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Frauenrechte in Afghanistan

Unter dem Taliban-Regime, dass sich ab 1994 in Afghanistanlangsam wie ein Geschwür ausbreitete und bis zum Ende ihrer Herrschaft, im Jahr 2001, wurden den afghanischen Frauen ihre Menschenrechte und ihr Würde abgesprochen. Als die internationale Gemeinschaft unter der Führung der USA mit dem Versprechen auf Demokratie, Schutz der Menschenrechte undsoziale Gerechtigkeit nach Afghanistan kam, war die Hoffnunggroß, dass sich die Situation der Frauen wieder verbessern würde und sie endlich die gleichen Rechte wie Männer bekämen. Internationale Organisationen, insbesondere die UN, die Europäische Union und die Entwicklungsagentur der USA, sagten ihre Unterstützung zu, um die Lage der afghanischen Frauen zu verbessern. Die UNO machte ihre Unterstützung der afghanischen Regierung davon abhängig, dass diese die Rechte der Frauen und ihre stärkere Beteiligung in der Afghanischen Gesellschaft gewährleistete. Die UN koordinierten diese Hilfen für Frauen und allmählich zeichnete sich eine Verbesserung der Situation ab: Frauen erhielten mehr Zugang zu Bildung und beteiligten sich vermehrt an der Gestaltung von Politik und Gesellschaft. Die unabhängige Menschenrechtskommission Afghanistan, UNAMA (United Nations Assistance Mission in Afghanistan) wurde gegründet, und die Gleichberechtigung der Frau wurde in der Verfassung Afghanistans festgeschrieben. Mädchen durften wieder in Schulen und Universitäten, Frauen nahmen an Wahlen teil, und fünfundzwanzig Prozent der Sitze des afghanischen Parlaments wurden Frauen zugewiesen. Auch in anderen Bereichen der Politik, der Gesellschaft und der Wirtschaft wurden Frauen aktiv und Arbeits- und Bildungsmöglichkeiten für Frauen nahmen zu. Im Schlussdokument der Afghanistan-Konferenz in Bonn im Dezember 2011 hat die internationale Gemeinschaft bekräftigt, auch nach 2014 und dem Abzug der ISAF-Truppen Afghanistan weiter helfen zu wollen. Bundeskanzlerin Angela Merkel sicherte damals Afghanistan langfristige Hilfe über den Abzug der internationalen Kampftruppen hinaus zu. „Afghanistan kann sich auch nach 2014 auf die Unterstützung der internationalen Staatengemeinschaft verlassen“,sagte Merkel. Da die UNO, wie auch die NATO ihre militärische Präsenz in Afghanistan zurückschraubte und sich dadurch auch die Hilfenverringerten, erlahmte seitens der UNO, insbesondere der USA, auch das Interesse und die Aufmerksamkeit für den Schutz dersozialen Gerechtigkeit, der Demokratie und der garantierten Beteiligung von Frauen an der Politik. Da die Regierung unter Hamid Karsai auch nicht gerade mit Zuverlässigkeit glänzte,
erfüllte diese ihre Verpflichtungen gegenüber Frauen nicht, denn die Gesetze und Vorschriften, die zur Sicherung der Frauenrechte eingeführt worden waren, standen lediglich auf dem Papier, wurden jedoch nicht angewandt. Die Erwartung, dass die UNO und die Regierung Afghanistans die Gleichstellung und die Menschenrechte von Frauen gewährleisten würden, erfüllte sich nicht. Im Gegenteil – niemand arbeitete ernsthaft an der Erfüllung dieser Verpflichtungen. Es zeigte sich beispielsweise, dass Frauen nur eine symbolische Rolle in der Struktur der afghanischen Regierung inne hatten. Inzwischen hat sich, insbesondere aufgrund von wieder zunehmenden Sicherheitsproblemen, Armut, langlebigen Traditionen sozialer Unterdrückung und der Bedrohungen durch die Taliban, den IS und andere extremistische Gruppen, die Lage der afghanischen Frauen wieder verschlechtert, bis hin zu Lebensgefahr, und die Arbeits- und Bildungsmöglichkeiten haben sich verringert und sogar dramatisch verschlechtert.

Fortsetzung von Krieg und Unsicherheit

Der fortdauernde Krieg und Terror und die insgesamt unsichere Lage hat für Frauen das Leben in vielen Provinzen wo die Taliban wieder die Macht stark erschwert. Die Recherchen von Afghan Women ́s Network ergab mit rund 100 Vorfällen in nur 71 Tagen (01.11.2018 – 10.01.2019)
ein erschreckendes Bild: In fast allen der 34 Provinzen Afghanistans waren mindestens zwei Vorfälle zu finden. In den unsicheren Teilen des Landes können derzeit Mädchen, wie auch in der Vergangenheit, keine Schulen besuchen; viele Familien erlauben ihren Töchtern nicht, zur Schule zu gehen, weil es zu wenig weibliche Lehrkräfte gibt. Heute, im einundzwanzigsten Jahrhundert, können sechzig Prozent der afghanischen Frauen und Mädchen weder lesen noch schreiben.
Viele Frauen, die in mehreren Provinzen für Regierungs- und
Nichtregierungsorganisationen gearbeitet hatten, mussten Arbeit aufgrund der Sicherheitslage einstellen, oder haben schon in den letzten Jahren im Verborgenen gearbeitet und auch agiert. Darüber hinaus töteten und erschossen die Taliban mehrere Frauen wegen des bloßen Verdachts, mit der Regierung zusammen gearbeitet zu haben.

Gewalt gegen Frauen in der Familie und in der Öffentlichkeit.

Traditionen sozialer Unterdrückung gibt es heute überall in Afghanistan; immer noch leiden rund drei von vier Frauen unter unterschiedlichen Formen von Gewalt, nicht nur in der Familie, sondern auch in der Gesellschaft– am Arbeitsplatz, an Ausbildungsorten und sogar auf offener Straße. Viele Familien bevorzugen klar die Geburt eines Jungen und sind unglücklich
über die Geburt eines Mädchens.
Kinder und Frauen werden zwangsverheiratet oder an ältere Männer verkauft, manchmal werden sie getauscht, gegen Vieh oder gegen die Lösung eines Konfliktes. Frauen und junge Mädchen werden vergewaltigt und Gewalt gegen Frauen wird von manchen im Namen der Religion gerechtfertigt. Polygamie stellt eine weitere Herausforderung für Frauen dar. Ein Mann hat beispielsweise das Recht, mit bis zu vier Frauen gleichzeitig verheiratet zu sein, und diese Frauen besitzen keinerlei Rechte.
Viele Fälle von Gewalt gegen Frauen werden mittels informeller Gerichte oder in Stammesversammlungen entschieden. Die Entscheidungen dieser Stammesversammlungen sind unfair und ungerecht, vor aller Augen werden Frauen gesteinigt oder ausgepeitscht. 2015 wurde in der Provinz Ghor eine Frau gesteinigt, obwohl sie kein Verbrechen begangen hatte.
Nicht wenigen Frauen werden durch ihre Ehemänner Ohren und Nasen abgeschnitten. Viele Frauen suchen in den Frauen- und Schutzhäusern der wenigen Internationalen oder auch private
Organisationen Zuflucht vor dieser immer stärker um sich greifenden Gewalt. In vielen Provinzen sind die Täter dieser
Gewaltakte mächtige Männer, Kriegsherren, Regierungsbeamte oder Parlamentsabgeordnete, und die Regierung sieht sich nicht in der Lage, sie zu verhaften und oder zu bestrafen.

Basierend auf Zahlen von Afghan Women ́s Network wurden im Jahr 2017 rund 3800 Fälle von Gewalt gegen Frauen registriert; 19 der betroffenen Frauen haben sich selbst verbrannt. 2018 nahm die Zahl der Verbrechen weiter zu und lag bei knapp 4200. Im vergangen Jahr blieb die Zahl auf gleich hohem Niveau.
Menschenrechtsorganisationen können durch die instabile Lage in vielen Regionen gar keine Hilfe, bzw. Registrierungen vornehmen und so liegt die Zahl der tatsächlichen Opfer um ein vielfaches höher.
Die sehr lasche Verfolgung der Behörden, lässt somit eine Straffreiheit für die Männer zu und ist als Hauptgrund
für die Zunahme dieser Gewalt zu nennen. Selbst in Kabul sind Frauen und Mädchen nicht vor körperlicher Gewalt sicher. Als Beispiel hierfür sei der Mord an Farkhunda genannt. Dieses Mädchen wurde vor 2015 von Dutzenden Männern brutal getötet und verbrannt – nur wenige Kilometer entfernt vom Präsidentenpalast und vor den Augen von Sicherheitskräfte. Dieser Vorfall spiegelt die Tragweite der Tragödie wider, mit der afghanische Frauen konfrontiert sind. Zwar wurden mehrere Personen im Zusammenhang mit diesem Mord verhaftet, jedoch gingen sie letztendlich straffrei aus. Frauen und Mädchen sind selbst an ihrem Arbeitsplatz oder an den Universitäten nicht sicher. Sie werden auf dem Arbeitsmarkt und in Bildungseinrichtungen von Männern auf unterschiedliche Arten belästigt und aufgefordert, illegitime Dinge zu tun; es gibt keinerlei Gesetze zur Unterstützung von Frauen in diesen Bereichen.
Die Erfolge der afghanischen Frauen und deren mangelnde Anerkennung
Menschenrechtsaktivistinnen haben in den letzten Jahren bedeutende Erfolge in Afghanistan und über die Grenzen Afghanistans hinaus erzielen können, sie haben nationale und internationale Preise gewonnen und damit der Welt ein anderes
Gesicht von Afghanistan gezeigt, als das von Krieg und Gewalt.
Doch die Beteiligung von Frauen an der politischen Entscheidungsfindung ist immer noch verschwindend gering.
Trotz positiver Errungenschaften im Leben der afghanischen Frauen beschränken sich der Fortschritt und die
Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen in vielerlei Hinsicht auf Worte und Slogans. Zahllose Gesetze, Programme und Strategien wurden entwickelt, um die Stellung der afghanischen Frau zu stärken, doch deren Umsetzung war weniger erfolgreich. Immer wieder wurden diese Maßnahmen seitens der Regierung ignoriert.

Es ist offensichtlich, dass Frauenrechte in Afghanistan nur eine symbolische Rolle spielen, diese Doppelmoral und die
frauenfeindlichen Einstellungen zeigen sich an folgendem Beispiel: Hamid Karsaihatte dem Parlament zwölf
Ministeramtskandidaten zur Aussprache des Vertrauens präsentiert; das Parlament hat daraufhin den elf männlichen
Kandidaten das Vertrauen ausgesprochen, Nargis Nehan aber, die als einzige Frau als Ministerin für Bergbau und Erdöl
vorgeschlagen war, wurde abgelehnt. Dies zeigt, dass in allen drei Organen der afghanischen Regierung Frauenfeindlichkeit herrscht und nach wie vor politische Entscheidungen auf der Grundlage gefällt werden, die männliche Dominanzkultur zu erhalten. In all den Jahren konnte keine einzige Frau Mitglied des Obersten Gerichtshofs von Afghanistan werden, stets lehnte das Parlament die Mitwirkung von Frauen in dieser Institution ab; Frauen gelten in Afghanistan immer noch als Menschen zweiter Klasse.
Die allgemein unsichere Lage, das Versagen der afghanischen
Regierung bei der Gewährleistung von Sicherheit für Frauen, die Einschränkungen und verschiedenen Arten von Diskriminierung sind Gründe dafür, dass Frauen nicht in der Lage sind, in Frieden in Afghanistan zu leben, und sich gezwungen sehen, allein oder mit der Familie in andere Länder zu gehen, insbesondere nach
Europa, um dort Asyl zu beantragen.

Afghanische Frauen in Europa und Gewalt in der Familie

Abgesehen von mentalen und psychischen Gesundheitsproblemen erleben afghanische Frauen und Mädchen in vielen europäischen Ländern, insbesond
ere in Deutschland sexuelle und auch häusliche Gewalt. Nach Quellen deutscher Medien wurden allein 2017 zwei
afghanische Frauen in den Städten Frankfurt und Herzogenrath von ihren Ehemännern getötet. Gewalt ereignete sich auch in einem Flüchtlingslager in
Schwerin, wo im November 2017 eine afghanische Frau durch einen iranischen Mann vergewaltigt wurde. Gemäß der Aussage eines Verteidigers von Frauenrechten in Frankfurt leben einige afghanische Familien hier nach den selben traditionellen Vorstellungen wie in Afghanistan und erlauben ihren Frauen nicht einmal, an Sprachkursen
teilzunehmen. Die Hilfsangebote vieler Organisationen und Vereinigungen, die Geflüchtete bei ihren Integrationsbemühungen
unterstützen, laufen dann ins Leere. Ein weiterer schwerer Fall von Gewalt afghanischen Männer ist der Mord an Mia im Dezember 2017.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass Unsicherheit, Ungerechtigkeit, mangelnde Rechtsstaatlichkeit und fehlende Gleichberechtigung der Männer die Hauptgründe dafür sind, dass viele afghanische Frauen in Europa Asyl beantragt haben.
Niemand würde ohne die oben genannten Gründe derart viele Risiken eingehen, ohne dazu gezwungen zu sein, niemand würde seinen Geburtsort verlassen und in einem Land mit einer anderen Kultur und Sprache
Asyl suchen.
Das Leben in Deutschland, oder deren westlichen Nachbarstaaten, ist nicht einfach, es muss von Null aufgebaut werden und es braucht Zeit, sich der Gesellschaft anzupassen und die neue Sprache und Kultur zu lernen. Angesichts der Situation afghanischer Asylbewerberinnen ist klar, dass diese mehr als manche andere Unterstützung benötigen – von Organisationen, die die Menschenrechte verteidigen, sowie von der deutschen und den europäischen Regierungen. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heißt es, dass alle Menschen in diesem Land die gleichen Rechte haben und dass dieses Land demokratisch regiert wird. Aus diesem Grund erhoffen sich die afghanischen Frauen mehr von der Regierung dieses Landes. Gerade Frauen, die alleine sind oder allein die Verantwortung für ihre ganze Familie tragen, sind auf die Unterstützung der Bundesregierung und von Menschenrechtsorganisationen angewiesen. Geflüchtete
Afghaninnen wünschen sich, dass ihre Fälle in Bezug auf die Situation in Afghanistan und die politischen und sozialen Probleme von Frauen in diesem Land überprüft werden.


P.S. Mir ist durchaus bewusst, dass ich mit meinem Text den Unmut einiger Menschen auf mich ziehe, die sich für Flüchtlinge einsetzen. Ich schreibe keine Märchen, ich schreibe Fakten und diese sollen dann auch so verstanden werden. Ich kann und werden diese Welt nicht schön reden.


Naike Juchem, 20. April 2020

Diskriminierung im Namen der Religion

Photo: My Stealthy Freedom on Twitter

Ein Bericht über ein Frauenverachtendes Weltbild einer patriarchalischen Gesellschaft, falsche Auslegungen niedergeschriebener Überlieferungen und die Religionsflucht der Elite.

Shohreh Bayat, Photo:Iran Journal

Für die 32-jährige Iranerin Shohreh Bayat sollte die Schachweltmeisterschaft der Frauen 2020 in Shanghai ihr Karrierehöhepunkt werden, stattdessen wurde es ein Alptraum.

Bayat war bei dieser WM als Hauptschiedsrichterin eingesetzt und machte einen guten Job. Es gibt wenige weibliche Schiedsrichterinnen die auf dem höchstem Niveau in der Welt sind und Shohreh Bayat ist die einzige in Asien überhaupt.

Ein Bild von ihr ging um die Welt, welches Bayat zeigte, auf dem ihr Hijab auf ihren Schultern lag, und nicht wie es die Religionsgelehrten im Iran den Frauen vorschreiben – nämlich das Haar mit einem Hijab zu bedenken.

Afshad, Pixabay, 20. Juli 2016

Einführung zum Koran

Der Koran gilt als das heilige Buch des Islam. Der Koran entstand zu Lebzeiten des Propheten Mohammed (570-632), wurde aber erst nach seinem Tod niedergeschrieben. Zu seinen Lebzeiten soll Mohammed mehrere Offenbarungen erhalten haben, deren Ergebnis der Koran war. Das arabische Wort قرآن (qur’ān) bedeutet wörtlich „Lesen“ oder „Rezitation“.

Der Koran besteht aus 114 Suren (Kapitel), die wiederum in 6226 Ayat (Verse) unterteilt sind. Mit Ausnahme der Sure ‚Reue‘ beginnen alle Suren im Koran mit ‚Bismillah ar-Rahmaan ar-Rahiem‘: „Im Namen Gottes, des Barmherzigen, des Barmherzigen“

Ursprung des Korans

Die meisten Forscher und Theologen gehen davon aus, dass Mohammed Analphabet war. Seine Gefährten lernten die Offenbarungen, die Mohammed vom Engel Gabriel erhalten hatte, auswendig, indem sie sie rezitierten, oder bewahrten sie auf losen Dokumenten auf.

Erst einige Jahrzehnte nach Mohammeds Tod transkribierten seine Gefährten den Koran vollständig und trugen ihn in einem Buch zusammen.

Alles eine Frage der Interpretation

In Sure 2, Vers 256 heißt es: „Es gibt keinen Zwang in der Religion“, was eben bedeutet, dass sich jeder Mensch frei für seine religiöse Überzeugung entscheiden darf. Ebenso kann man einen Menschen nicht zu bestimmten Handlungen zwingen, auch wenn es ihm seine Religion vorschreibt. Man ist letztlich einzig vor Allah/Gott verantwortlich, wenn man durch sein Verhalten nicht die Rechte anderer Personen verletzt.
Alleine dieser Vers wird von fast allen islamisch geprägten Staaten missachtet.

Die falsche Auslegung des Koran

In Sure 33, Vers 59 heißt es: Frauen sollten in der Öffentlichkeit „etwas von ihrem Überwurf“ über sich ziehen. Es wird aber nicht geschrieben, welcher Teile des Körpers verdeckt werden soll und ob dies auch die Haare betrifft.

Die Kleiderordnung für muslimische Frauen wird nicht nur aus dem Koran angeleitet, sondern auch aus Überlieferungen des Propheten Mohammed, die sogenannten Hadithe. Anhand derer soll Mohammed gesagt haben, dass von einer Frau nur das Gesicht und Hände zu sehen sein sollten und insbesondere ihrer Haare vor den Blicken fremder Männern verbergen.

Foto: privat

Fazit

Der Koran schreibt nichts von einem Hijab vor, es wird nur dahingehend ausgelegt.

Die Überlieferungen wurden genauso, wie auch die Evangelien der Bibel, weit nach dem Tot von Jesus, bzw Mohammed geschrieben. Das sich das Leben und die Welt seit jener Zeit drastisch geändert hat, sollte im 21. Jahrhundert eigentlich jedem bewusst sein.


Flucht vor der „Religion“

Sehr viele kluge Iranerinnen leben als Schriftstellerinnen, Schauspielerinnen, IT Fachfrauen bis hin zu Astronautinnen im Exil. Die Liste dieser Frauen ist unglaublich lang und alle haben eines gemeinsam: die Ablehnung der ausgelebten Religion im Iran. Ich schreibe nicht dem Islam – diesen Unterschied sollte man sich bewusst sein.

Kimia Alizadeh, Photo: Facebook

Kimia Alizadeh
Anfang Januar 2020 twitterte die heute 23-jährige Kimia Alizadeh, Olympiasiegerin in Taekwondo von 2016, dass sie in die Niederlande emigrierte sei, weil sie eine der Millionen unterdrückten Frauen im Iran sei und zudem den Sexismus einiger Sportfunktionäre anprangerte.

Seit Frühjahr 2021 ist Kimia in Deutschland unter dem Flüchtlingsstatus und wird in wenigen Tagen für das Flüchtlingsteam aus Deutschland bei den Olympischen Sommerspiele in Tokio antreten.

Anousheh Ansari, Photo: NASA

Anousheh Ansari,
sie emigrierte 1982 in die USA und studierte sie Elektrotechnik und Informatik und erhielt 1992 ein Master-Diplom in Elektrotechnik. 2006 war sie als Astronautin für 10 Tage bei der Sojus TMA-9 Mission im Weltall gewesen.

Maryam Mirzakhani, Photo: Twitter

Maryam Mirzakhani,
ist seit 2014 Trägerin der Fields-Medaille.
Die Fields-Medaille wird alle vier Jahre verliehen und gilt als Nobelpreis der Mathematik. Mirzakhani ist die erste Frau, die diese seit 1936 verliehene international renommierte Auszeichnung erhalten hat.
Bereits mit 31 Jahren wurde sie als Professorin an die Universität Stanford berufen.

Naike Juchem, 21. Juli 2021

Quellen:
– Iran Journal
– Stanford University
– Universität Duisburg-Essen
– NASA
– Spirit of new generation
– Prof. em. Dr. Gerald Hawting, Universität London
– Professor Paula Schrode, Islamwissenschaftlerin an der Uni Bayreuth
– My Stealthy Freedom

Zur Stellung der Frau im Islam

Photo by: My stealthy freedom

Zur Stellung der Frau im Islam ( kleiner Auszug)

Um es gleich vorweg zu nehmen, ich verurteile KEINE Religion, denn auch Frauenrechte waren in der christlichen Gesellschaft und westlichen Ländern auch lange nicht da, wo sie heute sind.
Nur, leben wir im 21. Jahrhundert und man könnte sich schon mal so langsam von einem überalterten Weltbild befreien.

Photo by Iran Journal from the Facebook Page „Ex-Muslims of North America

In den islamischen Ländern beinhaltet das Familienrecht heute zahlreiche die Frauen diskriminierende Bestimmungen, da das Familienrecht auf einem hierarchischen Rollenverständnis von Mann und Frau basiert. Zwar wurden in den letzten Jahren in diversen muslimischen Ländern verschiedene Reformversuche unternommen. Doch diese wurden von konservativen Kräften oft als Angriff auf das islamische Recht und seine Werte zurückgewiesen, und so bleibt das Familienrecht bis heute Gegenstand kontroverser Debatten um kulturelle, rechtliche und religiöse Identität. Die Islamisierung in Afghanistan, Irak, Iran, Syrien oder Türkei, um nur einige der Länder zu nennen, erschwert eine Reform des Familienrechts und somit auch die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau zusätzlich.

Photo by Iran Journal from the Facebook Page „Ex-Muslims of North America

Familienrecht in islamischen Ländern

Die Ehe im Islam ist ein Vertrag zwischen Mann und Frau. Dieses Verständnis gilt eigentlich auf der ganzen Welt als Ehe; und eine Einwilligung von beiden Seiten ist grundsätzlich erforderlich.
Die Heiratsfähigkeit wird im klassisch-islamischen Recht mit der Pubertät erreicht. Allerdings gibt es verschiedene Ansichten darüber, wann dieses Alter erreicht ist. Das positive Recht kann ein höheres Alter vorsehen. Die Altersschranken vor allem für Mädchen bleiben in vielen islamischen Staaten jedoch tief und geht mitunter auf ein Alter von 10 Jahren der Mädchen aus. Auch wenn das positive Recht ein höheres Heiratsalter vorsieht, bleibt eine Ehe, die bereits zuvor nach islamischem Recht geschlossen wurde, oftmals gültig. Somit bleiben Kinderehen weiterhin möglich. Arrangierte Ehen sind in den Städten und gut florierenden Provinzen der Länder in dem der Islamische Glaube vorherrschend ist, seltener geworden, in ländlichen Gebieten jedoch immer noch oft praktiziert.
In Artikel 16 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht: Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenserklärung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden. Zwangsverheiratung ist und bleibt eine Form von Gewalt im Namen der Ehe.
Um es gleich vorweg zu nehmen, Zwangsehen gibt es NICHT nur in de Islamischen Welt. Darauf habe ich in anderen Text auch schon öfter hingewiesen.

Das Familienrecht in islamischen Ländern stützt sich grundsätzlich auf drei Rechtsquellen; das positive Recht, das klassisch-islamische Recht und das Gewohnheitsrecht. Ähnlich anderen Rechtsbereichen wie das Strafrecht wurde das Familienrecht zwar in den letzten Jahren als positives Recht kodifiziert, enthält aber inhaltlich so viele Verweise auf das klassisch-islamische Recht wie kein anderer Rechtsbereich.
In den islamischen Ländern beinhaltet das Familienrecht noch heute zahlreiche diskriminierende Bestimmungen für Mädchen und Frauen, da das Familienrecht auf einem hierarchischen Rollenverständnis von Mann und Frau basiert.

Masih Alinejad, eine der bekanntesten Kämpferinnen für die Frauenrechte im Iran. Photo from Facebook Page

Polygamie in der Religion

Nächstes ist die Polygamie in der Religion des Islams. Ein Mann hat nach dem Koran das Recht, vier Frauen zu heiraten, wenn er fähig ist, sie gleich zu behandeln. Im Zuge der Reformierungsbemühungen haben Ägypten, im Jahr 2000, und Marokko, 2004, Einschränkungen im Familienrecht eingefügt, die zum Beispiel die Einwilligung der ersten Frau verlangen. Ausserdem muss gerichtlich überprüft werden, ob ein Mann die ökonomischen Voraussetzungen erfüllt, um eine polygame Ehe einzugehen. Fraglich bleibt dabei oftmals, ob bei der Einwilligung der ersten Ehefrau eine tatsächliche Wahlmöglichkeit im Hinblick auf die Konsequenzen besteht oder bestanden hat. In der Türkei und in Tunesien ist die Polygamie gesetzlich verboten.
Die umstrittene und viel diskutierte Sure 4:34 des Korans sieht ein Züchtigungsrecht des Ehemannes vor, das er kraft seiner Autorität gegenüber seiner Ehefrau im Falle von Ungehorssam habe. Dies verstößt schon gegen Menschenrechtsverletzungen in den Artikel 1 bis 5 der AEMR ( Allgemeine Erklärung der Menschenrechte).
Entsprechend hat die Ehefrau dem Ehemann gegenüber die Pflicht zum Gehorsam, auch dies verstößt eindeutig gegen Menschenrechte.
Die „Pflichten“ beinhaltet die Führung des Haushalts, die Kindererziehung, aber auch das Ersuchen um Erlaubnis, falls sie arbeiten oder reisen möchte. Falls der Ehemann seinen Pflichten zum Unterhalt nicht nachkommt, kann die Frau ihm ihren Gehorsam verweigern. Dies gilt auch umgekehrt: Kommt die Frau ihren Pflichten nicht nach, ist der Ehemann nicht verpflichtet, für ihren Unterhalt zu sorgen. Auch hier finden wir weiter Verstöße gegen Artikel 18, 19, 22 und 23 der AEMR.
Artikel 6 der AMER ist auch ein oft kontrover geführter Grundsatz von Menschenrechtskonvention. Je nach Land bestehen für Frauen zudem eine Bekleidungsvorschriften oder gar Vorschriften zur Geschlechtersegregation etwa im Bildungsbereich. Teilweise werden Frauen vom öffentlichen Leben bzw. von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen. In Gerichtsverfahren, so etwa bei Zeugenaussagen oder der Bemessung einer Kompensationszahlung, hat eine Frau eine deutlich geringere Position als ein Mann. Oft wiegt ihre Aussage nur halb so viel wie die des Mannes.
Weitere Vorbehalte gegenüber der UN-Frauenrechtskonvention ist
das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist von fast allen Staaten weltweit ratifiziert worden. Die meisten islamischen Länder haben jedoch zahlreiche Vorbehalte angebracht bzw. den Vorrang des islamischen Rechts reklamiert, so etwa das Königreich Saudi Arabien wörtlich: «In case of contradiction between any term of the Convention and the norms of islamic law, the Kingdom is not under obligation to observe the contradictory terms of the Convention.» Auch wenn die Zulässigkeit solch genereller Vorbehalte höchst umstritten ist, zeigt sich damit klar der Unwille vieler muslimischen Staaten, den Frauen Rechte einzuräumen, die über das islamische Recht hinausgehen.

Vor der islamischen Revolution von 1979 gab es im Iran keinen staatlich verordneten Kleiderzwang. Photo by Iran Journal

Die Revolution der Frauen

Seit den 1980er Jahren hat sich neben der schon existierenden säkularen feministischen Bewegung in verschiedenen islamischen Ländern eine islamische Frauenrechtsbewegung entwickelt, die versucht, durch Neuinterpretation der religiösen Quellen für eine Gleichstellung von Mann und Frau im Islam zu argumentieren. Eine andere Argumentationsstrategie greift auf ein „goldenes Zeitalter“ im Islam zurück und möchte damit frauenfeindliche Interpretationen und Praktiken als unislamisch darstellen. Dazu gab es erst vom 25. November, der Tag gegen Gewalt an Frauen, bis zum 10. Dezember, dem Tag der Internationalen Menschenrechte, in Afghanistan sehr viele Kundgebungen und Veranstaltungen. Die „Orange Days“ fanden 2019 in 70 Länder der Welt statt. Die Hauptthemen der islamischen Feministinnen beziehen sich auf rechtliche Fragen wie die Gleichstellung der Ehepartner, Zwangsehe, Kinderehe, Scheidung bzw. Verstossung, die männliche Vormundschaft einer Frau und das Sorgerecht, sowie auf Kleidervorschriften der Frau Kopftuch Hijab bzw. Gesichtsschleier Niqab. Auf Fragen zur Sexualität der Frau und insbesondere sexuellen Gehorsam, Gewalt gegen Frauen, wie das Züchtigungsrecht oder die Einbindung von Frauen in religiösen Berufen und in der Moschee, Frau als Vorbeterin, etc.

Im Iran ist es Frauen gesetzlich vorgeschrieben, aufgrund des religiösen Glaubens einen Hidschab zu tragen. Trotzdem begannen Frauen damit, sich dem zu widersetzen. Photo by Iran Journal

Der islamische Feminismus stösst wie der säkulare Feminismus in der islamischen Welt zwar manchmal auf Zustimmung, aber auch vielfach auf Ablehnung. Gerade muslimische Traditionalisten und islamische Fundamentalisten lehnen die Neuinterpretation der religiösen Quellen ab. Unter Umständen werden Vorwürfe wie Verwestlichung und Häresie, also eine verdammende Meinung, gegen islamische Feministinnen angeführt.

Naike Juchem, 28 Dezember 2019

Quellen
– Prof. Dr. Susanne Schröter
– Iran Journal, Women’s rights in Islam
– UN- Frauenrechtskonvention CEDAW 
– Laurel Zwissler, Feminism and Religion: Intersections between Western Activism, Theology and Theory. First published: 16 August 2012
– Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)

Weiterführender Link

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiwoJimqKb6AhWoSvEDHSCbBs0QFnoECAYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.igfm.de%2Ffrauen-im-iran%2F&usg=AOvVaw3s1tMyAEkRc3ROZz3zia8f

Auch ist die Seite My Stealthy Freedom zu empfehlen.

Früh- bzw. Kinderehen im Iran

Kinderehen sind im Iran legal. Mädchen können ab einem Alter von 13 Jahren, Jungen ab 15 Jahren verheiratet werden. Durch diese rechtlichen Voraussetzungen werden die vor allem in ländlichen Gebieten verbreiteten Kinderehen weiterhin ermöglicht.

Durch islamische Gesetze und von einem seit Jahrzehnten patriarchalisch geführten Regim im Iran, sind Missachtungen, Polygynie und Unterdrückung von Kinder- und Frauenrechte legitim. Eine Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen wird damit weitgehend verhindert.

Legalisierung von Früh- bzw. Kinderehe im Iran

Vor der Islamischen Revolution im Jahr 1979 war die Volljährigkeit im Iran für beide Geschlechter bei 18 Jahren angesetzt – was auch der Definition für Volljährigkeit der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 entspricht. Seit einer Gesetzesänderung von 1981 sind Mädchen im Iran jedoch schon ab 9 und Jungen mit 15 Jahren volljährig. Dies geht aus Artikel 1210, Absatz 1 des Iranischen Zivilgesetzbuches hervor. Nach deren Festlegung des Alters wird nach dem islamischen Kalender, dem sogenannten Mondkalender gerechnet. Wenn man dies auf den gregorianischen Kalender umrechnet, ergibt sich ein Alter von ca. 8 Jahren und 8 Monaten bzw. 14 Jahren und 7 Monaten.
Diese Herabstufung der Volljährigkeit von iranischen Jungen und Mädchen ist nach der Definition und internationalem Recht zum Schutz der Kinder, ein klarer Verstoß seitens der Mullah-Regierung.

Rechtliche Voraussetzungen

Obwohl der Iran 1994 die internationale Kinderrechtskonvention der UN ratifizierte, wurde festgehalten, dass nationales und islamisches Recht vorgehen sollte. Seit einer Gesetzesänderung des Artikel 1041 in iranischen Zivilgesetzbuch vom 17. Dezember 2000,  können Mädchen und Jungen unter 13 bzw. 15 Jahren nur noch mit der Erlaubnis eines Gerichts verheiratet werden. Nach Artikel 1043 des iranischen Zivilgesetzbuch, ist die Zustimmung des männlichen Vormunds dabei zwingend. Für Jungen ist keine Zustimmung des Vaters nötig. Soll heißen, dass ab einem Alter von 13 Jahren Mädchen ohne Gerichtserlaubnis, der sogenannte «Heiratsreife» verheiratet werden können.

Menschenrechtler:innen kämpfen noch immer für eine Änderung dieser Gesetze.
Die parlamentarische Kommission für Rechts- und Justizfragen im Iran hatte 2019 den Entwurf zur Erhöhung des Heiratsalters für Mädchen auf 16 und für Jungen auf 18 Jahre abgelehnt.
Um jenes patriarchalische Denken der Mullah-Regierung zu verdeutlichen, sieht man daran, dass Mütter oder andere weibliche Familienmitglieder in den Entscheidungsprozess einer Frühehe nicht eingreifen können. Auch die verheirateten Kinder selbst haben kein Mitspracherecht im Vermählungsprozess.

Obwohl die Kinderehe im Iran erst durch die Gesetzesänderung nach der Islamischen Revolution wieder legalisiert wurde, haben zahlreiche Forschungen zu Kinderehe im Iran gezeigt, dass vor allem wirtschaftliche Faktoren wie z.B. niedriges Einkommen pro Kopf und die hohe Inflation Familien dazu bringen, Kinderehen abzuschließen bzw. zu arrangieren und nicht vorwiegend religiöse Gründe, wie häufig vermutet wird. Besonders in ländlichen Regionen führen wirtschaftliche Faktoren zu arrangierten Ehen von Kindern. Mit einfachen Worten: die Kinder weder regelrecht verkauft.

Verankerung der Ungleichheit von Mann und Frau

Das Konzept der Kinderehe im Iran dient vor allem dazu, die patriarchalen Strukturen zu verankern, indem es gesellschaftliche und sexuelle Freiheiten von Frauen unterdrückt und die Ungleichstellung von Mann und Frau reproduziert.

2016 waren über 11% aller verheirateten Frauen im Iran zwischen 10 und 19 Jahren alt, davon 6% unter 15 Jahren. In ländlichen Regionen ist sogar jedes fünfte Mädchen im Alter von 10-19 Jahren bereits verheiratet. Auch regional weist die Rate von Frühehen sehr starke Schwankungen auf. Demnach sind Frühehen in besonders den wirtschaftlich und strukturschwachen Regionen, wie in Zanjan, Sistan und Belutschistan noch häufiger. 

Die negativen Konsequenzen von Frühehen

Ein verheiratetes Kind geht im Iran in den meisten Fällen nicht mehr in die Schule, allgemein sind die Verheirateten mental weniger weit entwickelt daher weniger eigenständig.
Jungen sind traditionell für den Unterhalt der Familie verantwortlich und arbeiten häufig als unterbezahlte Tagelöhne, während die Mädchen für den Haushalt und bald für die Aufsicht der Kinder zuständig sind und zudem auch kranke und ältere Familienmitglieder pflegen müssen.
Die Eheleute, insbesondere die Ehefrauen, bleiben daher auf dem Bildungsniveau stehen, welchen sie bis zum Zeitpunkt der Heirat erreicht haben. Demnach haben die Mädchen einen bedeutend geringeren Bildungsgrad als Mädchen, die zu einem späteren Zeitpunkt heiraten.
Somit sinkt der gesamte Bildungsstand im Iran seit Jahrzehnten. Folglich steigt der Analphabetismus, die Armut und Abhängigkeit ganzer Generationen stetig an.

Nach einer Studie der WHO aus dem Jahr 2016 sind besonders Frauen und Mädchen, die jung heiraten, häufiger Opfer häuslicher Gewalt. Da es im Iran – wie auch in allen anderen muslimischen Ländern,
keine Vorschriften des Altersunterschieds zwischen Mann und Frau gibt, kommt es in den meisten Fällen vor, dass junge Mädchen mit Männern, die um ein Vielfaches älter sind, verheiratet werden. Da die „Ehefrauen“ sehr häufig noch minderjährige Mädchen sind, wird die Praxis der sexuellen Beziehung auch bei Mädchen als eheliche Pflicht betrachtet.

Der Koran genehmigt Kindesmisshandlungen

Wie in allen solcher Fällen des Kindesmissbrauchs, wird an dieser Stelle die Sure 2, Vers 223 aus dem Koran herangezogen.

Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt. Doch schickt (Gutes) für euch selbst voraus. Und fürchtet Allah und wisst, dass ihr Ihm begegnen werdet. Und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft.

Die Rollenverteilung in einer islamischen Ehe sieht vor, dass die Ehefrau ihrem Mann sexuell gehorsam ist. Dementsprechend kann ein Mann sexuelle Gewalt an Minderjährigen anwenden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Das Konzept von Vergewaltigung existiert in diesem Kontext nicht, weil jede Art von Geschlechtsverkehr im Rahmen einer Ehe als Ausübung der ehelichen Pflichten gesehen wird.
Die „Erlaubnis‘ der Anwendung von Gewalt gegenüber der eigenen Ehefrau ist nach gängiger Auslegung in Sure 4, Vers 34 wie folgt festgelegt:

Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, – ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß.

Die Risiken von Schwangerschaften in Frühehen

Nach einer WHO-Studie von 2016 zählen Komplikationen während der Schwangerschaft oder Geburt zu den häufigsten Todesursachen bei jungen Frauen unter 19 Jahren. Auch «Kinderschwangerschaften» und Fehlgeburten gehören zu den negativen Auswirkungen von Frühehen, da von verheirateten Mädchen – unabhängig der körperlichen und geistigen Entwicklung, trotzdem erwartet wird, dass sie ihren ehelichen Pflichten nachkommen müssen. Da die körperliche Entwicklung von Mädchen noch gar nicht abgeschlossen ist, sind Schwangerschaften bei minderjährigen ein oft sehr großes Risiko für Baby bzw. Mutter.

Logo der UN Kinderrechtskonvention

Ein Auszug aus den Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Der Iran verstößt mit seinem Zivilgesetzbuch zigfach gegen geltenden Kinder- und Menschenrechte

Artikel 1
«Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.»

Das Recht der Islamischen Republik Iran betrachtet neunjährige Mädchen und 15-jährige Jungen bereits als Erwachsene.

Artikel 2 Absatz 1
«Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung, unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status der Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.»

Die vertraglich festgelegten Rechte des Kindes werden durch den Iran systematisch verletzt. Dabei werden Mädchen gegenüber den Jungen durch die massive Herabsetzung der Grenze der Minderjährigkeit auf 15 Jahre zusätzlich schlechter gestellt und diskriminiert.

Artikel 3 Absatz 2
«Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen.»

Vor allem junge Mädchen werden im Iran häufig bereits als Kinder verheiratet, weil wirtschaftliche Umstände die Familie des Kindes dazu zwingen. Diese Möglichkeit besteht aber nur, weil iranisches Recht Kinderehen ausdrücklich erlaubt. Die Islamische Republik verletzt damit ihre Pflicht, eine entsprechende Rechtslage zum Schutz der Kinder herzustellen.

Artikel 4
«Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte. Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen die Vertragsstaaten derartige Maßnahmen unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.»

Der Iran hat durch die gesetzlichen Regelungen zur Ehe von Kindern ganz konkrete Maßnahmen getroffen, die dem Schutz des Kindes entgegenstehen.

Artikel 6 Absatz 2
«Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.»

Die Kinderehe greift in die freie geistige, schulische und teilweise auch körperliche Entwicklung des Kindes ein.

Artikel 12 Absatz 1
«Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.»

Bei einer Heirat unterhalb des durch die UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Alters wird das Kind ohne dessen Willen bzw. ohne dessen bewusste und reflektierte Entscheidung verheiratet.

Artikel 19 Absatz 1
«Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormundes oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.»

Kinder in Kinderehen leider häufiger unter Gewalt, insbesondere sexuellem Missbrauch.

Artikel 28
«Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an.»

Mädchen, die schon als Kinder verheiratet werden, haben oft nach der Hochzeit keinerlei Zugang zu Bildungsmöglichkeiten mehr.

Artikel 34
«Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, bilateralen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder a) zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden; b) für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden.»

Mit der Legalisierung von Heirat ab dem 14. Lebensjahr sind insbesondere junge Mädchen nicht vor sexuellem Missbrauch geschützt, sondern vielfach sexueller Gewalt ausgesetzt.

Quellen
– Ahmady, Kameel. 2017. “The Nexus between the Temporary Marriage and Early Child Marriages.” 
– Khadijeh Azimi. Tehran University of Medical Sciences | TUMS · Faculty of Nursing and Midwifery. Master of Science Forensic Midwifery.
– Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
– UNICEF. n.d. “Girls’ Education: Introduction”.
– WHO. 2016. “Global health estimates 2015: deaths by cause, age, sex, by country and by region, 2000–2015.”