen und die Treppe zumindest teilweise einreißen In späterer Zeit ist in Höhe des Wehrgangs ein Zugang auf die Mantelmauer gebrochen worden. Zu ihm gelangt man heute über eine Außentreppe. Der ursprüngliche Turmeingang kann nicht mehr genutzt werden. Das Burgmuseum im Turminnern ist erweitert und neu eingerichtet worden.

Die Zisterne

Die Zisterne

Zisternen waren auf den Burgen die üblichen Vorrichtungen, mit denen Regenwasser zur Verwendung als Brauchwasser aufgefangen wurde. Auch Burg Landeck verfügte über eine Zisterne. die sich im Burghof befindet.Es handelt sich um eine restaurierte Filterzisterne. Im Gegensatz zu einer Tank- zisterne, die lediglich Regenwasser auffing, wird bei einer Filterzisterne das eingelaufene Wasser von Schmutz und Beimengungen gereinigt. Eine Filterzisterne verfügt über eine Sickergrube und einen Entnahmeschacht. Das Zisternenbecken ist mehrere Meter tief in den Felsboden eingegraben worden. Meistens wurden die Wände zusätzlich mit Tonschichten abgedichtet. Auf Landeck misst das Becken acht Meter im Quadrat. In der Mitte steht der wie eine Brunnenröhre aussehende Entnahmeschacht. Seine untere Steinreihe ist mit Öffnungen versehen. Um den Schacht herum ist das gesamte Zisternenbecken mit Geröll, Sand und zerschlagenem Felsgestein verpackt und verdichtet. Die meisten Zisternen waren mit einem Steinpflaster belegt, so auch auf Landeck. Es entstand somit ein zur Nutzung verfügbar gemachter Fußboden. Das von den Dächern gewonnene Regenwasser floss in Rinnen geleitet über den Burghof hin zur Zisterne und drang durch eine oder mehrere Einlaufoffnungen im Fußboden in die Gesteinsschichten ein, wo es zum Zisternenboden hin einsickerte. Verunreinigungen blieben an den Steinen hängen. Man vermutet, dass das Wasser auch mit Mineralien versetzt worden ist, sodass es in gewissen Grenzen trinkbar war. Durch die Öffnungen im Entnahmeschacht sickerte das Wasser in die Schachtröhre ein und konnte mit einem Eimer über eine Haspel nach oben transportiert werden.


Quelle: Landeckverein e.V.
Text: Peter Pohlit, Annweiler

Die Marksburg

Immer wieder bemüht sich die Burgenforschung um eine klare typologische Erfassung der Burgen durch Zuweisung in bestimmte Kategorien. Dabei orientiert man sich an der topografischen Lage, der Funktion und der Bauform. Doch alle bisherigen Versuche, Burgen in eine logische und verständliche Typologie zu zwängen, blieben unbefriedigend, da Burgen eben keine schematischen sondern individuell geprägte Bauwerke sind.

Nimmt man z.B. die Topografie als Kriterium, so unterscheidet man generell zwischen der Höhenburg und der Niederungsburg, die im flachen Gelände steht und zumeist als Wasserburg ausgeprägt ist. Nun gibt es aber Wasserburgen mit Wassergräben und Burgen, die auf Inseln in Seen, Teichen oder Flüssen (Pfalzgrafenstein), sogar auf Meeresinseln ruhen. Ausnahmsweise können auch Höhenburgen Wassergräben aufweisen (Stahleck über Bacharach).

Bei den Hohenburgen lassen sich solche in Gipfel lage (Marksburg) und solche in Spornlage unter- scheiden. Spornburgen, die bewusst den natürlichen Schutz von nach drei Seiten abfallenden Bergspornen und Vorgebirgen suchten, sind seit dem 12. Jahrhundert ein besonders häufiger, auch im Mittelrheintal bevorzugter Lagetyp (Sterrenberg, Stahleck, Gutenfels), dabei manchmal auch in Hanglage (Ehrenfels). Um dem mit der Spornlage verbundenen Nachteil einer Überhöhung durch die angrenzenden Berghänge zu begegnen, stellte man der Bergseite gerne den Bergfried (Gutenfels) oder eine verdickte Mauer, eine Schildmauer, entgegen (Sterrenberg, Stahleck, Ehrenfels, Schönburg)
Unterscheidet man Burgen gemäß ihrer Funktionen, so scheitert man sofort, da die meisten Burgen im Mittelalter mehrere wichtige Aufgaben zugleich erfüllten: Schutzbauten, Wohnsitze, Zentren des höfischen Lebens, der Gerichtsbarkeit, der Verwaltung der Wirtschaft sowie Symbole der Herrschaft, Macht und der Landesbefriedung (Landesburg). Am Rhein kommt noch die Erhebung von Zöllen hinzu. Begriffe wie ,,Zollburg“, ,,Stadtburg“ oder ,,Hafenburg“ vermengen freilich Funktion und Topografie.

Leider fällt auch die Untergliederung von Burgen nach ihren Architekturelementen schwer. Eine ,,Schildmauerburg“ z.B. ist ebenso ein architekto nischer Bautyp wie ein topografischer, da Schildmauerburgen sich nur auf Vorgebirgen finden. Auch gab es Burganlagen, sogenannte Mantelmauerburgen, die zur Betonung ihrer Gipfellage die Ringmauer extrem hoch ausführten, so dass sie aus der Ferne wie gewaltige Türme wirkten. Ähnlich problematisch ist der Terminus ,,Felsenburg“. Diesen in den Fels hinein gearbeiteten Burgen fehlen zwar zumeist solche Bauten wie Bergfried, Palas, Zwinger etc., doch lassen sie sich baulich aber auch nicht eindeutig definieren. Topografisch gehören sie zur Kategorie der Höhenburgen (z. B. Fleckenstein/Elsass)

Alle Typologien werden freilich durch den Umstand eliminiert, dass bei vielen Burgen Funktion und Architektur einem steten, mitunter sogar gravierenden Wandel unterlagen. Aus Wohnsitzen von Adeligen konnten Landesburgen werden, auf denen fortan Verwalter saßen. Dabei konnten sie von schlichten Schildmauerburgen zu mächtigen Festungen mutieren.

Die Marksburg ist in topografischer Hinsicht leicht zu klassifizieren. Sie gehört generell zur Gattung der ,,Höhenburgen“ und innerhalb dieser zur Gattung der ,,Gipfelburgen“. Funktionell wird die Kategorisierung schon schwerer, denn die Marksburg durchlief mehrere unterschiedliche Funktionen, wuchs vom Sitz Eppsteinischer Vasallen (Gefolgsleute) zum landesherrschaftlichen Burgschloss diente im 18. Jahrhundert sogar als kleiner Garnisonsstandort mit Festungscharakter, aber auch als Staatsgefängnis und Invalidenheim. In gewissem Sinne war die Marksburg zeitweilig auch eine echte Schutzburg, denn die mächtigen Grafen von Katzenelnbogen benötigten sie im 14. Jahrhundert zur Sicherung ihres in unmittelbarer Burgnähe betriebenen Silberbergbaus.