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Die Sprache der Katzen

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Vier Wege, um zu erkennen, ob Ihre Katze Sie liebt – eine wissenschaftliche Studie von Dr. Emily Blackwell.

Selbst die treuesten Katzenbesitzer fragen sich irgendwann, wenn sie vielleicht mitten in der Nacht schweißgebadet aufwachen, ob ihre Katze sie wirklich liebt. Hundeliebhaber weisen gerne selbstgefällig darauf hin, dass der Hund seit jeher der beste Freund des Menschen ist.

Untersuchungen zeigen jedoch, dass der Ruf der Katze als kaltes und unnahbares Haustier unverdient ist.

Aufgrund ihrer evolutionären Abstammung sind Hauskatzen von Natur aus unabhängiger als Hunde. Die wilden Vorfahren unserer Katzen lebten nicht in sozialen Gruppen, wie es bei Hunden der Fall ist. Im Zuge der Domestizierung entwickelten Katzen jedoch die Fähigkeit, soziale Beziehungen nicht nur zu anderen Katzen, sondern auch zu Menschen aufzubauen.

Auch wenn sie sich nicht wie Hunde auf Menschen verlassen, um sich sicher zu fühlen, zeigen viele Katzen Zuneigung zu ihren Bezugspersonen und scheinen die Gesellschaft ihrer menschlichen Gefährten sehr zu schätzen. Ihre Bindung an den Menschen wird teilweise durch die Erfahrungen beeinflusst, die sie als Kätzchen im Umgang mit Menschen gemacht haben.

Katzen verhalten sich dem Menschen gegenüber genauso wie ihren katzenartigen Freunden gegenüber. Das Geheimnis, ob sich Ihre Katze an Sie gebunden fühlt, liegt also in ihrem Verhalten.

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1. Achten Sie auf den Geruchssinn

Die Fähigkeit, mit anderen Katzen über weite Entfernungen zu kommunizieren, wenn sie nicht mehr physisch anwesend sind, war ein Vorteil ihrer wilden Vorfahren. Unsere Hauskatzen haben sich diesen „Supersinn“ bewahrt und verlassen sich stark auf diese Form der Kommunikation.

Insbesondere nutzen Katzen den Geruchssinn, um Mitglieder ihrer sozialen Gruppe oder Familie zu identifizieren, indem sie ein gemeinsames Duftprofil erstellen. Katzen haben Duftdrüsen an den Flanken, am Kopf und um die Ohren herum und reiben ihren Kopf oft an Menschen und Gegenständen, die ihnen vertraut sind und sie beruhigen.

Reibt Ihre Katze ihren Kopf oder ihre Seite an Ihren Beinen? Das weiche Gefühl, das Sie an Ihren Waden spüren, ist ein großes Kompliment für Ihre Katze, die Sie als Freund erkennt.

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2. Beobachten Sie, wie sie Sie begrüßen

Eines der offensichtlichsten Anzeichen dafür, dass Ihr geliebtes Haustier Sie gern hat, ist die Art und Weise, wie Ihre Katze Sie grüßt. Wenn Katzen Mitglieder ihrer sozialen Gruppe begrüßen, zeigen sie Signale, die auf Freundschaft und den Wunsch nach Annäherung hinweisen. Diese Signale zeigen Katzen auch dem Menschen.

Ein aufrecht gehaltener Schwanz zeigt eine freundliche Absicht (das katzenartige Äquivalent zum Winken) und weist auf Vertrautheit, Vertrauen und Zuneigung hin. Manche Katzen benutzen auch einen aufrechten Schwanz in Form eines Fragezeichens, um jemanden zu begrüßen, den sie mögen, oder um zu signalisieren, dass sie spielen möchten.

Katzen verflechten manchmal ihre Schwänze als Zeichen der Freundschaft, und das menschliche Äquivalent dazu ist, dass sie ihren Schwanz um deine Wade wickeln.

Sich umzudrehen und ihren verletzlichen Unterbauch zu entblößen, ist eine weitere Geste, die zeigt, dass eine Katze Ihnen vollstes Vertrauen entgegenbringt. Katzen bevorzugen es jedoch, am Kopf und im Nackenbereich gestreichelt zu werden, so dass dies in der Regel keine Bitte um eine Bauchstreicheleinheit ist.

Versuche, den Bauch einer Katze zu streicheln, führen oft zu einem hastigen Rückzug oder sogar zu Krallen. Der Zirpen- oder Trillergruß ist ein melodiöses Geräusch, das Katzen machen, wenn sie bevorzugten Personen Hallo sagen. Wenn Ihre Katze also auf diese Weise zu Ihnen singt, können Sie sicher sein, dass sie sich freut, Sie zu sehen.

Das vertraute Gefühl, wenn Ihre Katze Ihre Kniekehlen berührt, kann auch ein Zeichen dafür sein, dass sie eine besonders enge Bindung zu Ihnen empfindet. Der Kopfstoß, die katzenhafte Version des Abklatsches, ist normalerweise den engsten Katzenfreunden und den Menschen vorbehalten, denen die Katze am meisten vertraut.

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3. Achten Sie auf Blinzeln

Möglicherweise signalisiert Ihre Katze ihre Zuneigung auch heimlich durch die Art, wie sie Sie ansieht. Wenn Katzen fremden Menschen oder anderen Katzen, die sie nicht kennen, begegnen, begrüßen sie sie normalerweise mit einem unbewegten Blick. Bei Katzen, zu denen sie eine gute Beziehung haben, blinzeln sie jedoch eher langsam.

Forschungen haben ergeben, dass langsames Blinzeln mit einem positiven emotionalen Zustand verbunden ist und ein Zeichen von Vertrauen, Zufriedenheit und Zuneigung sein kann, ähnlich wie ein menschliches Lächeln. Wenn Sie das Kompliment erwidern möchten, blinzeln Sie und Ihre Katze blinzelt vielleicht zurück. Dies ist eine gute Möglichkeit, eine Bindung zu Ihrer Katze aufzubauen, wenn sie nicht gerne berührt wird.

Leo liegt auf mir. Foto:privat

4. Sie kommen nah heran

Katzen schützen ihren persönlichen Raum sehr und mögen es nicht, wenn ungebetene Gäste in diesen eindringen. Wenn eine Katze Ihnen erlaubt, sich ihr zu nähern, deutet das auf eine enge Bindung hin, vor allem, wenn der Kontakt häufig oder lange andauert.

Wenn sie sich für ein Nickerchen auf Ihrem Schoß zusammenrollt, ist das ein Zeichen für tiefes Vertrauen. Das Ablecken Ihrer Hand oder Ihres Gesichts kann also ein Zeichen der Zuneigung sein, auch wenn sich diese mit Widerhaken besetzten Zungen nicht gerade sanft anfühlen.

Veröffentlicht von Dr. Emily Blackwell, University of Bristol, Großbritannien, 6. September 2022
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Der Doktor und das liebe Vieh

Zum Stand der neuen Gebührenverordnung bei Tierärzte, welche seit November 2020 in Kraft getreten ist.

Autorin Naike Juchem

Wer Haustier besitzt, weiß, dass mitunter ein Tierarzt Besuch in der Praxis oder vor Ort nicht immer billig ist. Seit November 2022 wurden die Preise für tierärztliche Leistungen bis das dreifache erhöht. Grund dafür ist die neue Tierärztegebührenordnung von der Bundesregierung. Diese Verordnung regelt, wie viel Geld Tierärzte für ihre Leistungen berechnen dürfen. Seit 23 Jahren hat sich an der Gebührenverordnung für Tierärzte nicht geändert. Dieses Jahr hat der Bundesrat einer Neufassung jener Verordnung zugestimmt. Die Erhöhung sei nach Angaben von dem Deutschen Tierärzte Verband auf die zum einen wirtschaftlichen Gegebenheiten und zum anderen auf neuere Untersuchungsverfahren in der Tiermedizin zurück zu führen. Auch, so nach den Worten des Bundesverband der Tierärzte, soll mit der neuen Verordnung ein Anreiz für die Attraktivität des Berufs und letztlich der Fortbestand vieler Praxen gesichert werden.

Ein einfaches Beispiel an Hundebesitzer zeigt, dass die Kosten bei einer normalen Beratung von 13,47 € (Stand 2020) auf 23,62 € angestiegen sind.
Wenn Katzenhalter früher (Stand 2020) 8,98€ für eine Beratung bezahlt haben, steigt diese nun auf den gleichen Betrag wie Hunde – also 23,62 €

Nun haben sehr viele Menschen meist ein oder zwei Haustiere. Wer nun zum Beispiel ein Pferd hat, muss für eine Allgemeine Untersuchung mit Beratung 30,78 € bezahlen. Die Allgemeine Untersuchung mit Beratung bei kleinen Hauswiederkäuer, wie zum Beispiel Zwergziegen, liegt nun bei 12,34 €.
Auch bei der gewerblichen Haltung von Tieren in der Landwirtschaft steigen die Preise an. Viele Landwirte stehen nun vor neuen Herausforderungen, in der ohnehin schon sehr angespannten Lage.

Nun möchte ich zumindest 3 Paragraphen aus dem Gebührenverzeichnis für tierärztliche Leistungen mit Stand vom 12. Mai 2022 aufzeigen.

Im Anhang kann man sich gerne die 84 Seiten jener Verordnung durchlesen. Des Weiteren kann man sich 32 von insgesamt 1006 Punkten dieses
Gebührenverzeichnisses durchlesen.

§ 1 Grundsatz

(1) Die Gebühren, Entschädigungen, Auslagen und die Entgelte für Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien (Vergütungen) für die beruflichen Leistungen der Tierärztinnen und Tierärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, insbesondere nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage. Werden diese Leistungen von juristischen Personen erbracht, gilt Satz 1 entsprechend.

(2) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebührensätze entsprechen dem einfachen Satz. Eine Vereinbarung oder Forderung geringerer Gebühren ist nur in den Fällen des § 5 Absatz 1 zulässig; § 5 Absatz 2 bis 4 bleibt unberührt.

(3) In den im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebührensätzen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.

§ 2 Gebührenhöhe

(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zu bestimmen, insbesondere unter Berück-sichtigung
1. der Schwierigkeit der Leistungen,
2. des Zeitaufwandes,
3. des Zeitpunktes des Erbringens der Leistungen,
4. des Wertes des Tieres und
5. der örtlichen Verhältnisse.

Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu bleiben.

(2) Der Zeitpunkt des Erbringens der Leistung ist besonders zu berücksichti-
gen, wenn die Leistung in einem der folgenden Zeiträume erbracht wird:
1. täglich im Zeitraum von 18 Uhr bis 8 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
2. am Wochenende im Zeitraum von freitags 18 Uhr bis 8 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
3. an gesetzlichen Feiertagen im Zeitraum von 0 Uhr bis 24 Uhr (Feiertag).

Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 gilt nicht, sofern für Leistungen, die bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag erbracht werden, in der Anlage besondere Gebühren vorgesehen sind. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen der regulären Sprechstunden, auch nach Vereinbarung, in einer tierärztlichen Praxis, Tierärztlichen Klinik oder sonstigen tierärztlichen Einrichtung erbracht werden.

§ 3 Gebührenhöhe in besonderen Fällen

(1) Gebühren sind nach den einfachen Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses zu berechnen, wenn der Tierhalter tierärztliche Leistungen in Anspruch nimmt


1. auf Grund einer allgemeinen öffentlich-rechtlichen Anordnung oder

2. im Rahmen eines mit öffentlichen Mitteln geförderten Verfahrens, für das eine Kostenvereinbarung zwischen dem Kostenträger und der für den Zuständigkeitsbezirk des Kostenträgers örtlich zuständigen Tierärztekammer getroffen worden ist.
Die Regelungen über die Gebühren für amtstierärztliche Verrichtungen und solche tierärztlichen Leistungen, die eine Tierärztin oder ein Tierarzt in amtlicher Eigenschaft erbringt, bleiben unberührt.

(2) Soweit besondere Schwierigkeiten der tierärztlichen Leistung oder ein erheblicher Zeitaufwand dies rechtfertigen, kann in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 eine höhere Gebühr berechnet werden.

(3) Für Leistungen, die auf Verlangen des Tierhalters bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach Absatz 1 um 100 Prozent und bei landwirtschaftlich genutzten Tieren, die der Erwerbstätigkeit ihres Halters dienen, um 75 Prozent.

Blutabnahme bei Mimi

Grundleistungen

Die Gebühren für Grundleistungen bei landwirtschaftlich genutzten Tieren, die der Erwerbstätigkeit ihres Halters dienen, bemessen sich nach dem Einfachen nachstehender Sätze; dies gilt nicht für Leistungen, die bei Nacht oder am Wochenende jeweils außerhalb der regulären Sprechstunden einer tierärztlichen Praxis, Tierärztlichen Klinik oder sonstigen tierärztlichen Einrichtung sowie an einem Feiertag erbracht werden.

1. Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung (auch schriftlich oder fernmündlich) 11,26 €

2. Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung, das gewöhnliche Maß übersteigend, einschließlich eingehender Vorbereitung, beispielsweise bei Verhaltensstörungen, Physikalischer Therapie und im Rahmen von Naturheilverfahren, z.B. Akupunktur, Homöopathie etc. 30,78 €

3. Dokumentation aufgrund gesetzlicher Vorgaben 11,20 €

4. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Pferd, Hausequiden, Kameliden 30,78 €

5. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Rind 20,54 €

6. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Kalb 17,83 €

7. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, kleine Hauswiederkäuer 12,34 €

8. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Ferkel 12,34 €

9. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Mastschwein 15,39 €

10. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Zuchtschwein 20,54 €

11. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Pelztier, Zucht- und Mastkaninchen 23,25 €

12. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Nutzgeflügel 5,14 €

13. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Rassegeflügel, Volierenvögel 11,26 €

14. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Stubenvögel 11,26 €

15. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Großpsittaciden 23,62 €

16. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund, Katze, Frettchen 23,62 €

17. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Heimsäugetiere 15,39 €

18. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Reptilien und Amphibien 23,62 €

19. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Fische 24,62 €

20. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, nicht domestizierte Tiere 36,94 €

21. Allgemeine Untersuchung ohne Beratung 21,41 €

22. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Pferd, Hausequiden, Kameliden 24,62 €

23. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Rind 10,26 €

24. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Kalb 14,78 €

25. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, kleine Hauswiederkäuer 8,21 €

26. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Ferkel 8,21 €

27. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Mastschwein 12,34 €

28. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Zuchtschwein 14,77 €

29. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Pelztier, Zucht- und Mastkaninchen 18,56 €

30. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Nutzgeflügel 4,13 €

31. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Rassegeflügel, Volierenvögel 9,23 €

32. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Stubenvögel 9,20 €

Folgend ist der Link zu dem Aktuellen Gebührenverzeichnis aufgeführten.

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Kabinettfassung/tieraerztegebuehrenordnung-got-kabinett.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Naike Juchem, 23. November 2022

Quelle: – http://www.bmel.de
– Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.
http://www.tieraerzteverband.de
Fotos: privat