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Diskriminierung im Namen der Religion

Photo: My Stealthy Freedom on Twitter

Ein Bericht über ein Frauenverachtendes Weltbild einer patriarchalischen Gesellschaft, falsche Auslegungen niedergeschriebener Überlieferungen und die Religionsflucht der Elite.

Shohreh Bayat, Photo:Iran Journal

Für die 32-jährige Iranerin Shohreh Bayat sollte die Schachweltmeisterschaft der Frauen 2020 in Shanghai ihr Karrierehöhepunkt werden, stattdessen wurde es ein Alptraum.

Bayat war bei dieser WM als Hauptschiedsrichterin eingesetzt und machte einen guten Job. Es gibt wenige weibliche Schiedsrichterinnen die auf dem höchstem Niveau in der Welt sind und Shohreh Bayat ist die einzige in Asien überhaupt.

Ein Bild von ihr ging um die Welt, welches Bayat zeigte, auf dem ihr Hijab auf ihren Schultern lag, und nicht wie es die Religionsgelehrten im Iran den Frauen vorschreiben – nämlich das Haar mit einem Hijab zu bedenken.

Afshad, Pixabay, 20. Juli 2016

Einführung zum Koran

Der Koran gilt als das heilige Buch des Islam. Der Koran entstand zu Lebzeiten des Propheten Mohammed (570-632), wurde aber erst nach seinem Tod niedergeschrieben. Zu seinen Lebzeiten soll Mohammed mehrere Offenbarungen erhalten haben, deren Ergebnis der Koran war. Das arabische Wort قرآن (qur’ān) bedeutet wörtlich „Lesen“ oder „Rezitation“.

Der Koran besteht aus 114 Suren (Kapitel), die wiederum in 6226 Ayat (Verse) unterteilt sind. Mit Ausnahme der Sure ‚Reue‘ beginnen alle Suren im Koran mit ‚Bismillah ar-Rahmaan ar-Rahiem‘: „Im Namen Gottes, des Barmherzigen, des Barmherzigen“

Ursprung des Korans

Die meisten Forscher und Theologen gehen davon aus, dass Mohammed Analphabet war. Seine Gefährten lernten die Offenbarungen, die Mohammed vom Engel Gabriel erhalten hatte, auswendig, indem sie sie rezitierten, oder bewahrten sie auf losen Dokumenten auf.

Erst einige Jahrzehnte nach Mohammeds Tod transkribierten seine Gefährten den Koran vollständig und trugen ihn in einem Buch zusammen.

Alles eine Frage der Interpretation

In Sure 2, Vers 256 heißt es: „Es gibt keinen Zwang in der Religion“, was eben bedeutet, dass sich jeder Mensch frei für seine religiöse Überzeugung entscheiden darf. Ebenso kann man einen Menschen nicht zu bestimmten Handlungen zwingen, auch wenn es ihm seine Religion vorschreibt. Man ist letztlich einzig vor Allah/Gott verantwortlich, wenn man durch sein Verhalten nicht die Rechte anderer Personen verletzt.
Alleine dieser Vers wird von fast allen islamisch geprägten Staaten missachtet.

Die falsche Auslegung des Koran

In Sure 33, Vers 59 heißt es: Frauen sollten in der Öffentlichkeit „etwas von ihrem Überwurf“ über sich ziehen. Es wird aber nicht geschrieben, welcher Teile des Körpers verdeckt werden soll und ob dies auch die Haare betrifft.

Die Kleiderordnung für muslimische Frauen wird nicht nur aus dem Koran angeleitet, sondern auch aus Überlieferungen des Propheten Mohammed, die sogenannten Hadithe. Anhand derer soll Mohammed gesagt haben, dass von einer Frau nur das Gesicht und Hände zu sehen sein sollten und insbesondere ihrer Haare vor den Blicken fremder Männern verbergen.

Foto: privat

Fazit

Der Koran schreibt nichts von einem Hijab vor, es wird nur dahingehend ausgelegt.

Die Überlieferungen wurden genauso, wie auch die Evangelien der Bibel, weit nach dem Tot von Jesus, bzw Mohammed geschrieben. Das sich das Leben und die Welt seit jener Zeit drastisch geändert hat, sollte im 21. Jahrhundert eigentlich jedem bewusst sein.


Flucht vor der „Religion“

Sehr viele kluge Iranerinnen leben als Schriftstellerinnen, Schauspielerinnen, IT Fachfrauen bis hin zu Astronautinnen im Exil. Die Liste dieser Frauen ist unglaublich lang und alle haben eines gemeinsam: die Ablehnung der ausgelebten Religion im Iran. Ich schreibe nicht dem Islam – diesen Unterschied sollte man sich bewusst sein.

Kimia Alizadeh, Photo: Facebook

Kimia Alizadeh
Anfang Januar 2020 twitterte die heute 23-jährige Kimia Alizadeh, Olympiasiegerin in Taekwondo von 2016, dass sie in die Niederlande emigrierte sei, weil sie eine der Millionen unterdrückten Frauen im Iran sei und zudem den Sexismus einiger Sportfunktionäre anprangerte.

Seit Frühjahr 2021 ist Kimia in Deutschland unter dem Flüchtlingsstatus und wird in wenigen Tagen für das Flüchtlingsteam aus Deutschland bei den Olympischen Sommerspiele in Tokio antreten.

Anousheh Ansari, Photo: NASA

Anousheh Ansari,
sie emigrierte 1982 in die USA und studierte sie Elektrotechnik und Informatik und erhielt 1992 ein Master-Diplom in Elektrotechnik. 2006 war sie als Astronautin für 10 Tage bei der Sojus TMA-9 Mission im Weltall gewesen.

Maryam Mirzakhani, Photo: Twitter

Maryam Mirzakhani,
ist seit 2014 Trägerin der Fields-Medaille.
Die Fields-Medaille wird alle vier Jahre verliehen und gilt als Nobelpreis der Mathematik. Mirzakhani ist die erste Frau, die diese seit 1936 verliehene international renommierte Auszeichnung erhalten hat.
Bereits mit 31 Jahren wurde sie als Professorin an die Universität Stanford berufen.

Naike Juchem, 21. Juli 2021

Quellen:
– Iran Journal
– Stanford University
– Universität Duisburg-Essen
– NASA
– Spirit of new generation
– Prof. em. Dr. Gerald Hawting, Universität London
– Professor Paula Schrode, Islamwissenschaftlerin an der Uni Bayreuth
– My Stealthy Freedom

Wenn fanatische Religion die Kultur vernichtet

Afghanische Frauen unter einer Burka Foto:UNHCR

Ein Gesetz, welches keines ist: das Burka-Verbot in Europa

Wenn fanatische Religion die Kultur vernichtet

Kultur ist bunt, ausdrucksstark, musikalisch und freude.
Alleine diese vier Punkte gelten für Millionen Frauen auf dieser Welt nicht.

Seit einigen Jahren hat sich in der Bevölkerung eine Bild von muslimischen Frauen eingeprägt, welches nie das Bild der Frauen war: die Vollverschleierung

Der Niqab ist ein Gesichtsschleier, der in Verbindung mit einem Tschador oder einem anderen, zumeist schwarzen Ganzkörpergewand getragen wird. Er bedeckt das ganze Gesicht und lässt nur einen Sehschlitz frei.

Die in Afghanistan verbreitete Burka  ist ein weites, meist blaues Gewand, das über den Kopf gezogen wird und die Frau bis zu den Zehenspitzen komplett verhüllt. Die Augen sind hinter einem feinmaschigen Gitter versteckt.

Durch religiöse Fanatiker wurde und wird eine jahrhundert alte Tradition und Kultur zu Grabe getragen.
Musik und Gesang gehören auf der ganzen Welt zu den Menschen, wie das ein- und ausatmen.
Egal ob mal ein Fest feierte zum Frühlings- oder Sommerbeginn. Ob eine Erntedankfest, eine Gottheit oder den eigenen Geburtstag. Mit Farben und Schmuck brachten die Kinder, Frauen und Männer ihre Freude zum Ausdruck.

All dies wurde in Ländern der muslimischen Welt immer mehr verboten, bis schließlich auch die Farben, Frohsinn, Musik und Tanz verboten wurde.
Durch eine Burka oder Nikab wird den Frauen jegliche Freiheit, Menschenrechte und Würde genommen.

Bettelnte Frau in Afghanistan Foto:RFERL

Heiße Diskussionen über die Burka oder Niqab

Am 11. 4. 2011 trat in Frankreich ein Gesetz in Kraft, das die gänzliche Bedeckung des Gesichts an öffentlichen Orten, etwa in öffent￾lichen Verkehrsmitteln, Parks, Schulen, Geschäften und anderen Einrichtungen, verbot. Damit war Frankreich das erste europäische Land, das das Tragen des Vollschleiers in der Öffentlichkeit verbot; im selben Jahr folgte ein ähnliches Verbot in Belgien. Auch in Österreich, Schweiz, Dänemark und Niederlande gibt es mittlerweile Gesetze für die Vollverschleierung von Frauen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellt in einem Urteil vom 1. Juli 2014 fest, das das Gesetz vom Frankreich vom 11. Oktober 2010 rechtens ist. Nach Ansicht des EGMR verletzt das Gesetz weder die Freiheit des Glaubens, der Gedanken oder des Gewissens (Art. 9 EMRK) noch das Recht auf ein Privat- und Familienleben (Art. 8 EMRK). Dieses Urteil wurde natürlich nicht ohne starken Widerstand hingenommen.
So waren auch zwei Richterinnen vom EGMR gegen dieses Urteil.
Eine deutsche und schwedische Richterin beurteilten die Sachlage in gewissen Punkten etwas anders. Sie hielten in der Urteilsbegründung fest: „Konkrete individuelle Rechte, welche die Konvention garantiert, wurden hier abstrakten Prinzipien unterworfen. Unserer Ansicht nach ist ein dermassen generelles Verbot, welches das Recht einer jeden Person auf eine eigene kulturelle und religiöse Identität tangiert, in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig.“

„Dies ist eindeutig ein Angriff auf die muslimische Gemeinschaft in der Schweiz. Ziel ist es, Muslime noch mehr zu stigmatisieren und an den Rand zu drängen“, sagte Inès El-Shikh, Mitglied von Les Foulards Violets, einem muslimischen feministischen Kollektiv in der Schweiz, im Mai 2021 in einem Interview mit „The Guardian“.

„Wir müssen der Regierung signalisieren, dass wir uns der Diskriminierung und einem Gesetz, das speziell auf eine religiöse Minderheit abzielt, nicht beugen werden“, sagte eine Niqab-tragende Studentin gegenüber Reuters, bei einer Demonstration in Kopenhagen, im August 2016.

Auch befürchten Hotel- und Gastronomieverbände in einigen Ländern von Europa einen Rückgang an Besucher, vornehmlich aus den Arabischen Emiraten, wenn solche Verbote Landesweit, in diesem Fall die Schweiz, eingeführt werden.

Foto:Poster of Iran

Eine Vollverschleierung verstößt gegen Menschenrechte – oder doch nicht

In Sure 2 Vers 256 heißt es: „Es gibt keinen Zwang in der Religion“, was eben bedeutet, dass sich jeder Mensch frei für seine religiöse Überzeugung entscheiden darf. Ebenso kann man einen Menschen nicht zu bestimmten Handlungen zwingen, auch wenn es ihm seine Religion vorschreibt. Man ist letztlich einzig vor Allah/Gott verantwortlich, wenn man durch sein Verhalten nicht die Rechte anderer Personen verletzt.
Alleine dieser Vers wird von fast allen islamisch geprägten Staaten missachtet.

Aus islamischer Sicht, also der Religion – und nicht den Religionswächter, ist das Tragen einer Kopfbedeckung Pflicht, die Allah im Koran offenbarte. Frauen und Männer sollten sich aus Überzeugung an die von Allah offenbarten Kleidervorschriften halten. Da der Islam für Nüchternheit eintritt und die Menschen sich nicht von vordergründigen Reizen beeinflussen lassen sollen, ist es wichtig, im öffentlichen Leben dafür zu sorgen, dass jene Anziehungsbereiche menschlicher Sexualität, die sofort ins Auge springen können, bedeckt gehalten bleiben. Dies bedeutet jedoch keine Ungleichheit von Frauen und Männern.

Auch steht in Sure 33, Vers 59: Frauen sollten in der Öffentlichkeit „etwas von ihrem Überwurf“ über sich ziehen. Es wird aber nicht geschrieben, welcher Teil des Körpers verdeckt werden soll und ob dies auch die Haare betrifft.

Um noch einmal auf das Urteil des EGMR zu kommen, heißt es dort, dass es weitgehend den einzelnen Staaten überlassen ist, ob und wo sie Frauen in Burka, Niqab oder auch mit weniger verhüllenden Kopftüchern akzeptieren und wo nicht. Entsprechend hält der EGMR auch ein Burka-Verbot nicht für ein Verstoß die Menschenrechte – wie sie insgesamt das Recht des Staates, die Verwendung religiöser Symbole zu reglementieren, tendenziell höher bewerten als das Recht des einzelnen Bürgers auf freie Religionsausübung

Der UN-Menschenrechtsausschuss hat das Verbot der Vollverschleierung in Frankreich bereits 2018 kritisiert, denn das Urteil des EGMR verstoße gegen die Religionsfreiheit und die Menschenrechte der Trägerinnen, denn das tragen von einer Burka sei
angemessen um ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten.

Fazit

Bei allen Debatten, Vorschriften und Gesetze gibt es keine Einigung über eine stoffliche Hülle, in einer patriarchalisch geprägten Religion. Niemand wird im öffentlichen Raum eine Burka oder Nikab tragende Frau fargen, ob sie dieses Kleidungsstück freiwillig trägt.

Jene Befürworter sollten doch mal für mehrer Tage, vorzugsweise im Hochsommer, ein solches Kleidungsstück tragen.
Toleranz hin oder her, eine Burka ist die schlimmste Entwürdigung für eine Frau.

Falsche Aussagen sind so alt wie die Menschheit

Foto mit freundlicher Genehmigung von Nadine Koch

Die neuste Internetgeneration – vornehmlich jene die alles in Frage stellen und den Anderen sowieso.
Beliebt sind seit Jahren die Flüchtlinge und hier gezielt die Muslime. Selbst die Fundamentalisten unter den Muslimen, legen den Koran falsch – nach ihrem Empfinden richtig aus.

Warum scheint ein Buch, bei dem die ersten Texte 632 nach Christus, bzw. im Jahre 11 nach Hidschra niedergeschrieben wurden, so von Bedeutung  zu sein?
Ob man nun Bibel, Koran, Tora, Puranas oder Kanjur als die Heilige Schriften annimmt, es sind nur Bücher die in großen Teilen das menschliche miteinander beschreiben.

Beginnen möchte ich mit einigen Falschaussagen der Bibel.
Jedem Christen sind die Heilige Drei Könige bekannt. Fakt ist aber, dass jene weder heilig, noch zu dritt, noch Könige waren. Erwähnt werden sie überhaupt nur im Matthäus-Evangelium. Dort ist aber von „Magiern bzw. Weisen aus dem Osten“ (Magoi) die Rede, nicht von Königen. Auch wird nicht deren Zahl genannt. Einzig die drei Geschenken in Form von: Gold, Weihrauch und Myrrhe.

Darstellung vom letzten Abendmahl aus dem 18. Jahrhundert. Foto: privat. Marienkirche in Danzig

Auf vielen Frühchristliche Darstellungen sind bei der Geburt Jesus zwischen zwei und acht Personen zusehen.
Auch gibt es keine Belege über eine Heiligsprechung an der Grippe von eben jenen Personen.

Gehen wir zurück ins Alte Testament.
Noah sollte von jeder Tierart ein Pärchen mit in die Arche nehmen. Alleine dies ist von der Biologie aus nicht Vorstell- und auch nicht Machbach.
Wer das 1. Buch Mose genauer durchliest, wird feststellen, dass der Autor – Mose war es definitiv nicht, sich widerspricht. Im 1. Buch Mose 6, 19 ff liest man die weithin bekannte Weisung Gottes an Noah, „von allen Tieren, von allem Fleisch, je ein Paar, Männchen und Weibchen“ in die Arche zu bringen. In 1. Mose 7, 2-3 heißt es hingegen: „Von allen reinen Tieren nimm zu dir je sieben, das Männchen und sein Weibchen, von den unreinen Tieren aber je ein Paar, das Männchen und sein Weibchen. Desgleichen von den Vögeln unter dem Himmel je sieben, das Männchen und sein Weibchen, um das Leben zu erhalten auf dem ganzen Erdboden.“

Die Kernfrage an Irrtümer bleibt unsere Zeitrechnung.
Nach den Aussagen der Bibel wurde Jesus im Jahr Null geboren. Da unsere Zeitrechnung bekanntlich mit der Geburt Christus beginnt, könnte man daraus schließen, dass Jesus eigentlich im Jahr Null geboren sein müsste. Allerdings hat es dieses Jahr nie gegeben. Als Jesus in Judäa geboren wurde, galt dort nämlich  die römische Zeitrechnung. Die Römer kannten zwar sprachliche Ausdrücke für „nicht etwas“ (nullum) aber kein Zahlzeichen und keinen eigenen mathematischen Begriff für den Zahlwert Null.
Erst im sechsten Jahrhundert stellte man Berechnungen an, denen zufolge Jesus im Jahr 753 der römischen Zeitrechnung geboren worden sei. Dieses Jahr wurde als Jahr 1 A.D. (Anno Domini = Im Jahr des Herrn) festgelegt. Dabei schlich sich möglicherweise noch ein Rechenfehler von 5 bis 6 Jahren ein. Jesus wurde also vielleicht sogar im Jahre 5 oder 6 vor Christus (Zeitrechnung) geboren.

Ri Butov, Pixabay, 29. Oktober 2021

Die Tora

Tausende Jahre existierten in der jüdischen Welt des religiösen Gelehrtentums die verschiedene Deutungen – wörtliche, rationale, symbolische und mystische – nebeneinander, ohne dass jemandem gesagt wurde, seine Ansicht sei unannehmbar. Heute gewinnt der Kreationismus in vielen Religionen an Boden. Einige christliche Fundamentalisten in den Vereinigten Staaten wollen, dass der Kreationismus in den öffentlichen Schulen parallel zur Evolutionstheorie gelehrt wird. Aber während die Evolutionslehre, mit all ihren Fehlern und Lücken, eine wissenschaftliche Theorie ist, gegründet auf wenigstens einigen beweisbaren Beispielen, ist Kreationismus keine wissenschaftliche Lehre, sondern schlicht eine Frage des Glaubens.

In der den Heiligen Schriften wird oft von dem geknechteten und versklavten Volk Israel geschrieben, dass die Kinder Israels die Pyramiden gebaut haben.
Nach heutigen historischen Erkenntnisse sind die Pyramiden wahrscheinlich älter als 4.500 Jahre. So ginge man früher immer davon aus, dass Sklaven für die Pyramiden unter schrecklichen Bedingungen schuften mussten, so fand man später Hinweise darauf, dass die Arbeiter durchaus gut bezahlt wurden.

manuelaferro, Pixabay, 28. Mai 2019

Buddhistischen Schriften im Kanon

Auch in der Lehre / Religion des Buddhismus gibt es sehr viel widersprüchliche Aussagen. Im Buddhismus ist eines der größten Problem der schier unermesslichen Umfang des Kanons. Die riesige Masse an Textmaterial führt zur Unübersicht und somit zur Willkür des Auslegung. Allein der chinesische Tripitaka enthält, in der neuesten japanischen Ausgabe von 1924-1929, stolze 2920 Werke in immerhin 11.970 Büchern auf insgesamt 80.645 Seiten. Die Gründe für den riesigen Textcorpus liegen in der langen Lehrtätigkeit Buddhas und in der posthumen Zuweisung einer Vielzahl von Textmaterial, vor allem vom Mahayana. Sutren wurden noch über tausend Jahre nach Buddhas Tod verfasst. Die Authentizität von Texten wurde in der Regel nicht in Frage gestellt. Das Wort Buddhas (buddhavacana) galt als die wichtigste und nicht in Zweifel zu ziehende Quelle der Lehre. Daneben wurden jedoch eine Reihe weiterer Quellen wie Weise, Götter und übermenschliche Wesen als legitime Vermittler der Lehre anerkannt.
Die historische Dimension relativierte sich auf diese Weise und ermöglichte eine reichhaltige Textproduktion mit autoritativem Status, deren später Entstehungszeitpunkt keinen Glaubwürdigkeitsverlust darstellte.
Auftretende Kontroversen betrafen
hauptsächlich den Inhalt der Texte und nicht die Frage nach deren Autorität.
Texte wurden selten ausgeschlossen, vielmehr erforderte die Fokussierung auf den Inhalt komplizierte hermeneutische Überlegungen, welche nicht erwünschte Textpassagen doch in gewisser Weise relativierten mussten.

Afshad, Pixabay, 20. Juli 2016

Die falsche Auslegung einer Sure aus dem Koran

„Ihr, die ihr glaubt! Nehmt euch die Juden und Christen nicht zu Freunden! Sie sind einander Freunde. Wer von euch sich ihnen anschließt, der gehört zu ihnen. Siehe, Gott leitet die Frevler nicht recht.“
Hört man diesen Vers, scheint die Aussage klar: Muslime sind dazu angehalten, größtmögliche Distanz zu Juden und Christen zu wahren. Tatsächlich ist das arabische Wort walî, das hier als „Freund“ übersetzt ist, jedoch mehrdeutig und schwer zu fassen; seine Bedeutung war und ist unter muslimischen Exegeten umstritten.

Einig sind sie sich bloß darin, dass es um eine enge persönliche Beziehung geht, die Verbindlichkeiten umfasst. In der Stammesgesellschaft, in der der Koran entstand, waren das zum Beispiel Bündnisverpflichtungen: Ein walî, das war jemand, der im Fall eines Krieges oder einer Blutfehde Beistand leistete oder Lösegeld zahlte.

Viele klassische muslimische Korankommentare gingen in ihren Auslegungen trotzdem weit darüber hinaus. Sie erklärten sehr wohl, man solle generell mit Juden und Christen keine zu freundschaftliche, vertrauensvolle oder intime Beziehung eingehen.

In der Moderne entstand ein breites Spektrum neuer Deutungen. So wurden in Zeiten des Kolonialismus politische Interpretationen populär. Hier wurde der Vers als Verbot der Kollaboration mit den zumeist christlichen Kolonialherren verstanden: „Nehmt euch die Juden und Christen nicht zu Führern!“ lautete ihre Lesart.

Im fundamentalistischen Spektrum hingegen diente der Vers dazu, Forderungen nach radikaler Abgrenzung von allem Nichtmuslimischen zu untermauern. Diese Auslegung beruft sich unter anderem auf den Anlass, zu dem der Vers offenbart worden sein soll.

Der Überlieferung zufolge geschah das während Muhammads Zeit in Medina. Der Vers stellte eine Ermahnung an einen Heuchler dar, der zwar äußerlich Muslim, innerlich aber noch dem Unglauben verhaftet war. Dieser Heuchler soll sich aus Gründen des persönlichen Profits und aus mangelndem Gottvertrauen nicht von seinen jüdischen Bündnispartnern losgesagt haben, obwohl diese mit den Muslimen verfeindet waren.

Fundamentalistische Kommentatoren folgern daraus eine Pflicht zur vollständigen Lossagung von Nichtmuslimen. Allein die Beziehung zu Muslimen sei erlaubt. Wer sich nicht an diesen Grundsatz halte, sei kein Muslim mehr, argumentieren sie.

Man kann den Vers aber auch ganz anders lesen. Dem Offenbarungsanlass zufolge verbietet er das Bündnis mit einer bestimmten Gruppe von Juden, die sich mit den Muslimen im Krieg befand. Ist so eine Situation auf das Zusammenleben in heutigen pluralistischen Gesellschaften überhaupt noch übertragbar? Sind die damaligen Bündnisstrukturen der arabischen Stammesgesellschaft heute nicht obsolet? Hat nicht im Übrigen der Prophet selber Bündnisse mit Nichtmuslimen geschlossen? Erlaubt nicht der Koran an anderer Stelle muslimischen Männern, eine jüdische oder christliche Frau zu heiraten, legitimiert also zweifellos intime Beziehungen?

Gemäß vielen neueren Auslegungen verbietet dieser Vers lediglich ein Schutzverhältnis zu feindseligen nichtmuslimischen Gruppen in einer Kriegssituation. Die Frage der Freundschaft mit Nichtmuslimen, die dem Islam nicht feindselig gegenüberstehen, wird ihnen zufolge demnach gar nicht berührt. Schließlich sage der Koran an anderer Stelle, im 8. Vers der 60. Sure: „Gott verbietet euch nicht, zu denen, die euch nicht der Religion wegen bekämpft und nicht aus euren Häusern vertrieben haben, freundlich zu sein und sie gerecht zu behandeln. Siehe, Gott liebt die, die gerecht handeln.“ Und im 7. Vers der gleichen Sure heißt es: „Vielleicht stiftet Gott ja zwischen euch und zwischen denen unter ihnen, die euch feindselig gesinnt sind, Liebe.“

Quellen – – Professorin Johanna Pink, Islamwissenschaftlerin an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
– Rabbiner Jeremy Rosen
– Prof. Dr. Franz Martin Wimmer
Institut für Philosophie Universität Wien

Fotos
– privat
– Nadine Koch, 26. Mai 2022
– cocoparisienne, Pixabay, 19. November 2017. Freie kommerzielle Nutzung
Kein Bildnachweis nötig.
– Afshad, Pixabay, 20. Juli 2016.Freie kommerzielle Nutzung. Kein Bildnachweis nötig.
– Ri Butov, Pixabay, 29. Oktober 2021. Freie kommerzielle Nutzung. Kein Bildnachweis nötig.
– manuelaferro, Pixabay, 28. Mai 2019. Freie kommerzielle Nutzung. Kein Bildnachweis nötig.

Früh- bzw. Kinderehen im Iran

Kinderehen sind im Iran legal. Mädchen können ab einem Alter von 13 Jahren, Jungen ab 15 Jahren verheiratet werden. Durch diese rechtlichen Voraussetzungen werden die vor allem in ländlichen Gebieten verbreiteten Kinderehen weiterhin ermöglicht.

Durch islamische Gesetze und von einem seit Jahrzehnten patriarchalisch geführten Regim im Iran, sind Missachtungen, Polygynie und Unterdrückung von Kinder- und Frauenrechte legitim. Eine Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen wird damit weitgehend verhindert.

Legalisierung von Früh- bzw. Kinderehe im Iran

Vor der Islamischen Revolution im Jahr 1979 war die Volljährigkeit im Iran für beide Geschlechter bei 18 Jahren angesetzt – was auch der Definition für Volljährigkeit der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 entspricht. Seit einer Gesetzesänderung von 1981 sind Mädchen im Iran jedoch schon ab 9 und Jungen mit 15 Jahren volljährig. Dies geht aus Artikel 1210, Absatz 1 des Iranischen Zivilgesetzbuches hervor. Nach deren Festlegung des Alters wird nach dem islamischen Kalender, dem sogenannten Mondkalender gerechnet. Wenn man dies auf den gregorianischen Kalender umrechnet, ergibt sich ein Alter von ca. 8 Jahren und 8 Monaten bzw. 14 Jahren und 7 Monaten.
Diese Herabstufung der Volljährigkeit von iranischen Jungen und Mädchen ist nach der Definition und internationalem Recht zum Schutz der Kinder, ein klarer Verstoß seitens der Mullah-Regierung.

Rechtliche Voraussetzungen

Obwohl der Iran 1994 die internationale Kinderrechtskonvention der UN ratifizierte, wurde festgehalten, dass nationales und islamisches Recht vorgehen sollte. Seit einer Gesetzesänderung des Artikel 1041 in iranischen Zivilgesetzbuch vom 17. Dezember 2000,  können Mädchen und Jungen unter 13 bzw. 15 Jahren nur noch mit der Erlaubnis eines Gerichts verheiratet werden. Nach Artikel 1043 des iranischen Zivilgesetzbuch, ist die Zustimmung des männlichen Vormunds dabei zwingend. Für Jungen ist keine Zustimmung des Vaters nötig. Soll heißen, dass ab einem Alter von 13 Jahren Mädchen ohne Gerichtserlaubnis, der sogenannte «Heiratsreife» verheiratet werden können.

Menschenrechtler:innen kämpfen noch immer für eine Änderung dieser Gesetze.
Die parlamentarische Kommission für Rechts- und Justizfragen im Iran hatte 2019 den Entwurf zur Erhöhung des Heiratsalters für Mädchen auf 16 und für Jungen auf 18 Jahre abgelehnt.
Um jenes patriarchalische Denken der Mullah-Regierung zu verdeutlichen, sieht man daran, dass Mütter oder andere weibliche Familienmitglieder in den Entscheidungsprozess einer Frühehe nicht eingreifen können. Auch die verheirateten Kinder selbst haben kein Mitspracherecht im Vermählungsprozess.

Obwohl die Kinderehe im Iran erst durch die Gesetzesänderung nach der Islamischen Revolution wieder legalisiert wurde, haben zahlreiche Forschungen zu Kinderehe im Iran gezeigt, dass vor allem wirtschaftliche Faktoren wie z.B. niedriges Einkommen pro Kopf und die hohe Inflation Familien dazu bringen, Kinderehen abzuschließen bzw. zu arrangieren und nicht vorwiegend religiöse Gründe, wie häufig vermutet wird. Besonders in ländlichen Regionen führen wirtschaftliche Faktoren zu arrangierten Ehen von Kindern. Mit einfachen Worten: die Kinder weder regelrecht verkauft.

Verankerung der Ungleichheit von Mann und Frau

Das Konzept der Kinderehe im Iran dient vor allem dazu, die patriarchalen Strukturen zu verankern, indem es gesellschaftliche und sexuelle Freiheiten von Frauen unterdrückt und die Ungleichstellung von Mann und Frau reproduziert.

2016 waren über 11% aller verheirateten Frauen im Iran zwischen 10 und 19 Jahren alt, davon 6% unter 15 Jahren. In ländlichen Regionen ist sogar jedes fünfte Mädchen im Alter von 10-19 Jahren bereits verheiratet. Auch regional weist die Rate von Frühehen sehr starke Schwankungen auf. Demnach sind Frühehen in besonders den wirtschaftlich und strukturschwachen Regionen, wie in Zanjan, Sistan und Belutschistan noch häufiger. 

Die negativen Konsequenzen von Frühehen

Ein verheiratetes Kind geht im Iran in den meisten Fällen nicht mehr in die Schule, allgemein sind die Verheirateten mental weniger weit entwickelt daher weniger eigenständig.
Jungen sind traditionell für den Unterhalt der Familie verantwortlich und arbeiten häufig als unterbezahlte Tagelöhne, während die Mädchen für den Haushalt und bald für die Aufsicht der Kinder zuständig sind und zudem auch kranke und ältere Familienmitglieder pflegen müssen.
Die Eheleute, insbesondere die Ehefrauen, bleiben daher auf dem Bildungsniveau stehen, welchen sie bis zum Zeitpunkt der Heirat erreicht haben. Demnach haben die Mädchen einen bedeutend geringeren Bildungsgrad als Mädchen, die zu einem späteren Zeitpunkt heiraten.
Somit sinkt der gesamte Bildungsstand im Iran seit Jahrzehnten. Folglich steigt der Analphabetismus, die Armut und Abhängigkeit ganzer Generationen stetig an.

Nach einer Studie der WHO aus dem Jahr 2016 sind besonders Frauen und Mädchen, die jung heiraten, häufiger Opfer häuslicher Gewalt. Da es im Iran – wie auch in allen anderen muslimischen Ländern,
keine Vorschriften des Altersunterschieds zwischen Mann und Frau gibt, kommt es in den meisten Fällen vor, dass junge Mädchen mit Männern, die um ein Vielfaches älter sind, verheiratet werden. Da die „Ehefrauen“ sehr häufig noch minderjährige Mädchen sind, wird die Praxis der sexuellen Beziehung auch bei Mädchen als eheliche Pflicht betrachtet.

Der Koran genehmigt Kindesmisshandlungen

Wie in allen solcher Fällen des Kindesmissbrauchs, wird an dieser Stelle die Sure 2, Vers 223 aus dem Koran herangezogen.

Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt. Doch schickt (Gutes) für euch selbst voraus. Und fürchtet Allah und wisst, dass ihr Ihm begegnen werdet. Und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft.

Die Rollenverteilung in einer islamischen Ehe sieht vor, dass die Ehefrau ihrem Mann sexuell gehorsam ist. Dementsprechend kann ein Mann sexuelle Gewalt an Minderjährigen anwenden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Das Konzept von Vergewaltigung existiert in diesem Kontext nicht, weil jede Art von Geschlechtsverkehr im Rahmen einer Ehe als Ausübung der ehelichen Pflichten gesehen wird.
Die „Erlaubnis‘ der Anwendung von Gewalt gegenüber der eigenen Ehefrau ist nach gängiger Auslegung in Sure 4, Vers 34 wie folgt festgelegt:

Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, – ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß.

Die Risiken von Schwangerschaften in Frühehen

Nach einer WHO-Studie von 2016 zählen Komplikationen während der Schwangerschaft oder Geburt zu den häufigsten Todesursachen bei jungen Frauen unter 19 Jahren. Auch «Kinderschwangerschaften» und Fehlgeburten gehören zu den negativen Auswirkungen von Frühehen, da von verheirateten Mädchen – unabhängig der körperlichen und geistigen Entwicklung, trotzdem erwartet wird, dass sie ihren ehelichen Pflichten nachkommen müssen. Da die körperliche Entwicklung von Mädchen noch gar nicht abgeschlossen ist, sind Schwangerschaften bei minderjährigen ein oft sehr großes Risiko für Baby bzw. Mutter.

Logo der UN Kinderrechtskonvention

Ein Auszug aus den Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Der Iran verstößt mit seinem Zivilgesetzbuch zigfach gegen geltenden Kinder- und Menschenrechte

Artikel 1
«Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.»

Das Recht der Islamischen Republik Iran betrachtet neunjährige Mädchen und 15-jährige Jungen bereits als Erwachsene.

Artikel 2 Absatz 1
«Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung, unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status der Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.»

Die vertraglich festgelegten Rechte des Kindes werden durch den Iran systematisch verletzt. Dabei werden Mädchen gegenüber den Jungen durch die massive Herabsetzung der Grenze der Minderjährigkeit auf 15 Jahre zusätzlich schlechter gestellt und diskriminiert.

Artikel 3 Absatz 2
«Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen.»

Vor allem junge Mädchen werden im Iran häufig bereits als Kinder verheiratet, weil wirtschaftliche Umstände die Familie des Kindes dazu zwingen. Diese Möglichkeit besteht aber nur, weil iranisches Recht Kinderehen ausdrücklich erlaubt. Die Islamische Republik verletzt damit ihre Pflicht, eine entsprechende Rechtslage zum Schutz der Kinder herzustellen.

Artikel 4
«Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte. Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen die Vertragsstaaten derartige Maßnahmen unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.»

Der Iran hat durch die gesetzlichen Regelungen zur Ehe von Kindern ganz konkrete Maßnahmen getroffen, die dem Schutz des Kindes entgegenstehen.

Artikel 6 Absatz 2
«Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.»

Die Kinderehe greift in die freie geistige, schulische und teilweise auch körperliche Entwicklung des Kindes ein.

Artikel 12 Absatz 1
«Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.»

Bei einer Heirat unterhalb des durch die UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Alters wird das Kind ohne dessen Willen bzw. ohne dessen bewusste und reflektierte Entscheidung verheiratet.

Artikel 19 Absatz 1
«Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormundes oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.»

Kinder in Kinderehen leider häufiger unter Gewalt, insbesondere sexuellem Missbrauch.

Artikel 28
«Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an.»

Mädchen, die schon als Kinder verheiratet werden, haben oft nach der Hochzeit keinerlei Zugang zu Bildungsmöglichkeiten mehr.

Artikel 34
«Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, bilateralen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder a) zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden; b) für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden.»

Mit der Legalisierung von Heirat ab dem 14. Lebensjahr sind insbesondere junge Mädchen nicht vor sexuellem Missbrauch geschützt, sondern vielfach sexueller Gewalt ausgesetzt.

Quellen
– Ahmady, Kameel. 2017. “The Nexus between the Temporary Marriage and Early Child Marriages.” 
– Khadijeh Azimi. Tehran University of Medical Sciences | TUMS · Faculty of Nursing and Midwifery. Master of Science Forensic Midwifery.
– Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
– UNICEF. n.d. “Girls’ Education: Introduction”.
– WHO. 2016. “Global health estimates 2015: deaths by cause, age, sex, by country and by region, 2000–2015.”