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Der Doktor und das liebe Vieh

Zum Stand der neuen Gebührenverordnung bei Tierärzte, welche seit November 2020 in Kraft getreten ist.

Autorin Naike Juchem

Wer Haustier besitzt, weiß, dass mitunter ein Tierarzt Besuch in der Praxis oder vor Ort nicht immer billig ist. Seit November 2022 wurden die Preise für tierärztliche Leistungen bis das dreifache erhöht. Grund dafür ist die neue Tierärztegebührenordnung von der Bundesregierung. Diese Verordnung regelt, wie viel Geld Tierärzte für ihre Leistungen berechnen dürfen. Seit 23 Jahren hat sich an der Gebührenverordnung für Tierärzte nicht geändert. Dieses Jahr hat der Bundesrat einer Neufassung jener Verordnung zugestimmt. Die Erhöhung sei nach Angaben von dem Deutschen Tierärzte Verband auf die zum einen wirtschaftlichen Gegebenheiten und zum anderen auf neuere Untersuchungsverfahren in der Tiermedizin zurück zu führen. Auch, so nach den Worten des Bundesverband der Tierärzte, soll mit der neuen Verordnung ein Anreiz für die Attraktivität des Berufs und letztlich der Fortbestand vieler Praxen gesichert werden.

Ein einfaches Beispiel an Hundebesitzer zeigt, dass die Kosten bei einer normalen Beratung von 13,47 € (Stand 2020) auf 23,62 € angestiegen sind.
Wenn Katzenhalter früher (Stand 2020) 8,98€ für eine Beratung bezahlt haben, steigt diese nun auf den gleichen Betrag wie Hunde – also 23,62 €

Nun haben sehr viele Menschen meist ein oder zwei Haustiere. Wer nun zum Beispiel ein Pferd hat, muss für eine Allgemeine Untersuchung mit Beratung 30,78 € bezahlen. Die Allgemeine Untersuchung mit Beratung bei kleinen Hauswiederkäuer, wie zum Beispiel Zwergziegen, liegt nun bei 12,34 €.
Auch bei der gewerblichen Haltung von Tieren in der Landwirtschaft steigen die Preise an. Viele Landwirte stehen nun vor neuen Herausforderungen, in der ohnehin schon sehr angespannten Lage.

Nun möchte ich zumindest 3 Paragraphen aus dem Gebührenverzeichnis für tierärztliche Leistungen mit Stand vom 12. Mai 2022 aufzeigen.

Im Anhang kann man sich gerne die 84 Seiten jener Verordnung durchlesen. Des Weiteren kann man sich 32 von insgesamt 1006 Punkten dieses
Gebührenverzeichnisses durchlesen.

§ 1 Grundsatz

(1) Die Gebühren, Entschädigungen, Auslagen und die Entgelte für Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien (Vergütungen) für die beruflichen Leistungen der Tierärztinnen und Tierärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, insbesondere nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage. Werden diese Leistungen von juristischen Personen erbracht, gilt Satz 1 entsprechend.

(2) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebührensätze entsprechen dem einfachen Satz. Eine Vereinbarung oder Forderung geringerer Gebühren ist nur in den Fällen des § 5 Absatz 1 zulässig; § 5 Absatz 2 bis 4 bleibt unberührt.

(3) In den im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebührensätzen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.

§ 2 Gebührenhöhe

(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zu bestimmen, insbesondere unter Berück-sichtigung
1. der Schwierigkeit der Leistungen,
2. des Zeitaufwandes,
3. des Zeitpunktes des Erbringens der Leistungen,
4. des Wertes des Tieres und
5. der örtlichen Verhältnisse.

Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu bleiben.

(2) Der Zeitpunkt des Erbringens der Leistung ist besonders zu berücksichti-
gen, wenn die Leistung in einem der folgenden Zeiträume erbracht wird:
1. täglich im Zeitraum von 18 Uhr bis 8 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
2. am Wochenende im Zeitraum von freitags 18 Uhr bis 8 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
3. an gesetzlichen Feiertagen im Zeitraum von 0 Uhr bis 24 Uhr (Feiertag).

Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 gilt nicht, sofern für Leistungen, die bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag erbracht werden, in der Anlage besondere Gebühren vorgesehen sind. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen der regulären Sprechstunden, auch nach Vereinbarung, in einer tierärztlichen Praxis, Tierärztlichen Klinik oder sonstigen tierärztlichen Einrichtung erbracht werden.

§ 3 Gebührenhöhe in besonderen Fällen

(1) Gebühren sind nach den einfachen Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses zu berechnen, wenn der Tierhalter tierärztliche Leistungen in Anspruch nimmt


1. auf Grund einer allgemeinen öffentlich-rechtlichen Anordnung oder

2. im Rahmen eines mit öffentlichen Mitteln geförderten Verfahrens, für das eine Kostenvereinbarung zwischen dem Kostenträger und der für den Zuständigkeitsbezirk des Kostenträgers örtlich zuständigen Tierärztekammer getroffen worden ist.
Die Regelungen über die Gebühren für amtstierärztliche Verrichtungen und solche tierärztlichen Leistungen, die eine Tierärztin oder ein Tierarzt in amtlicher Eigenschaft erbringt, bleiben unberührt.

(2) Soweit besondere Schwierigkeiten der tierärztlichen Leistung oder ein erheblicher Zeitaufwand dies rechtfertigen, kann in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 eine höhere Gebühr berechnet werden.

(3) Für Leistungen, die auf Verlangen des Tierhalters bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach Absatz 1 um 100 Prozent und bei landwirtschaftlich genutzten Tieren, die der Erwerbstätigkeit ihres Halters dienen, um 75 Prozent.

Blutabnahme bei Mimi

Grundleistungen

Die Gebühren für Grundleistungen bei landwirtschaftlich genutzten Tieren, die der Erwerbstätigkeit ihres Halters dienen, bemessen sich nach dem Einfachen nachstehender Sätze; dies gilt nicht für Leistungen, die bei Nacht oder am Wochenende jeweils außerhalb der regulären Sprechstunden einer tierärztlichen Praxis, Tierärztlichen Klinik oder sonstigen tierärztlichen Einrichtung sowie an einem Feiertag erbracht werden.

1. Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung (auch schriftlich oder fernmündlich) 11,26 €

2. Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung, das gewöhnliche Maß übersteigend, einschließlich eingehender Vorbereitung, beispielsweise bei Verhaltensstörungen, Physikalischer Therapie und im Rahmen von Naturheilverfahren, z.B. Akupunktur, Homöopathie etc. 30,78 €

3. Dokumentation aufgrund gesetzlicher Vorgaben 11,20 €

4. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Pferd, Hausequiden, Kameliden 30,78 €

5. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Rind 20,54 €

6. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Kalb 17,83 €

7. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, kleine Hauswiederkäuer 12,34 €

8. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Ferkel 12,34 €

9. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Mastschwein 15,39 €

10. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Zuchtschwein 20,54 €

11. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Pelztier, Zucht- und Mastkaninchen 23,25 €

12. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Nutzgeflügel 5,14 €

13. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Rassegeflügel, Volierenvögel 11,26 €

14. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Stubenvögel 11,26 €

15. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Großpsittaciden 23,62 €

16. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund, Katze, Frettchen 23,62 €

17. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Heimsäugetiere 15,39 €

18. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Reptilien und Amphibien 23,62 €

19. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Fische 24,62 €

20. Allgemeine Untersuchung mit Beratung, nicht domestizierte Tiere 36,94 €

21. Allgemeine Untersuchung ohne Beratung 21,41 €

22. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Pferd, Hausequiden, Kameliden 24,62 €

23. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Rind 10,26 €

24. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Kalb 14,78 €

25. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, kleine Hauswiederkäuer 8,21 €

26. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Ferkel 8,21 €

27. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Mastschwein 12,34 €

28. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Zuchtschwein 14,77 €

29. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Pelztier, Zucht- und Mastkaninchen 18,56 €

30. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Nutzgeflügel 4,13 €

31. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Rassegeflügel, Volierenvögel 9,23 €

32. Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Stubenvögel 9,20 €

Folgend ist der Link zu dem Aktuellen Gebührenverzeichnis aufgeführten.

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Kabinettfassung/tieraerztegebuehrenordnung-got-kabinett.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Naike Juchem, 23. November 2022

Quelle: – http://www.bmel.de
– Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.
http://www.tieraerzteverband.de
Fotos: privat

Tiere am Arbeitsplatz

Meine Hündin Mira im Fahrerhaus

Ich bin der festen Überzeugung, dass Tiere am Arbeitsplatz für die tägliche Arbeit, Stress und Konzentration, einen erheblichen Anteil zur Verringerung dieser drei Punkte beitragen – für den Besitzer sowieso und auch für die Mitarbeiter:innen.

In meinem Fall war ich 2012 Selbstständig, als ich mich entschlossen hatte, einen Hund aufzunehmen. Durch private Umstände habe ich mein Geschäft nicht mehr und musste dann schauen, wie ich meine heutige Arbeit mit dem Hund verbinden kann/muss.
Da ich seit 2016 Fernverkehr fahre, muss meine Hündin mit mir fahren. Mira ist seit August 2012 immer in meiner Nähe und selbst im Lkw hat sie damit keine Probleme. Selbst wenn sie mal ungeplant raus muss, ist dies kein Problem.

Mira möchte in „ihr“ Auto

Seit dem 5. Januar 2022 habe ich noch eine Fundkatze im Auto dabei. Auch hier ist es wie bei Mira. Mimi fühlt sich im Auto wohl und verhält sich brav. Sie springt nicht im Auto herum, um zum Beispiel aufs Lenkrad zu steigen oder mir ins Sichtfeld zu springen.

Mimi am 10. Januar 22

Durch beide Tiere habe ich schon viele positive Gespräche gehabt und sehe ja auch die Reaktionen bei Kunden, wenn deren Mitarbeiter:innen meine Tiere streicheln, mit ihnen reden oder gar Leckereien geben.

Mira und Mimi an einer Ladestelle in Calden

Natürlich kommt oft das Argument: Ein Tier Tier im Lkw oder Büro macht Schmutz. Ich denke, jeder hat schon Arbeitsplätze gesehen, welche nicht gerade die Vorstellung von einer allgemeinen und verständlichen Sauberkeit zeigen.

Mimi und Mira im Firmenauto

Nun ein Artikel von Amelie Graen, aus dem STERN vom 27.06.2019

Sieben erwiesene Gründe, warum in jedem Büro ein Hund sein sollte

Fast jedes zweite Unternehmen verbietet Tiere im Büro. Warum für Hunde eine Ausnahme gemacht werden sollte, zeigen sieben wissenschaftlich belegte Fakten. 

Es soll sie ja geben: Menschen, die keine Hunde im Büro mögen. Einige haben Angst, andere ekeln sich vor den Tieren oder befürchten, dass die Konzentration der Kollegen leiden könnte. Fast jedes zweite Unternehmen verbietet daher Tiere am Arbeitsplatz. Dass nicht jeder Mitarbeiter mit seinem Haustier im Büro erscheinen kann, ist klar. Papageien, die den Vorgesetzten nachplappern, Hasen, die ständig davon hoppeln oder Ratten, die Kabel anknabbern, sind fürs Büro wahrscheinlich eher weniger geeignet. Eine Ausnahme aber bilden Hunde. Warum die Tiere für alle Beteiligten – sofern sie nicht gerade unter einer besonders schweren und seltenen Hunde-Allergie leiden – nur Vorteile hätten, zeigen diese sieben wissenschaftlich belegten Fakten:

Mira am Rhein in Dormagen

1. Hunde verbessern das Arbeitsklima 

Jeder, der schon mal einen Hund im Büro erlebt hat, dürfte es kennen: Sogar Kollegen, die sonst eher grimmig oder zurückhaltend wirken, sind auf einmal wie verwandelt. Dass Hunde tatsächlich das Arbeitsklima verbessern, hat der Bundesverband Bürohund nun auch mit einer Studie belegt.

Der Verband befragte 1300 Erwerbstätige in Deutschland. Mehr als 90 Prozent der Studien-Teilnehmer, die in einem Büro mit Hund arbeiteten, sagten, sie würden durch das Tier eine Verbesserung des Arbeitsklimas wahrnehmen. 

2. Hunde senken Stress 

Dass Hunde allgemein Stress vermindern und den Blutdruck ihrer Besitzer senken können, haben bereits zahlreiche Studien bewiesen. So hat zum Beispiel Randolph Barker von der Virginia Commonwealth University herausgefunden, dass sich Mitarbeiter mit Hund deutlich weniger gestresst fühlen als ihre Kollegen.

„Beim Streicheln eines Hundes werden Hormone freigesetzt, die Stress vermindern. Auch die kurze Unterbrechung der Arbeit tut unserem Gehirn gut. Insgesamt sind Mitarbeiter in Firmen mit Bürohunden deutlich weniger Burnout-gefährdet“, sagte auch Markus Beyer, Gründer und Vorsitzender des Bundesverband Bürohund, dem stern.

Die wissenschaftliche Erklärung: Bei regelmäßigem Streicheln eines Hundes wird das Bindungshormon Oxytocin ausgelöst und das Stresshormon Cortisol abgebaut. 

Leo und Mira

3. Hunde stärken die Psyche 

Hunde vermindern aber nicht nur Stressreaktionen des Körpers, sie können allgemein die Psyche stärken. Das haben Forscher der University of British Columbia 2018 mit einer Studie gezeigt, über die „Science Daily“ berichtete. Die Wissenschaftler befragten 246 Studenten, die an einer Therapiestunde mit Hunden teilnahmen. Direkt nach der Therapiesitzung berichteten die Studenten, dass sie sich weniger gestresst und glücklicher fühlten.

„Die Ergebnisse waren bemerkenswert“, sagte Stanley Coren, einer der Studienautoren. „Sogar zehn Stunden später berichteten die Studenten noch, dass sie etwas weniger negative Gefühle hatten als sonst. Sie fühlten sich besser unterstützt und weniger gestresst als Studenten, die nicht an der Therapiestunde teilgenommen haben.“ 

Milou und Enno

4. Hunde spenden Trost 

In einer Statista-Studie im Auftrag von XING und dem kununu-Ranking der tierliebsten Arbeitgeber in Deutschland sagten 37 Prozent der Befragten: Das Streicheln von Hunden im Büro sei in stressigen Zeiten trostspendend. Der Kontakt zu den Tieren könnte laut der Studie der University of British Columbia vor allem Menschen mit Depressionen und Angstgefühlen helfen. 

5. Hunde wirken sich positiv auf die Gemeinschaft aus 

Für vier von zehn Befragten stärken Hunde außerdem die soziale Gemeinschaft unter den Kollegen. Das ist auch einigen Unternehmen nicht neu. So sollen im Amazon-Hauptquartier in Seattle beispielsweise mehr als 6.000 Bürohunde sein, wie der Konzern auf seinem Blog schreibt. Demnach schätze man den Spaß und die Dynamik, die die Tiere in den Arbeitsalltag brächten, ebenso würden sie die Mitarbeiter untereinander mehr verbinden. 

6. Hunde motivieren die Mitarbeiter 

Hunde lenken nur ab und verschwenden dadurch wertvolle Arbeitszeit? Im Gegenteil: Die Befragten der Studie der University of British Columbia gaben an, ihr Energielevel sei nach der Therapie-Stunde mit den Hunden angestiegen. Auch der Bundesverband Bürohund bestätigt diese Erkenntnisse. 

Grillfest in der Firma

7. Hunde steigern das Ansehen des Arbeitgebers 

Auch wenn Unternehmen ein noch größeres Ansehen gewinnen wollen, könnte es eine gute Idee sein, Hunde im Büro zu erlauben. Laut der Statista-Studie von Xing steigt für ein Drittel der deutschen Berufstätigen die Attraktivität des Arbeitgebers, wenn dieser Haustiere am Arbeitsplatz erlaubt.

Und, nicht zu vergessen:

Hunde sind niedlich.

Zugegeben, dieser Fakt ist möglicherweise noch nicht wissenschaftlich nachgewiesen, aber…

Autorin Amelie Graen

Quellen: „Bundesverband Bürohund“-Studie, „Virginia Common Wealth University“-Studie, „Science Daily“, „Amazon Blog“, Statista-Studie Xing

Fotos: privat