Wenn fanatische Religion die Kultur vernichtet

Afghanische Frauen unter einer Burka Foto:UNHCR

Ein Gesetz, welches keines ist: das Burka-Verbot in Europa

Wenn fanatische Religion die Kultur vernichtet

Kultur ist bunt, ausdrucksstark, musikalisch und freude.
Alleine diese vier Punkte gelten für Millionen Frauen auf dieser Welt nicht.

Seit einigen Jahren hat sich in der Bevölkerung eine Bild von muslimischen Frauen eingeprägt, welches nie das Bild der Frauen war: die Vollverschleierung

Der Niqab ist ein Gesichtsschleier, der in Verbindung mit einem Tschador oder einem anderen, zumeist schwarzen Ganzkörpergewand getragen wird. Er bedeckt das ganze Gesicht und lässt nur einen Sehschlitz frei.

Die in Afghanistan verbreitete Burka  ist ein weites, meist blaues Gewand, das über den Kopf gezogen wird und die Frau bis zu den Zehenspitzen komplett verhüllt. Die Augen sind hinter einem feinmaschigen Gitter versteckt.

Durch religiöse Fanatiker wurde und wird eine jahrhundert alte Tradition und Kultur zu Grabe getragen.
Musik und Gesang gehören auf der ganzen Welt zu den Menschen, wie das ein- und ausatmen.
Egal ob mal ein Fest feierte zum Frühlings- oder Sommerbeginn. Ob eine Erntedankfest, eine Gottheit oder den eigenen Geburtstag. Mit Farben und Schmuck brachten die Kinder, Frauen und Männer ihre Freude zum Ausdruck.

All dies wurde in Ländern der muslimischen Welt immer mehr verboten, bis schließlich auch die Farben, Frohsinn, Musik und Tanz verboten wurde.
Durch eine Burka oder Nikab wird den Frauen jegliche Freiheit, Menschenrechte und Würde genommen.

Bettelnte Frau in Afghanistan Foto:RFERL

Heiße Diskussionen über die Burka oder Niqab

Am 11. 4. 2011 trat in Frankreich ein Gesetz in Kraft, das die gänzliche Bedeckung des Gesichts an öffentlichen Orten, etwa in öffent￾lichen Verkehrsmitteln, Parks, Schulen, Geschäften und anderen Einrichtungen, verbot. Damit war Frankreich das erste europäische Land, das das Tragen des Vollschleiers in der Öffentlichkeit verbot; im selben Jahr folgte ein ähnliches Verbot in Belgien. Auch in Österreich, Schweiz, Dänemark und Niederlande gibt es mittlerweile Gesetze für die Vollverschleierung von Frauen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellt in einem Urteil vom 1. Juli 2014 fest, das das Gesetz vom Frankreich vom 11. Oktober 2010 rechtens ist. Nach Ansicht des EGMR verletzt das Gesetz weder die Freiheit des Glaubens, der Gedanken oder des Gewissens (Art. 9 EMRK) noch das Recht auf ein Privat- und Familienleben (Art. 8 EMRK). Dieses Urteil wurde natürlich nicht ohne starken Widerstand hingenommen.
So waren auch zwei Richterinnen vom EGMR gegen dieses Urteil.
Eine deutsche und schwedische Richterin beurteilten die Sachlage in gewissen Punkten etwas anders. Sie hielten in der Urteilsbegründung fest: „Konkrete individuelle Rechte, welche die Konvention garantiert, wurden hier abstrakten Prinzipien unterworfen. Unserer Ansicht nach ist ein dermassen generelles Verbot, welches das Recht einer jeden Person auf eine eigene kulturelle und religiöse Identität tangiert, in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig.“

„Dies ist eindeutig ein Angriff auf die muslimische Gemeinschaft in der Schweiz. Ziel ist es, Muslime noch mehr zu stigmatisieren und an den Rand zu drängen“, sagte Inès El-Shikh, Mitglied von Les Foulards Violets, einem muslimischen feministischen Kollektiv in der Schweiz, im Mai 2021 in einem Interview mit „The Guardian“.

„Wir müssen der Regierung signalisieren, dass wir uns der Diskriminierung und einem Gesetz, das speziell auf eine religiöse Minderheit abzielt, nicht beugen werden“, sagte eine Niqab-tragende Studentin gegenüber Reuters, bei einer Demonstration in Kopenhagen, im August 2016.

Auch befürchten Hotel- und Gastronomieverbände in einigen Ländern von Europa einen Rückgang an Besucher, vornehmlich aus den Arabischen Emiraten, wenn solche Verbote Landesweit, in diesem Fall die Schweiz, eingeführt werden.

Foto:Poster of Iran

Eine Vollverschleierung verstößt gegen Menschenrechte – oder doch nicht

In Sure 2 Vers 256 heißt es: „Es gibt keinen Zwang in der Religion“, was eben bedeutet, dass sich jeder Mensch frei für seine religiöse Überzeugung entscheiden darf. Ebenso kann man einen Menschen nicht zu bestimmten Handlungen zwingen, auch wenn es ihm seine Religion vorschreibt. Man ist letztlich einzig vor Allah/Gott verantwortlich, wenn man durch sein Verhalten nicht die Rechte anderer Personen verletzt.
Alleine dieser Vers wird von fast allen islamisch geprägten Staaten missachtet.

Aus islamischer Sicht, also der Religion – und nicht den Religionswächter, ist das Tragen einer Kopfbedeckung Pflicht, die Allah im Koran offenbarte. Frauen und Männer sollten sich aus Überzeugung an die von Allah offenbarten Kleidervorschriften halten. Da der Islam für Nüchternheit eintritt und die Menschen sich nicht von vordergründigen Reizen beeinflussen lassen sollen, ist es wichtig, im öffentlichen Leben dafür zu sorgen, dass jene Anziehungsbereiche menschlicher Sexualität, die sofort ins Auge springen können, bedeckt gehalten bleiben. Dies bedeutet jedoch keine Ungleichheit von Frauen und Männern.

Auch steht in Sure 33, Vers 59: Frauen sollten in der Öffentlichkeit „etwas von ihrem Überwurf“ über sich ziehen. Es wird aber nicht geschrieben, welcher Teil des Körpers verdeckt werden soll und ob dies auch die Haare betrifft.

Um noch einmal auf das Urteil des EGMR zu kommen, heißt es dort, dass es weitgehend den einzelnen Staaten überlassen ist, ob und wo sie Frauen in Burka, Niqab oder auch mit weniger verhüllenden Kopftüchern akzeptieren und wo nicht. Entsprechend hält der EGMR auch ein Burka-Verbot nicht für ein Verstoß die Menschenrechte – wie sie insgesamt das Recht des Staates, die Verwendung religiöser Symbole zu reglementieren, tendenziell höher bewerten als das Recht des einzelnen Bürgers auf freie Religionsausübung

Der UN-Menschenrechtsausschuss hat das Verbot der Vollverschleierung in Frankreich bereits 2018 kritisiert, denn das Urteil des EGMR verstoße gegen die Religionsfreiheit und die Menschenrechte der Trägerinnen, denn das tragen von einer Burka sei
angemessen um ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten.

Fazit

Bei allen Debatten, Vorschriften und Gesetze gibt es keine Einigung über eine stoffliche Hülle, in einer patriarchalisch geprägten Religion. Niemand wird im öffentlichen Raum eine Burka oder Nikab tragende Frau fargen, ob sie dieses Kleidungsstück freiwillig trägt.

Jene Befürworter sollten doch mal für mehrer Tage, vorzugsweise im Hochsommer, ein solches Kleidungsstück tragen.
Toleranz hin oder her, eine Burka ist die schlimmste Entwürdigung für eine Frau.

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