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Drei Krisen und ein Tagebau: Wofür die Mahnwache am Hambacher Wald kämpft

Wir befinden uns im Jahr 2025 nach Christus. Alle Privatflächen Manheims wurde von RWE aufgekauft. Alle Flächen? Nein! Eine von unbeugsamen Naturschützer:innen verteidigte Wiese hört nicht auf, sich der Zwangsenteignung zu widersetzen. Auf dieser Wiese steht seit rund drei Wochen eine ständige Mahnwache, die Mahnwache auf der BUND-Wiese; kurz: MaWaBuWi. 

Die privaten Anmelder:innen der Mahnwache am Rand des Tagebaus Hambach zwischen den Resten des Hambacher Walds und des besetzten Sündenwäldchens protestieren nicht nur gegen ein weiteres Abbaggern und Roden. Das profitfokussierte Handeln RWEs steht Pate für drei existenzielle Krisen, die hier auf engem Raum zusammentreffen: Landnahme, Naturzerstörung und Grundwasservergiftung. Genau darauf will die Mahnwache aufmerksam machen und nach Kräften dagegenhalten. 
Was auf den ersten Blick wie lokale Konflikte um ein paar Hektar Wald aussieht, ist in Wirklichkeit ein Brennglas für das größte vom Menschen verursachte Umweltverbrechen in Nordrhein-Westfalen – mit Folgen, die noch Jahrhunderte nachwirken werden. 

Das Manheimer Loch: RWEs nächster Schlag 

RWE plant mit der sogenannten Manheimer Bucht – von Kritikern treffender Manheimer Loch geschimpft – die Erweiterung des Tagebaus Hambach um etwa 250 Hektar im Südosten. Auf dieser Fläche soll allerdings keine Kohle, sondern 235 Millionen Kubikmeter Bodenmaterial gewonnen werden: Sand und Kies; Material für Verfüllungen und Deponien, während gleichzeitig die letzten grünen Korridore zwischen Hambacher Wald, Steinheide und Merzenicher Erbwald durchtrennt werden.

60 Meter tief soll das Loch klaffen. Was RWE da als „geordnete Rekultivierung“ verkauft, bedeutet in der Praxis: Die letzten funktionierenden Waldverbindungen verschwinden, geschützte Arten verlieren ihre Wanderkorridore und ein weiteres Stück Kulturlandschaft wird zum Restsee degradiert. Die Reste des Sündenwäldchens und ein dünner Baum- und Strauchstreifen bilden den letzten Riegel vor dieser Zerstörung.

Landnahme: Wenn Gemeinwohl zum Vorwand wird 

RWE hat für den Tagebau Hambach seit den 1970er Jahren eine beispiellose Landnahme vollzogen: Mehr als 4.000 Hektar (40 km²) Natur- und Siedlungsraum sind dem Kohleabbau zum Opfer gefallen. Die Bewohner:innen historischer Dörfer wurden enteignet, ihre Heimat weggebaggert – alles im Namen des „öffentlichen Interesses“ für die Energieversorgung.
Erst ab 2017 wendete sich das Blatt; der jahrelange zivile Kampf gegen Braunkohle und für den Hambacher Wald trug Früchte. Die Rodungssaison wurde 2017 kurzfristig ausgesetzt, die seit 2012 bestehende Waldbesetzung blieb stabil.
Im Oktober 2018, kurz vor der nächsten Rodungssaison, demonstrierten über 50.000 Menschen gegen die Zerstörung des Waldes – die bis dahin größte Anti-Kohle-Demonstration Deutschlands. Räumung und Rodung zogen sich wochenlang hin und die Lage eskalierte immer weiter, bis das OVG Münster auf eine Eilklage des BUND hin den Rodungsstopp verhängte. Drei Jahre später beantragte der BUND die Aufhebung der Enteignungen für die Manheimer Bucht – mit der Begründung, dass durch den beschlossenen Kohleausstieg 2030 das öffentliche Interesse nicht mehr bestehen würde. Die Klage wurde abgelehnt, doch sie legte offen: RWE nutzt Bergrecht und Enteignungsmacht, um auch nach dem Kohleausstieg Profite zu sichern – diesmal mit Sand, Kies und Deponiegeschäften.

Das Manheimer Loch steht für eine perverse Fortsetzung der Landnahme: Zerstörung ohne Energiegewinn, nur um Altlasten zu verwalten und neue Geschäftsfelder zu erschließen.

Naturzerstörung: Wenn Ökosysteme zerrissen werden

Der Hambacher Wald ist kein gewöhnlicher Wald. Er beherbergt europaweit geschützte Lebensraumtypen, darunter rund 200 Hektar des prioritären Eichen-Hainbuchenwaldes (LRT 9160). Hier leben die Bechsteinfledermaus in landesweit bedeutsamen Populationen, die Haselmaus, der Mittelspecht und der Springfrosch – Arten, die auf vernetzte Waldstrukturen angewiesen sind.
Das Sündenwäldchen ist dabei nicht nur irgendein Waldstück, sondern ein ökologischer Trittstein: Es verbindet den Hambacher Wald mit den FFH-Schutzgebiet Steinheide sowie dem Merzenicher Erbwald und ermöglicht den genetischen Austausch zwischen isolierten Populationen. Diese Wälder müssen vernetzt bleiben – Dirk Jansen vom BUND NRW spricht von einem „funktionierenden Biotopverbund“, der durch die Rodung unwiderruflich zerschnitten würde.

RWE argumentiert mit Ausgleichsmaßnahmen und künstlichen „Trittsteinen“ – doch in wissenschaftlichen Untersuchungen wurde deutlich: Ersatzhabitate können alte Wälder nicht ersetzen. Der Hambacher Wald zeichnet sich durch außergewöhnlichen Totholzreichtum, ein spezifisches Mikroklima und jahrhundertealte Baumbestände aus – Qualitäten, die nicht einfach „rekultiviert“ werden können.

Was als Ausgleichsmaßnahmen verkauft wird, ist de facto das stumpfe Anpflanzen junger Bäume, die erst nach Jahrzehnten einen entsprechenden ökologischen Ausgleich bieten können. Ein funktionierendes Ökosystem lässt sich nicht aus dem hut zaubern; es braucht Raum, Zeit und Ruhe, um zu entstehen. Erst dann könnte es den Arten, die jetzt gefährdet sind, wieder als Lebensraum dienen – Jahrzehnte zu spät.  
Die Umsetzung der RWE-Pläne würde auch über 50 Brutvogelarten des Offenlandes betreffen und rund 90 Hektar ihres Lebensraum vernichten. Es geht also nicht nur um Bäume – es geht um ganze, über Jahrhunderte gewachsene Ökosysteme.

Grundwasservergiftung – die unsichtbare Katastrophe 

Die vielleicht dramatischste Folge des Tagebaus bleibt unsichtbar unter der Erde: die hydrologische Zerstörung der Region. Um die Kohle abbauen zu können, muss RWE das Grundwasser abpumpen – und zwar massiv. 2023 waren es 489 Millionen Kubikmeter, im Jahr zuvor sogar 510 Millionen. Diese sogenannte „Sümpfung“ hat ein Grundwasserdefizit von 20 Milliarden Kubikmetern verursacht – eine Wassermenge, die etwa dem 15-fachen Volumen des Edersees entspricht.

Die Folgen sind katastrophal:
• Das Grundwasser wurde künstlich um mehr als 500 Meter abgesenkt. 
• Eine Fläche von 3.200 Quadratkilometern ist direkt betroffen – das sind zehn Prozent der Fläche Nordrhein-Westfalens. Die indirekten Auswirkungen sind bis in die Niederlande und nach Belgien zu spüren. 
• Nach dem Kohleausstieg 2030 können die Pumpen nicht einfach abgestellt werden – sie müssen noch etwa 300 Jahre weiterlaufen, um den Wiederanstieg des Grundwassers kontrolliert zu steuern. Würde man sie sofort stoppen, würde das Wasser unkontrolliert ansteigen und ganze Regionen überfluten. Erst danach kann sich ein neues hydrologisches Gleichgewicht einstellen. 

Das Wasserbündnis Rheinisches Revier spricht von einem „hydrologischen Infarkt“. Der BUND NRW verwendet den Begriff „Grundwasserstress“ – betroffen sind 32 von 54 Kreisen in NRW. Die Grundwasserneubildung ist gestört, Brunnen fallen trocken, Feuchtgebiete verschwinden.

Und das ist erst die halbe Wahrheit. Wenn das Grundwasser nach Stillegung der Pumpen wieder steigt, werden die Restseen des Tagebaus geflutet – mit Wasser, das durch sulfathaltige Schichten fließt und sich in aggressive Schwefelsäure verwandelt. 

In der Lausitz zeigt sich bereits, wohin das führt: Durch die Pyrit- und Markasitverwitterung in den belüfteten Bodenschichten entstehen beim Grundwasserwiederanstieg Sulfat, Eisen und Säure, die ins Grundwasser gelangen. Die Folge: versauerte Seen, Verockerung der Spree mit braunem Eisenschlamm und eine Grundwasserversauerung, die die Trinkwassergewinnung auf Jahrhunderte gefährdet. Sieben von 70 sächsischen Grundwasserkörpern erreichen wegen des Braunkohlebergbaus nicht den „guten chemischen Zustand“ nach EU-Wasserrahmenrichtlinie – und werden ihn auch in absehbarer Zeit nicht erreichen. 

Die Wasserqualität der geplanten Hambacher Seen ist ungewiss, die Nutzung als Trinkwasser oder für die Landwirtschaft unwahrscheinlich. Was RWE als „Seenlandschaft“ vermarktet, könnte zur toxischen Altlast werden – wie die Situation in der Lausitz bereits heute schmerzhaft zeigt.

Quelle: renancengiz.com, vom 11. November 2025

Fotos: privat und alle von mir aufgenommen

Die St.-Antonius-Kapelle in Tungetloh-Capellen

Die St.-Antonius-Kapelle in Tungetloh-Capellen

Die im Stil einer spatgotischen Saalkirche erbaute St Antonius-Kapelle stellt mit ihrem um 1433 errichteten Chorraum und dem von etwa 1478 stammenden Langhaus den ältesten erhaltenen Kirchbau der Stadt Gescher dar.

Die Figur des heiligen Antonius und die Sakristeitruhe stammen ebenso aus dieser Zeit wie die Gregoriusmesse im Nordosten der Kapelle. Die Deckenmalereien wurden um 1500 vollendet. Ursprünglich befand sich der Eingang zur Kapelle im Süden. Eine Not- und Brandglocke befand sich im Dachreiter.

Im 19. Jahrhundert wurde das Gotteshaus umfassend neugestaltet.Nachdem neuer Sandsteinboden verlegt worden war, erhielt die Kapelle 1841 ihre erste Orgel.

1869 wurde ein neugotischer Hochaltar mit der Figur des heiligen Antonius im Zentrum errichtet. Hinter dem Altar befanden sich ein Beichtstuhl und die Sakristeitruhe. Im Zuge dieser Baumaßnahme wurden auch neue Kirchenfenster nach Entwürfen von Hans Bernd Becks aus Horstmar eingesetzt.

Als zentraler Punkt des Gottes hauses steht der Altar für Jesus Christus. Darstellungen der Ge- burt, Kreuzigung, Auferstehung und Wiederkunft Jesu schmücken ihn. Im Reliquiengrab des Altares finden sich ebenso Knochen der frühchristlichen Heiligen Lucida und Coronata wie der ugandischen Märtyrer Karl Lwanga und Matthias Molumba.

1874 erhielt die Kapelle mit dem Glockenturm einen zweiten Eingang im Westen. Im Untergeschoss als massives Viereck konzipiert, entwickelt der Turm sich im Mittelteil zu einem Achteck, bevor er mit einem schlanken Turmhelm in den Himmel sticht, der mit einem Wetterhahn gekrönt ist. 1895 wurde das Dach der Kapelle mit Schiefer gedeckt.

Die neugotische Ausstattung der Kapelle wurde 1972 vollständig entfernt und im Stil der Zeit ersetzt. Eine neue Sakristei wurde an- und eine Fußbodenheizung eingebaut. Friedhof und Kapellenplatz wurden 1974 neugestaltet und die Gräber ringförmig um die Kapelle angeordnet.

Hagioskop
Eine Maueröffnung im Osten lädt zu der Vermutung ein, es habe bei der Kapelle ein Seuchenhaus gegeben. Durch dieses Hagioskop (Heiliges Fenster – Fenster zum Heiligen) konnten Leprakranke von außen an den gottesdienstlichen Handlungen teilnehmen, ohne andere Gläubige anzustecken.

1998 wurde die St. Antoniuskapelle in das Verzeichnis der Autobahnkapellen aufgenommen.

Im Jahr 2019 wurde die Fufbodenheizung erneuert. In diesem Zuge wurde nach historischem Vorbild ein Sandsteinboden verlegt, außerdem wurden alte Kirchenbänke eingesetzt. Der Altar der profanierten Gescheraner Mariä-Himmelfahrts-Kirche fand ebenso einen Ort in der Kapelle wie der dazugehörige bronzene Tabernakel des Künstlers Heiermann aus Köln.

Gottesmutter Maria
Die steinerne Madonna mit Jesuskind ist ein Werk des westfälischen Künstlers Bernd Meiering (1631 – 1703), das im 20. Jahrhundert nach Tungerloh kam. Als Zeichen der Unschuld tragen Mutter und Kind gebundene Blumen. Scheinbar spielend führt die Hand des Kindes den Blick der Mutter auf den Beter vor ihr.
Gregoriusmesse
Das um 1500 entstandene Halbrelief zeigt Papst Gregor den Großen umgeben von Kardinälen und Diakonen. Bei der Feier des Messopfers ist Christus auf dem Altar gegenwärtig. Sein Blut wird sinnbildlich im Mess- kelch aufgefangen und dient der Befreiung der leidenden Seelen im Fegefeuer.
Antonius der Große
Die spätmittelalterliche Figur stellt den hl. Antonius dar, der als junger Mann seinen Besitz verkaufte und als Einsiedler in der Wüste Agyptens lebte. Er wird als Schutzheiliger gegen Lepra, Pest und Viehseuchen angerufen. Sein Gedenken wird am 17. Januar feierlich begangen.

Ehemaliger Grenzturm an der innerdeutschen Grenze

Einer der letzten Grenztürme von der ehemaligen innerdeutschen Grenze an der Bundesstraße 84

Die B 84 ist in diesem Bereich Teil einer uralten Handelsstraße. Aus dieser entwickelte sich später die Fernverbindung, die heute noch Frankfurt-Leipziger Straße genannt wird. Sie gilt als die bedeutendste Verkehrsader der Region. Besondere Bedeutung erhielt sie in der Zeit der napoleonischen Kriege und der französischen Fremdherrschaft zwischen 1806-1813.

Mit dem Aufbau der Grenzsperranlagen zwischen der BRD und DDR durfte die Straße hier für den öffentlichen Verkehr nicht mehr genutzt werden.
Zunächst gab es im Umfeld der Straße auf DDR-Seite mehrere Erdbeobachtungsbunker und Beobachtungstürme aus Holz. Ab 1965 baute man auch Bunker aus Beton-Fertigteilen. Im Jahre 1969 begannen die NVA-Grenztruppen bzw. die NVA-Pioniere entlang der gesamten Grenze mit der Errichtung runder Beton- Beobachtungstürme in variierbarer Höhe. In der Region setzte sich zumeist die Form BT-11r (auf Betonfundament 11 Turmschaftsegmente 1 Meter Höhe + Beobachtungskanzel) durch. Wegen besserer Standfestigkeit von viereckigen Türme, ging man ab 1976 zur quadratischen Bauform über. Die Grundfläche betrug ca. 2 x 2 bzw. 4 x 4 Meter.

Der Schutzstreifen an der Frankfurt-Leipziger Straße hatte keinen Rundturm außer der Sonderform BT-7r am Standorfsberg. Dieser wurde aber als Standort für einen der ersten viereckigen Türme an der innerdeutschen Grenze ausgewählt. Die Errichtung erfolgte im März 1976. Der Turm hat eine Grundfläche von 2 x 2 Meter und einem Anbau für die Stromversorgung. Dieser Anbau wurde als Experimentalbau bezeichnet. Er entspricht der Form BT-9 (auf Betonfundament 9 Turmsegmente 1 Meter Höhe + Beobachtungskanzel) und ist bis heute erhalten geblieben.
Auch bei Point Alpha steht ein solcher Turm der Form BT-9. Dieser wurde aber erst im August/September 1989 errichtet, als Nachfolger eines Rundturms BT-11r mit Achteckkanzel, der seinerzeit (etwa 1969) den alten Holzturm abgelöst hatte. Die einfachen Beobachtungstürme waren im Gegensatz zu den Führungsstellen zumeist nicht ständig besetzt. Sie enthielten aber alle Standardausrüstungen, wie Stromversorgung, Grenzmeldenetz, Erste-Hilfe-Satz, Reinigungsgerät, Heizkörper, Sitzhocker, Feuerlöscher und für alle Havariefälle auch eine Strickleiter. Funkgerät, Fototechnik und Beobachtungshilfen wurden dagegen in der Regel von den Grenzsoldaten mitgeführt.

Auf westlicher Seite der Frankfurt-Leipziger Straße stand an der Grenze eine Holzbarriere. Der östliche Teil der Straße war durch verschiedene Grenzsperr- einrichtungen unpassierbar gemacht worden. Das Durchlasstor im Grenzzaun I befand sich weiter südlich im Feld.
Unweit der Grenze in Richtung Buttlar wurde 1956 im Dienst der Gefreite der DDR-Grenzpolizei Waldemar Estel von einem ausländischen Grenzgänger erschossen. Diese Tat hatte nach heutigen Erkenntnissen kein politisches Motiv und konnte nie ganz aufgeklärt werden. Am Tatort, knapp 500 Meter nordöstlich vom Grenzturm, befindet sich rechts neben der Straße ein Gedenkstein.

Der Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 war der Beginn einer Serie von Grenzöffinungen, die auch im ehemaligen Geisaer Amt ihre Fortsetzung erlebte. Entsprechend der besonderen Gewichtung hatte der Übergang zwischen Buttlar und Rasdorf/Grüsselbach auf der Frankfurt-Leipziger Straße erste Priorität. Gegen 6.00 Uhr am Morgen des 18. November 1989 wurde die Grenze geöffnet. Es entstand eine Grenzübergangsstelle (GÜSt) für Fahrzeugverkehr. Doch diese Einrichtung hatte im Zuge der weiteren Ereignisse nur kurze Lebensdauer.