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Das Katz und Mausspiel in Nahost

Es ist zwischen Israel und Palästina nicht immer so einfach zu sagen, wer die Katz und Maus ist, den im israelisch-palästinensischen Konflikt wirken mehrere Konfliktdimensionen zusammen und verstärken sich gegenseitig. Dies ist ein wesentlicher Grund, warum er so schwer zu lösen ist. Es gibt kein Gut und Böse – in einem Konflikt oder Krieg sind ALLE Parteien Böse.

Die Nahostexpertin Dr. Muriel Asseburg beschreibt es folgend:
Der Nahostkonflikt hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Am 7. Oktober 2023 hat die radikalislamische Terrorgruppe Hamas vom Gazastreifen aus Israel mit Raketen beschossen. Dabei wurden fast 1.500 Menschen getötet und rund 3.000 verletzt (Stand 19.10.2023). Der Terror der Hamas richtete sich mit Massakern insbesondere und gezielt gegen die israelische Zivilbevölkerung. Zudem verschleppte die Hamas mehr als 200 Menschen als Geiseln. Der Terror der Hamas bedeutet den Beginn eines weiteren Krieges im Nahen Osten. Israel hat als Reaktion auf die Terrorattacke eine massive Militäroperation gegen den von der Hamas kontrollierten Gazastreifen begonnen. Die Folgen des Terrors der Hamas für Israel, für die palästinensische Zivilbevölkerung, unter der es bereits Tausende Tote gibt, sowie für den Nahen Osten insgesamt sind noch nicht absehbar.

Punkt 1: Territorialkonflikt

Es handelt sich erstens um einen Territorialkonflikt. Von den Konfliktparteien wird Anspruch auf dasselbe Territorium erhoben, nämlich das Gebiet des ehemaligen britischen Mandatsgebiets Palästinas, das heute Israel und die besetzten palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gazastreifen*) umfasst. Der Streit über den Verlauf von Grenzen und die entsprechende Gebietshoheit ist dabei von herausgehobener Bedeutung. Verbunden ist er mit einem Konflikt um Ressourcen, also um die Zuteilung und Nutzung von Wasser, fruchtbarem Land, Steinbrüchen und Gasvorkommen im Mittelmeer.

*Im Gazastreifen leben im Gegensatz zum Westjordanland und Ost-Jerusalem keine Israelis, sondern beinahe ausschließlich Palästinenser. Weder der israelische Staat noch das israelische Militär sind in Friedenszeiten im Gazastreifen präsent. (Anmerkung der LpB-Internetredaktion)

Punkt 2: Ethno-nationalistischer Konflikt

Es handelt sich zweitens um einen ethno-nationalistischen Konflikt. Zwei unterschiedliche Bevölkerungsgruppen verfolgen mit dem politischen Zionismus und dem palästinensischen Nationalismus konkurrierende nationale Bestrebungen. Während die Jüdinnen und Juden ihr Anliegen bereits 1948 mit der Ausrufung des Staates Israel verwirklichten, steht die nationale Selbstbestimmung der Palästinenser nach wie vor aus. Denn trotz (wiederholter) Ausrufung eines palästinensischen Staates und seiner Anerkennung durch rund 140 Staaten weltweit mangelt es den Palästinensern an effektiver Kontrolle und anerkannter Souveränität über ein Staatsgebiet.

Kompliziert wird die Situation zusätzlich dadurch, dass der Konflikt sich nicht nur auf das Verhältnis zwischen Israel und die palästinensischen Gebiete bezieht, sondern in Israel auch eine innenpolitische Komponente hat. Denn dort lebt eine indigene, palästinensische Minderheit, die rund 20 Prozent der Bevölkerung ausmacht.

Punkt 3: Religiöse Dimension

Der Konflikt hat zudem, drittens, eine religiöse Dimension: Nicht nur betonen Juden und Palästinenser, dass sie seit Jahrtausenden im Heiligen Land ansässig sind. Die Konfliktparteien untermauern ihre Ansprüche auch religiös, also durch den Verweis auf göttliche Versprechen für ihr Volk.

So nutzt die israelische Rechte die biblischen Begriffe „Judäa und Samaria“ für das Westjordanland, um den jüdischen Anspruch auf das Land zu untermauern. Die palästinensische Hamas beschreibt in ihrer Charta das historische Palästina als „Waqf“, also eine den Muslimen von Gott treuhänderisch anvertraute (und damit unveräußerliche) religiöse Stiftung.

Die religiöse Aufladung hat in den letzten Jahren vor allem in der Konfrontation zwischen Juden und Muslimen zugenommen. Dies zeigt sich immer wieder auch in gewaltsamen Auseinandersetzungen um den Tempelberg / Haram al-Scharif in Jerusalem als wichtiger historischer Stätte des Judentums und drittwichtigster Kultstätte des Islam. Radikale jüdische Siedler:innen streben an, dort den dritten Tempel zu errichten und torpedieren immer wieder den Status quo, der – um den Frieden zu wahren – regelt, dass Vertreter aller Religionen das Plateau betreten, aber nur Muslime dort beten dürfen.

Punkt 4: Regionale Dimension

Viertens hat der Konflikt eine regionale Dimension. Denn er ist eingebettet in den israelisch-arabischen Konflikt. Die arabischen Staaten lehnten die Entstehung des „zionistischen Gebildes“ in Palästina zunächst ab und verwehrten ihm die Anerkennung. Erst 1979 trat ein erstes Friedensabkommen Israels mit Ägypten in Kraft, 1994 dann ein zweites Friedensabkommen mit Jordanien.

Im Zuge des in Oslo 1993 zwischen Israel und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) eingeleiteten Friedensprozessesentspannten sich auch Israels Beziehungen zu anderen arabischen Staaten. Sie blieben aber volatil und vom israelisch-palästinensischen Verhältnis abhängig.

2002 legte die Arabische Liga die sogenannte Arabische Friedensinitiative vor: also das Angebot normaler Beziehungen an Israel, wenn Israel die Besatzung beende und einen palästinensischen Staat zulasse.

Mit den von den USA vermittelten Abraham-Abkommen von 2020 gingen vier arabische Staaten noch einen Schritt weiter: Obwohl der israelisch-palästinensische Friedensprozess seit langem stagnierte, einigten sich die Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain, Marokko und Sudan mit Israel auf eine gegenseitige Anerkennung und den Ausbau der Beziehungen. Gleichzeitig gibt es nach wie vor in vielen arabischen und muslimischen Ländern eine hohe Solidarität der Bevölkerung mit den Palästinenser:innen.

Nicht zuletzt ist die Regelung von Konfliktfragen, wie die der Flüchtlinge oder des Umgangs mit Wasserressourcen, nur auf der regionalen Ebene möglich.

Fazit von Naike Juchem

Die Weltgemeinschaft hatte mit der Gründung des Staates Israel einem fatalen Fehler gemacht, der sich bis heute auswirkt – und wohl ewig zu Konflikten führen wird. Man unterstützt seit Jahren Israel in Infrastruktur, Forschung und Wissenschaft, während in Palästina noch nicht einmal überall fließendes Trinkwasser vorhanden ist. Das dies zu einem Hass und Unmut gegen Israel führt, ist eigentlich klar.
Auch ist die massive Siedlungspolitik seitens Israel ein ständiger Konfliktpunkt, welcher noch mehr Wut auf der Seite der Palästinenser hervorbringt.

In diesem Kessel von Ungleichheit kann man als Weltgemeinschaft nicht des einen Freund und des anderen Feind sein. Wenn man endlich den Palästinenser die gleiche Rechten und auch Infrastruktur gibt, könnte es schon mal einen Anfang für Frieden sein.
Der Weltsicherheitsrat muss beide Konfliktparteien an einen Tisch bringen, und gemeinsam nach Lösungen suchen. Wenn man in Palästina eine vernünftige Wirtschaft aufbaut, hätten die Menschen auch eine Perspektive für ihr Leben.
Ferner muss auch der gegenseitige Hass abgebaut werden. Es kann doch nicht sein, wenn man bereits in israelischen Kindergärten sagt, wer der Feind ist.
Die Menschen in Palästina wollen genauso den Frieden wie die Menschen in Israel.
Wenn israelische Soldaten und Polizisten mit Gewalt gegen unbewaffnete palästinensische Kinder vorgeht, ist eine Grenze der Menschenrechte schon weit überschritten.

Naike Juchem, 13. Februar 2024

Quelle: Der Beitrag beruht auf Dr. Muriel Asseburg/Jan Busse: Der Nahostkonflikt. Geschichte, Positionen, Perspektiven, 4. Aufl., München 2021 sowie Muriel Asseburg: Palästina und die Palästinenser. Eine Geschichte von der Nakba bis zur Gegenwart, 2. Aufl., München 2022.

Fotos: Hanita-Carolin Hendelman

Wenn fanatische Religion die Kultur vernichtet

Afghanische Frauen unter einer Burka Foto:UNHCR

Ein Gesetz, welches keines ist: das Burka-Verbot in Europa

Wenn fanatische Religion die Kultur vernichtet

Kultur ist bunt, ausdrucksstark, musikalisch und freude.
Alleine diese vier Punkte gelten für Millionen Frauen auf dieser Welt nicht.

Seit einigen Jahren hat sich in der Bevölkerung eine Bild von muslimischen Frauen eingeprägt, welches nie das Bild der Frauen war: die Vollverschleierung

Der Niqab ist ein Gesichtsschleier, der in Verbindung mit einem Tschador oder einem anderen, zumeist schwarzen Ganzkörpergewand getragen wird. Er bedeckt das ganze Gesicht und lässt nur einen Sehschlitz frei.

Die in Afghanistan verbreitete Burka  ist ein weites, meist blaues Gewand, das über den Kopf gezogen wird und die Frau bis zu den Zehenspitzen komplett verhüllt. Die Augen sind hinter einem feinmaschigen Gitter versteckt.

Durch religiöse Fanatiker wurde und wird eine jahrhundert alte Tradition und Kultur zu Grabe getragen.
Musik und Gesang gehören auf der ganzen Welt zu den Menschen, wie das ein- und ausatmen.
Egal ob mal ein Fest feierte zum Frühlings- oder Sommerbeginn. Ob eine Erntedankfest, eine Gottheit oder den eigenen Geburtstag. Mit Farben und Schmuck brachten die Kinder, Frauen und Männer ihre Freude zum Ausdruck.

All dies wurde in Ländern der muslimischen Welt immer mehr verboten, bis schließlich auch die Farben, Frohsinn, Musik und Tanz verboten wurde.
Durch eine Burka oder Nikab wird den Frauen jegliche Freiheit, Menschenrechte und Würde genommen.

Bettelnte Frau in Afghanistan Foto:RFERL

Heiße Diskussionen über die Burka oder Niqab

Am 11. 4. 2011 trat in Frankreich ein Gesetz in Kraft, das die gänzliche Bedeckung des Gesichts an öffentlichen Orten, etwa in öffent￾lichen Verkehrsmitteln, Parks, Schulen, Geschäften und anderen Einrichtungen, verbot. Damit war Frankreich das erste europäische Land, das das Tragen des Vollschleiers in der Öffentlichkeit verbot; im selben Jahr folgte ein ähnliches Verbot in Belgien. Auch in Österreich, Schweiz, Dänemark und Niederlande gibt es mittlerweile Gesetze für die Vollverschleierung von Frauen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellt in einem Urteil vom 1. Juli 2014 fest, das das Gesetz vom Frankreich vom 11. Oktober 2010 rechtens ist. Nach Ansicht des EGMR verletzt das Gesetz weder die Freiheit des Glaubens, der Gedanken oder des Gewissens (Art. 9 EMRK) noch das Recht auf ein Privat- und Familienleben (Art. 8 EMRK). Dieses Urteil wurde natürlich nicht ohne starken Widerstand hingenommen.
So waren auch zwei Richterinnen vom EGMR gegen dieses Urteil.
Eine deutsche und schwedische Richterin beurteilten die Sachlage in gewissen Punkten etwas anders. Sie hielten in der Urteilsbegründung fest: „Konkrete individuelle Rechte, welche die Konvention garantiert, wurden hier abstrakten Prinzipien unterworfen. Unserer Ansicht nach ist ein dermassen generelles Verbot, welches das Recht einer jeden Person auf eine eigene kulturelle und religiöse Identität tangiert, in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig.“

„Dies ist eindeutig ein Angriff auf die muslimische Gemeinschaft in der Schweiz. Ziel ist es, Muslime noch mehr zu stigmatisieren und an den Rand zu drängen“, sagte Inès El-Shikh, Mitglied von Les Foulards Violets, einem muslimischen feministischen Kollektiv in der Schweiz, im Mai 2021 in einem Interview mit „The Guardian“.

„Wir müssen der Regierung signalisieren, dass wir uns der Diskriminierung und einem Gesetz, das speziell auf eine religiöse Minderheit abzielt, nicht beugen werden“, sagte eine Niqab-tragende Studentin gegenüber Reuters, bei einer Demonstration in Kopenhagen, im August 2016.

Auch befürchten Hotel- und Gastronomieverbände in einigen Ländern von Europa einen Rückgang an Besucher, vornehmlich aus den Arabischen Emiraten, wenn solche Verbote Landesweit, in diesem Fall die Schweiz, eingeführt werden.

Foto:Poster of Iran

Eine Vollverschleierung verstößt gegen Menschenrechte – oder doch nicht

In Sure 2 Vers 256 heißt es: „Es gibt keinen Zwang in der Religion“, was eben bedeutet, dass sich jeder Mensch frei für seine religiöse Überzeugung entscheiden darf. Ebenso kann man einen Menschen nicht zu bestimmten Handlungen zwingen, auch wenn es ihm seine Religion vorschreibt. Man ist letztlich einzig vor Allah/Gott verantwortlich, wenn man durch sein Verhalten nicht die Rechte anderer Personen verletzt.
Alleine dieser Vers wird von fast allen islamisch geprägten Staaten missachtet.

Aus islamischer Sicht, also der Religion – und nicht den Religionswächter, ist das Tragen einer Kopfbedeckung Pflicht, die Allah im Koran offenbarte. Frauen und Männer sollten sich aus Überzeugung an die von Allah offenbarten Kleidervorschriften halten. Da der Islam für Nüchternheit eintritt und die Menschen sich nicht von vordergründigen Reizen beeinflussen lassen sollen, ist es wichtig, im öffentlichen Leben dafür zu sorgen, dass jene Anziehungsbereiche menschlicher Sexualität, die sofort ins Auge springen können, bedeckt gehalten bleiben. Dies bedeutet jedoch keine Ungleichheit von Frauen und Männern.

Auch steht in Sure 33, Vers 59: Frauen sollten in der Öffentlichkeit „etwas von ihrem Überwurf“ über sich ziehen. Es wird aber nicht geschrieben, welcher Teil des Körpers verdeckt werden soll und ob dies auch die Haare betrifft.

Um noch einmal auf das Urteil des EGMR zu kommen, heißt es dort, dass es weitgehend den einzelnen Staaten überlassen ist, ob und wo sie Frauen in Burka, Niqab oder auch mit weniger verhüllenden Kopftüchern akzeptieren und wo nicht. Entsprechend hält der EGMR auch ein Burka-Verbot nicht für ein Verstoß die Menschenrechte – wie sie insgesamt das Recht des Staates, die Verwendung religiöser Symbole zu reglementieren, tendenziell höher bewerten als das Recht des einzelnen Bürgers auf freie Religionsausübung

Der UN-Menschenrechtsausschuss hat das Verbot der Vollverschleierung in Frankreich bereits 2018 kritisiert, denn das Urteil des EGMR verstoße gegen die Religionsfreiheit und die Menschenrechte der Trägerinnen, denn das tragen von einer Burka sei
angemessen um ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten.

Fazit

Bei allen Debatten, Vorschriften und Gesetze gibt es keine Einigung über eine stoffliche Hülle, in einer patriarchalisch geprägten Religion. Niemand wird im öffentlichen Raum eine Burka oder Nikab tragende Frau fargen, ob sie dieses Kleidungsstück freiwillig trägt.

Jene Befürworter sollten doch mal für mehrer Tage, vorzugsweise im Hochsommer, ein solches Kleidungsstück tragen.
Toleranz hin oder her, eine Burka ist die schlimmste Entwürdigung für eine Frau.

Die Ethnologie in Afghanistan

Um Afghanistan zu begreifen, muss man sehr weit in der Geschichte zurück gehen und auch die Ethnologie wie auch die Anthropologie in Betracht ziehen.

Was wir in Europa bis Anfang 1990 als Jugoslawien kannten, funktionierte in diesem – ebenfalls Vielvölkerstaat nur, weil man von Grund auf alles an Ethnien bekämpfte. Der Jugoslawien Krieg zeigte, wie verfeinert die Menschen in diesem Staatsgebiet waren. Es endete im Völkermord.

Wenn Afghanistan eine Zukunft haben sollte, kann es nur die Aufteilung des Staatsgebiet zur Folge haben.

Die Probleme in Afghanistan liegen in den vielen Ethnien die in diesem Land leben. Seit Jahrzehnten kämpft jeder gegen jeden. Dies ist und war der Nährboden für den Fundamentalismus, aus den der Terror resultiert.
Auf lange Sicht gesehen, wird es in Afghanistan niemals Frieden geben, solange es ein territoriales Land gibt.
Es muss endlich in Betracht gezogen werden, dass diese Form als Land so nicht existieren kann und wird.

Die Ethnologie in Afghanistan

In der Ethnologie und Anthropologie bezeichnet man als Clan eine Verwandschaftsgruppe, die sich auf einen gemeinsamen Ahn bezieht, ohne dabei jedoch die Abstammung lückenlos herleiten zu können. Eine genauere Definition von Clan, die sich in der englisch- und deutschsprachigen Forschungsliteratur durchgesetzt hat, geht auf den US-amerikanischen Anthropologen George P. Murdock (1897–1985) zurück. Murdock bezeichnet eine Verwandtschaftsgruppe, die gemeinsam auf einem Territorium zusammen lebt, als Clan. Eingeschlossen werden hier die angeheirateten Ehepartner, ausgeschlossen die wegheiratenden. Die Zugehörigkeit wird durch die Patrilinearität bestimmt. Diese Definition trifft auch auf Afghanistan zu.

Die Rolle der Ethnien und Stämme in der afghanischen Staatsbildung und Politik geht auf eine Zeit zurück, als Afghanistan im 18. Jahrhundert im Anschluss an eine neuntägige „Jirga“ gegründet und die Regierung von Ahmad Shah Abdali konstituiert wurde. Der Chronist der afghanischen Geschichte Mir Mohammad Ghobar schrieb, dass diese „Jirga“ sich aus Khans der Gheljaeis, Usbeken, Hazaras, Belutschen und Tajiken zusammensetzte.

Nach der Machtübernahme durch die Paschtunen wurde die Rolle andere Ethnien in der Geschichte Afghanistans unbedeutender. Die Paschtunen versuchten, den neuen Staat alleine zu prägen.
Der deutsche Afghanistan-Experte Conrad Schetter schreibt dazu: „Die herrschende paschtunische Familie, welche durch Britisch Indien an die Macht gekommen war, favorisierte paschtunische Elemente bei ihrem Konzept von Staat und Nation Die Politik der herrschenden Familie setzte die eigenen ethnischen Muster ein, um öffentliche Güter und die Verwaltung unter ihre Kontrolle zu bringen.“
Die nicht-paschtunischen Ethnien, d.h. Tajiken, Hazaras und Uzbeken, verloren allmählich unter dem Druck der herrschenden Ethnie an Einfluss. Der Prozess der „Staats- und Nationsbildung“ beschränkte sich damit auf Aktionen und Reaktionen zwischen der Zentralregierung in Kabul und paschtunischen Stämmen. Aber auch zwischen den paschtunischen Stämmen gab es ständig Kämpfe und politische Rivalitäten.

Der iranische Soziologe Hossein Boshiria schreibt in seinem Dossier: „Die wichtigsten politischen Spannungen ereigneten sich unter paschtunischen Stämmen selbst; insbesondere zwischen Durranis und Barekzais gab es immer politische Rivalitäten.“ Man kann also sagen, dass der Prozess der „Staats- und Nationsbildung“ mit oder ohne Erfolg untrennbar mit der Rolle der Paschtunen in Bezug auf die Zentralregierung im Zusammenhang stand.

Stämme als Hindernis der Staatsbildung

Der italienische Afghanistan-Experte Antonio Giustozzi meint, dass Spannungen zwischen regionalen Fürsten und der Zentralregierung geschichtliche Wurzeln haben. Diese Spannungen lassen sich in verschiedenen Phasen der afghanischen Geschichte beobachten:

Amir Abdul Rahman Khan (Regierungszeit 1880 bis 1901) ist der erste afghanische Herrscher, der große Anstrengungen zur Stärkung der Nation und Errichtung einer Zentralregierung unternahm. Er ging dabei so grausam vor, dass man ihm den Titel „eiserner Emir“ gab. Abdul Rahman Khan siedelte Bevölkerungsteile um und setzte Paschtunen an ihre Stelle. Trotzdem konnte er die Prozesse der Staats- und Nationsbildung nicht vorantreiben, denn einerseits unterdrückte er wichtige afghanische Ethnien, und andererseits gelang es ihm nicht mit den Stammesfürsten der ländlichen Regionen eine produktive Beziehung herzustellen. Barfield schildert diese Situation so:

„Mit der Unterdrückung von Rivalen innerhalb seines Clans, der religiösen Bewegungen und ländlichen Unruhen durch Abdul Rahman Khan, entstand in Afghanistan eine Schicht der ‚politischen Elite‘, die sich zunächst aus wenigen Personen zusammensetzte, aber großen Einfluss durch die Regierung von Abdul Rahman Khan hatte. Da diese Elite ihre ethnischen und ländlichen Bindungen abgelegt hatten, spielten die autonomen regionalen Stammesfürsten eine Vermittlungsrolle zwischen der Kabuler Zentralregierung und dem Volk. Die Loyalität dieser Stammesfürsten basierte auf deren ethnischen, regionalen, religiösen Netzwerken und Stammesrivalitäten. Die Loyalität ihrer Anhänger galt an erster Stelle diesen Stammesführern und erst an zweiter Stelle der Zentralregierung.“

Nach Abdul Rahman Khan versuchte Amanullah Khan mit einer unterschiedlichen Art und sanfter Annäherung den Prozess der Staats- und Nationsbildung voranzutreiben. Er unterdrückte andere Ethnien nicht und schaffte die bis dahin geltende Versklavung der Hazaras ab.

Auch die Anstrengungen Amanullahs blieben ohne Ergebnis. Erschöpft vom Krieg gegen England widmete er sich der Modernisierung Afghanistans. Scheinbar hatte er es aber versäumt, tiefgehende Beziehungen zu Paschtunen herzustellen. Er hat versucht sensible Punkte der paschtunischen Tradition, wie das Verbot der Heirat von Minderjährigen, das Verbot der Polygamie und Bildung für Frauen uvm. zu etablieren. Das war für die Paschtunen ein rotes Tuch. Gerade diese Unzulänglichkeit war ein Grund für das Scheitern der Modernisierung und den Prozess der Staats-und Nationsbildung.

Jules Stewart erklärt beispielsweise, wie die paschtunischen Stämme Amanullah provozierten. Im Dezember 1927 unternahm der König auf Einladung der italienischen Regierung eine Europareise. Er kam im Juni 1928 wieder zurück und begann, inspiriert von seiner Eindrücken, mit neuen Reformen. Die Engländer verteilten indessen ein Bild von Königin Soraya unter den paschtunischen Stämmen; in diesem Bild war sie ohne Kopftuch zu sehen während eines gemeinsamen Essens mit ausländischen Männern, wobei der französische Präsident ihr die Hand küsst. Dies war der Grund, warum Amanullah gleich bei seiner Rückkehr nach Afghanistan mit einer schweren Welle der Unruhe unter den Stämmen und Geistlichen konfrontiert wurde, die ihn am Ende, ein Jahr später, seine Herrschaft kostete.

Die Stammesfürsten kontrollierten unter Amanullah nicht nur ihre eigenen Stämme, sondern übten über einen „Stämmebund“ Einfluss auf das Land aus und widersetzten sich der Modernisierung des Landes. Die „Loya Jirga“ widersetzte sich dem Wunsch Amanullahs das Mindestalter für die Heirat bei Mädchen auf 18 und bei Männern auf 21 festzulegen und die Polygamie abzuschaffen. Die Regierung Amanullahs stand kurz vor dem Sturz. Den beschriebenen Stämmebund bezeichnet Ibn-e Khaldoun als „asabieyeh“. Es ist jene strategische Koalition unter Mitgliedern eines Stammes oder mehrerer Stämme, die sie in einer Krisensituation zusammenbindet. Diese Form des Widerstandes ist alteingesessen und wird immer wieder dann ins Leben gerufen, wenn die Traditionen und Religion gefährdet wird. Im Fall Amanullahs haben sich Stammesführer, Geistliche und Feudalherren bereits 1924 erstmalig in Paghman getroffen, um gegen die Reformen des Königs vorzugehen.

Der Islam in Afghanistan

Islamischer Fundamentalismus, eine rückwärtsgewandte Religiosität und mittelalterliche Denken und Lebensweisen bestimmen häufig das Bild von Afghanistan. Dabei hat das Land mittlerweile eine Verfassung, einen direkt gewählten Präsidenten und ein demokratisch gewähltes Parlament. Trotzdem können sich bestimmte religiöse Kräfte über das Gesetz stellen. Wie groß ist ihr Einfluss? Wie wird der Islam in Afghanistan verstanden?

Am 12. August 2012 musste ein beliebter afghanischer Sänger, Shafiq Monir, sein seit langem geplantes Konzert in der Stadt Herat absagen. Grund war der Aufruf einiger Gelehrter der Stadt, allen voran der
des populären Predigers Sheikh Mojib ar-Rahman Ansari. Ansari wollte das Konzert verhindern, weil er es für unmoralisch hielt. Dem Druck Ansaris und seiner Befürworter folgend, strichen die Behörden das Konzert schließlich. Das ist nicht das erste und wird wohl auch nicht das letzte Mal sein, dass bestimmte religiöse Kräfte in Afghanistan eine eigenwillige Interpretation des Islam vornehmen und sie den anderen aufzwingen. Auch vielen Afghanen diente der Vorfall als Beleg dafür, warum Afghanistan in der allgemeinen Wahrnehmung als ein rückschrittliches und vormodernes Land gilt. Mit Afghanistan werden seit mittlerweile über dreißig Jahren islamischer Fundamentalismus,
rückwärtsgewandte Religiosität und mittelalterliche Denk- und Lebensweisen assoziiert. Es gilt als ein Land, in dem es keine Spur von Zivilität und Zivilisation gibt. Viele können vielleicht den politischen
Anarchismus und die damit einhergehende religiös legitimierte bzw. motivierte Gewalt in der Zeit des Bürgerkrieges bis Ende 2001 noch nachvollziehen; es herrschte letztlich überall im Land Krieg und es
gab keine souveräne Zentralregierung, die für Gesetz und Ordnung sorgen konnte. Inzwischen hat Afghanistan eine mit viel Aufwand verabschiedete Verfassung, einen vom Volk direkt gewählten
Präsidenten und ein demokratisch gewähltes Parlament. Trotzdem können bestimmte religiöse Kräfte sich über das Gesetz stellen, ihre Meinung der Politik aufzwingen und letzten Endes die Souveränität des Staates sabotieren. Wie groß ist der Einfluss religiöser Akteure? Wie wird der Islam in Afghanistan verstanden?

Religiöse Akteure

Religiöse Akteure und insbesondere die offiziellen Träger des Islam, die ‘olama’, haben in der politischen Geschichte Afghanistans immer wieder eine weitreichende Rolle gespielt. Diese Tatsache geht nicht zuletzt darauf zurück, dass sie im Prozess der Meinungsbildung und der politischen Orientierung vieler
Menschen ein wichtiger Faktor sind. Die politische Klasse ist stets darum bemüht gewesen, für ihre Regierungsbeschlüsse und -praktiken die Zustimmung der ‘olama’ zu gewinnen. Die ‘olama’ wurden aber andererseits oft für bestimmte Politiken, die im Grunde mit eindeutigen Anforderungen des Islam nicht konform waren, benutzt. Amir Abdorrahman Khan (1881-1901), der sogenannte Eiserne Emir, konnte seine nationalistische Unterdrückungspolitik beispielsweise im Namen des Islam durchführen. Legitimiert durch Fatwas der ‘olama’ ging er erbarmungslos gegen religiöse und ethnische Minderheiten vor. Unterstützt durch einige ‘olama’ ließ er sogar religiöse Stiftungen in Beschlag nehmen. Dem als Reformkönig geltenden Amanullah (1919-1929) dagegen verweigerten die ‘olama’ ihre Unterstützung. So gelang es ihm nicht, liberale Reformen durchzusetzen.
Nach einer Europareise in Begleitung seiner freizügig gekleideten Frau teilte Amanullah der „Großen Ratsversammlung“ (Loya Jirga) seine Pläne zur Modernisierung des Landes mit. Dazu gehörten das Verbot der Sklaverei, die Religions- und Meinungsfreiheit und die Schulpflicht für Mädchen. Die religiösen Akteure, allen voran der einflussreiche Fazl Omar Mojaddadi, bekannt als Hazrat-e Shur Bazar, lehnten die Reformmaßnahmen ab und bezeichneten sie als nicht islamisch. Der anschließende Volksaufstand gegen Amanullahs Modernisierungsvorhaben führte letztlich zu seinem Sturz. Trotz
derartiger Einflussnahmen wurden ‘olama’ nicht als eine politische Größe, sondern als eine religiöse Instanz angesehen. Die politisch zentrale Bedeutung, die den ‘olama’ in der Zeit des Widerstandes gegen die sowjetische Usurpation und des damit einhergehenden Bürgerkrieges zukam, war allerdings eine ganz neue Erscheinung, die das Selbstverständnis der ‘olama’ und ihr Bild in der Gesellschaft völlig veränderte. Diese neue gesellschaftspolitische Position religiöser Akteure ist u.a. auf die großzügigen finanziellen und militärischen Zuwendungen der Länder zurückzuführen, die die Widerstands- bzw. Bürgerkriegsparteien unterstützten. Die Führung dieser Parteien war zumeist in den Händen religiöser Akteure. Bald beanspruchten die ‘olama’, welche gewohnt religiöse Orientierung der Menschen bestimmten, auch die politische Führung. Während sie vor Kriegsbeginn allgemein auf die Gnade der politischen Klasse angewiesen waren, stellten sie während des Kriegs selbst die
politische Führung dar. Diese Rolle wollen sie auch unter der neuen politischen Ordnung weiter ausüben, solange sie sich nicht als zivile sondern als religiös legitimierte politische Akteure verstehen

Der gelebte Islam in Afghanistan

Wie überall in der islamischen Welt zeichnet sich der Islam in Afghanistan durch eine Vielzahl von heterogenen Prägungen und Eigenheiten aus. Noch vor Kriegsbeginn wurde diese „Kultur der
Ambiguität“ im Alltag gelebt. Trotz aller Diskriminierung lebten auch nichtmuslimische Gemeinschaften
wie Sikhs, Hindus, Juden neben schiitischen und sunnitischen Muslimen. Viele Gelehrte sahen den unterschiedlichen Islamauffassungen und -praxen gelassen entgegen und richteten sich dabei nach der bekannten Tradition des Propheten, dass der Dissens muslimischer Gemeinschaft ein Zeichen der Gottesgnade sei eine Tradition, die in der islamischen Geschichte vielerorts jahrhundertelang praktiziert wurde. Dieser Usus kennzeichnete die sogenannte Blütezeit der muslimischen Kultur (750-1250) mit ihren Zentren wie Bagdad, in denen sich Kunst, Wissenschaft und Forschung glanzvoll entfalten konnten. Schon in der frühislamischen Zeit gab es ganz legitim nebeneinander existierende divergente Lesarten des Korans und damit der Scharia. Diese Tatsache hat bis zum Aufkommen des ideologisierten Islam im 19. Jahrhundert kaum jemanden in der
islamischen Welt gestört. Mehrdeutigkeit sprach nicht gegen eine göttliche Herkunft des Korans oder der Scharia. Wer kann schon behaupten, die Scharia gänzlich zu erfassen? Als Gelehrte hatte man
lediglich den bescheidenen Anspruch, eine eigene Interpretation der Scharia zu präsentieren und nicht die Scharia. Daher hat man die Meinung eines Gelehrten als Ergebnis seiner individuellen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Scharia, als seinen ijtihad verstanden und nicht als „den einen wahren Islam“. Dementsprechend haben auch die meisten Gelehrten in Afghanistan andere Meinungen und Praktiken respektiert.
Darüber hinaus weist der Islam in Afghanistan mystische Züge auf. Bis zum Aufbruch des Widerstandskampfes gegen die sowjetische Usurpation und des damit einhergehenden Bürgerkrieges hielt der mystische Islam Distanz zur Politik und forderte gemäß seines Selbstverständnisses Toleranz von den Menschen. Erst in der Kriegszeit mischte er sich zunehmend in die Politik ein und kämpfte wie die anderen Strömungen um mehr politischen Einfluss.
Eine der wichtigsten Bruderschaften in Afghanistan stellt die Naqshbandeyya dar. Der Orden geht auf Muhammad Bahaoddin an-Naqshbandi (gestorben 1389) zurück und hat sich zunächst in Zentralasien verbreitet. In Afghanistan hat die Nashbandeyya vor allem unter den Tadschiken der Großstädte, aber auch unter einigen paschtunischen Stämmen im Süden und Südosten ihre Anhänger. Ein weiterer mystischer Orden in Afghanistan ist die Qadereyya. Der Begründer der ebenfalls einflussreichen Bewegung, Abd al-Qader Gilani (gestorben 1166), stammte aus Bagdad. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts kam die Bruderschaft nach Afghanistan. Im Gegensatz zu diesen beiden Orden, die vor allem in der Hauptstadt präsent waren, hatte der Chishteyya-Orden seine Anhängerschaft insbesondere in und um Herat, im Westen des Landes. Die Chisteyya wurde von Moinoddin Muhammad Chishti (gestorben 1236) gegründet und hat sich über die Grenzen des heutigen Afghanistans hinaus vor allem auf dem indischen Subkontinent verbreitet.
Viele Menschen haben zwar die ‘olama’ als offizielle Träger des Islam betrachtet, sie hatten aber gleichzeitig ihre Beziehungen zu mystischen Bruderschaften und pflegten in ihrem Alltagsleben deren in der Regel offene Haltung, z.B. zur Musik oder zum Verkehr mit anderen religiösen Gruppen. Man legte ebenfalls viel Wert auf große zumeist mystisch orientierte Dichter. Ihre Gedichte wurden als Interpretation der koranischen Botschaft angesehen, ihre Einstellungen zum Leben und zur Welt wurden besonders geschätzt. Man nahm die Aufforderungen von Hafez (1320-1389) „In diesen beiden
Ausdrücken liegt der Schlüssel zum Frieden im Diesseits und Jenseits“ und „Übe den Freunden gegenüber Großmut und den Feinden gegenüber Toleranz“ genauso ernst wie die Botschaft von Saadi (1190-1283): „Die Kinder Adams sind aus einem Stoff gemacht als Glieder eines Leibs von Gott, dem Herrn, erdacht Sobald ein Leid geschieht nur einem dieser Glieder dann klingt sein Schmerz sogleich in allen wider.“
Auch die Gedichte von Maulana Jalaloddin Balkhi (1207-1273) haben einen großen Platz im Alltagsleben der Menschen gehabt. Maulana sah die Liebe als Hauptkraft des Universums und das Universum als ein harmonisches Ganzes. Sein kultureller Kontext prägte selbstverständlich seine Vorstellungen von Gott, sein Gott kannte aber keine religiösen oder sonstigen Grenzen: „Was soll ich tun, o ihr Muslime? Denn ich kenn‘ mich selber nicht. Weder Christ noch bin ich Jude, und auch Pars und Muslim nicht. Nicht von Osten, nicht von Westen, nicht vom Festland, nicht vom Meer Nicht stamm‘ ich vom Schoß der Erde und nicht aus des Himmels Licht.“
Noch mehr als Hafez und Maulana wird in Afghanistan der große mystische Dichter Abdolqader Bidel Dehlavi (1645-1721) verehrt und gelesen. Er lebte und wirkte im Mogulreich und gehörte dem
Qadereyya-Orden an. Seine Gedichte wurden von vielen Afghanen wie Koranverse rezitiert. Man beschäftigte sich mit ihm und seiner Philosophie in Lesungen und Diskussionsrunden. Eine Abendreihe über ihn unter dem Shab-e Aschoqan Bidel“ ist vielen Afghanen immer noch in Erinnerung geblieben. Der Meister der afghanischen klassischen Musik, Ostad Muhammad Hosain Sarahang (1923-1982), war der bekannteste Interpret der Dichtung von Bidel und sorgte mit seiner faszinierenden Stimme für die Omnipräsenz von Bidels Gedanken im Alltag vieler afghanischer Familien. Bidel wird als Anhänger einer gewissen pantheistischen Philosophie Vahdat al-vojud („Einheit der Existenz“) bezeichnet, der in dem als sehr komplex angesehenen Indischen Dichtungsstil dichtete. Indem er diese komplexe Ausdrucksweise pflegte, machte er doch die Ambiguität des Seins deutlich. „Solange die Einzelnen nicht zueinanderfinden, kann keine Gemeinschaft existieren.“
„Eine Ähre ist keine, wenn die Körner nicht zusammenwachsen.“

Die Kriegszeit

Krieg wurde in vielen Fällen der Religion halber geführt. So spricht man in der Geschichtswissenschaft vom „Religionskrieg“ oder „Glaubenskrieg“ oder auch vom „Konfessionskrieg“. Krieg verändert gleichzeitig den Zugang zur Religion und deren Textgrundlagen. In der Kriegssituation duldet man keine Dissidenten und keinen Zweifel an eigenen, eindeutig formulierten und für absolut richtig gehaltenen Zielen. Auch die Religion soll im Dienste des Krieges und der mit ihm einhergehenden Gewalterscheinungen stehen und sie legitimieren. Auf diese Weise entsteht religiöser Fundamentalismus. So entstand er in der Geschichte des Christentums und so erschien er in der islamischen Geschichte. Der über dreißig Jahre andauernde Kriegszustand in Afghanistan hat kaum Platz fürs Weiterbestehen einer Kultur der Pluralität und Toleranz übrig gelassen. Vielmehr setzte sich ein einseitiges, für eindeutig gehaltenes und damit fundamentalistisches Verständnis des Islam durch.
Bereits im „Jahrzehnt der Verfassung“  1963-1973 haben sich vor allem in Kabul kleine islamistische Kreise gebildet. Ihr vordergründiges Anliegen war die Bekämpfung von marxistisch orientierten Gruppen, die über eine beachtliche Anhängerschaft unter den Studenten verfügten. Sie bezeichneten sich teils als „Jungmuslime“ und teils als
„Islamische Gemeinschaft“ und wurden hauptsächlich von Persönlichkeiten geführt, die an der Al-Azhar-Universität in Kairo ausgebildet worden waren und mit dem Gedankengut der „Muslimbrüder“  vertraut waren. Zu den Führungskadern dieser Gruppen gehörten die Dozenten Gholam Muhammd Neyazi (gest. 1978) und Borhanoddin Rabbani (1940-2011)
und die Studenten Golboddin Hekmatyar (geb. 1947) und Ahmad Shah Massud (1951-2001).
Die drei Letzteren führten später nicht nur die wichtigsten Widerstandsparteien gegen die sowjetischen Truppen, sie lieferten sich auch gegenseitig blutige Kämpfe, die nach dem Rückzug der sowjetischen Armee noch erbitterter weitergeführt wurden. Die Logik des Krieges hat sich mit der Zeit fast aller
religiösen Akteure und der mystischen Bruderschaften bemächtigt. Die herausragende Figur des Naqshbandeyya-Ordens Sebghatollah Mojaddadi (geb. 1925) mit seiner Partei Nationale Rettungsfront und der geistliche Führer des Qadereyya-Ordens Pir Sayyed Ahmad Gailani (geb. 1932) mit seiner Organisation Nationale Islamische Front und die Chishteyya-Bewegung in der Herat-Region waren nicht nur an dem Widerstandskampf beteiligt, sondern auch an den schmutzigen Brüderkriegen der Mujahidin. Die intellektuelle Nahrung der Gruppen waren nicht mehr und konnten auch nicht mehr die Gedichte von Maulana oder Bidel sein, sondern die Gedanken von den fundamentalistischen Vordenkern Sayyid Qutb (1906-1966) und Abu Ala Maududi (1903-1979). Die großzügigen finanziellen und militärischen Mittel, die die Kriegsparteien über Jahrzehnte erhielten, begünstigten und verfestigten die fundamentalistische Auffassung des Islam umso mehr. Fundamentalismus war schließlich der Marktrenner.
Trotz einer einigermaßen demokratisch gewählten und halbwegs funktionierenden Zentralregierung herrscht weiterhin der Kriegszustand in Afghanistan und in den Köpfen einiger religiöser Akteure. Viele Menschen, insbesondere viele junge Männer und Frauen in den Großstädten, wollen dennoch zu einem normalen Leben zurückfinden. Geschäfte, wissenschaftliche Tätigkeiten, künstlerische Aktivitäten und literarisches Schaffen kehren in den Lebensalltag zurück und damit auch eine Kultur der Vielfalt. Wenn man einen Augenblick die kriegerischen Momente, die ebenfalls zum Alltag der Menschen gehören, ausblendet, spürt man in Kabul, in Herat, in Kandahar und in Mazar einen Hauch, einen sehr dünnen Hauch vom Bagdad des 10. Jahrhunderts voller Tüchtigkeit und Pluralität.

Die Ethnien in Afghanistan

Iranische Völker
Über 85 % der Menschen sprechen eine iranische Sprache als Muttersprache und gehören somit einem iranischer Volksgruppen an.

Die größte und einflussreichste Ethnie in Afghanistan sind die Paschtunen, nach denen Afghanistan auch benannt ist. Seit der Abspaltung Afghanistans vom Iran im 18. Jahrhundert prägen die Paschtunen das Land. Historisch waren sie Nomaden, heute sind jedoch die meisten Paschtunen sesshaft, sind aber in viele Stämmen eingeteilt, die bekanntesten sind die Durrani und die Ghilzai, die vor allem im Osten des Landes leben. Auch ein Großteil der Taliban-Bewegung war bzw. ist paschtunisch, weshalb sie in der Region ein schlechtes Bild haben. Deren Sprache, das Paschtu, ist jedoch nicht die häufigste Muttersprache, da mehrere Volksgruppen Persisch sprechen, dazu gehören die Tadschiken, Hazara, Aimaken und Perser.

Tadschiken und Perser machen mit etwa 27 % die zweitgrößte ethnische Gruppe aus, sprechen Persisch und sind genau wie die Paschtunen in der Regel sunnitisch, was sie von den Hazara und den iranischen Persern unterscheidet, es gibt jedoch im Norden und Westen einige schiitische Tadschiken. Der Begriff „Tadschike“ ist in Afghanistan nicht genau definiert, häufig werden alle Sunniten, die Persisch sprechen, als Tadschiken bezeichnet. Die Tadschiken machen die Mehrheit der Stadtbevölkerung aus und beherrschen die Basare. Sie teilen sich in viele Stämmen auf.

Die Hazara sprechen den persischen Dialekt Hazaragi und sind schiitisch. Sie haben eine mongolische Abstammung, man geht davon aus, dass sich mongolische Soldaten nach der Expansion im 13 Jh. in der Region niedergelassen haben und mit der schiitischen, persischen Bevölkerung vermischt haben. Aufgrund der ethnischen Herkunft, Sprache und des schiitischen Glaubens sind sie immer wieder Opfer von Diskriminierung und Gewalt, insbesondere von paschtunischer Seite. Im Bürgerkrieg wurden einige Hazara gezielt von sunnitischen Islamisten getötet. Viele Hazara sind ins Ausland geflüchtet, vor allem in den Iran, nach Pakistan und Europa. In den Zielländern werden sie ebenfalls häufig diskriminiert.

Die Aimaken stellen ebenfalls eine bedeutende persischsprachige Minderheit dar, sind sunnitisch und bezeichnen sich häufig auch als Tadschiken oder Perser. Sie sind ebenfalls in zahlreiche Stämmen aufgeteilt, die im Westen und Zentrum des Landes leben.

Die Belutschen leben im Süden des Landes, sprechen Belutschisch und sind sunnitisch. Viele sehnen sich nach einem belutschischen Nationalstaat mit den Belutschen in Pakistan und im Iran.

Weitere iranische Volksgruppen in Afghanistan sind die Kurden, die etwa 0,6 % der Bevölkerung ausmachen, sowie zahlreiche ostiranische Volksgruppen im Pamirgebirge wie die Wakhi, Sanglechi, Shughni, Ishkamini, Munji oder Tangshewi. Deren Zahlen sind rückläufig, da zu wenig getan wird, um die Sprachen und Kulturen dieser Völker zu erhalten. Einige Sprachen sind gefährdet, da die Menschen persisch oder paschtu annehmen und an ihre Nachkommen weitergeben. Mit dem Aussterben der Sprache ist in der Regel auch die Grundlage der ethnischen Kultur dieser Völker in großer Gefahr.

Die Turkvölker

Die Usbeken sind mit rund 9 % die größte turksprachige Ethnie Afghanistans und leben vor allem im Norden nahe Usbekistan. Afghanistan hat die größte usbekische Bevölkerung nach Usbekistan. Sie sind sunnitisch und in Konflikten mit den Tadschiken verbündet.

Die Turkmenen leben entlang der 
turkmenischen Grenze im Norden des Landes und machen zwischen 3 und 5 % der Bevölkerung aus. Sie sind sunnitisch. Einige Turkmenen, Usbeken, Kirgisen und Tadschiken sind in den 1920er Jahren wegen der stalinistischen Politik und der daraus folgenden Hungersnöte wegen der Zwangskollektivierung nach Afghanistan geflohen. Viele leben direkt an der Grenze zu Turkmenistan und wünschen sich einen Anschluss an Turkmenistan.

In der Provinz Wakhan leben einige 
kirgisische Nomaden, die faktisch von der Außenwelt isoliert sind. Sie sind teilweise ebenfalls Flüchtlinge des Kommunismus nach der russischen Revolution.

Auch gibt es noch zahlreiche weitere kleine turksprachige Gruppen wie die Qizilbasch, Kasachen, Türken oder Afscharen, die nur eine geringe Zahl ausmachen. Sie leben teilweise nomadisch.

Die Sadat werden in Afghanistan als ethnische Gruppe anerkannt.
Die mehrheitlich in Balch und Kundus im Norden und in Nangarhar im Osten lebenden Sayyiden sind sunnitische Muslime, aber es gibt auch einige, darunter in der Provinz Bamiyan, die dem schiitischen Islam angehören. Diese werden oft als Sadat bezeichnet, ein Wort, das traditionell „im nördlichen Hedschas -Gebiet und in Britisch-Indien gleichermaßen auf die Nachfahren von Hasan und Hussein, Söhnen von Ali und Enkeln von Mohammed, angewendet wurde“.

Die dravidischen Brahui machen 0,8 % der Bevölkerung aus und leben vor allem im Süden mit den Belutschen zusammen.

Die Nuristani leben nordwestlich von Kabul. Deren Sprachen: Kati und Ashkun sind zwar indoiranisch, aber weder iranisch noch indoarisch. Es wird behauptet sie seien die direkten Nachfahren der Griechen, die sich während des Indienfeldzugs Alexander des Großen in Nuristan niedergelassen haben. Diese These wird jedoch von verschiedenen Experten angezweifelt. Da sie lange Zeit nicht muslimisch waren, wurden sie früher als Kafiren bezeichnet.

Auch leben in Afghanistan noch zahlreiche kleine indoarische Völker, die zusammen etwa 1,5 % ausmachen. Die Paschai sind die größte Ethnie, weitere sind die: Punjabi, Sindhi, Kohistani, Gujjar und Roma. Die Indoarier, die nicht in den letzten Jahrhunderten eingewandert sind, sprechen dardische Sprachen. Die meisten Indoarier in Afghanistan sind sunnitisch, wobei es auch einige Sikhs und Hindus gibt. Urdu gilt als Lingua Franca der indischen Völker in Afghanistan.

Durch die teilweise verfeindeten Ethnien und Stämme existiert in weiten Teilen der afghanischen Bevölkerung kein Nationalgefühl. Viele Bewohner Afghanistans fühlen sich unterdrückt und möchten nicht als „Afghanen“ bezeichnet werden. Eskaliert ist die Situation, als es elektrische Personalausweise mit dem Eintrag „Nationalität: Afghane“ geben sollte. Ethnische Konflikte spielen eine wichtige Rolle im Bürgerkrieg. Durch die Spaltung des Landes und Sprachprobleme ist eine politische Entwicklung kaum möglich. Daher ist auch ein gemeinsamer Kampf gegen die Taliban schwer möglich.

Viele Volksgruppen, vor allem Hazara und Tadschiken, fühlen sich gegenüber den Paschtunen benachteiligt. Paschtunische Nationalisten versuchen, einen paschtunischen Nationalstaat auf Kosten der Minderheiten aufzubauen Ethnischer Separatismus ist entstanden. Viele Turkmenen möchten ihre Siedlungsgebiete an Turkmenistan anschließen,
Usbeken an Usbekistan. Die Hazara streben nach einem unabhängigen Hazaristan.

Fazit

Afghanistan ist entgegen der herrschenden Auffassung kein stammesorientierter Staat. Vielmehr ist der „Stamm“ nur die „politische Einheit“ eines Teils von Afghanistan und bezieht sich auf die Paschtunen. Nations- und Staatsbildung sind in den vergangenen 100 Jahren in einer Wechselbeziehung zwischen der Zentralregierung und Stämmen aus zwei wesentlichen Gründen misslungen:

a) Der Widerstand der Stämme gegenüber dem „modernen Staat“.
b) Die „ineffiziente“ Politik der Zentralregierungen gegenüber den Stämmen und die mangelnde Verbreitung des Verwaltungsapparates in den Stämmen und ländlichen Regionen.

Um die Nations- und Staatsbildung in Afghanistan zu verwirklichen, müssen alle „politischen Einheiten“ berücksichtigt und in einem weiteren Schritt die Art ihrer Beziehung zut Zentralregierung definiert werden. In der gegenwärtigen Phase, nach 2001, sind im Prozess der Nations- und Staatsbildung zwar auch andere politische Gruppierungen auf die Bühne getreten, die zu verschiedenen Ethnien gehören, d.h aber nicht das sie auch die Interessen ihrer Ethnie vertreten, da sie nicht demokratisch gewählt worden sind. Beispielsweise bedeutet die Präsenz von nicht-paschtunischen Stammesfürsten nicht zwangsläufig, dass sie ihren eigenen Stamm vertreten. Es muss deshalb in Kabul eine politische Struktur entstehen, an der sich in natürlicher Form verschiedene politische Einheiten beteiligen können.

In der jetzigen Situation ist die Macht in Form von „Kontingentierung“ unter bestimmte Personen verteilt worden, und zwar unter der Annahme, dass die jeweiligen Personen einen Stamm repräsentieren. Das führt zur Unterdrückung der politischen Dynamik in den Ethnien und dazu, dass politische Akteure einer Ethnie gezwungen sind, zur Teilnahme an politischen Entscheidungen den Führer des jeweiligen Stammes als Brücke zu nutzen. So muss z. B. eine neu unter den Uzbeken entstandene politische Einheit zu ihrer Bestand- und Beteiligungssicherung auf der politischen Landschaft von General Dostum genehmigt werden. Dostum ist seit den Neunziger Jahren der Anführer der usbekischen Miliz. Nach dem Sturz der Taliban 2001 hat er an Macht gewonnen und ist der Anführer aller Usbeken. Daher muss jeder Usbeke, der sich politisch engagieren will, die Linie Dostums einhalten.

Weiter lässt sich feststellen, dass ein moderner Staat auch moderne Strukturen verlangt. Die Loya Jirga stellt ein Parallelorgan zu anderen Institutionen wie Parlament und Senat dar und verringert deren Einfluss. Darüber hinaus verstärkt sie die Legitimation von Anführern in Stämmen und ländlichen Regionen. Dies wiederum bewirkt eine Stärkung der traditionellen Institutionen und Schwächung des staatlichen Verwaltungsapparates in diesen Regionen. Moderne Institutionen müssen in den zentralen Blickwinkel der Regierung rücken, damit durch ihre Stärkung die politische Struktur rational und effizient gestaltet werden kann.

Quellen
–  Conrad Schetter, Ethnicity and the Politics Reconstruction in Afghanistan. Bonn: Center for Development Studies (ZEF), Universität Bonn.

– Dr. Abbas Poya, Freiburg Institute for Advanced Studies (FRIAS), School of History.

– Dr. Najibullah, Retrieved June 28, 2012, from Afghanistan’s Information Network

– Mohammad Hossein Allafi:Islamistischer Wirrwarr kontra Demokratie?  2014


– Thomas Bauer, Die Kultur der Ambiguität. Eine andere Geschichte des Islams, Berlin 2011

– Thomas Barfield, Afghanistan; A Cultural and Political History. Princeton and Oxford: Princeton University / WordPress

Zur Stellung der Frau im Islam

Photo by: My stealthy freedom

Zur Stellung der Frau im Islam ( kleiner Auszug)

Um es gleich vorweg zu nehmen, ich verurteile KEINE Religion, denn auch Frauenrechte waren in der christlichen Gesellschaft und westlichen Ländern auch lange nicht da, wo sie heute sind.
Nur, leben wir im 21. Jahrhundert und man könnte sich schon mal so langsam von einem überalterten Weltbild befreien.

Photo by Iran Journal from the Facebook Page „Ex-Muslims of North America

In den islamischen Ländern beinhaltet das Familienrecht heute zahlreiche die Frauen diskriminierende Bestimmungen, da das Familienrecht auf einem hierarchischen Rollenverständnis von Mann und Frau basiert. Zwar wurden in den letzten Jahren in diversen muslimischen Ländern verschiedene Reformversuche unternommen. Doch diese wurden von konservativen Kräften oft als Angriff auf das islamische Recht und seine Werte zurückgewiesen, und so bleibt das Familienrecht bis heute Gegenstand kontroverser Debatten um kulturelle, rechtliche und religiöse Identität. Die Islamisierung in Afghanistan, Irak, Iran, Syrien oder Türkei, um nur einige der Länder zu nennen, erschwert eine Reform des Familienrechts und somit auch die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau zusätzlich.

Photo by Iran Journal from the Facebook Page „Ex-Muslims of North America

Familienrecht in islamischen Ländern

Die Ehe im Islam ist ein Vertrag zwischen Mann und Frau. Dieses Verständnis gilt eigentlich auf der ganzen Welt als Ehe; und eine Einwilligung von beiden Seiten ist grundsätzlich erforderlich.
Die Heiratsfähigkeit wird im klassisch-islamischen Recht mit der Pubertät erreicht. Allerdings gibt es verschiedene Ansichten darüber, wann dieses Alter erreicht ist. Das positive Recht kann ein höheres Alter vorsehen. Die Altersschranken vor allem für Mädchen bleiben in vielen islamischen Staaten jedoch tief und geht mitunter auf ein Alter von 10 Jahren der Mädchen aus. Auch wenn das positive Recht ein höheres Heiratsalter vorsieht, bleibt eine Ehe, die bereits zuvor nach islamischem Recht geschlossen wurde, oftmals gültig. Somit bleiben Kinderehen weiterhin möglich. Arrangierte Ehen sind in den Städten und gut florierenden Provinzen der Länder in dem der Islamische Glaube vorherrschend ist, seltener geworden, in ländlichen Gebieten jedoch immer noch oft praktiziert.
In Artikel 16 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht: Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenserklärung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden. Zwangsverheiratung ist und bleibt eine Form von Gewalt im Namen der Ehe.
Um es gleich vorweg zu nehmen, Zwangsehen gibt es NICHT nur in de Islamischen Welt. Darauf habe ich in anderen Text auch schon öfter hingewiesen.

Das Familienrecht in islamischen Ländern stützt sich grundsätzlich auf drei Rechtsquellen; das positive Recht, das klassisch-islamische Recht und das Gewohnheitsrecht. Ähnlich anderen Rechtsbereichen wie das Strafrecht wurde das Familienrecht zwar in den letzten Jahren als positives Recht kodifiziert, enthält aber inhaltlich so viele Verweise auf das klassisch-islamische Recht wie kein anderer Rechtsbereich.
In den islamischen Ländern beinhaltet das Familienrecht noch heute zahlreiche diskriminierende Bestimmungen für Mädchen und Frauen, da das Familienrecht auf einem hierarchischen Rollenverständnis von Mann und Frau basiert.

Masih Alinejad, eine der bekanntesten Kämpferinnen für die Frauenrechte im Iran. Photo from Facebook Page

Polygamie in der Religion

Nächstes ist die Polygamie in der Religion des Islams. Ein Mann hat nach dem Koran das Recht, vier Frauen zu heiraten, wenn er fähig ist, sie gleich zu behandeln. Im Zuge der Reformierungsbemühungen haben Ägypten, im Jahr 2000, und Marokko, 2004, Einschränkungen im Familienrecht eingefügt, die zum Beispiel die Einwilligung der ersten Frau verlangen. Ausserdem muss gerichtlich überprüft werden, ob ein Mann die ökonomischen Voraussetzungen erfüllt, um eine polygame Ehe einzugehen. Fraglich bleibt dabei oftmals, ob bei der Einwilligung der ersten Ehefrau eine tatsächliche Wahlmöglichkeit im Hinblick auf die Konsequenzen besteht oder bestanden hat. In der Türkei und in Tunesien ist die Polygamie gesetzlich verboten.
Die umstrittene und viel diskutierte Sure 4:34 des Korans sieht ein Züchtigungsrecht des Ehemannes vor, das er kraft seiner Autorität gegenüber seiner Ehefrau im Falle von Ungehorssam habe. Dies verstößt schon gegen Menschenrechtsverletzungen in den Artikel 1 bis 5 der AEMR ( Allgemeine Erklärung der Menschenrechte).
Entsprechend hat die Ehefrau dem Ehemann gegenüber die Pflicht zum Gehorsam, auch dies verstößt eindeutig gegen Menschenrechte.
Die „Pflichten“ beinhaltet die Führung des Haushalts, die Kindererziehung, aber auch das Ersuchen um Erlaubnis, falls sie arbeiten oder reisen möchte. Falls der Ehemann seinen Pflichten zum Unterhalt nicht nachkommt, kann die Frau ihm ihren Gehorsam verweigern. Dies gilt auch umgekehrt: Kommt die Frau ihren Pflichten nicht nach, ist der Ehemann nicht verpflichtet, für ihren Unterhalt zu sorgen. Auch hier finden wir weiter Verstöße gegen Artikel 18, 19, 22 und 23 der AEMR.
Artikel 6 der AMER ist auch ein oft kontrover geführter Grundsatz von Menschenrechtskonvention. Je nach Land bestehen für Frauen zudem eine Bekleidungsvorschriften oder gar Vorschriften zur Geschlechtersegregation etwa im Bildungsbereich. Teilweise werden Frauen vom öffentlichen Leben bzw. von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen. In Gerichtsverfahren, so etwa bei Zeugenaussagen oder der Bemessung einer Kompensationszahlung, hat eine Frau eine deutlich geringere Position als ein Mann. Oft wiegt ihre Aussage nur halb so viel wie die des Mannes.
Weitere Vorbehalte gegenüber der UN-Frauenrechtskonvention ist
das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist von fast allen Staaten weltweit ratifiziert worden. Die meisten islamischen Länder haben jedoch zahlreiche Vorbehalte angebracht bzw. den Vorrang des islamischen Rechts reklamiert, so etwa das Königreich Saudi Arabien wörtlich: «In case of contradiction between any term of the Convention and the norms of islamic law, the Kingdom is not under obligation to observe the contradictory terms of the Convention.» Auch wenn die Zulässigkeit solch genereller Vorbehalte höchst umstritten ist, zeigt sich damit klar der Unwille vieler muslimischen Staaten, den Frauen Rechte einzuräumen, die über das islamische Recht hinausgehen.

Vor der islamischen Revolution von 1979 gab es im Iran keinen staatlich verordneten Kleiderzwang. Photo by Iran Journal

Die Revolution der Frauen

Seit den 1980er Jahren hat sich neben der schon existierenden säkularen feministischen Bewegung in verschiedenen islamischen Ländern eine islamische Frauenrechtsbewegung entwickelt, die versucht, durch Neuinterpretation der religiösen Quellen für eine Gleichstellung von Mann und Frau im Islam zu argumentieren. Eine andere Argumentationsstrategie greift auf ein „goldenes Zeitalter“ im Islam zurück und möchte damit frauenfeindliche Interpretationen und Praktiken als unislamisch darstellen. Dazu gab es erst vom 25. November, der Tag gegen Gewalt an Frauen, bis zum 10. Dezember, dem Tag der Internationalen Menschenrechte, in Afghanistan sehr viele Kundgebungen und Veranstaltungen. Die „Orange Days“ fanden 2019 in 70 Länder der Welt statt. Die Hauptthemen der islamischen Feministinnen beziehen sich auf rechtliche Fragen wie die Gleichstellung der Ehepartner, Zwangsehe, Kinderehe, Scheidung bzw. Verstossung, die männliche Vormundschaft einer Frau und das Sorgerecht, sowie auf Kleidervorschriften der Frau Kopftuch Hijab bzw. Gesichtsschleier Niqab. Auf Fragen zur Sexualität der Frau und insbesondere sexuellen Gehorsam, Gewalt gegen Frauen, wie das Züchtigungsrecht oder die Einbindung von Frauen in religiösen Berufen und in der Moschee, Frau als Vorbeterin, etc.

Im Iran ist es Frauen gesetzlich vorgeschrieben, aufgrund des religiösen Glaubens einen Hidschab zu tragen. Trotzdem begannen Frauen damit, sich dem zu widersetzen. Photo by Iran Journal

Der islamische Feminismus stösst wie der säkulare Feminismus in der islamischen Welt zwar manchmal auf Zustimmung, aber auch vielfach auf Ablehnung. Gerade muslimische Traditionalisten und islamische Fundamentalisten lehnen die Neuinterpretation der religiösen Quellen ab. Unter Umständen werden Vorwürfe wie Verwestlichung und Häresie, also eine verdammende Meinung, gegen islamische Feministinnen angeführt.

Naike Juchem, 28 Dezember 2019

Quellen
– Prof. Dr. Susanne Schröter
– Iran Journal, Women’s rights in Islam
– UN- Frauenrechtskonvention CEDAW 
– Laurel Zwissler, Feminism and Religion: Intersections between Western Activism, Theology and Theory. First published: 16 August 2012
– Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)

Weiterführender Link

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiwoJimqKb6AhWoSvEDHSCbBs0QFnoECAYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.igfm.de%2Ffrauen-im-iran%2F&usg=AOvVaw3s1tMyAEkRc3ROZz3zia8f

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Früh- bzw. Kinderehen im Iran

Kinderehen sind im Iran legal. Mädchen können ab einem Alter von 13 Jahren, Jungen ab 15 Jahren verheiratet werden. Durch diese rechtlichen Voraussetzungen werden die vor allem in ländlichen Gebieten verbreiteten Kinderehen weiterhin ermöglicht.

Durch islamische Gesetze und von einem seit Jahrzehnten patriarchalisch geführten Regim im Iran, sind Missachtungen, Polygynie und Unterdrückung von Kinder- und Frauenrechte legitim. Eine Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen wird damit weitgehend verhindert.

Legalisierung von Früh- bzw. Kinderehe im Iran

Vor der Islamischen Revolution im Jahr 1979 war die Volljährigkeit im Iran für beide Geschlechter bei 18 Jahren angesetzt – was auch der Definition für Volljährigkeit der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 entspricht. Seit einer Gesetzesänderung von 1981 sind Mädchen im Iran jedoch schon ab 9 und Jungen mit 15 Jahren volljährig. Dies geht aus Artikel 1210, Absatz 1 des Iranischen Zivilgesetzbuches hervor. Nach deren Festlegung des Alters wird nach dem islamischen Kalender, dem sogenannten Mondkalender gerechnet. Wenn man dies auf den gregorianischen Kalender umrechnet, ergibt sich ein Alter von ca. 8 Jahren und 8 Monaten bzw. 14 Jahren und 7 Monaten.
Diese Herabstufung der Volljährigkeit von iranischen Jungen und Mädchen ist nach der Definition und internationalem Recht zum Schutz der Kinder, ein klarer Verstoß seitens der Mullah-Regierung.

Rechtliche Voraussetzungen

Obwohl der Iran 1994 die internationale Kinderrechtskonvention der UN ratifizierte, wurde festgehalten, dass nationales und islamisches Recht vorgehen sollte. Seit einer Gesetzesänderung des Artikel 1041 in iranischen Zivilgesetzbuch vom 17. Dezember 2000,  können Mädchen und Jungen unter 13 bzw. 15 Jahren nur noch mit der Erlaubnis eines Gerichts verheiratet werden. Nach Artikel 1043 des iranischen Zivilgesetzbuch, ist die Zustimmung des männlichen Vormunds dabei zwingend. Für Jungen ist keine Zustimmung des Vaters nötig. Soll heißen, dass ab einem Alter von 13 Jahren Mädchen ohne Gerichtserlaubnis, der sogenannte «Heiratsreife» verheiratet werden können.

Menschenrechtler:innen kämpfen noch immer für eine Änderung dieser Gesetze.
Die parlamentarische Kommission für Rechts- und Justizfragen im Iran hatte 2019 den Entwurf zur Erhöhung des Heiratsalters für Mädchen auf 16 und für Jungen auf 18 Jahre abgelehnt.
Um jenes patriarchalische Denken der Mullah-Regierung zu verdeutlichen, sieht man daran, dass Mütter oder andere weibliche Familienmitglieder in den Entscheidungsprozess einer Frühehe nicht eingreifen können. Auch die verheirateten Kinder selbst haben kein Mitspracherecht im Vermählungsprozess.

Obwohl die Kinderehe im Iran erst durch die Gesetzesänderung nach der Islamischen Revolution wieder legalisiert wurde, haben zahlreiche Forschungen zu Kinderehe im Iran gezeigt, dass vor allem wirtschaftliche Faktoren wie z.B. niedriges Einkommen pro Kopf und die hohe Inflation Familien dazu bringen, Kinderehen abzuschließen bzw. zu arrangieren und nicht vorwiegend religiöse Gründe, wie häufig vermutet wird. Besonders in ländlichen Regionen führen wirtschaftliche Faktoren zu arrangierten Ehen von Kindern. Mit einfachen Worten: die Kinder weder regelrecht verkauft.

Verankerung der Ungleichheit von Mann und Frau

Das Konzept der Kinderehe im Iran dient vor allem dazu, die patriarchalen Strukturen zu verankern, indem es gesellschaftliche und sexuelle Freiheiten von Frauen unterdrückt und die Ungleichstellung von Mann und Frau reproduziert.

2016 waren über 11% aller verheirateten Frauen im Iran zwischen 10 und 19 Jahren alt, davon 6% unter 15 Jahren. In ländlichen Regionen ist sogar jedes fünfte Mädchen im Alter von 10-19 Jahren bereits verheiratet. Auch regional weist die Rate von Frühehen sehr starke Schwankungen auf. Demnach sind Frühehen in besonders den wirtschaftlich und strukturschwachen Regionen, wie in Zanjan, Sistan und Belutschistan noch häufiger. 

Die negativen Konsequenzen von Frühehen

Ein verheiratetes Kind geht im Iran in den meisten Fällen nicht mehr in die Schule, allgemein sind die Verheirateten mental weniger weit entwickelt daher weniger eigenständig.
Jungen sind traditionell für den Unterhalt der Familie verantwortlich und arbeiten häufig als unterbezahlte Tagelöhne, während die Mädchen für den Haushalt und bald für die Aufsicht der Kinder zuständig sind und zudem auch kranke und ältere Familienmitglieder pflegen müssen.
Die Eheleute, insbesondere die Ehefrauen, bleiben daher auf dem Bildungsniveau stehen, welchen sie bis zum Zeitpunkt der Heirat erreicht haben. Demnach haben die Mädchen einen bedeutend geringeren Bildungsgrad als Mädchen, die zu einem späteren Zeitpunkt heiraten.
Somit sinkt der gesamte Bildungsstand im Iran seit Jahrzehnten. Folglich steigt der Analphabetismus, die Armut und Abhängigkeit ganzer Generationen stetig an.

Nach einer Studie der WHO aus dem Jahr 2016 sind besonders Frauen und Mädchen, die jung heiraten, häufiger Opfer häuslicher Gewalt. Da es im Iran – wie auch in allen anderen muslimischen Ländern,
keine Vorschriften des Altersunterschieds zwischen Mann und Frau gibt, kommt es in den meisten Fällen vor, dass junge Mädchen mit Männern, die um ein Vielfaches älter sind, verheiratet werden. Da die „Ehefrauen“ sehr häufig noch minderjährige Mädchen sind, wird die Praxis der sexuellen Beziehung auch bei Mädchen als eheliche Pflicht betrachtet.

Der Koran genehmigt Kindesmisshandlungen

Wie in allen solcher Fällen des Kindesmissbrauchs, wird an dieser Stelle die Sure 2, Vers 223 aus dem Koran herangezogen.

Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt. Doch schickt (Gutes) für euch selbst voraus. Und fürchtet Allah und wisst, dass ihr Ihm begegnen werdet. Und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft.

Die Rollenverteilung in einer islamischen Ehe sieht vor, dass die Ehefrau ihrem Mann sexuell gehorsam ist. Dementsprechend kann ein Mann sexuelle Gewalt an Minderjährigen anwenden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Das Konzept von Vergewaltigung existiert in diesem Kontext nicht, weil jede Art von Geschlechtsverkehr im Rahmen einer Ehe als Ausübung der ehelichen Pflichten gesehen wird.
Die „Erlaubnis‘ der Anwendung von Gewalt gegenüber der eigenen Ehefrau ist nach gängiger Auslegung in Sure 4, Vers 34 wie folgt festgelegt:

Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, – ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß.

Die Risiken von Schwangerschaften in Frühehen

Nach einer WHO-Studie von 2016 zählen Komplikationen während der Schwangerschaft oder Geburt zu den häufigsten Todesursachen bei jungen Frauen unter 19 Jahren. Auch «Kinderschwangerschaften» und Fehlgeburten gehören zu den negativen Auswirkungen von Frühehen, da von verheirateten Mädchen – unabhängig der körperlichen und geistigen Entwicklung, trotzdem erwartet wird, dass sie ihren ehelichen Pflichten nachkommen müssen. Da die körperliche Entwicklung von Mädchen noch gar nicht abgeschlossen ist, sind Schwangerschaften bei minderjährigen ein oft sehr großes Risiko für Baby bzw. Mutter.

Logo der UN Kinderrechtskonvention

Ein Auszug aus den Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Der Iran verstößt mit seinem Zivilgesetzbuch zigfach gegen geltenden Kinder- und Menschenrechte

Artikel 1
«Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.»

Das Recht der Islamischen Republik Iran betrachtet neunjährige Mädchen und 15-jährige Jungen bereits als Erwachsene.

Artikel 2 Absatz 1
«Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung, unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status der Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.»

Die vertraglich festgelegten Rechte des Kindes werden durch den Iran systematisch verletzt. Dabei werden Mädchen gegenüber den Jungen durch die massive Herabsetzung der Grenze der Minderjährigkeit auf 15 Jahre zusätzlich schlechter gestellt und diskriminiert.

Artikel 3 Absatz 2
«Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen.»

Vor allem junge Mädchen werden im Iran häufig bereits als Kinder verheiratet, weil wirtschaftliche Umstände die Familie des Kindes dazu zwingen. Diese Möglichkeit besteht aber nur, weil iranisches Recht Kinderehen ausdrücklich erlaubt. Die Islamische Republik verletzt damit ihre Pflicht, eine entsprechende Rechtslage zum Schutz der Kinder herzustellen.

Artikel 4
«Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte. Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen die Vertragsstaaten derartige Maßnahmen unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.»

Der Iran hat durch die gesetzlichen Regelungen zur Ehe von Kindern ganz konkrete Maßnahmen getroffen, die dem Schutz des Kindes entgegenstehen.

Artikel 6 Absatz 2
«Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.»

Die Kinderehe greift in die freie geistige, schulische und teilweise auch körperliche Entwicklung des Kindes ein.

Artikel 12 Absatz 1
«Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.»

Bei einer Heirat unterhalb des durch die UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Alters wird das Kind ohne dessen Willen bzw. ohne dessen bewusste und reflektierte Entscheidung verheiratet.

Artikel 19 Absatz 1
«Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormundes oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.»

Kinder in Kinderehen leider häufiger unter Gewalt, insbesondere sexuellem Missbrauch.

Artikel 28
«Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an.»

Mädchen, die schon als Kinder verheiratet werden, haben oft nach der Hochzeit keinerlei Zugang zu Bildungsmöglichkeiten mehr.

Artikel 34
«Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, bilateralen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder a) zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden; b) für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden.»

Mit der Legalisierung von Heirat ab dem 14. Lebensjahr sind insbesondere junge Mädchen nicht vor sexuellem Missbrauch geschützt, sondern vielfach sexueller Gewalt ausgesetzt.

Quellen
– Ahmady, Kameel. 2017. “The Nexus between the Temporary Marriage and Early Child Marriages.” 
– Khadijeh Azimi. Tehran University of Medical Sciences | TUMS · Faculty of Nursing and Midwifery. Master of Science Forensic Midwifery.
– Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
– UNICEF. n.d. “Girls’ Education: Introduction”.
– WHO. 2016. “Global health estimates 2015: deaths by cause, age, sex, by country and by region, 2000–2015.”

Hexenverfolgung

Hexenverfolgung in Europa ab 1450 bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts und die Gesellschaftliche Spaltung im 21. Jahrhundert

Symbolbild für eine Hexenverbrennung

Nun kann man schon bei der Überschrift die Augenbrauen hoch ziehen und sich fragen, was diese beiden Ereignisse gemeinsam haben. Nun, dies möchte ich jetzt erklären.

Beginnend möchte ich im 14. Jahrhundert mit der wohl berühmteste Hinrichtung der Geschichte: Jeanne d’Arc

Jeanne d’Arc, oder besser als Johanna von Orléans bekannt, starb mit gerade mal 19 Jahren am 30. Mai 1431 auf dem Scheiterhaufen in Rouen, Frankreich. Heute wissen wir, dass 489 Jahre später Jeanne d’Arc heilig gesprochen wurde. Ein Mob lehnte sich damals auf, weil dieser in Jeanne d’Arc eine Hexe sah. Während des Hundertjährigen Krieges verhalf Jeanne d’Arc als Kämpferin bei Orléans dem Dauphin und späteren französischen König Karl VII. zu einem Sieg über England und Burgund. Jeanne war eine unglaublich mutige Frau, die selbst sagte, sie hätte von Gott den Befehl bekommen.
Jeanne’s Mut war den Kleriker unheimlich und zudem war sie noch eine Frau – also wurde ihr ein heimtückischer Prozess gemacht, bei dem das Urteil schon von Beginn an feststand: den Tod auf dem Scheiterhaufen.

In den folgenden Jahren fand bis etwa 1750 die Hexenverfolgungen in Europa statt. Geschätzte drei Millionen Menschen – ein Zehntel, und dies überwiegend Frauen, der damaligen Bevölkerung wurden der Zauberer und Hexerei angeklagt, wobei davon circa 100.000 Menschen hingerichtete wurden.
Als Hexe wurde man schon bezeichnet, wenn man – in diesem Fall Frau, nur ein Muttermal, rötliche Haare oder sich der frühen Wissenschaft in Medizin widmete – oder einfach nicht ins Weltbild des Klerus passte.

Die Gesellschaft wie wir sie heute kennen ist dem der mittelalterlichen und neuzeitlichen Epoche nicht all zu weit entfernt. Heute sind die Hexen: Migranten, Obdachlose oder Muslime.

Hetzjagde gegen diese drei Gruppen der Gesellschaft erleben wir seit Jahrzehnten. Sei es ein bewusstes anzünden von Häuser, öffentliche Hetzjagde gegen Migranten oder am helligsten Tag Parolen wie: „Absaufen lassen“ , auf dem Marktplatz in Erfurt brüllen.

Nun komme ich wieder ins Jahr 1431 zurück.
Sie haben nun die Szenerie der Hexenverfolgungen vor Ihrem geistigen Auge.
Jetzt kommt die Psychologie ins Spiel.

Stellen Sie sich eine Gruppe von circa 20 Personen vor. Ein Moderator sagt Ihnen: „Ich werde zu jedem von euch kommen und euch zuflüstern, ob ihr eine Hexe/Hexer oder ein normaler Mensch seid. Euer Ziel ist es, die größtmögliche Gruppe zu bilden, in der keine Hexe ist. Am Ende bekommt jede Gruppe, in der sich eine Hexe befindet, Punktabzüge.“

Sie stehen also in dieser imaginären Runde und achten selbstverständlich darauf, dass keine Hexe oder Hexer in Ihre Gruppe kommt. Sie kenne nur wenige Leute aus dieser Gruppe und verbinden sich selbstverständlich mit Ihren Bekannten – wissen aber nicht was der Moderator jener Person zu geflüstert hat. Sie denken es zu wissen und halten so bewusst Ihre Gruppe klein.

Nun sollen sich jene Menschen mit Handzeichen zu erkennen geben, die eine Hexe oder Hexer sind. Wer wird sich wohl freiwillig melden? Niemand.

Was möchte ich nun damit sagen?
War irgendjemand in dem damaligen Wahn der Hexenverfolgung wirklich eine Hexe oder Hexer? Oder haben all jene, die an den Scheiterhaufen oder Guillotine standen nur das geglaubt, was man ihnen erzählt hat?“

Nun reflektieren Sie bitte, wie leicht es ist, eine Gemeinschaft zu spalten, um einen Sündenbock an den Pranger zu stellen.
Gerade im World Wide Web ist es unglaublich leicht und schnell in einer Gruppendynamik gegen andere Menschen vorzugehen, um diese zu beleidigen, mobben oder gar bedrohen. Die Geschichte zeigt, wie schnell aus virtuellem Hass realer Aktionismus wird und Menschen öffentlich gejagt, bedroht oder gar ermordet werden.
Angst, Hass und blindes nachlaufen spaltet jede Gemeinschaft und zerstört weit mehr, als es irgendjemandem nützt.

Naike Juchem, 28. Oktober 2022

Ich danke Mandy Neumann für die Grundlage zu diesem Artikel.

Weltfrauentag

Vor 112 Jahren wurde der erste Weltfrauentag gefeiert. Nun, ich mag mir gerade vorstellen welch ausgelassene Stimmung auf den Straßen war, als Horden von Frauen für ihre Gleichberechtigung, Rechte und Anerkennung mit bunten Transparenten und Konfetti durch die Straßen zogen. Weg vom Herd – rein in die Gesellschaft. Gleiche Rechte wie Männer, gleiche Bezahlung wie Männer und gleiches Mitspracherecht in der Gestaltung von Demokratie.

Nun, es war offensichtlich nicht so, denn sonst würde weltweit nicht immer wieder auf eben jene Punkte hingewiesen werden.
Natürlich darf man in den letzten 112 Jahren die Erfolge für Frauen nicht vergessen, aber die negativen Tatsachen auf der anderen Seite der Waagschale sind um ein vielfaches höher.
Frauen erleiden weltweit heute noch Folter.
Gängelungen, Gewalt und Vergewaltigung.  Dies sind nur drei von unzähligen Formen der Folter in China, Nordkorea, Syrien, Türkei, Iran, Afghanistan, Kongo, Ruanda, Sudan, Nigeria, Venezuela, Belarus….
Gewalt an Frauen passiert aber auch in Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, USA…. Natürlich ist dies eine andere Form der Gewalt – aber, Gewalt bleibt es so oder so!
Der Mann nimmt sich das Recht heraus, eine Frau als sein Besitz oder Lustobjekt anzusehen. Die Macht über das „schwache“ Geschlecht auszuüben bringt Genugtuung, Befriedigung und Orgasmus. Dieses Denken der Macht geht bis weit in die Antike zurück.
Doch zurück ins 21. Jahrhundert.
Frauen sind immer noch schlechter Bezahlt als Männer. Frauen gibt man öfter keine Vollwertigen Jobs. Frauen kämpfen für ihre Karriere um ein vielfaches mehr als Männer. Eine deutsche Partei hatte vor nicht all zu langer Zeit den Rückkehr zum Herd auf ihren Wahlplakten gefordert.  Das jene Partei sich im eine längst abgeschlossene Epoche zurücksehnt ist allgemein bekannt. Das jene Partei ein nicht gerade positives Bild von Frauen hat, zeigt doch schon deren Gedanken zurück zum Herd und Familie.

Frauen leisten in alle  Kulturen und Religionen unglaubliches und es wird kaum wahrgenommen: Kinder bekommen und erziehen, Haushalt managen und noch den Beruf unterbringen. Frauen kämpfen immer noch für ihre Gleichberechtigung im Job. Frauen engagieren sich in der Gesellschaft, Kirche, Kultur und Politik. Frauen gestalten.

Frauen in der Religion

Frauen erfahren unsägliches Leid in und durch den „Glauben“ von Religionen. Natürlich wird sofort auf den Islam gezeigt. In der katholischen Kirche sind  Frauen heute noch weit von einer Gleichberechtigung entfernt.
Unter Berufung auf die kirchliche Tradition lehnen die römisch-katholische Kirche – die im Übrigen darauf verweist, dass der Priester bei der Heiligen Messe in persona Christi handele und daher männlich sein müsse und dass Frauen daher auch nicht die Homilie der Heiligen Messe halten könnten – die orthodoxe Kirche und die selbständig evangelisch-lutherische Kirche sowie die meisten evangelikalen Gemeinden die Frauenordination ab. Als wesentlicher Grund für die Ablehnung wird der fehlende Auftrag Jesu Christi genannt. Die katholische Kirche sehe sich daher und weder aus der Praxis Jesu noch aus der kirchlichen Tradition heraus ermächtigt, Frauen zum Priesteramt zuzulassen. Sie weist auch darauf hin, dass ihr der Grund, weshalb Jesus keine der Frauen, die ihm nachfolgten und dienten, zu Apostelinnen machte.

Frauen im Isalm

Vor Gott gleichberechtigt, doch der Mann erbt mehr

Männer und Frauen sind vor Gott beide gleich und deshalb auch gleichberechtigt, sagt der Koran. Darin sind sich Islamwissenschaftler einig.

Doch weil Mann und Frau sich körperlich unterscheiden und deshalb verschiedene Stärken und Schwächen haben, hat Gott ihnen laut Koran unterschiedliche Aufgaben zugeteilt. Die Rechte des einen ergeben daher nach der Lehre des Korans auch die Pflichten des anderen und umgekehrt.

Der Mann etwa ist im Islam verpflichtet, allein für den Unterhalt seiner Familie zu sorgen. Er muss sich vor Gott dafür verantworten, dass es seiner Familie gut geht. Wenn eine Frau dagegen durch ihre Arbeit eigenes Geld verdient, braucht sie davon nichts an die Familie abzugeben.

Deshalb werden Männer und Frauen bei der Erbfolge auch unterschiedlich berücksichtigt: Frauen erben nur die Hälfte des Vermögens, das einem Mann zustehen würde, weil er davon auch seine Angehörigen mitversorgen muss.

Die Frau dagegen trägt die Hauptverantwortung für das Wohl der Kinder. Gerade in den ersten Jahren ist sie die wichtigste Person im Leben ihrer Kinder.

Dass eine Mutter ihr Baby stillen soll, wenn sie dazu in der Lage ist, steht ausdrücklich im Koran – und auch, dass sie dafür bei einer Scheidung sogar eine finanzielle Entschädigung von ihrem Exmann einfordern darf (Sure 65:6).

Ein Mann darf laut Koran mehrere Frauen heiraten, muss sie dann aber sowohl finanziell als auch emotional gerecht und gleich behandeln. Frauen dürfen nicht mehrere Männer gleichzeitig haben, aber sie dürfen selbst entscheiden, wann und wen sie heiraten. Und sie haben das Recht, ihren Mann per Ehevertrag davon abzuhalten, weitere Frauen zu heiraten.

Das steht in den Überlieferungen des Propheten Mohammed. Auch eine Scheidung ist erlaubt und darf laut Sure 2:227 von beiden Seiten ausgehen.

Doch im Koran gibt es auch einige Passagen, die manchmal als Beweis der Überlegenheit von Männern gegenüber Frauen ausgelegt werden. Sure 4 spricht zum Beispiel davon, dass die Männer „über den Frauen stehen“, was viele Gelehrte so verstehen, dass die Männer über die Frauen bestimmen dürfen. Und in der gleichen Sure wird den Männern auch erlaubt, „widerspenstige Frauen“ zu ermahnen, sie im Ehebett zu meiden und auch zu schlagen.

Der Alltag von muslimischen Gläubigen wird – wie der von Christen auch – nicht nur von religiösen Texten, sondern auch von jahrhundertealten Traditionen geprägt. Deshalb unterscheiden sich Theorie und Praxis in vielen Lebensbereichen, und viele Frauen werden durch kulturelle Traditionen viel stärker in ihrem Alltagsleben eingeschränkt, als es der Koran vorsieht.

Frauen im Hinduismus

Indien ist ein Land voller Widersprüche. Indien ist Wirtschafts- und Atommacht und unterhält ein ambitioniertes Weltraumprogramm. Frauen sind im modernen Indien als Managerinnen, Ärztinnen, Ministerinnen, Diplomatinnen, Richterinnen oder Journalistinnen aktiv. Schon vier Jahrzehnte bevor in Deutschland mit Angela Merkel erstmals eine Frau als Bundeskanzlerin antrat, wurde Indira Gandhi Regierungschefin Indiens. Dies ist die eine Realität auf dem Subkontinent; doch eine andere lässt Millionen Frauen in Unterdrückung und Sklaverei verharren.
Hindu-Traditionalisten verehren Frauen zwar als dienende Gattinnen und respektieren sie in ihrer Mutterrolle, verweigern ihnen aber die Anerkennung als eigenständige Individuen. Dabei berufen sie sich auf eine Basisschrift der Hindu-Religionen, das Gesetzbuch Manus. Das Werk fußt auf mündlichen Überlieferungen, die von mehreren Autoren zwischen 200 vor und 200 nach Christus zusammengetragen wurden. Die Gebote Manus, die als Wegweiser im Dickicht religiöser, ethischer und sozialer Fragestellungen dienen, haben sich tief in die Psyche der Hindu-Gesellschaft eingebrannt.

Nach Manu ist die Frau schwach, es ist ihre „Natur, dass sie die Männer verdirbt“. Frauen sollen nicht selbständig handeln, nicht einmal in den eigenen vier Wänden. Es gilt das Vormundschaftsprinzip: Das Mädchen wird vom Vater kontrolliert, die Frau vom Gatten, die Witwe von den Söhnen. Einem Ehemann wird göttlicher Status zugesprochen: Die Frau hat den Dienst an ihm als persönlichen Gottesdienst zu verstehen – „auch dann, wenn er keine guten Eigenschaften besitzt“. Nach seinem Tod soll sie fortwährend Trauer tragen.

Religiös mündig kann eine Frau ebenfalls nicht sein, Mädchen werden deshalb von der Upanayana, einer Art Jugendweihe, ausgeschlossen. In der Kastenhierarchie wird die Frau auf der Ebene der Knechte (Sudras) eingruppiert.Die der Frau zugewiesene Rolle der Dienerin wird auch in einer anderen für die Hindu-Religiosität bedeutsamen Schrift, der Bhagavad Gita, hervorgehoben. Die Gita zeigt Wege zur Erlösung auf.

Frauen im Buddhismus

Im Buddhismus sind Frauen und Männer im Alltag oft gleich gestellt. Aber es werden ihnen sehr unterschiedliche Eigenschaften zugesprochen.
Buddhisten sind sich nicht ganz einig, wie sie zu den Rollen von Männern und Frauen stehen. Manche sind der Meinung, Männer stünden auf einem höheren Rang als Frauen. Andere halten davon nichts. Allerdings weisen viele Buddhisten Männern und Frauen unterschiedliche Eigenschaften und Fähigkeiten zu.
Frauen sind danach: weich und fürsorglich. Sie kümmern sich darum, dass alle satt werden und können sich gut auf andere Menschen einstellen und mit ihnen leiden.

Männer sind nach dem buddhistischen Glauben stark und packen gerne mit an. Sie sind hart im Verhandeln,
gleichgültig gegenüber anderen und haben weniger Selbstdisziplin.

Das religiöse Weltbild von Mann und Frau zieht sich so durch alle Weltreligionen.

Frauen und Bildung

Ein großer Unterschied zeigt sich bei der Schulbildung gerade in den islamisch geprägten Ländern.
Laut Koran hat Gott Männern und Frauen gleichermaßen befohlen, sich weiterzubilden. „Das Streben nach Wissen ist eine Pflicht für jeden Muslim, Mann oder Frau“, sagte auch der Prophet Mohammed im 7. Jahrhundert.
Aber tatsächlich bleibt vielen muslimischen Mädchen bis heute eine umfassende Schulausbildung verwehrt. Schließlich bedeutet ein längerer Schulbesuch gerade in ländlichen Gegenden oft, dass die Mädchen in eine andere Stadt ziehen müssten und damit nicht mehr in der Obhut der Familie stünden. Oft schreibt auch die Tradition vor, dass Mädchen nur von Frauen unterrichtet werden dürfen. Deshalb gehen die Mädchen in Ländern wie Afghanistan 
oder Pakistan meist nur einige Jahre zur örtlichen Schule. Danach bleiben sie wieder zu Hause, um der Mutter zu helfen und alles zu lernen, was sie für Haushaltsführung und Kindererziehung wissen müssen, bis sie mit 16 bis 20 Jahren verheiratet werden.
In Afghanistan gibt es zwar ein Gesetz, dass Mädchen erst ab 16 Jahren verheiratet weden dürfen, aber aus der Armut vieler Familien heraus, werden Mädchen bereits mit der Vollendung des 10. Lebensjahr verheiratet. Viele der Stammesältesten berufen sich bei dieser „Eheschließung“ auf Aischa bint Abi Bakr, die als dritte und jüngste der zehn Frauen des islamischen Propheten Mohammed bei jener Eheschließung 10 Jahre alt gewesen sein sollte. Diese „Eheschließung“ war um das Jahr 624 n. Chr.
Fast 1400 Jahre später gibt es nach Schätzungen der UN weltweit 650 Millionen Kinder- Zwangsehen. Auch wenn es mittlerweile einigen AktivistInnen in Malawi, Sudan, Nigeria, Mali, Afghanistan und Pakistan gibt, die erfolgreich Kinderehen annullieren und unter Strafe stellen, sind es leider nur Wassertropfen in einem Meer.

Bildung für Mädchen muss auf der Agenda für eine besser Zukunft ganz oben stehen und dafür müssen Frauen an die Macht um endlich von dem Frauenverachtenden Weltbild aller Religionen Abstand zu bekommen.
In einer Gesellschaft, die Frauen als Dienerinnen des Mannes betrachtet, Söhne verhätschelt und Töchter vernachlässigt, ist es kaum verwunderlich, dass Frauen, die es wagen, den häuslichen Schutzraum zu verlassen, als Freiwild betrachtet werden. Sexuelle Belästigung, Bedrohung und (Gruppen-)Vergewaltigung sind Mittel, um Frauen zu disziplinieren und sie aus dem öffentlichen Raum herauszuhalten. Männliche Machtpositionen sollen so gesichert werden.

Vergewaltigung als Kavaliersdelikt

Spektakuläre Fälle wie die Vergewaltigung und Ermordung einer Studentin in Indien im Jahr 2012 oder Übergriffe auf Touristinnen haben weltweit für Aufsehen gesorgt und in Indien Massenproteste ausgelöst. Vor Gericht gaben die Täter Einblicke in ein – aus westlicher Sicht – abstruses Wertesystem, das Frauen die Schuld an einer Vergewaltigung zuweist.

In Afghanistan ist es durchaus üblich, dass „Ehefrauen“ die keine guten (sexuellen) Qualitäten aufbringen,  von ihren Männern getötet werden und die Männer straffrei bleiben.

In vielen Ländern südlich der Sahara werden täglich Mädchen verschleppt um von Rebellen oder Milizen als „Stimmungsmacher“ der Männerhorden zigfach vergewaltigt und anschließend ermordet zu weden.

In Deutschland gibt es Gerichtsurteile, die nach einer Vergewaltigung der Frau freizüglichkeit vorwerfen.

Der Weltfrauentag steht am 8.März im Zeichen für all diese Gewalt gegen Frauen und es wäre zu wünschen, wenn wir den nächsten Weltfrauentag in Frieden, Gleichberechtigung und Wertschätzung feiern können.

Quellen:
– Dissertation von Manfred Hauke: Die Problematik um das Frauenpriestertum vor dem Hintergrund der Schöpfungs- und Erlösungsordnung.
– Volker Eklkofer: Frauen im Hinduismus
– Religionen-entdecken.de

Fotos:                                                           – Pinterest                               -Worldpress Media

Zwangsheirat ist Vergewaltigung auf Lebenszeit

Foto gefunden im www

Weltweit wird jede fünfte minderjährige Frau zwangsverheiratet. Nach Angaben von UNICEF gibt es 650 Millionen Mädchen und Frauen, die in einer Zwangsehen leben. Jährlich werden geschätzte 12 Millionen Mädchen zwangsverheiratet. Die Zahl ist in den letzten Jahren zwar auf 10 Millionen gesunken, trotzdem spricht diese Zahl eine eindeutige Sprache.
In den Zwangsehen ist Perversion sehr weit verbreitet, es gibt keinerlei Aufklärung in der Sexualität. Frauen haben nach der Meinung und Religion von dem Mann keine Rechte und werden dann auch so behandelt. Mädchen und Frauen haben in den muslimischen Ländern nicht die gleiche Stellung wie ein Mann und sind in deren Augen auch nichts wert.
Eine Zwangsheiratung ist Vergewaltigung auf Lebenszeit!
Die Perversion geht über das sexuelle noch weiter. Mädchen und Frauen werden wie Leibeigene behandelt und es ist völlig in Ordnung was der Mann mit „seiner“ Frau macht. Sklavenhaltung in einem Käfig, tägliche Vergewaltigung oder sogar Totschlag ist erlaubt. Hat ein Mann genügend Geld, kauft er sich für ein paar Hundert Euro wieder eine neue Frau.

Mädchen aus Pakistan vor der Hochzeit. Foto gefunden im www

In Afghanistan ist es verboten Mädchen unter 16 Jahren zu verheiraten und trotzdem wird es getan. Oft sind die Mädchen erst 10 Jahre alt!
Viele Männer und Stammesälteste berufen sich bei einer Hochzeit, die gegen alle Menschenrechteverstößt, auf den Koran in dem steht, dass
Mohammed einst eine neun Jährigen geheiratet hat.
Mohammed lebte 571 bis 632 nach Christus. Wenn ich 600 nach Christus annehme, sind es immerhin 1419 Jahre bis zum Dezember 2019. Wer in diesen 1419 Jahren noch nicht begriffen hat, dass sich die Welt weiter gedreht hat, steht etwas weit in der Intelligenz zurück.

Männer mit ihren „Frauen“ Foto gefunden im www

Zwangsehen gibt es nicht nur in der islamischen Welt. Auch in Europa, Afrika, Asien und Lateinamerika sind solche Ehen zu finden. Selbst den deutschen Behörden sind Kinderehen bekannt.


In einer Zwangsehe dürfen Mädchen und Frauen keine Schule mehr besuchen, keine Ausbildung machen und auch sonst nicht am Gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Es ist ein Leben in ständiger Angst und Isolation. Den Mädchen wird alles verwehrt um ein Leben in Würde oder Selbstbestimmung zu führen. Sie sind in der Abhängigkeit von den Mann. Die Mädchen können nie richtig schreiben und lesen lernen und nur ihr bisschen Wissen an ihre Kinder weitergeben. So bleibt folglich auch die Bildung der Familie immer auf dem untersten Stand stehen. Bekommt die Frau ein oder zwei Mädchen, ist deren Leben auch schon vorprogrammiert.