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Zur Stellung der Frau im Islam

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Zur Stellung der Frau im Islam ( kleiner Auszug)

Um es gleich vorweg zu nehmen, ich verurteile KEINE Religion, denn auch Frauenrechte waren in der christlichen Gesellschaft und westlichen Ländern auch lange nicht da, wo sie heute sind.
Nur, leben wir im 21. Jahrhundert und man könnte sich schon mal so langsam von einem überalterten Weltbild befreien.

Photo by Iran Journal from the Facebook Page „Ex-Muslims of North America

In den islamischen Ländern beinhaltet das Familienrecht heute zahlreiche die Frauen diskriminierende Bestimmungen, da das Familienrecht auf einem hierarchischen Rollenverständnis von Mann und Frau basiert. Zwar wurden in den letzten Jahren in diversen muslimischen Ländern verschiedene Reformversuche unternommen. Doch diese wurden von konservativen Kräften oft als Angriff auf das islamische Recht und seine Werte zurückgewiesen, und so bleibt das Familienrecht bis heute Gegenstand kontroverser Debatten um kulturelle, rechtliche und religiöse Identität. Die Islamisierung in Afghanistan, Irak, Iran, Syrien oder Türkei, um nur einige der Länder zu nennen, erschwert eine Reform des Familienrechts und somit auch die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau zusätzlich.

Photo by Iran Journal from the Facebook Page „Ex-Muslims of North America

Familienrecht in islamischen Ländern

Die Ehe im Islam ist ein Vertrag zwischen Mann und Frau. Dieses Verständnis gilt eigentlich auf der ganzen Welt als Ehe; und eine Einwilligung von beiden Seiten ist grundsätzlich erforderlich.
Die Heiratsfähigkeit wird im klassisch-islamischen Recht mit der Pubertät erreicht. Allerdings gibt es verschiedene Ansichten darüber, wann dieses Alter erreicht ist. Das positive Recht kann ein höheres Alter vorsehen. Die Altersschranken vor allem für Mädchen bleiben in vielen islamischen Staaten jedoch tief und geht mitunter auf ein Alter von 10 Jahren der Mädchen aus. Auch wenn das positive Recht ein höheres Heiratsalter vorsieht, bleibt eine Ehe, die bereits zuvor nach islamischem Recht geschlossen wurde, oftmals gültig. Somit bleiben Kinderehen weiterhin möglich. Arrangierte Ehen sind in den Städten und gut florierenden Provinzen der Länder in dem der Islamische Glaube vorherrschend ist, seltener geworden, in ländlichen Gebieten jedoch immer noch oft praktiziert.
In Artikel 16 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht: Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenserklärung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden. Zwangsverheiratung ist und bleibt eine Form von Gewalt im Namen der Ehe.
Um es gleich vorweg zu nehmen, Zwangsehen gibt es NICHT nur in de Islamischen Welt. Darauf habe ich in anderen Text auch schon öfter hingewiesen.

Das Familienrecht in islamischen Ländern stützt sich grundsätzlich auf drei Rechtsquellen; das positive Recht, das klassisch-islamische Recht und das Gewohnheitsrecht. Ähnlich anderen Rechtsbereichen wie das Strafrecht wurde das Familienrecht zwar in den letzten Jahren als positives Recht kodifiziert, enthält aber inhaltlich so viele Verweise auf das klassisch-islamische Recht wie kein anderer Rechtsbereich.
In den islamischen Ländern beinhaltet das Familienrecht noch heute zahlreiche diskriminierende Bestimmungen für Mädchen und Frauen, da das Familienrecht auf einem hierarchischen Rollenverständnis von Mann und Frau basiert.

Masih Alinejad, eine der bekanntesten Kämpferinnen für die Frauenrechte im Iran. Photo from Facebook Page

Polygamie in der Religion

Nächstes ist die Polygamie in der Religion des Islams. Ein Mann hat nach dem Koran das Recht, vier Frauen zu heiraten, wenn er fähig ist, sie gleich zu behandeln. Im Zuge der Reformierungsbemühungen haben Ägypten, im Jahr 2000, und Marokko, 2004, Einschränkungen im Familienrecht eingefügt, die zum Beispiel die Einwilligung der ersten Frau verlangen. Ausserdem muss gerichtlich überprüft werden, ob ein Mann die ökonomischen Voraussetzungen erfüllt, um eine polygame Ehe einzugehen. Fraglich bleibt dabei oftmals, ob bei der Einwilligung der ersten Ehefrau eine tatsächliche Wahlmöglichkeit im Hinblick auf die Konsequenzen besteht oder bestanden hat. In der Türkei und in Tunesien ist die Polygamie gesetzlich verboten.
Die umstrittene und viel diskutierte Sure 4:34 des Korans sieht ein Züchtigungsrecht des Ehemannes vor, das er kraft seiner Autorität gegenüber seiner Ehefrau im Falle von Ungehorssam habe. Dies verstößt schon gegen Menschenrechtsverletzungen in den Artikel 1 bis 5 der AEMR ( Allgemeine Erklärung der Menschenrechte).
Entsprechend hat die Ehefrau dem Ehemann gegenüber die Pflicht zum Gehorsam, auch dies verstößt eindeutig gegen Menschenrechte.
Die „Pflichten“ beinhaltet die Führung des Haushalts, die Kindererziehung, aber auch das Ersuchen um Erlaubnis, falls sie arbeiten oder reisen möchte. Falls der Ehemann seinen Pflichten zum Unterhalt nicht nachkommt, kann die Frau ihm ihren Gehorsam verweigern. Dies gilt auch umgekehrt: Kommt die Frau ihren Pflichten nicht nach, ist der Ehemann nicht verpflichtet, für ihren Unterhalt zu sorgen. Auch hier finden wir weiter Verstöße gegen Artikel 18, 19, 22 und 23 der AEMR.
Artikel 6 der AMER ist auch ein oft kontrover geführter Grundsatz von Menschenrechtskonvention. Je nach Land bestehen für Frauen zudem eine Bekleidungsvorschriften oder gar Vorschriften zur Geschlechtersegregation etwa im Bildungsbereich. Teilweise werden Frauen vom öffentlichen Leben bzw. von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen. In Gerichtsverfahren, so etwa bei Zeugenaussagen oder der Bemessung einer Kompensationszahlung, hat eine Frau eine deutlich geringere Position als ein Mann. Oft wiegt ihre Aussage nur halb so viel wie die des Mannes.
Weitere Vorbehalte gegenüber der UN-Frauenrechtskonvention ist
das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist von fast allen Staaten weltweit ratifiziert worden. Die meisten islamischen Länder haben jedoch zahlreiche Vorbehalte angebracht bzw. den Vorrang des islamischen Rechts reklamiert, so etwa das Königreich Saudi Arabien wörtlich: «In case of contradiction between any term of the Convention and the norms of islamic law, the Kingdom is not under obligation to observe the contradictory terms of the Convention.» Auch wenn die Zulässigkeit solch genereller Vorbehalte höchst umstritten ist, zeigt sich damit klar der Unwille vieler muslimischen Staaten, den Frauen Rechte einzuräumen, die über das islamische Recht hinausgehen.

Vor der islamischen Revolution von 1979 gab es im Iran keinen staatlich verordneten Kleiderzwang. Photo by Iran Journal

Die Revolution der Frauen

Seit den 1980er Jahren hat sich neben der schon existierenden säkularen feministischen Bewegung in verschiedenen islamischen Ländern eine islamische Frauenrechtsbewegung entwickelt, die versucht, durch Neuinterpretation der religiösen Quellen für eine Gleichstellung von Mann und Frau im Islam zu argumentieren. Eine andere Argumentationsstrategie greift auf ein „goldenes Zeitalter“ im Islam zurück und möchte damit frauenfeindliche Interpretationen und Praktiken als unislamisch darstellen. Dazu gab es erst vom 25. November, der Tag gegen Gewalt an Frauen, bis zum 10. Dezember, dem Tag der Internationalen Menschenrechte, in Afghanistan sehr viele Kundgebungen und Veranstaltungen. Die „Orange Days“ fanden 2019 in 70 Länder der Welt statt. Die Hauptthemen der islamischen Feministinnen beziehen sich auf rechtliche Fragen wie die Gleichstellung der Ehepartner, Zwangsehe, Kinderehe, Scheidung bzw. Verstossung, die männliche Vormundschaft einer Frau und das Sorgerecht, sowie auf Kleidervorschriften der Frau Kopftuch Hijab bzw. Gesichtsschleier Niqab. Auf Fragen zur Sexualität der Frau und insbesondere sexuellen Gehorsam, Gewalt gegen Frauen, wie das Züchtigungsrecht oder die Einbindung von Frauen in religiösen Berufen und in der Moschee, Frau als Vorbeterin, etc.

Im Iran ist es Frauen gesetzlich vorgeschrieben, aufgrund des religiösen Glaubens einen Hidschab zu tragen. Trotzdem begannen Frauen damit, sich dem zu widersetzen. Photo by Iran Journal

Der islamische Feminismus stösst wie der säkulare Feminismus in der islamischen Welt zwar manchmal auf Zustimmung, aber auch vielfach auf Ablehnung. Gerade muslimische Traditionalisten und islamische Fundamentalisten lehnen die Neuinterpretation der religiösen Quellen ab. Unter Umständen werden Vorwürfe wie Verwestlichung und Häresie, also eine verdammende Meinung, gegen islamische Feministinnen angeführt.

Naike Juchem, 28 Dezember 2019

Quellen
– Prof. Dr. Susanne Schröter
– Iran Journal, Women’s rights in Islam
– UN- Frauenrechtskonvention CEDAW 
– Laurel Zwissler, Feminism and Religion: Intersections between Western Activism, Theology and Theory. First published: 16 August 2012
– Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)

Weiterführender Link

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiwoJimqKb6AhWoSvEDHSCbBs0QFnoECAYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.igfm.de%2Ffrauen-im-iran%2F&usg=AOvVaw3s1tMyAEkRc3ROZz3zia8f

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Früh- bzw. Kinderehen im Iran

Kinderehen sind im Iran legal. Mädchen können ab einem Alter von 13 Jahren, Jungen ab 15 Jahren verheiratet werden. Durch diese rechtlichen Voraussetzungen werden die vor allem in ländlichen Gebieten verbreiteten Kinderehen weiterhin ermöglicht.

Durch islamische Gesetze und von einem seit Jahrzehnten patriarchalisch geführten Regim im Iran, sind Missachtungen, Polygynie und Unterdrückung von Kinder- und Frauenrechte legitim. Eine Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen wird damit weitgehend verhindert.

Legalisierung von Früh- bzw. Kinderehe im Iran

Vor der Islamischen Revolution im Jahr 1979 war die Volljährigkeit im Iran für beide Geschlechter bei 18 Jahren angesetzt – was auch der Definition für Volljährigkeit der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 entspricht. Seit einer Gesetzesänderung von 1981 sind Mädchen im Iran jedoch schon ab 9 und Jungen mit 15 Jahren volljährig. Dies geht aus Artikel 1210, Absatz 1 des Iranischen Zivilgesetzbuches hervor. Nach deren Festlegung des Alters wird nach dem islamischen Kalender, dem sogenannten Mondkalender gerechnet. Wenn man dies auf den gregorianischen Kalender umrechnet, ergibt sich ein Alter von ca. 8 Jahren und 8 Monaten bzw. 14 Jahren und 7 Monaten.
Diese Herabstufung der Volljährigkeit von iranischen Jungen und Mädchen ist nach der Definition und internationalem Recht zum Schutz der Kinder, ein klarer Verstoß seitens der Mullah-Regierung.

Rechtliche Voraussetzungen

Obwohl der Iran 1994 die internationale Kinderrechtskonvention der UN ratifizierte, wurde festgehalten, dass nationales und islamisches Recht vorgehen sollte. Seit einer Gesetzesänderung des Artikel 1041 in iranischen Zivilgesetzbuch vom 17. Dezember 2000,  können Mädchen und Jungen unter 13 bzw. 15 Jahren nur noch mit der Erlaubnis eines Gerichts verheiratet werden. Nach Artikel 1043 des iranischen Zivilgesetzbuch, ist die Zustimmung des männlichen Vormunds dabei zwingend. Für Jungen ist keine Zustimmung des Vaters nötig. Soll heißen, dass ab einem Alter von 13 Jahren Mädchen ohne Gerichtserlaubnis, der sogenannte «Heiratsreife» verheiratet werden können.

Menschenrechtler:innen kämpfen noch immer für eine Änderung dieser Gesetze.
Die parlamentarische Kommission für Rechts- und Justizfragen im Iran hatte 2019 den Entwurf zur Erhöhung des Heiratsalters für Mädchen auf 16 und für Jungen auf 18 Jahre abgelehnt.
Um jenes patriarchalische Denken der Mullah-Regierung zu verdeutlichen, sieht man daran, dass Mütter oder andere weibliche Familienmitglieder in den Entscheidungsprozess einer Frühehe nicht eingreifen können. Auch die verheirateten Kinder selbst haben kein Mitspracherecht im Vermählungsprozess.

Obwohl die Kinderehe im Iran erst durch die Gesetzesänderung nach der Islamischen Revolution wieder legalisiert wurde, haben zahlreiche Forschungen zu Kinderehe im Iran gezeigt, dass vor allem wirtschaftliche Faktoren wie z.B. niedriges Einkommen pro Kopf und die hohe Inflation Familien dazu bringen, Kinderehen abzuschließen bzw. zu arrangieren und nicht vorwiegend religiöse Gründe, wie häufig vermutet wird. Besonders in ländlichen Regionen führen wirtschaftliche Faktoren zu arrangierten Ehen von Kindern. Mit einfachen Worten: die Kinder weder regelrecht verkauft.

Verankerung der Ungleichheit von Mann und Frau

Das Konzept der Kinderehe im Iran dient vor allem dazu, die patriarchalen Strukturen zu verankern, indem es gesellschaftliche und sexuelle Freiheiten von Frauen unterdrückt und die Ungleichstellung von Mann und Frau reproduziert.

2016 waren über 11% aller verheirateten Frauen im Iran zwischen 10 und 19 Jahren alt, davon 6% unter 15 Jahren. In ländlichen Regionen ist sogar jedes fünfte Mädchen im Alter von 10-19 Jahren bereits verheiratet. Auch regional weist die Rate von Frühehen sehr starke Schwankungen auf. Demnach sind Frühehen in besonders den wirtschaftlich und strukturschwachen Regionen, wie in Zanjan, Sistan und Belutschistan noch häufiger. 

Die negativen Konsequenzen von Frühehen

Ein verheiratetes Kind geht im Iran in den meisten Fällen nicht mehr in die Schule, allgemein sind die Verheirateten mental weniger weit entwickelt daher weniger eigenständig.
Jungen sind traditionell für den Unterhalt der Familie verantwortlich und arbeiten häufig als unterbezahlte Tagelöhne, während die Mädchen für den Haushalt und bald für die Aufsicht der Kinder zuständig sind und zudem auch kranke und ältere Familienmitglieder pflegen müssen.
Die Eheleute, insbesondere die Ehefrauen, bleiben daher auf dem Bildungsniveau stehen, welchen sie bis zum Zeitpunkt der Heirat erreicht haben. Demnach haben die Mädchen einen bedeutend geringeren Bildungsgrad als Mädchen, die zu einem späteren Zeitpunkt heiraten.
Somit sinkt der gesamte Bildungsstand im Iran seit Jahrzehnten. Folglich steigt der Analphabetismus, die Armut und Abhängigkeit ganzer Generationen stetig an.

Nach einer Studie der WHO aus dem Jahr 2016 sind besonders Frauen und Mädchen, die jung heiraten, häufiger Opfer häuslicher Gewalt. Da es im Iran – wie auch in allen anderen muslimischen Ländern,
keine Vorschriften des Altersunterschieds zwischen Mann und Frau gibt, kommt es in den meisten Fällen vor, dass junge Mädchen mit Männern, die um ein Vielfaches älter sind, verheiratet werden. Da die „Ehefrauen“ sehr häufig noch minderjährige Mädchen sind, wird die Praxis der sexuellen Beziehung auch bei Mädchen als eheliche Pflicht betrachtet.

Der Koran genehmigt Kindesmisshandlungen

Wie in allen solcher Fällen des Kindesmissbrauchs, wird an dieser Stelle die Sure 2, Vers 223 aus dem Koran herangezogen.

Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt. Doch schickt (Gutes) für euch selbst voraus. Und fürchtet Allah und wisst, dass ihr Ihm begegnen werdet. Und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft.

Die Rollenverteilung in einer islamischen Ehe sieht vor, dass die Ehefrau ihrem Mann sexuell gehorsam ist. Dementsprechend kann ein Mann sexuelle Gewalt an Minderjährigen anwenden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Das Konzept von Vergewaltigung existiert in diesem Kontext nicht, weil jede Art von Geschlechtsverkehr im Rahmen einer Ehe als Ausübung der ehelichen Pflichten gesehen wird.
Die „Erlaubnis‘ der Anwendung von Gewalt gegenüber der eigenen Ehefrau ist nach gängiger Auslegung in Sure 4, Vers 34 wie folgt festgelegt:

Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, – ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß.

Die Risiken von Schwangerschaften in Frühehen

Nach einer WHO-Studie von 2016 zählen Komplikationen während der Schwangerschaft oder Geburt zu den häufigsten Todesursachen bei jungen Frauen unter 19 Jahren. Auch «Kinderschwangerschaften» und Fehlgeburten gehören zu den negativen Auswirkungen von Frühehen, da von verheirateten Mädchen – unabhängig der körperlichen und geistigen Entwicklung, trotzdem erwartet wird, dass sie ihren ehelichen Pflichten nachkommen müssen. Da die körperliche Entwicklung von Mädchen noch gar nicht abgeschlossen ist, sind Schwangerschaften bei minderjährigen ein oft sehr großes Risiko für Baby bzw. Mutter.

Logo der UN Kinderrechtskonvention

Ein Auszug aus den Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Der Iran verstößt mit seinem Zivilgesetzbuch zigfach gegen geltenden Kinder- und Menschenrechte

Artikel 1
«Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.»

Das Recht der Islamischen Republik Iran betrachtet neunjährige Mädchen und 15-jährige Jungen bereits als Erwachsene.

Artikel 2 Absatz 1
«Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung, unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status der Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.»

Die vertraglich festgelegten Rechte des Kindes werden durch den Iran systematisch verletzt. Dabei werden Mädchen gegenüber den Jungen durch die massive Herabsetzung der Grenze der Minderjährigkeit auf 15 Jahre zusätzlich schlechter gestellt und diskriminiert.

Artikel 3 Absatz 2
«Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen.»

Vor allem junge Mädchen werden im Iran häufig bereits als Kinder verheiratet, weil wirtschaftliche Umstände die Familie des Kindes dazu zwingen. Diese Möglichkeit besteht aber nur, weil iranisches Recht Kinderehen ausdrücklich erlaubt. Die Islamische Republik verletzt damit ihre Pflicht, eine entsprechende Rechtslage zum Schutz der Kinder herzustellen.

Artikel 4
«Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte. Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen die Vertragsstaaten derartige Maßnahmen unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.»

Der Iran hat durch die gesetzlichen Regelungen zur Ehe von Kindern ganz konkrete Maßnahmen getroffen, die dem Schutz des Kindes entgegenstehen.

Artikel 6 Absatz 2
«Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.»

Die Kinderehe greift in die freie geistige, schulische und teilweise auch körperliche Entwicklung des Kindes ein.

Artikel 12 Absatz 1
«Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.»

Bei einer Heirat unterhalb des durch die UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Alters wird das Kind ohne dessen Willen bzw. ohne dessen bewusste und reflektierte Entscheidung verheiratet.

Artikel 19 Absatz 1
«Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormundes oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.»

Kinder in Kinderehen leider häufiger unter Gewalt, insbesondere sexuellem Missbrauch.

Artikel 28
«Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an.»

Mädchen, die schon als Kinder verheiratet werden, haben oft nach der Hochzeit keinerlei Zugang zu Bildungsmöglichkeiten mehr.

Artikel 34
«Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, bilateralen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder a) zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden; b) für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden.»

Mit der Legalisierung von Heirat ab dem 14. Lebensjahr sind insbesondere junge Mädchen nicht vor sexuellem Missbrauch geschützt, sondern vielfach sexueller Gewalt ausgesetzt.

Quellen
– Ahmady, Kameel. 2017. “The Nexus between the Temporary Marriage and Early Child Marriages.” 
– Khadijeh Azimi. Tehran University of Medical Sciences | TUMS · Faculty of Nursing and Midwifery. Master of Science Forensic Midwifery.
– Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
– UNICEF. n.d. “Girls’ Education: Introduction”.
– WHO. 2016. “Global health estimates 2015: deaths by cause, age, sex, by country and by region, 2000–2015.”

Frühehen

Foto: WordPress

Der Begriff Kinderehe ist in Früh- und Kinderehe definiert.

Der Begriff Frühehe bezieht sich sowohl auf die formelle als auch auf die informelle Ehe, die ein Mädchen mit einem Partner eingeht, ob diese noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hat und somit physisch, psychologisch und soziologisch die Verantwortung für Ehe und Geburt nicht übernehmen kann.

Bei einer Kinderehe hingegen habe entweder einer oder beide Ehepartner das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht und solche „Ehen“ findet mit oder ohne formelle Registrierung von irgendwelchen Behörden statt.

Sonita Alizadeh. Foto: The Guardian

Auf YouTube gibt es einen sehr guten Bericht über Sonita Alizadeh
https://youtu.be/-AFwAtPPEjE

Foto: WordPress

Frühehen in Afrika

Frühe Eheschließungen sind in Afrika seit Jahrzehnten zur Norm geworden und die Mädchen werden immer jünger verheiratet. Einige Beobachter von Internationalen Hilfsorganisationen gehen mittlerweile von sogar schon 8-jährigen „Ehefrauen“ aus.

Während die meisten Frauen in
Industrieländer zu einem späteren Zeitpunkt heiraten, heiraten in Afrika viele aufgrund einiger kultureller und traditioneller Implikation zu einem frühen Zeitpunkt. Zwanzig bis fünfzig Prozent der Frauen in Entwicklungsländern sind im Alter von 16 Jahren bereits verheiratet, wobei der höchste Prozentsatz in Afrika südlich der Sahara, in Süd- und Zentralasien zu verzeichnen ist.
Im Norden Nigerias, ziehen es viele Eltern aus kulturellen und wirtschaftlichen Gründen vor, ihre Töchter in einem Alter vom 10 oder noch jüngeren Jahren zu heiraten. Die Analphabetenrate unter Frauen ist im Norden von Nigeria um dreiviertel höher als im Süden.
Zwar wurde auf Druck von UNICEF der Aufbau von Schulen und Präventivmaßnahmen die Einschulungsquote für Mädchen verbessert, trotzdem ist die Quote der Schulabbrüche immer noch emens hoch, weil wahrscheinlich die Mädchen in eine Frühehe gezwungen werden.
Auch werden viele Mädchen erst gar nicht in Schulen eingeschrieben, da die Familien zum einen kein Schulgeld haben und zum anderen der Glaube vorherrscht, dass Mädchen sowieso verheiratet werden und somit keine Bildung brauchen.

Die negativen Folgen von Frühehen

Es besteht tendenziell ein Zusammenhang zwischen dem Alter der Eheschließung,
dem Bildungsniveau, der Armut und der Gesundheit.
Weniger gebildete Mädchen neigen dazu, früher zu heiraten, und führen daher oft zu gesundheitlichen Problemen wie zum Beispiel: Frühgeburten und oder ungewollte Schwangerschaften.
Junge Mädchen werden meist gezwungen einen viel älteren Mann zu heiraten und somit auch zum Geschlechtsverkehr. Schwangerschaften, Schwangerschaftsabbrüche und Fehlgeburten von Mädchen die gerade in die Pubertät kommen, sind mittlerweile an der Tagesordnung. Dies hat schwerwiegende gesundheitliche Folgen, da die Mädchen psychisch, körperlich und sexuell noch gar nicht reif sind.
Ein weiterer schwerwiegender Punkt ist die häusliche Gewalt, sowie der sexuelle Missbrauch an Minderjährigen.
Die extrem hohe Morbidität und Mortalität von Müttern steigt seit Jahren an.
2019 lag die HIV-Prävalenz in Nigeria bei 1,4% der Erwachsenen im Alter von 15 bis 49 Jahren. Frühere Schätzungen hatten eine nationale HIV-Prävalenz von 2,8% angegeben. UNAIDS und die National Agency for the Control of AIDS schätzen, dass mittlerweile mehr als ein Zehntel der Menschen in Nigeria mit HIV infiziert sind – Tendenz steigend.

Prävention und Aufklärung fängt an zu greifen

In den letzten Jahren haben die nördlichen Provinzen Niger und Bauchi Gesetze erlassen, die den Abbruch von Kindern aus der Schule für Verheiratete verbieten. Dies wird jedoch nicht durchgesetzt. Die nigerianische Bundesregierung und die 19 nördlichen Provinzen haben eine Initiative eingeleitet, um die frühe Heirat und ihre Auswirkungen auf die Bildung zu überprüfen (z. B. Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die reproduktive Gesundheit und die Rechte von Mädchen sowie die Bedeutung, Mädchen den Abschluss von weiterführenden Schulen zu ermöglichen und die Verbindungen zwischen Schule und Gemeinde zu stärken) Verbesserungen der Mädchen für Bildung und mehr Schulen nur für Mädchen und Frauen. Einige dieser Initiativen haben zu positiven Ergebnissen geführt. Verheiratete Mädchen und Mütter, die die Schule abgebrochen hatten, haben die Schule wieder aufgenommen, und die Eltern haben damit begonnen, den Mädchen eine Sekundarschule vor der Heirat abzuschließen oder sogar eine höhere Schule zu besuchen.

Auswirkungen der Frühehe auf die Ausbildung der Mädchen

Die Schule ist die wichtigste Einrichtung außerhalb der Familie, die sich mit der Sozialisierung junger Menschen in allen Dimensionen der Rolle und Verantwortung von Erwachsenen befasst.
Die Frühehe hingegen verweigert Kindern im schulpflichtigen Alter, ihrem Recht auf Bildung, der Notwendigkeit ihrer persönlichen Entwicklung für das Erwachsenenalter und ihren wirksamen Beiträgen zum Wachstum ihrer Zukunft, Gesellschaft und Familie.
Das Recht auf Bildung und Gesundheit besteht im Wesentlichen darin, dass sie die wirksame Wahrnehmung der Menschenrechte erleichtern und auch verbessern.
Für sehr viele ärmerer Familien ist die potenzielle Bildung für die Erziehung eines weiblichen Kindes zu weit entfernt, weshalb ihre Erziehung nicht als Investition anerkannt wird. Familien behaupten, dass die Bildung von Mädchen nur dem Haushalt des Mannes zugute kommt, nicht ihren Eltern. Einige Eltern glauben, dass Mädchen keine Bildung für ihre Rolle als Ehefrau und Mutter brauchen, dass Bildung kulturelle Praktiken untergräbt und dass Bildung die Mädchen lehrt, Traditionen abzulehnen.
Bei Bildung selbst auf der Basisebene geht es jedoch nicht nur um Lebensunterhalt und technische Fähigkeiten, sondern vor allem darum, soziale Verbindungen zu schaffen, die es einem ermöglichen, auf wichtige Ressourcen zuzugreifen, um die Armut zu lindern.
Die Bildung kann auch das Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen der Mädchen entwickeln, um ihre Meinung zu äußern oder die Kontrolle über ihre eigenen Handlungen, ihr Leben und ihren Körper zu übernehmen.
Ein weiterer positiver Vorteil der Bildung ist die Verbesserung der reproduktiven Gesundheit und des Überlebens der Kinder.
Gebildete Frauen können dann auch über ein Mitspracherecht bei der Entscheidungsfindung in Bezug auf die Größe ihrer Familien und den Abstand der Kinder einbringen. Es wäre auch ein weiterer positiver Schritt zu Informationen und Kenntnisse über Empfängnisverhütung und den Gesundheitsbedarf ihrer Kinder.

Fazit

Bildung ist das wichtigste was die Menschen im 21. Jahrhundert braucht um aus der Spirale der Armut und Abhängigkeit zu kommen.
Wer seine Menschenrechte kennt, kann diese auch verteidigen.

Quelle: UNICEF, Terres des Homes

Zwangsheirat ist Vergewaltigung auf Lebenszeit

Foto gefunden im www

Weltweit wird jede fünfte minderjährige Frau zwangsverheiratet. Nach Angaben von UNICEF gibt es 650 Millionen Mädchen und Frauen, die in einer Zwangsehen leben. Jährlich werden geschätzte 12 Millionen Mädchen zwangsverheiratet. Die Zahl ist in den letzten Jahren zwar auf 10 Millionen gesunken, trotzdem spricht diese Zahl eine eindeutige Sprache.
In den Zwangsehen ist Perversion sehr weit verbreitet, es gibt keinerlei Aufklärung in der Sexualität. Frauen haben nach der Meinung und Religion von dem Mann keine Rechte und werden dann auch so behandelt. Mädchen und Frauen haben in den muslimischen Ländern nicht die gleiche Stellung wie ein Mann und sind in deren Augen auch nichts wert.
Eine Zwangsheiratung ist Vergewaltigung auf Lebenszeit!
Die Perversion geht über das sexuelle noch weiter. Mädchen und Frauen werden wie Leibeigene behandelt und es ist völlig in Ordnung was der Mann mit „seiner“ Frau macht. Sklavenhaltung in einem Käfig, tägliche Vergewaltigung oder sogar Totschlag ist erlaubt. Hat ein Mann genügend Geld, kauft er sich für ein paar Hundert Euro wieder eine neue Frau.

Mädchen aus Pakistan vor der Hochzeit. Foto gefunden im www

In Afghanistan ist es verboten Mädchen unter 16 Jahren zu verheiraten und trotzdem wird es getan. Oft sind die Mädchen erst 10 Jahre alt!
Viele Männer und Stammesälteste berufen sich bei einer Hochzeit, die gegen alle Menschenrechteverstößt, auf den Koran in dem steht, dass
Mohammed einst eine neun Jährigen geheiratet hat.
Mohammed lebte 571 bis 632 nach Christus. Wenn ich 600 nach Christus annehme, sind es immerhin 1419 Jahre bis zum Dezember 2019. Wer in diesen 1419 Jahren noch nicht begriffen hat, dass sich die Welt weiter gedreht hat, steht etwas weit in der Intelligenz zurück.

Männer mit ihren „Frauen“ Foto gefunden im www

Zwangsehen gibt es nicht nur in der islamischen Welt. Auch in Europa, Afrika, Asien und Lateinamerika sind solche Ehen zu finden. Selbst den deutschen Behörden sind Kinderehen bekannt.


In einer Zwangsehe dürfen Mädchen und Frauen keine Schule mehr besuchen, keine Ausbildung machen und auch sonst nicht am Gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Es ist ein Leben in ständiger Angst und Isolation. Den Mädchen wird alles verwehrt um ein Leben in Würde oder Selbstbestimmung zu führen. Sie sind in der Abhängigkeit von den Mann. Die Mädchen können nie richtig schreiben und lesen lernen und nur ihr bisschen Wissen an ihre Kinder weitergeben. So bleibt folglich auch die Bildung der Familie immer auf dem untersten Stand stehen. Bekommt die Frau ein oder zwei Mädchen, ist deren Leben auch schon vorprogrammiert.

A/RES/22/2263

A/RES/22/2263
A/RES/67/146
A/61/438, Ziff. 27

Dies sind die Resolutionsnummern der Vereinten Nationen zur Diskriminierung der Frauen und zur Ächtung der Genitalverstümmelung bei Mädchen.
Zwangsehe mit minderjährigen Mädchen

Um nun all meine Wut zu schreiben, würde dieser Artikel ins Endlose gehen. Ich beschränke mich nur auf die Genitalverstümmelung und Zwangsehen bei minderjährigen Mädchen – dies auch nur in Auszügen.

Zu Punkt 1: Genitalverstümmelung

Bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen, in New York, wurde am 20. Dezember 2012 einstimmig die Resolution zur Verstärkung der weltweiten Bemühungen um die Durchführung der weiblichen Genitalverstümmelung beschlossen.
Die UN hat weibliche Genitalverstümmelung weltweit als Menschenrechtsverletzung geächtet und durch zahlreiche internationale Übereinkommen verboten. Dennoch werden jeden Tag bis zu 8.000 Mädchen, zum Teil bereits im Alter von 5 Jahren auf schlimmste Weise verstümmelt. Dies überwiegend in muslimisch geprägten Länder.
Die Genitalverstümmelung von Mädchen ist ein globales Gewaltphänomen mit mindestens 4 Millionen Opfern jedes Jahr. Mittlerweile haben zwar viele Länder, in denen die genitale Verstümmelung von Mädchen verbreitet ist, Strafgesetze erlassen. Dennoch müssen derzeit über 264 Millionen Mädchen und Frauen in afrikanischen, arabischen und asiatischen Ländern mit den schwerwiegenden Folgen weiterleben. Weltweit jede 20. Frau wurde Opfer dieser barbarischen „Tradition“ und leidet unter dieser seelischen Vergewaltigung.
In manchen Ländern ist nahezu die gesamte weibliche Bevölkerung betroffen, wie etwa in Ägypten, Guinea und Somalia.
Diese systematische Gewalt gegen die weibliche Bevölkerung ist in etwa 28 afrikanischen Ländern verbreitet und tritt verstärkt sowohl im Nahen Osten als auch in Asien und Zentralasien auf.

Die von Unicef herausgegebenen Verbreitungszahlen führen außer den afrikanischen Ländern nur auch den Irak und Jemen an. Allerdings hat Unicef im Februar 2016 die Opferzahlen nach oben korrigiert, da die Verbreitung in Indonesien und Malaysia mit mindestens 50 Millionen Betroffenen repräsentativ belegt ist. Studien unter anderem aus dem Iran, Oman, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Pakistan zeigen das wahre geographische Ausmaß. Es bleibt abzuwarten, ob die wichtige Feldforschung in diesen Ländern den Weg in die offizielle Verbreitungsstatistik finden wird.
Da in letzter Zeit vermehrt die Arbeit von Menschenrechtsorganidationen in vielen afrikanischen und asiatischen Ländern massiv behindert und blockiert wird, können die Organisationen oft nur auf Fallzahlen zurückgreifen.

FGM auf dem Weg nach Europa

Durch Migration tritt die Genitalverstümmelung auch immer mehr in den USA, Australien und Europa in Erscheinung. Recherchen von UNICEF und der Waris Dirie Foundation haben ergeben, dass in Europa mindestens 500.000 betroffene Frauen und Mädchen leben und circa 180.000 minderjährige Mädchen als akut gefährdet eingestuft werden.
Allein in Deutschland sind nach Schätzung etwa 81.000 Mädchen von dieser besonders schweren Form der Gewalt bedroht oder bereits betroffen.
Die Gewalt macht also keineswegs vor europäischen Rechtsstaaten Halt. Um in Deutschland Mädchen umfassend vor der Verstümmelung ihrer Genitalien schützen zu können, sollten effektive präventions Maßnahmen, wie die Einführung einer Meldepflicht nach französichem Vorbild mit verpflichtende Kindervorsorgeuntersuchungen, schnellstmöglich greifen. Ein Gesetz mit der Strafbarkeit zur Genitalverstümmelung gibt es in Deutschland bereits seit September 2013. Dort wird die Verstümmelung weiblicher Genitalien als Straftatbestand gemäß § 226 a Strafgesetzbuch (StGB) eingestuft und kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Auch in Österreich zählt die Genitalverstümmelung als Tatbestand einer schweren Körperverletzung nach
§ 84 Abs. 1 StGB, unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn die Tat ein schweres
Leiden zur Folge hat, sogar den Tatbestand einer Körperverletzung mit schweren
Dauerfolgen nach § 85 StGB, und ist als solche strafrechtlich zu ahnden.

So in etwa lautet jedes Gesetz in den Mitgliedstaaten der EU.
Unter der Resolutionsnummer: COM/2013/0833 final, kann man auch den Handlungsbedarf zur FGM in der Europäischen Union nachlesen.

Eine Auflistung von FGM Fälle in den EU-Mitgliedstaaten.

Land, Jahr der Erhebung, Zahl der Frauen mit Genitalverstümmelung, Zahl der in Bezug auf Genitalverstümmelung gefährdeten Mädchen und die Zahl der Strafsachen.

Belgien: 2011. Frauen mit FGM: 260 und die Zahl der gefährdeten Mädchen: 975.
Dänemark: Keine Daten verfügbar lediglich ein Straftatbestand.
Deutschland: 2007. Frauen mit FGM:19 000 und 4 000 gefährdete Mädchen.
Irland: 2011. Frauen mit FGM: 3170. Keine weiteren Daten verfügbar.
Spanien: Keine Daten verfügbar. Dafür sechs Strafbestände.
Frankreich: 2007. Frauen mit FGM: 61 000. Bei den Mädchen keine Daten verfügbar. Dafür 29 Fälle von Straftatbestände.
Italien: 2009. Frauen mit FGM:35000. Gefährdete Mädchen circa 1 000 und 2 Fälle von Strafbarkeit.
Ungarn: 2012. 170 – 350 Frauen mit FGM und sonst keine Daten verfügbar.
Niederlande: 2013. Frauen mit FGM: 29 210 und  40 – 50g efährdete Mädchen jedes Jahr. Eine Strafbarkeit ist bekannt.
Schweden: Keine Daten verfügbar, dafür 2 Strafbestände.
Im Vereinigten Königreich lag 2007 die Zahl der Frauen mit FGM bei 65 790. Die unglaubliche Zahl von 30 000 gefährdeten Mädchen ist erschreckend hoch.

Nun eine Auflistung der Länder in denen die Genitalverstümmelung praktiziert wird. Die Angaben sind in Prozent der Frauenanteile in den jeweiligen Ländern.

Ägypten: 87%
Äthiopien: 65%
Benin: 9%
Burkina Faso: 76%
Côte d’Ivoire: 37%
Dschibuti: 93%
Eritrea: 83%
Gambia: 75%
Ghana: 4%
Guinea: 97%
Guinea-Bissau: 45%
Indonesien: 49%
Irak: 8%
Jemen:19%
Kamerun: 1%
Kenia: 21%
Liberia: 44%
Mali: 83%
Mauretanien: 67%
Niger: 2%
Nigeria: 18%
Senegal: 23%
Sierra Leone: 86%
Somalia: 98%
Sudan: 87%
Tansania:10%
Togo: 8%
Tschad: 38%
Uganda: 1%
Zentralafrikanische Republik:24%

Foto: Google

Punkt 2: Frühehen

Zwangsehen mit minderjährigen Mädchen oder der Menschen als Wegwerfartikel.

Um eines gleich vorweg zu nehmen, mir ist durchaus bewusst das es auch Zwangsehen mit Jungen gibt. Diese sind in der weltweiten Statistik mit unter 1% angeführt.

In den meisten Ländern gilt man zwar erst ab 18 Jahren als „ehemündig“, aber in vielen Ländern gibt es eine Reihe von Ausnahmen, wenn zum Beispiel die Eltern oder ein Gericht zustimmen. Das ist problematisch, da es häufig die Eltern sind, die die Ehe arrangiert haben. In einigen Ländern gibt es außerdem ein unterschiedliches Mindest-Heiratsalter für Mädchen und für Jungen. Wie so oft ist außerdem die Frage, ob auf dem Papier bestehende Gesetze auch wirksam durchgesetzt werden. Gesetze gegen Kinderehen sind also wichtig, aber nur ein Element von vielen zur nachhaltigen Bekämpfung von Kinderehen.

Lückenhafte Gesetze zum Schutz vor Kinderehen gibt es übrigens nicht nur in Ländern des globalen Südens: In einigen US-Bundesstaaten sind beispielsweise Kinderehen in Ausnahmen erlaubt. Auch in Deutschland war bis vor kurzem eine Heirat ab 16 möglich, wenn das Familiengericht zustimmte – diese Regelung wurde erst 2017 geändert und auf 18 Jahre erhöht.

Was nun folgt ist die brutale Realität in der ein Mädchenleben nichts wert ist und in der Frauen keine Rechte haben, wie ich es an der Situation von Pakistan zeigen werde. Ich verzichte bewusst auf Fotos von verbrannten und getöteten Kinder.

In Pakistan dürfen Männer minderjährige Mädchen heiraten, sobald sie ihre erste Periode hatten. Dies hat ein Gericht im Februar 2020 in der Stadt Sindh entschieden und verstößt damit gegen das Verbot von Kinderehen, welches die Vereinten Nationen in der Resolution 61/144 Verabschiedet auf der 81. Plenarsitzung am 19. Dezember 2006 verabschiedet hat.
Das Gericht in Pakistan hat auf Grundlage der Scharia entschieden. Die Scharia ist das islamische Recht, dass sich auf die Lehren des Korans bezieht. Da die Scharia im Islam die Ordnung Gottes repräsentiert, steht sie für strenggläubige Muslime über dem Gesetz.
Der Rechtsspruch wurde durch das Höchste Gericht in Sindh, einer der vier pakistanischen Provinzen, am 3. Februar 2020 verkündet. Er war das Ergebnis einer Klage, bei der ein 14-Jähriges katholisches Mädchen zur Konvertierung zum Islam und anschließender Kinderehe gezwungen wurde.
Diese Urteil verstößt gegen geltendes Völkerrecht.

Um zu beweisen, dass die Eheschließung ungültig und illegal war, zeigten die Eltern des Mädchens die Taufurkunde und eine Schulbescheinigung bei der Anhörung vor. Beide Beweise bestätigten, dass ihre Tochter zum Zeitpunkt der Ehe noch minderjährig war. Die Familie berief sich in ihrer Klage auf das Verbot von Kinderehen, dass das Höchste Gericht in Sindh 2014 verabschiedet hatte. Entgegen dieser Rechtslage entschieden die Richter, dass die Eheschließung zwischen dem Mädchen und ihrem Mann nach der Scharia rechtsgültig sei, da das junge Mädchen ihre erste Periode bereits hatte.

Wie Frauenverachtend das patriarchalischen Denken am Beispiel Pakistans ist, zeigt der nachfolgende Text.


Ein sechsjähriges Mädchen wurde vergewaltigt, gefoltert und mit einem Stein zu Tode geprügelt, bevor man ihren Körper im Müll fand. Ein 5-jähriges Mädchen in Südpakistan wurde vergewaltigt, auf den Kopf geschlagen und in Brand gesteckt. Eine Frau im Osten des Landes wurde aus ihrem Auto gezerrt und auf der Straße vor ihren Kindern sexuell missbraucht.
Wie in Indien werden auch in Pakistan Neugeborene auf Müllhalden entsorgt oder verkauft, weil sie Mädchen sind. Sie sind ungewollt, überflüssig – Müll eben. Oft werden sie direkt nach der Geburt von den Hebammen in einem Müllsack entsorgt.
Mädchen werden täglich brutal vergewaltigt und anschließend umgebracht und einfach auf einer Müllhalde weggeworfen. Wenn Opfer überleben werden diese oft wie Kriminelle behandelt oder für die sexuellen Angriffe verantwortlich gemacht.

Ein weiter Bericht zeigt, dass Mädchen und Frauen in Pakistan keinen Wert darstellen. So eurde ein 16-jähriges Mädchen lebendig verbrannt, weil sie einen Heiratsantrag abgelehnt hatte.

In Pakistan gibt es jedes Jahr Tausende Fälle von Gewalt gegen Frauen, von Vergewaltigungen und Säureangriffen. Das gezielte abtreiben weiblicher Föten, das Töten und Aussetzen geht täglich bis zum Ehrenmord.

Hunderte von Kindern werden in Pakistan jährlich ausgesetzt. Andere werden gleich getötet und entsorgt. Viele sind das Ergebnis einer Vergewaltigung, manchmal vom eigenen Ehemann oder dessen Familienangehörigen. Die Kinder dürfen nicht leben, weil sie unehelich sind, weil sie daran erinnern, wie sie gezeugt wurden, weil sie ein lebender Beweis wären. Niemand will sie haben.

Die pakistanischen Medien veröffentlichen regelmäßig Berichte über die brutale Vergewaltigung und Ermordung von Mädchen und Frauen.
Immer wieder kommt es in Pakistan zu Protesten, wie im Falle der Entführung, Vergewaltigung und Ermordung eines 10-jährigen Mädchens aus Islamabad. Nachdem sich das Mädchen in einem Park verirrt hatte, in dem sie spielen ging, wurde die Leiche gefunden und das Foto ihres Körpers, das in den sozialen Medien verbreitet wurde, zeigte Anzeichen von Folter. Obwohl die pakistanischen Gesetze die Rechte und Freiheiten von Frauen unterstützen, werden sie nicht umgesetzt. Als sich die Familie an die Polizei wandte, um den Fall ihrer Entführung zu melden, spielte die Polizei die Vermisstenanzeige herunter, dass 10-jährige Mädchen sei nur davongelaufen. Nach der Untersuchung des Leichnam wurde bei dem Mädchen inneren Blutungen durch Vergewaltigung festgestellt. Daraufhin verhaftete die Polizei einen nahen Verwandten von dem Mädchen und auch drei Polizeibeamte. Den Polizeibeamten konnte Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, aber auch nur, weil Menschen nach dem Mord an dem Mädchen auf die Straße gingen.

Laut der pakistanischen Kinderschutzorganisation Sahil wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 durchschnittlich mehr als acht Kinder täglich sexuell missbraucht. In seinem im September 2020 veröffentlichten sechsmonatigen Bericht „Cruel Number“ berichtete Sahil, dass allein bis Juni dieses Jahres 497 Kinder sexuell missbraucht wurden. Laut Sahil wurden 38 Kinder getötet, nachdem sie sexuell missbraucht worden waren.

Im August 2020 sorgte ein Mord an einem sechsjährigen Mädchen in für Empörung. Sie wurde vergewaltigt, gefoltert und mit einem Stein zu Tode geprügelt, bevor ihr Körper in einen Sack gesteckt wurde.

Ein 5-jähriges Mädchen in Südpakistan wurde vergewaltigt, auf den Kopf geschlagen und in Brand gesteckt. Das Mädchen wurde am 04. September 2020 entführt, nachdem es in einem Geschäft in der südlichen Hafenstadt Karachi Kekse gekauft hatte, teilte die Polizei mit. Ihre Leiche wurde zwei Tage später gefunden und eine Autopsie ergab, dass sie sexuell angegriffen worden war. Die Polizei hat in dem Fall mehr als 20 Verdächtige festgenommen.

Studien zur Gewalt gegen Frauen schätzen, dass alle zwei Stunden eine Frau in Pakistan vergewaltigt wird. Etwa 70 bis 90 Prozent der Frauen leiden unter häuslicher Gewalt. Nur 5 Prozent der missbrauchenden Ehemänner und Familienmitglieder werden überhaupt verurteilt. Oft werden die Opfer auch von ihren eigenen Familienangehörigen gezwungen zu schweigen oder sie werden bestraft.

Eine Frau wandte sich an ihren Schwiegervater, als ihr Ehemann sie schlug, aber dieser befahl stattdessen, sie zu verbrennen, nachdem ihr Ehemann sie beschuldigt hatte, weniger als 35 Dollar aus seiner Brieftasche gestohlen zu haben. Ihr Mann und ihr Schwager übergossen sie mit Öl und zündeten sie lebendig an.
Allein in den letzten acht Jahren wurden in Islamabad viertausend Frauen von ihren Familienmitgliedern in Brand gesteckt und weniger als 4 Prozent überlebten. Die Mehrheit der Opfer war zwischen achtzehn und fünfunddreißig Jahre alt und ungefähr 30 Prozent waren schwanger.

Auch werden Mädchen und Frauen unter dem bloßen Vorwurf getötet, „illegale“ sexuelle Beziehungen eingegangen zu sein. Sie erhalten nie die Gelegenheit, ihre Version der Behauptung zu geben, da dies keinen Sinn macht – die Behauptung allein reicht aus, um die Ehre eines Mannes zu beschmutzen, und sie reicht daher aus, um die Ermordung der Frau zu rechtfertigen.

Nach dem Gesetz, das das Parlament im März 2020  verabschiedet hat, kann jeder, der ein Minderjährigi entführt, vergewaltigt oder ermordet, mit lebenslanger Haft oder Todesstrafe rechnen. Aber bisher sei niemand nach den Gesetzen strafrechtlich verfolgt worden.

Naike Juchem, 1. Oktober 2020

Quellen:
Afghan Women’s Network, Global Citizen, Terres des hommes, UNICEF, WHO.