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Menschenrechte sind nicht automatisch Menschenrechte

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

So steht es im 1. Artikel der AEMR (Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)

Autorin: Naike Juchem

Am 10. Dezember vor 72 Jahren wurde dieser entscheidende und wichtigste Artikel in der Charta der UN (Vereinte Nationen) als Resolution der Generalversammlung im Palais de Chaillot in Paris verabschiedet und festgelegt.

Vor 72 Jahre wurde die Menschenrechtscharta verabschiedet und seit 2011 haben die Vereinten Nationen 193 Mitgliedersstaaten. Man sollte davon ausgehen, dass jeder dieser Staaten jene Charta schon einmal gelesen hat und auch bestrebt ist, diese einzuhalten. Leider ist dies bis heute nicht der Fall. Ob nun von staatlicher oder zivilen Seite aus, Hass, Verfolgungen und Mord gibt täglich gegen LSBTI’s.
Ob nun Afghanistan, Ägypten, Albanien, Angola, Bahrain, Belarus, Brasilien, China, Griechenland, Iran, Jemen, Liberia, Pakistan, Russland, Sudan oder Türkei, um nur mal einige Staaten zu nennen, wo Menschenrechte nicht all zu sehr genau gesehen werden.
Verfolgungen von Minderheiten – ob ethische oder sexuelle sind an der Tagesordnung. Diese reichen von Diskriminierung über Verurteilung bis hin zu Hinrichtungen.

Die EU hat ihr menschenrechtliches Fundament nach und nach verscherbelt

Am 18. März 2020 jährte sich das Inkrafttreten des EU-Türkei-Abkommens zum vierten Mal. Seit sechs Jahren sorgt die EU dafür, dass tausende Menschen, die über die Türkei auf den griechischen Inseln ankommen, unter dramatischen Bedingungen in vollkommen überfüllten Flüchtlingslagern leben müssen. Seit dieser Zeit wird der Zugang zu rechtsstaatlichen Asylverfahren für die Ankommenden erschwert. Seit sechs Jahren warnen Menschenrechtsaktivist*innen vor einer Verschlimmerung der Lage in den Flüchtlingeslager und seit sechs Jahren verschlimmert sich diese täglich. Der Preis dafür, dass die Türkei einen Großteil der Flüchtlinge jahrelang von der Weiterreise nach Europa abgehalten hat, ist nicht nur ein finanzieller. Eine unausgesprochene Prämisse des EU-Türkei-Deals war von Anfang an, die mit der Schließung von Grenzen einhergehenden Menschenrechtsverletzungen gegen Geflüchtete an die Türkei zu delegieren. Nichts anderes hat die EU zuvor schon mit einigen afrikanischen Ländern gemacht, die zum Beispiel über die Zahlung von Entwicklungshilfegeldern zur Kooperation beim »Migrationsmanagement«, also bei der Verhinderung von Flucht und Migration nach Europa, gebracht wurden. Gerade nordafrikanische Länder wie Ägypten oder Libyen, von wo aus vor allem Geflüchtete aus Afrika die Überfahrt nach Europa wagen oder wagten, profitieren von Zahlungen aus Europa. Obwohl in diesen Ländern nachweislich gefoltert wird, investiert die EU in die dortigen Sicherheitsapparate, wenn dafür Flüchtlinge und Migrant*innen von der Überfahrt abgehalten werden. Diese Menschenrechtsverletzungen sahen und sehen wir immer wieder in den Medien und es wird von staatlichen Seiten nichts dagegen unternommen. Artikel 1 der AEMR wird selbst von dem höchsten Parlament in Europa nicht beachtet.

Nun ein paar Worte von Soussan Sarkosh aus dem iz3w (Informationenszentrum 3. Welt) der UN von Mai/ Juni 2020 Ausgabe 378.

„Nach der Islamischen Revolution 1979 wurde vieles verboten: Musizieren, Gesang der Frauen, Tanzen, Feste mit beiden Geschlechtern, der Konsum von Alkohol und vieles mehr. In all den Jahren seither kam es oft vor, dass die Sittenpolizei eine Wohnung stürmte, in der gefeiert wurde, egal ob es ein Kindergeburtstag war oder eine sonstige Familienfeier. Wehe, wenn Jugendliche feierten, sie wurden verhaftet und erst nach Peitschenhieben oder Geldstrafe freigelassen. Wobei nach den eigenen Bekundungen des Regimes die private Sphäre (Harim) im Islam heilig sein soll. Das öffentliche Leben ist stark eingeschränkt, Literatur, Film und Kunst unterliegen der Zensur, Zeitungen werden geschlossen. Wenn wir heute dennoch im Radio und Fernsehen Musik hören können und trotz großer Ein-schränkungen sogar Konzerte veranstaltet werden, wenn Frauen heute Sport treiben können und zu internationalen Wettkämpfen gehen, wenn Frauen farbig gekleidet und nur mit einem leichten Kopftuch bedeckt in den Straßen promenieren, verdanken wir all das dem kulturellen Kampf von mehreren Generationen junger Menschen. Viele von ihnen haben teuer dafür bezahlt: Mit Gefängnis, mit Verlust des Studien- oder Arbeitsplatzes, mit erzwungener Flucht aus dem Land – und nicht wenige sogar mit dem Leben. Macht das alles eine*n nicht wütend?“

Amsterdam Rainbow Dress Foto: Pinterest

Dies sind zwei Beispiele von „Nur“ Menschenrechtsverletzungen innerhalb der UN. Dieses Thema könnte ich auf alle 193 Mitgliedersstaaten ausweiten. Nun möchte ich aber zu dem eigentlichen Punkt kommen: die Verfolgungen von Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche Menschen – kurz LSBTI

Hasskriminalität

Um erstmal eine Einordnung zu diesem Thema zu schaffen, fange ich mit der Hasskriminalität an.
Die Hasskriminalität ist ein Oberbegriff für politisch motivierte Straftaten und umfasst Straftaten, die ebenso in der Allgemeinkriminalität begangen werden können, jedoch ideologisch motiviert sind. Das heißt, dass im Gegensatz zur Allgemeinkriminalität politisch motivierte Straftaten vor allem die demokratischen Grundwerte unseres Gemeinwesens und die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte bedrohen.

Das Opfer wird dabei stellvertretend für eine zugeschriebene Gruppe angegriffen, d.h. die Tat gilt eigentlich der ganzen Gruppe. Werden diese Taten öffentlich bekannt, schüchtert und verunsichert dies letztlich eine ganze Gruppe. Dazu zählen auch Taten, die nicht unmittelbar gegen eine Person, sondern im Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache verübt werden, z.B. Vandalismus und Sachbeschädigungen an einem Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen.

Erschreckende Zahlen an Übergriffe an LSBTI’s in Deutschland

Laut Bundesinnenministerium wurden für 2020 insgesamt 204 Straftaten dem zum 1. Januar 2020 neu eingerichteten Themenfeld „Geschlecht/Sexuelle Identität“ zugeordnet. Damit sind transphob motivierte Taten gemeint. Bei den dort registrierten 40 Gewaltdelikten handelte es sich in 35 Fällen um Körperverletzungen. Im Unterthemenfeld „Sexuelle Orientierung“ wurden insgesamt 578 Straftaten, davon 114 Gewaltdelikte, mit 109 Körperverletzungen registriert. Diese Taten gelten als homophob motiviert. 

Insgesamt wurden folglich 782 Straftaten von Hasskriminalität gegen LSBTI registriert, darunter 154 Gewalttaten (144 Körperverletzungen). Das ist ein Anstieg von 36% gegenüber 2019. Drei schwulenfeindlich motivierte Morde sind nicht in die Statistik eingegangen.

Laut der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der Abgeordneten Ulle Schauws (Bündnis 90/ Die Grünen) wurden 2021 dem Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ insgesamt 870 Fälle zugeordnet, davon 164 Gewaltdelikte.

Dem Unterthemenfeld „Geschlecht/sexuelle Identität“ 340 Fälle, davon 57 Gewalttaten. Aufgrund von Mehrfachnennungen können diese Zahlen nicht einfach addiert werden. So ergeben sich insgesamt 1.051 Straftaten im Bereich der Politisch-Motivierten Kriminalität Unterthemenfeld „Geschlecht/Sexuelle Identität“ UND/ODER „Sexuelle Orientierung“ registriert, davon sind 190 Gewalttaten.

In diesem Jahr gab es allein in Münster, Augsburg und Bremen drei brutale Übergriffe auf LSBTI’s. In Münster endet ein solcher Angriff auf einen Transmann tödlich. Malte C. hatte sich am Rande des CSD in Münster schützend vor eine Gruppe lesbischer Frauen gestellt, die von einem Mann bedrängt und beleidigt wurden. Dieser schlug daraufhin auf ihn ein, Malte C. schlug auf den Asphalt und erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Er starb nach sechs Tagen im Koma an seinen Verletzungen.

Nun ein Artikel vom Auswärtigen Amt vom 18. September 22 aus Buenos Aires

Dieses Kleid ist uns eine Nummer zu groß. Das liegt aber nicht an seinem Durchmesser von fast 16 Metern. Sondern: Das „Amsterdam Rainbow Dress“ steht für all die Länder, in denen LGBTQI+ mit Unterdrückung, Verhaftung, Folter und sogar der Todesstrafe rechnen müssen. Es besteht aus mehr als 70 Flaggen – symbolisch für die über 70 Länder, in denen es bis heute strafbar ist, LGBTQI+ zu sein. Das sind mehr als 70 Staaten, in denen eine freie Selbstentfaltung und geschlechtsunabhängige Liebe immer noch gesetzlich verboten sind.

Wir finden, das muss sich ändern. Passend dazu hat Deutschland gerade gemeinsam mit Mexiko den Co-Vorsitz der Equal Rights Coalition übernommen. Aus diesem Anlass „durften“ – wenn man das bei der Symbolik des Kleides überhaupt so sagen kann – unsere Kolleg*innen in Buenos Aires das Kleid vor Ort zeigen.

Wir hoffen, dass das Kleid möglichst bald noch viel bunter ist. Denn: Wenn die betreffenden Länder ihre diskriminierende LGBTQI+ – Gesetzgebung abschaffen, werden die Landesfahnen durch Regenbogenflaggen ersetzt.


Naike Juchem, 18. September 22

Quelle:
– Auswärtiges Amt
– Bundesinnenministerium: Straf- und Gewalttaten im Bereich Hasskriminalität 2019 und 2020 (04.05.2021)
– Dr. phil. Ramona Lenz, medico international. 
– Dr. Soussan Sarkosh, Teheran
– Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) 

A/RES/22/2263

A/RES/22/2263
A/RES/67/146
A/61/438, Ziff. 27

Dies sind die Resolutionsnummern der Vereinten Nationen zur Diskriminierung der Frauen und zur Ächtung der Genitalverstümmelung bei Mädchen.
Zwangsehe mit minderjährigen Mädchen

Um nun all meine Wut zu schreiben, würde dieser Artikel ins Endlose gehen. Ich beschränke mich nur auf die Genitalverstümmelung und Zwangsehen bei minderjährigen Mädchen – dies auch nur in Auszügen.

Zu Punkt 1: Genitalverstümmelung

Bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen, in New York, wurde am 20. Dezember 2012 einstimmig die Resolution zur Verstärkung der weltweiten Bemühungen um die Durchführung der weiblichen Genitalverstümmelung beschlossen.
Die UN hat weibliche Genitalverstümmelung weltweit als Menschenrechtsverletzung geächtet und durch zahlreiche internationale Übereinkommen verboten. Dennoch werden jeden Tag bis zu 8.000 Mädchen, zum Teil bereits im Alter von 5 Jahren auf schlimmste Weise verstümmelt. Dies überwiegend in muslimisch geprägten Länder.
Die Genitalverstümmelung von Mädchen ist ein globales Gewaltphänomen mit mindestens 4 Millionen Opfern jedes Jahr. Mittlerweile haben zwar viele Länder, in denen die genitale Verstümmelung von Mädchen verbreitet ist, Strafgesetze erlassen. Dennoch müssen derzeit über 264 Millionen Mädchen und Frauen in afrikanischen, arabischen und asiatischen Ländern mit den schwerwiegenden Folgen weiterleben. Weltweit jede 20. Frau wurde Opfer dieser barbarischen „Tradition“ und leidet unter dieser seelischen Vergewaltigung.
In manchen Ländern ist nahezu die gesamte weibliche Bevölkerung betroffen, wie etwa in Ägypten, Guinea und Somalia.
Diese systematische Gewalt gegen die weibliche Bevölkerung ist in etwa 28 afrikanischen Ländern verbreitet und tritt verstärkt sowohl im Nahen Osten als auch in Asien und Zentralasien auf.

Die von Unicef herausgegebenen Verbreitungszahlen führen außer den afrikanischen Ländern nur auch den Irak und Jemen an. Allerdings hat Unicef im Februar 2016 die Opferzahlen nach oben korrigiert, da die Verbreitung in Indonesien und Malaysia mit mindestens 50 Millionen Betroffenen repräsentativ belegt ist. Studien unter anderem aus dem Iran, Oman, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Pakistan zeigen das wahre geographische Ausmaß. Es bleibt abzuwarten, ob die wichtige Feldforschung in diesen Ländern den Weg in die offizielle Verbreitungsstatistik finden wird.
Da in letzter Zeit vermehrt die Arbeit von Menschenrechtsorganidationen in vielen afrikanischen und asiatischen Ländern massiv behindert und blockiert wird, können die Organisationen oft nur auf Fallzahlen zurückgreifen.

FGM auf dem Weg nach Europa

Durch Migration tritt die Genitalverstümmelung auch immer mehr in den USA, Australien und Europa in Erscheinung. Recherchen von UNICEF und der Waris Dirie Foundation haben ergeben, dass in Europa mindestens 500.000 betroffene Frauen und Mädchen leben und circa 180.000 minderjährige Mädchen als akut gefährdet eingestuft werden.
Allein in Deutschland sind nach Schätzung etwa 81.000 Mädchen von dieser besonders schweren Form der Gewalt bedroht oder bereits betroffen.
Die Gewalt macht also keineswegs vor europäischen Rechtsstaaten Halt. Um in Deutschland Mädchen umfassend vor der Verstümmelung ihrer Genitalien schützen zu können, sollten effektive präventions Maßnahmen, wie die Einführung einer Meldepflicht nach französichem Vorbild mit verpflichtende Kindervorsorgeuntersuchungen, schnellstmöglich greifen. Ein Gesetz mit der Strafbarkeit zur Genitalverstümmelung gibt es in Deutschland bereits seit September 2013. Dort wird die Verstümmelung weiblicher Genitalien als Straftatbestand gemäß § 226 a Strafgesetzbuch (StGB) eingestuft und kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Auch in Österreich zählt die Genitalverstümmelung als Tatbestand einer schweren Körperverletzung nach
§ 84 Abs. 1 StGB, unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn die Tat ein schweres
Leiden zur Folge hat, sogar den Tatbestand einer Körperverletzung mit schweren
Dauerfolgen nach § 85 StGB, und ist als solche strafrechtlich zu ahnden.

So in etwa lautet jedes Gesetz in den Mitgliedstaaten der EU.
Unter der Resolutionsnummer: COM/2013/0833 final, kann man auch den Handlungsbedarf zur FGM in der Europäischen Union nachlesen.

Eine Auflistung von FGM Fälle in den EU-Mitgliedstaaten.

Land, Jahr der Erhebung, Zahl der Frauen mit Genitalverstümmelung, Zahl der in Bezug auf Genitalverstümmelung gefährdeten Mädchen und die Zahl der Strafsachen.

Belgien: 2011. Frauen mit FGM: 260 und die Zahl der gefährdeten Mädchen: 975.
Dänemark: Keine Daten verfügbar lediglich ein Straftatbestand.
Deutschland: 2007. Frauen mit FGM:19 000 und 4 000 gefährdete Mädchen.
Irland: 2011. Frauen mit FGM: 3170. Keine weiteren Daten verfügbar.
Spanien: Keine Daten verfügbar. Dafür sechs Strafbestände.
Frankreich: 2007. Frauen mit FGM: 61 000. Bei den Mädchen keine Daten verfügbar. Dafür 29 Fälle von Straftatbestände.
Italien: 2009. Frauen mit FGM:35000. Gefährdete Mädchen circa 1 000 und 2 Fälle von Strafbarkeit.
Ungarn: 2012. 170 – 350 Frauen mit FGM und sonst keine Daten verfügbar.
Niederlande: 2013. Frauen mit FGM: 29 210 und  40 – 50g efährdete Mädchen jedes Jahr. Eine Strafbarkeit ist bekannt.
Schweden: Keine Daten verfügbar, dafür 2 Strafbestände.
Im Vereinigten Königreich lag 2007 die Zahl der Frauen mit FGM bei 65 790. Die unglaubliche Zahl von 30 000 gefährdeten Mädchen ist erschreckend hoch.

Nun eine Auflistung der Länder in denen die Genitalverstümmelung praktiziert wird. Die Angaben sind in Prozent der Frauenanteile in den jeweiligen Ländern.

Ägypten: 87%
Äthiopien: 65%
Benin: 9%
Burkina Faso: 76%
Côte d’Ivoire: 37%
Dschibuti: 93%
Eritrea: 83%
Gambia: 75%
Ghana: 4%
Guinea: 97%
Guinea-Bissau: 45%
Indonesien: 49%
Irak: 8%
Jemen:19%
Kamerun: 1%
Kenia: 21%
Liberia: 44%
Mali: 83%
Mauretanien: 67%
Niger: 2%
Nigeria: 18%
Senegal: 23%
Sierra Leone: 86%
Somalia: 98%
Sudan: 87%
Tansania:10%
Togo: 8%
Tschad: 38%
Uganda: 1%
Zentralafrikanische Republik:24%

Foto: Google

Punkt 2: Frühehen

Zwangsehen mit minderjährigen Mädchen oder der Menschen als Wegwerfartikel.

Um eines gleich vorweg zu nehmen, mir ist durchaus bewusst das es auch Zwangsehen mit Jungen gibt. Diese sind in der weltweiten Statistik mit unter 1% angeführt.

In den meisten Ländern gilt man zwar erst ab 18 Jahren als „ehemündig“, aber in vielen Ländern gibt es eine Reihe von Ausnahmen, wenn zum Beispiel die Eltern oder ein Gericht zustimmen. Das ist problematisch, da es häufig die Eltern sind, die die Ehe arrangiert haben. In einigen Ländern gibt es außerdem ein unterschiedliches Mindest-Heiratsalter für Mädchen und für Jungen. Wie so oft ist außerdem die Frage, ob auf dem Papier bestehende Gesetze auch wirksam durchgesetzt werden. Gesetze gegen Kinderehen sind also wichtig, aber nur ein Element von vielen zur nachhaltigen Bekämpfung von Kinderehen.

Lückenhafte Gesetze zum Schutz vor Kinderehen gibt es übrigens nicht nur in Ländern des globalen Südens: In einigen US-Bundesstaaten sind beispielsweise Kinderehen in Ausnahmen erlaubt. Auch in Deutschland war bis vor kurzem eine Heirat ab 16 möglich, wenn das Familiengericht zustimmte – diese Regelung wurde erst 2017 geändert und auf 18 Jahre erhöht.

Was nun folgt ist die brutale Realität in der ein Mädchenleben nichts wert ist und in der Frauen keine Rechte haben, wie ich es an der Situation von Pakistan zeigen werde. Ich verzichte bewusst auf Fotos von verbrannten und getöteten Kinder.

In Pakistan dürfen Männer minderjährige Mädchen heiraten, sobald sie ihre erste Periode hatten. Dies hat ein Gericht im Februar 2020 in der Stadt Sindh entschieden und verstößt damit gegen das Verbot von Kinderehen, welches die Vereinten Nationen in der Resolution 61/144 Verabschiedet auf der 81. Plenarsitzung am 19. Dezember 2006 verabschiedet hat.
Das Gericht in Pakistan hat auf Grundlage der Scharia entschieden. Die Scharia ist das islamische Recht, dass sich auf die Lehren des Korans bezieht. Da die Scharia im Islam die Ordnung Gottes repräsentiert, steht sie für strenggläubige Muslime über dem Gesetz.
Der Rechtsspruch wurde durch das Höchste Gericht in Sindh, einer der vier pakistanischen Provinzen, am 3. Februar 2020 verkündet. Er war das Ergebnis einer Klage, bei der ein 14-Jähriges katholisches Mädchen zur Konvertierung zum Islam und anschließender Kinderehe gezwungen wurde.
Diese Urteil verstößt gegen geltendes Völkerrecht.

Um zu beweisen, dass die Eheschließung ungültig und illegal war, zeigten die Eltern des Mädchens die Taufurkunde und eine Schulbescheinigung bei der Anhörung vor. Beide Beweise bestätigten, dass ihre Tochter zum Zeitpunkt der Ehe noch minderjährig war. Die Familie berief sich in ihrer Klage auf das Verbot von Kinderehen, dass das Höchste Gericht in Sindh 2014 verabschiedet hatte. Entgegen dieser Rechtslage entschieden die Richter, dass die Eheschließung zwischen dem Mädchen und ihrem Mann nach der Scharia rechtsgültig sei, da das junge Mädchen ihre erste Periode bereits hatte.

Wie Frauenverachtend das patriarchalischen Denken am Beispiel Pakistans ist, zeigt der nachfolgende Text.


Ein sechsjähriges Mädchen wurde vergewaltigt, gefoltert und mit einem Stein zu Tode geprügelt, bevor man ihren Körper im Müll fand. Ein 5-jähriges Mädchen in Südpakistan wurde vergewaltigt, auf den Kopf geschlagen und in Brand gesteckt. Eine Frau im Osten des Landes wurde aus ihrem Auto gezerrt und auf der Straße vor ihren Kindern sexuell missbraucht.
Wie in Indien werden auch in Pakistan Neugeborene auf Müllhalden entsorgt oder verkauft, weil sie Mädchen sind. Sie sind ungewollt, überflüssig – Müll eben. Oft werden sie direkt nach der Geburt von den Hebammen in einem Müllsack entsorgt.
Mädchen werden täglich brutal vergewaltigt und anschließend umgebracht und einfach auf einer Müllhalde weggeworfen. Wenn Opfer überleben werden diese oft wie Kriminelle behandelt oder für die sexuellen Angriffe verantwortlich gemacht.

Ein weiter Bericht zeigt, dass Mädchen und Frauen in Pakistan keinen Wert darstellen. So eurde ein 16-jähriges Mädchen lebendig verbrannt, weil sie einen Heiratsantrag abgelehnt hatte.

In Pakistan gibt es jedes Jahr Tausende Fälle von Gewalt gegen Frauen, von Vergewaltigungen und Säureangriffen. Das gezielte abtreiben weiblicher Föten, das Töten und Aussetzen geht täglich bis zum Ehrenmord.

Hunderte von Kindern werden in Pakistan jährlich ausgesetzt. Andere werden gleich getötet und entsorgt. Viele sind das Ergebnis einer Vergewaltigung, manchmal vom eigenen Ehemann oder dessen Familienangehörigen. Die Kinder dürfen nicht leben, weil sie unehelich sind, weil sie daran erinnern, wie sie gezeugt wurden, weil sie ein lebender Beweis wären. Niemand will sie haben.

Die pakistanischen Medien veröffentlichen regelmäßig Berichte über die brutale Vergewaltigung und Ermordung von Mädchen und Frauen.
Immer wieder kommt es in Pakistan zu Protesten, wie im Falle der Entführung, Vergewaltigung und Ermordung eines 10-jährigen Mädchens aus Islamabad. Nachdem sich das Mädchen in einem Park verirrt hatte, in dem sie spielen ging, wurde die Leiche gefunden und das Foto ihres Körpers, das in den sozialen Medien verbreitet wurde, zeigte Anzeichen von Folter. Obwohl die pakistanischen Gesetze die Rechte und Freiheiten von Frauen unterstützen, werden sie nicht umgesetzt. Als sich die Familie an die Polizei wandte, um den Fall ihrer Entführung zu melden, spielte die Polizei die Vermisstenanzeige herunter, dass 10-jährige Mädchen sei nur davongelaufen. Nach der Untersuchung des Leichnam wurde bei dem Mädchen inneren Blutungen durch Vergewaltigung festgestellt. Daraufhin verhaftete die Polizei einen nahen Verwandten von dem Mädchen und auch drei Polizeibeamte. Den Polizeibeamten konnte Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, aber auch nur, weil Menschen nach dem Mord an dem Mädchen auf die Straße gingen.

Laut der pakistanischen Kinderschutzorganisation Sahil wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 durchschnittlich mehr als acht Kinder täglich sexuell missbraucht. In seinem im September 2020 veröffentlichten sechsmonatigen Bericht „Cruel Number“ berichtete Sahil, dass allein bis Juni dieses Jahres 497 Kinder sexuell missbraucht wurden. Laut Sahil wurden 38 Kinder getötet, nachdem sie sexuell missbraucht worden waren.

Im August 2020 sorgte ein Mord an einem sechsjährigen Mädchen in für Empörung. Sie wurde vergewaltigt, gefoltert und mit einem Stein zu Tode geprügelt, bevor ihr Körper in einen Sack gesteckt wurde.

Ein 5-jähriges Mädchen in Südpakistan wurde vergewaltigt, auf den Kopf geschlagen und in Brand gesteckt. Das Mädchen wurde am 04. September 2020 entführt, nachdem es in einem Geschäft in der südlichen Hafenstadt Karachi Kekse gekauft hatte, teilte die Polizei mit. Ihre Leiche wurde zwei Tage später gefunden und eine Autopsie ergab, dass sie sexuell angegriffen worden war. Die Polizei hat in dem Fall mehr als 20 Verdächtige festgenommen.

Studien zur Gewalt gegen Frauen schätzen, dass alle zwei Stunden eine Frau in Pakistan vergewaltigt wird. Etwa 70 bis 90 Prozent der Frauen leiden unter häuslicher Gewalt. Nur 5 Prozent der missbrauchenden Ehemänner und Familienmitglieder werden überhaupt verurteilt. Oft werden die Opfer auch von ihren eigenen Familienangehörigen gezwungen zu schweigen oder sie werden bestraft.

Eine Frau wandte sich an ihren Schwiegervater, als ihr Ehemann sie schlug, aber dieser befahl stattdessen, sie zu verbrennen, nachdem ihr Ehemann sie beschuldigt hatte, weniger als 35 Dollar aus seiner Brieftasche gestohlen zu haben. Ihr Mann und ihr Schwager übergossen sie mit Öl und zündeten sie lebendig an.
Allein in den letzten acht Jahren wurden in Islamabad viertausend Frauen von ihren Familienmitgliedern in Brand gesteckt und weniger als 4 Prozent überlebten. Die Mehrheit der Opfer war zwischen achtzehn und fünfunddreißig Jahre alt und ungefähr 30 Prozent waren schwanger.

Auch werden Mädchen und Frauen unter dem bloßen Vorwurf getötet, „illegale“ sexuelle Beziehungen eingegangen zu sein. Sie erhalten nie die Gelegenheit, ihre Version der Behauptung zu geben, da dies keinen Sinn macht – die Behauptung allein reicht aus, um die Ehre eines Mannes zu beschmutzen, und sie reicht daher aus, um die Ermordung der Frau zu rechtfertigen.

Nach dem Gesetz, das das Parlament im März 2020  verabschiedet hat, kann jeder, der ein Minderjährigi entführt, vergewaltigt oder ermordet, mit lebenslanger Haft oder Todesstrafe rechnen. Aber bisher sei niemand nach den Gesetzen strafrechtlich verfolgt worden.

Naike Juchem, 1. Oktober 2020

Quellen:
Afghan Women’s Network, Global Citizen, Terres des hommes, UNICEF, WHO.