Kindersoldaten als Akteure der neuen Kriege

Kindersoldat in Nordvietnam Wikilmages, Pixabay, 5. Dezember 2021.
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Eines vorweg, für den Begriff „Kindersoldaten“ gibt es keine international verbindliche Definition. In Artikel 38 der UN Kinderrechtskonvention ist zwar die Altersgrenze von 18 Jahren für die Rekrutierung in Streitkräfte oder bewaffnete Gruppen festgeschrieben, aber eine Einhaltung jener Resolution gibt es nicht – selbst in Deutschland. Dazu später mehr.

Kinder für den bewaffneten Kampf zu rekrutieren ist kein neues Phänomen. Die Geschichte zeigt, dass es selbst in der Antike bereits Kindersoldaten gab.
UNICEF oder amnesty international, bezeichnen als Kindersoldaten: alle Kämpfer und deren Helfer, die unter 18 Jahre alt sind. Die Cape Towns Principles von 1997 schließen in ihre Definition nicht nur minderjährige Kämpfer, sondern auch Träger, Köche, Informanten und Sexsklavinnen mit ein.

Kindersoldat in den 70er in Afrika Foto Printerest

Als internationales Schutzabkommen zur Verhinderung der Rekrutierung von Minderjährigen trat im Jahr 2002 das UN-Fakultativprotokoll über Kinder in bewaffneten Konflikten als Ergänzung zur UN- Kinderrechtskonvention in Kraft. Von Deutschland wurde es im Jahr 2004 mit einer Klausel zur freiwilligen Aufnahme von 17jährigen ratifiziert. Die Rekrutierung von Minderjährigen unter 15 Jahren gilt nach dem Römisches-Statut  vom 17. Juli 1998  nach dem IStGH ( Internationaler Strafgerichrtshof) in Den Haag als Kriegsverbrechen.

Kindersoldat in Südamerika 2008 Foto Kim Pezz, Pixabay

Präambel von A/CONF.183/9

„Die Vertragsstaaten dieses Statuts –
im Bewusstsein, dass alle Völker durch gemeinsame Bande verbunden sind und ihre Kulturen ein gemeinsames Erbe bilden, und besorgt darüber, dass dieses
zerbrechliche Mosaik jederzeit zerstört werden kann, eingedenk dessen, dass in diesem Jahrhundert Millionen von Kindern, Frauen und Männern Opfer unvorstellbarer Gräueltaten geworden sind, die das Gewissen der Menschheit zutiefst erschüttern, in der Erkenntnis, dass solche schweren Verbrechen den Frieden, die Sicherheit und das Wohl der Welt bedrohen, bekräftigend, dass die schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, nicht unbestraft bleiben dürfen und dass ihre wirksame Verfolgung durch Maßnahmen auf einzelstaatlicher Ebene und durch verstärkte internationale Zusammenarbeit gewährleistet werden muss, entschlossen, der Straflosigkeit der Täter ein Ende zu setzen und so zur Verhütung solcher Verbrechen beizutragen, daran erinnernd, dass es die Pflicht eines jeden Staates ist, seine Strafgerichtsbarkeit über die für internationale Verbrechen Verantwortlichen auszuüben,
in Bekräftigung der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und insbesondere des Grundsatzes, dass alle Staaten jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der UN unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt zu unterlassen haben, in diesem Zusammenhang nachdrücklich darauf hinweisend, dass dieses Statut nicht so auszulegen ist, als ermächtige es einen Vertragsstaat, in einen bewaffneten Konflikt oder in die inneren Angelegenheiten eines Staates einzugreifen…“
Soweit das Präambel der 38-seitigen Resolution.

Robert, Patrick, Child Soldier – National  Patriotic Front – Monrovia, Liberia, 1996. Foto: Printerest

Ein altes Phänomen in neuen Kriegen

Erst seit Anfang 1990 werden diese Misshandlungen an Kinder durch Hilfsorganisationen oder Journalist_innen hin und wieder öffentlich gemacht.
Im 21. Jahrhundert gibt es mindestens 16 Länder in denen Kindersoldaten im täglichen Einsatz sind.
Nach UNICEF Angaben gibt es allein im Südsudan ungefähr 10.000 und der Zentralafrikanischen Republik 17.000 Kindersoldaten, die zwangsrekrutier sind.
Auch in Kolumbien, Mexiko, Uganda, Nigeria, Sudan, Burkina Fasso, Irak und Syrien, Burma oder Afghanistan Kinder greifen nicht freiwillig zu einer Waffe – sie werden gezwungen.

Im Jahr 2015 missbrauchte die Terrorgruppe Boko Haram in Nigeria laut den Vereinten Nationen 21 Mädchen als Selbstmordattentäterinnen. Die VN gehen weiterhin davon aus, dass Boko Haram in Nigeria und den angrenzenden Staaten allein im Jahr 2016 rund 2.000 Kindersoldaten zwangsrekrutiert hat.
Die UN haben auch im Jemen, nach der Eskalation des Konfliktes ab März 2015, einen starken Anstieg der Rekrutierung von Kindersoldaten festgestellt und mindestens 1.500 Fälle dokumentiert.

Darüber hinaus ist bekannt, dass Rebellengruppen, wie die Lord Resistance Army in der Zentralafrikanischen Republik und der Demokratischen Republik Kongo, sowie Terrormilizen, wie Al-Shabaab in Somalia zahlreiche Kindersoldaten für ihre Zwecke missbrauchen.

Junge im Bürgerkrieg in Salvador. Foto: Carlo Bussi, Salvadoren Civil War. Printerest

Die Gründe einer Rekrutierung

Die Armut wird auf der Welt immer größer und folglich steigt der Analphabetismus. Ohne Bildung und Hunger sind Menschen  – insbesondere Kinder sehr leicht zu führen und manipulieren. Milizen, Armee und Terrorgruppen verfügen über Geld, Macht und Lebensmittel. Dies eben durch ihre Gewalt am eigenen Volk oder Ethnischen Minderheiten.

Kindersoldaten werden gezwungen zu töten und zu plündern. Sie werden an die Front geschickt und durch Minenfelder getrieben. Mehr als eine Viertel Million Kinder und Jugendliche werden weltweit als Soldaten missbraucht – sowohl von regulären Armeen wie auch von Rebellengruppen. Darunter sind je nach Konflikt und Land auch fünf bis 20 Prozent Mädchen.

Kinder sind in vielen bewaffneten Kriegsparteien fester Bestandteil der militärischen Infrastruktur. Ihr Alltag ist geprägt durch Gewalt, ihre Erziehung basiert auf bedingungslosem Gehorsam. Kinder sind einfacher zu manipulieren und gehorsamer als Erwachsene.

Diese Kinder werden entführt oder mit falschen Versprechungen und einem geringen Sold gelockt und militärisch gedrillt. Oft werden sie durch Misshandlungen, Drogen oder Geld gefügig gemacht. Mädchen und Jungen werden häufig sexuell missbraucht. Die langfristigen Folgen der Psyche sind katastrophal: Sie werden zu absolutem Gehorsam gezwungen, das Selbstbewusstsein schwindet, sie stumpfen gegenüber Grausamkeiten ab, werden traumatisiert und seelisch schwer verletzt.

Kindersoldat in Kambodscha bei der Roten Khmer. Foto:Sou Vichith, Gamma-Rapho via Getty Images

Was wird gegen den Einsatz von Kindersoldaten unternommen?

In New-York fand vom 8. bis 10. Mai 2002 eine Sonderkommission der
UNO-Generalversammlung zur Lage der Kinder statt. Dabei sollte überprüft werden, ob die beim Weltkindergipfel im Jahr 1990 gesteckten Ziele erreicht worden sind, und wie die Lebensbedingungen für Minderjährige in den nächsten zehn Jahren weiter verbessert werden können. Zum Abschluss der Sondersession wurde ein 21 Punkte umfassendes Dokument mit konkreten Zielen zur Verbesserung der Lage der Kinder und Jugendlichen verabschiedet.

Die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, Mary Robinson, forderte die internationale Gemeinschaft auf, das Zusatzprotokoll nicht nur zu ratifizieren, sondern sich auch aktiv für die Eindämmung dieses Missstandes einzusetzen. Bis bis heute habe lediglich 105 Staaten das Protokoll ratifiziert – die USA gehören nicht dazu.

Foto: Printerest

Verstoß gegen das Völkerrecht

Das humanitäre Völkerrecht ächtet grundsätzlich den Einsatz von Kindersoldaten. In den Zusatzprotokollen I und II der Genfer Konventionen von 1977 wurde festgelegt, dass keine Kinder unter 15 Jahren für den Armeedienst rekrutiert oder bei Kampfhandlungen eingesetzt werden dürfen. Für Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren gelten dagegen Einschränkungen. So sollen zunächst nur die Ältesten zum Militärdienst eingezogen werden.

Die Internationale Arbeitsorganisation der UN definiert mit der Konvention Nummer 182 von 1999 die Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten zum Einsatz in bewaffneten Konflikten als eine der schlimmsten Formen von Kinderarbeit.

Das Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention über die Rechte von Kindern und ihrer Beteiligung an bewaffneten Konflikten versucht ebenfalls, Kinder zu schützen. So wird die Beteiligung von Minderjährigen (unter 18 Jahren) an Kampfhandlungen und die erzwungene Rekrutierung von Minderjährigen zum Militärdienst untersagt. Das fakultative Kindersoldaten-Protokoll wurde im Jahr 2000 vereinbart und trat im Februar 2002 in Kraft. Das Protokoll wurde bis Ende 2016 von 166 Staaten unterzeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland hat es am 13. Dezember 2004 ratifiziert.

Kindersoldat in Äthiopien, 11. November 2015. Foto Didier Ruef, Pixabay

Red Hand Day – eine ständige Erinnerung

Der sogenannte Red Hand Day (zu Deutsch: „Tag der roten Hand“) am 12. Februar ist der jährliche Internationale Tag gegen den Einsatz von Kindersoldaten. Dieser Tag erinnert an das Fakultativprotokoll über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, das am 12. Februar 2002 in Kraft trat.

Kindersoldaten in Deutschland

In Deutschland werden jedes Jahr unter 18-jährige Jungen und Mädchen für die Bundeswehr rekrutiert, im Jahr 2018 waren es insgesamt 1.679. Somit verstößt Deutschland gegen eine Resolution die es selbst 2004 unterzeichnet hat.

Quellen:
– bmvg.de
– IStGH Statut A/CONF.183/9
– terres des homes
– UNICEF
– UNTC (United Nations Treaty Collection)

Fotos
– Wikilmages, Pixabay, 5. Dezember 2021.
Pixabay License. Freie kommerzielle Nutzung. Kein Bildnachweis nötig.
– Sou Vichith, Gamma-Rapho via Getty Images
–  Robert, Patrick, Child Soldier – National  Patriotic Front – Monrovia, Liberia, 1996
– Kindersoldat in Äthiopien, 11. November 2015. Foto Didier Ruef
– Kim Pezz, Kindersoldat in Südamerika 2008
– Carlo Bussi, Salvadoren Civil War

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