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Menschenrechte sind nicht automatisch Menschenrechte

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

So steht es im 1. Artikel der AEMR (Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)

Autorin: Naike Juchem

Am 10. Dezember vor 72 Jahren wurde dieser entscheidende und wichtigste Artikel in der Charta der UN (Vereinte Nationen) als Resolution der Generalversammlung im Palais de Chaillot in Paris verabschiedet und festgelegt.

Vor 72 Jahre wurde die Menschenrechtscharta verabschiedet und seit 2011 haben die Vereinten Nationen 193 Mitgliedersstaaten. Man sollte davon ausgehen, dass jeder dieser Staaten jene Charta schon einmal gelesen hat und auch bestrebt ist, diese einzuhalten. Leider ist dies bis heute nicht der Fall. Ob nun von staatlicher oder zivilen Seite aus, Hass, Verfolgungen und Mord gibt täglich gegen LSBTI’s.
Ob nun Afghanistan, Ägypten, Albanien, Angola, Bahrain, Belarus, Brasilien, China, Griechenland, Iran, Jemen, Liberia, Pakistan, Russland, Sudan oder Türkei, um nur mal einige Staaten zu nennen, wo Menschenrechte nicht all zu sehr genau gesehen werden.
Verfolgungen von Minderheiten – ob ethische oder sexuelle sind an der Tagesordnung. Diese reichen von Diskriminierung über Verurteilung bis hin zu Hinrichtungen.

Die EU hat ihr menschenrechtliches Fundament nach und nach verscherbelt

Am 18. März 2020 jährte sich das Inkrafttreten des EU-Türkei-Abkommens zum vierten Mal. Seit sechs Jahren sorgt die EU dafür, dass tausende Menschen, die über die Türkei auf den griechischen Inseln ankommen, unter dramatischen Bedingungen in vollkommen überfüllten Flüchtlingslagern leben müssen. Seit dieser Zeit wird der Zugang zu rechtsstaatlichen Asylverfahren für die Ankommenden erschwert. Seit sechs Jahren warnen Menschenrechtsaktivist*innen vor einer Verschlimmerung der Lage in den Flüchtlingeslager und seit sechs Jahren verschlimmert sich diese täglich. Der Preis dafür, dass die Türkei einen Großteil der Flüchtlinge jahrelang von der Weiterreise nach Europa abgehalten hat, ist nicht nur ein finanzieller. Eine unausgesprochene Prämisse des EU-Türkei-Deals war von Anfang an, die mit der Schließung von Grenzen einhergehenden Menschenrechtsverletzungen gegen Geflüchtete an die Türkei zu delegieren. Nichts anderes hat die EU zuvor schon mit einigen afrikanischen Ländern gemacht, die zum Beispiel über die Zahlung von Entwicklungshilfegeldern zur Kooperation beim »Migrationsmanagement«, also bei der Verhinderung von Flucht und Migration nach Europa, gebracht wurden. Gerade nordafrikanische Länder wie Ägypten oder Libyen, von wo aus vor allem Geflüchtete aus Afrika die Überfahrt nach Europa wagen oder wagten, profitieren von Zahlungen aus Europa. Obwohl in diesen Ländern nachweislich gefoltert wird, investiert die EU in die dortigen Sicherheitsapparate, wenn dafür Flüchtlinge und Migrant*innen von der Überfahrt abgehalten werden. Diese Menschenrechtsverletzungen sahen und sehen wir immer wieder in den Medien und es wird von staatlichen Seiten nichts dagegen unternommen. Artikel 1 der AEMR wird selbst von dem höchsten Parlament in Europa nicht beachtet.

Nun ein paar Worte von Soussan Sarkosh aus dem iz3w (Informationenszentrum 3. Welt) der UN von Mai/ Juni 2020 Ausgabe 378.

„Nach der Islamischen Revolution 1979 wurde vieles verboten: Musizieren, Gesang der Frauen, Tanzen, Feste mit beiden Geschlechtern, der Konsum von Alkohol und vieles mehr. In all den Jahren seither kam es oft vor, dass die Sittenpolizei eine Wohnung stürmte, in der gefeiert wurde, egal ob es ein Kindergeburtstag war oder eine sonstige Familienfeier. Wehe, wenn Jugendliche feierten, sie wurden verhaftet und erst nach Peitschenhieben oder Geldstrafe freigelassen. Wobei nach den eigenen Bekundungen des Regimes die private Sphäre (Harim) im Islam heilig sein soll. Das öffentliche Leben ist stark eingeschränkt, Literatur, Film und Kunst unterliegen der Zensur, Zeitungen werden geschlossen. Wenn wir heute dennoch im Radio und Fernsehen Musik hören können und trotz großer Ein-schränkungen sogar Konzerte veranstaltet werden, wenn Frauen heute Sport treiben können und zu internationalen Wettkämpfen gehen, wenn Frauen farbig gekleidet und nur mit einem leichten Kopftuch bedeckt in den Straßen promenieren, verdanken wir all das dem kulturellen Kampf von mehreren Generationen junger Menschen. Viele von ihnen haben teuer dafür bezahlt: Mit Gefängnis, mit Verlust des Studien- oder Arbeitsplatzes, mit erzwungener Flucht aus dem Land – und nicht wenige sogar mit dem Leben. Macht das alles eine*n nicht wütend?“

Amsterdam Rainbow Dress Foto: Pinterest

Dies sind zwei Beispiele von „Nur“ Menschenrechtsverletzungen innerhalb der UN. Dieses Thema könnte ich auf alle 193 Mitgliedersstaaten ausweiten. Nun möchte ich aber zu dem eigentlichen Punkt kommen: die Verfolgungen von Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche Menschen – kurz LSBTI

Hasskriminalität

Um erstmal eine Einordnung zu diesem Thema zu schaffen, fange ich mit der Hasskriminalität an.
Die Hasskriminalität ist ein Oberbegriff für politisch motivierte Straftaten und umfasst Straftaten, die ebenso in der Allgemeinkriminalität begangen werden können, jedoch ideologisch motiviert sind. Das heißt, dass im Gegensatz zur Allgemeinkriminalität politisch motivierte Straftaten vor allem die demokratischen Grundwerte unseres Gemeinwesens und die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte bedrohen.

Das Opfer wird dabei stellvertretend für eine zugeschriebene Gruppe angegriffen, d.h. die Tat gilt eigentlich der ganzen Gruppe. Werden diese Taten öffentlich bekannt, schüchtert und verunsichert dies letztlich eine ganze Gruppe. Dazu zählen auch Taten, die nicht unmittelbar gegen eine Person, sondern im Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache verübt werden, z.B. Vandalismus und Sachbeschädigungen an einem Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen.

Erschreckende Zahlen an Übergriffe an LSBTI’s in Deutschland

Laut Bundesinnenministerium wurden für 2020 insgesamt 204 Straftaten dem zum 1. Januar 2020 neu eingerichteten Themenfeld „Geschlecht/Sexuelle Identität“ zugeordnet. Damit sind transphob motivierte Taten gemeint. Bei den dort registrierten 40 Gewaltdelikten handelte es sich in 35 Fällen um Körperverletzungen. Im Unterthemenfeld „Sexuelle Orientierung“ wurden insgesamt 578 Straftaten, davon 114 Gewaltdelikte, mit 109 Körperverletzungen registriert. Diese Taten gelten als homophob motiviert. 

Insgesamt wurden folglich 782 Straftaten von Hasskriminalität gegen LSBTI registriert, darunter 154 Gewalttaten (144 Körperverletzungen). Das ist ein Anstieg von 36% gegenüber 2019. Drei schwulenfeindlich motivierte Morde sind nicht in die Statistik eingegangen.

Laut der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der Abgeordneten Ulle Schauws (Bündnis 90/ Die Grünen) wurden 2021 dem Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ insgesamt 870 Fälle zugeordnet, davon 164 Gewaltdelikte.

Dem Unterthemenfeld „Geschlecht/sexuelle Identität“ 340 Fälle, davon 57 Gewalttaten. Aufgrund von Mehrfachnennungen können diese Zahlen nicht einfach addiert werden. So ergeben sich insgesamt 1.051 Straftaten im Bereich der Politisch-Motivierten Kriminalität Unterthemenfeld „Geschlecht/Sexuelle Identität“ UND/ODER „Sexuelle Orientierung“ registriert, davon sind 190 Gewalttaten.

In diesem Jahr gab es allein in Münster, Augsburg und Bremen drei brutale Übergriffe auf LSBTI’s. In Münster endet ein solcher Angriff auf einen Transmann tödlich. Malte C. hatte sich am Rande des CSD in Münster schützend vor eine Gruppe lesbischer Frauen gestellt, die von einem Mann bedrängt und beleidigt wurden. Dieser schlug daraufhin auf ihn ein, Malte C. schlug auf den Asphalt und erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Er starb nach sechs Tagen im Koma an seinen Verletzungen.

Nun ein Artikel vom Auswärtigen Amt vom 18. September 22 aus Buenos Aires

Dieses Kleid ist uns eine Nummer zu groß. Das liegt aber nicht an seinem Durchmesser von fast 16 Metern. Sondern: Das „Amsterdam Rainbow Dress“ steht für all die Länder, in denen LGBTQI+ mit Unterdrückung, Verhaftung, Folter und sogar der Todesstrafe rechnen müssen. Es besteht aus mehr als 70 Flaggen – symbolisch für die über 70 Länder, in denen es bis heute strafbar ist, LGBTQI+ zu sein. Das sind mehr als 70 Staaten, in denen eine freie Selbstentfaltung und geschlechtsunabhängige Liebe immer noch gesetzlich verboten sind.

Wir finden, das muss sich ändern. Passend dazu hat Deutschland gerade gemeinsam mit Mexiko den Co-Vorsitz der Equal Rights Coalition übernommen. Aus diesem Anlass „durften“ – wenn man das bei der Symbolik des Kleides überhaupt so sagen kann – unsere Kolleg*innen in Buenos Aires das Kleid vor Ort zeigen.

Wir hoffen, dass das Kleid möglichst bald noch viel bunter ist. Denn: Wenn die betreffenden Länder ihre diskriminierende LGBTQI+ – Gesetzgebung abschaffen, werden die Landesfahnen durch Regenbogenflaggen ersetzt.


Naike Juchem, 18. September 22

Quelle:
– Auswärtiges Amt
– Bundesinnenministerium: Straf- und Gewalttaten im Bereich Hasskriminalität 2019 und 2020 (04.05.2021)
– Dr. phil. Ramona Lenz, medico international. 
– Dr. Soussan Sarkosh, Teheran
– Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) 

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Autorin Naike Juchem

Schön das dieser Satz bei der UN Generalversammlung am 10. Dezember 1948 beschlossen wurde. Blöd nur, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte kein völkerrechtlicher Vertrag ist, der verbindlich ist. So kann der Artikel 1 aus den AEMR auch auslegen wie man möchte! Vielmehr handelt es sich um eine Resolution.
Schon die Präambel erklärt grundsätzlich die Absicht: Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt. Von nur diesen drei Punkten sind wir heute um Lichtjahre entfernt.

Um mal etwas weiter auszuholen und zu schreiben, wie krank so manches Denken einiger Mitbewohner aus diesem Planeten ist, schreibe ich über die OIC, Organisation der Islamischen Konferenz.
1990 beschloss die OIC ihre Menschenrechte, die inhaltlich erheblich von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte abweicht! Sie garantiert z.B. keine Gleichberechtigung von Männern und Frauen oder auch kein Recht auf freie Wahl der Religion oder des Ehepartners. Weiter stellt sie alle dargestellten Rechte unter den Vorbehalt der islamischen Scharia. In Anbetracht von 700 Millionen Zwangsverheiratete Frauen UND Kinder, ist der Homo sapiens in seiner Entwicklung anscheint zurück gegangen.

Kambodscha erlebte nach dem Genozid der Roten Khmer einen Alptraum an Krankheiten, Kindersterben, Mangelernährung, Hepatitis-E, bitterste Armut und einer astronomischen Zahl an Analphabetismus. Die Resultierte aus dem Genozid der Roten Khmer 1979 an geschätzten 2,5 Millionen Kambodschaner verübte.
13 Jahre brauchte es, bis die UN mit ihrer Resolution 745 endlich anfing etwas in diesem Land zu helfen! Von ursprünglich geplanten 500 Millionen Dollar, wurde es dreimal so viel. Geld wurde verbrannt für ….. eigentlich Schwachsinn.

Seit Jahren erleben wir immer mehr Rassismus in Deutschland und Europa. Die BILD titelt ja fast täglich über die Islamisierung von Deutschland. Die AfD und andere Gefolgsleute nehmen diese Schlagwörter auf und spalten unser Land mehr, als es dies durch die Mauer war.

In den Nachbarländer hält der Zustrom an “Patrioten“ weiter an. Artikel 1 der Menschenrechte? Weit am Ziel vorbei. Wohin uns Nationalstolz gebracht hat, kann jeder in den Geschichtsbücher nachlesen! Natürlich bin ich auch stolz auf mein Land, auf unser Grundgesetz und auf unsere Infrastruktur.
Das ich in Deutschland geboren bin, war reiner Zufall! Dieser jedem gegebene Zufall steht nun wohl für eine Berechtigung, dass man Menschen im Mittelmeer ertrinken lässt. Dieser Zufall steht wohl für eine Berechtigung, dass man Menschen nach der Hautfarbe, Herkunft und Religion nicht in “seinem“ Land haben möchte.

Mein Land, dein Land, unser Land. Der Mensch hat in grauer Vorzeit angefangen Grenzen zu ziehen, erst um sein Revier, dann begann es so etwas 3000 vor Chr. mit den Territorialen Grenzen. Diese Grenzen haben sich in den letzten paar tausend Jahren immer mal verschoben, verändert oder wurden sogar mit dem Lineal gezogen. Leider oft mit Waffengewalt. Dies war 3000 vor Chr. schon so und ist es heute immer noch.
Bei all diesem Irrsinn wird Artikel 1 der Menschenrechte außer acht gelassen. Mit Panikmache konnte man in grauer Vorzeit schon Menschen mobilisieren. Heute wird in die gleiche Kerbe geschlagen wie schon vor tausenden Jahren.

Die Welt verändert sich, dies ist FAKT!
Die agronomischen Flächen auf der Welt werden größer, der Klimawandel ist seit Tagen 24 Stunden auf Dauerschleife zu sehen und zu hören. Der Planet Erde hat sich schon IMMER gewandelt, nur in den letzten Jahren doch erheblich schneller und nicht gerade zum Vorteil der Lebewesen – Homo sapiens eingeschlossen.
Von Christi Geburt an, lebten ungefähr 350 Millionen Menschen auf der Welt, dass sind die heutigen Einwohner der USA und stieg auf 600 Millionen, in einem Zeitraum von 1600 Jahre an. Erst mit der Entdeckung des Erdöls also ums Jahr 1804 lebten erstmals mehr als 1 Milliarde Menschen auf unserem Planeten. In nur 200 Jahren sind es von 1 auf 7 Milliarden, Ende Oktober oder Anfang November 2011 wurde der 7 Milliardste Mensch geboren. Jetzt sind wir bei 7,7 Milliarden.

Die alten G7 Staaten haben in den letzten Jahren 40% aller Ressourcen verbraucht. Bei einer Einwohnerzahl von 750 Millionen! Nun kommen die Chinesen mit mehr als einer Milliarde Menschen daher. Auch sie wollen unseren Lebensstiel und Qualität haben, also brauchen diese auch 40% der Ressourcen. Auch der Inder mit seinen über 1 Milliarde Einwohner braucht bald die erwähnten 40%. Nun kann sich auch jeder ausrechnen dass drei mal 40% etwas mehr als 100% sind. Dem Aufmerksamen Leser ist bestimmt aufgefallen das ich Afrika, Südamerika und Asien nicht erwähnt habe.

Es wird Panik gemacht über ein paar Flüchtlinge die nach Deutschland / Europa kommen. Die nächste Generation wird es etwas schwere haben, so ohne Erdöl und mit Trinkwasser und Lebensmittelknappheit und dem ganzen Klimagedöhns. Was wir jetzt als Katastrophe sehen, mit Überschwemmungen, Dürrezeiten – auch in Deutschland und dem anstieg des Meerespeilgels. Dieser wurde 1996 in Osttimor schon festgestellt. Also nichts neues. Gehandelt wurde damals schon nicht.

Nun will ich zum Schluss kommen und möchte die Worte von Charlie Chaplin zitieren: „Ich möchte weder herrschen, noch irgend wen erobern, sondern jedem Menschen helfen, wo immer ich kann. Den Juden, den Heiden, den Farbigen, den Weißen. Jeder Mensch sollte dem anderen helfen, nur so verbessern wir die Welt. Wir sollten am Glück des andern teilhaben und nicht einander verabscheuen. Hass und Verachtung bringen uns niemals näher. Auf dieser Welt ist Platz genug für jeden…“

Autorin: Naike Juchem, 15. Mai 2016

Foto: kalhh, 26. Februar 2017. Pixabay License. Freie kommerzielle Nutzung
Kein Bildnachweis nötig

Foto: Gerd Altmann, 14. Januar 2015, Pixabay License. Freie kommerzielle Nutzung. Kein Bildnachweis nötig

Der Rückschritt vom Fortschritt

Photo: Pixabay

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

So steht es in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Auch der Artikel 21 des Kapitels „Gleichheit“ der Charta der Grundrechte
der Europäischen Union verbietet die Diskriminierung aufgrund der
sexuellen Ausrichtung.

Von Naike Juchem

Bei dem ersten Gedanken über die Menschenrechte werden aber sehr viele Menschen vergessen: die Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (Lesbian, Gay,
Bisexual and Transgender, LGBT).

Es gibt viele Studien über LGBT und deren damit einhergehende Diskriminierungen. Aber es gibt bis heute keine verlässlichen Zahlen über diese Menschen. Dies liegt zum einen daran, dass in vielen Ländern der Welt Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen verfolgt weden – auch in Europa.

Durch eine Staatliche und auch Gesellschaftliche Diskriminierung können und werden sich Millionen von Menschen nicht outen.
In vielen Ländern steht nicht nur die Homosexualität, sondern alles, was von Heterosexualität und dem binären Geschlechtermodell abweicht, unter Strafe – im Iran, Jemen, Sudan, Saudi-Arabien und Mauretanien, sowie in Teilen Nigerias und Somalias ist für gleichgeschlechtliche Liebe sogar die Todesstrafe ausgeschrieben. Jedoch ist die Lage für LGBT-Personen auch in manchen EU-Länder nach wie vor bedenklich.

Da die sexuellen Präferenzen nicht zu den offiziell erfassten ‚Personenstandsmerkmalen‘ zählen, gibt es dazu nur Daten aus empirischen Umfragen, wie viele Menschen sich als LGBT verstehen.

Die Umfrage „Sexual identity, UK: 2018“ des „Office of National Statistics” – nennt einen Anteil von rund 2 Prozent der Bevölkerung als LGBT, wobei die Anteile von 2014 bis 2018 leicht von 1,6 auf 2,2 Prozent ansteigen, was unter anderem darauf verweist, dass die Anzahl der Bisexuellen in Großbritannien, vor allem unter den Jüngeren, deutlich gestiegen ist.

Die YouGov-Studie „1 in 2 young people say they are not 100% heterosexual” (2015) nennt 46 Prozent unter den 18-24-jährigen Briten, die auch gleichgeschlechtliche Sex-Partner haben.

Eine europaweite Dalia-Studie: „Counting the LGBT population: 6 % of Europeans identify as LGBT“ (aus dem Jahr 2016) kommt zu dem Ergebnis, dass sich rund 6 Prozent der Europäer als LGBT bezeichnen. Die Spannweite beträgt dabei von 7,4 Prozent (in Deutschland) bis 1,5 Prozent (in Ungarn).

In den USA ist, nach den Ergebnissen der Studie: „Changes in American Adults’ Reported Same-Sex Sexual Experiences and Attitudes, 1973–2014“, der Anteil gleichgeschlechtlicher Sex-Partner im Zeitraum 1972 – 2014 bei den Frauen von 3,6 auf 8,7 Prozent gestiegen, bei den Männern von 4,5 auf 8,2 Prozent.

Diese Ergebnisse beruhen auf der Verwendung der Kinsey-Skala.

Nun ein Beispiel aus Afghanistan

Die Situation für LGBT-Menschen in Afghanistan ist nachdem die Taliban zur
Rückkehr an die Macht kam katastrophal.

Ein Interview mit Nimat* (*Sein Name wurde zum Schutz seiner Identität geändert), einem homosexuellen Mann, der im August 2021aus Afghanistan floh, als er hörte, dass die US-Streitkräfte mit den Taliban verhandelten .
Nimat hält sich derzeit als Migrant ohne Papiere in einem europäischen Land auf.

Afghanistan war vor der Machtübernahme durch die Taliban schon kein einladender Ort für LGBT-Menschen, dass sich die Lage für diese Menschen noch viel weiter verschlechtern wird, liegt auf der Hand.
Die Taliban wird eine extreme Auslegung der Scharia durchsetzen, in deren Folge viele Frauen, Oppositionelle und auch LGBT-Menschen hingerichtet werden.

„Mir wurde klar, dass es für mich in Afghanistan keine Hoffnung auf eine Zukunft gibt. Ich habe meiner Mutter gesagt, ich muss das Land verlassen, bevor sie mich finden und mir unter Folter viele Fragen stellen werden. Meine Mutter sagte: ‚Nein, warte, bis sich eine legale Möglichkeit ergibt. Du bist klug und vielleicht schaffst du es über ein Stipendium in ein europäisches Land zu kommen.“ Meine Mutter glaubt immer noch an ein gutes Ende, obwohl auch sie unter der Willkür der Taliban leidet. Zwei Tage später legte ich ihr nachts meinen Abschiedsbrief und Entschluss auf den Tisch. Ich konnte mit der Situation in Afghanistan nicht mehr umgehen, weil sie sehr hart für mich war. Ich hatte es satt, meine Identität, meine Sexualität und meine Ideologie zu verbergen. Ich konnte mit niemandem sprechen. Du bist die Erste, die mir ruhig und gefasst zuhört.
In den letzten drei Jahren in Afghanistan war ich die ganze Zeit zu Hause. Ich habe Bücher gelesen, Filme gesehen und bin aus Angst zu Hause geblieben. Ich habe mich nicht getraut auszugehen. Ich ging nur für ein oder zwei Stunden mit meinen engsten Freunden und meiner Familie aus dem Haus. Noch nicht einmal mit Klassenkameraden oder anderen Jungs, weil ich Angst hatte.“

Seine Reise ins Asylverfahren verlief turbulent. Schließlich musste er einen Schleuser bezahlen, der ihn aus dem Iran in ein Land in Europa brachte. Er stellte einen Asylantrag, der jedoch später fälschlicherweise geschlossen wurde, wie er mir sagte. Er weiß nicht, wie es um seine Rechtsstellung bestellt ist.

Nimat verbrachte einige Zeit auf der Straße, bevor er einen Mann kennenlernte und bei ihm einzog. Er räumt ein, dass die Situation für LGBT- Menschen in Afghanistan düster ist, aber er glaubt, dass es für diejenigen, die aus dem Land geflohen sind, genauso schlimm ist. Komplizierte Verfahren und feindselige Systeme haben dazu geführt, dass einige Afghanen wie Nimat in einem rechtlichen Schwebezustand gestrandet sind.

Nimat lebt zwar nicht mehr auf der Straße, aber er hat immer noch Angst um seine Zukunft. Er erwägt, das Land, in dem er sich derzeit aufhält, in ein anderes europäisches Land zu verlassen, in der Hoffnung, dass das Asylverfahren anderswo nicht so turbulent verläuft.

Als Nimat noch in Afghanistan lebte, verheimlichte er seine Sexualität. Jetzt macht er sich Sorgen um die LGBT-Menschen, die nicht aus Afghanistan fliehen können.
Unter Tränen erzählt er: „Es gibt keine Untergrundgemeinschaft für LGBT, es gibt keine Oberschicht – nichts. Niemand spricht über seine Sexualität. Jeder versteckt sich. Niemand kennt meine Sexualität, nicht einmal meine Freunde – außer meinem Cousin weiß es niemand.“ 

Wie der Rest der Welt hat auch er in den letzten Tagen mit Entsetzen beobachtet, wie die Taliban die Kontrolle über Afghanistan übernommen haben.

„Es ist, als würde man The Walking Dead sehen“, sagt Nimat über die Taliban. „Es ist einfach so, als ob die Zombies das Land übernehmen würden. Sie haben das Land bereits übernommen, und es gibt keinen sicheren Ort mehr.“

Nimat macht sich große Sorgen um die LGBT’s in Afghanistan, aber er hat auch Angst um seine atheistischen Freunde, von denen er befürchtet, dass sie von den Taliban verfolgt werden.
Als Nimat noch in Afghanistan lebte, traf er sich einmal pro Woche mit einer Gruppe befreundeter Atheisten, um über die Bücher zu diskutieren, die sie lasen, und über verschiedene Ideologien zu sprechen. Da viele von ihnen ihren Atheismus offen zur Schau trugen, befürchtet Nimat, dass sie auf der Verfolgungsliste der Taliban ganz oben stehen könnten.

„Wir waren eine kleine Gemeinschaft, die donnerstags zusammenkam, um Bücher zu lesen und über verschiedene Ideologien in verschiedenen Ländern zu sprechen, wie Marxismus, Kapitalismus, Sozialismus und all das, und jetzt mache ich mir große Sorgen um diese Leute, weil sie versuchen wollten, das Land zu verlassen, und jetzt sind alle Wege versperrt. Ich mache mir große Sorgen um die Atheisten, weil sie sich exponiert haben, aber die LGBT-Gemeinschaft hat sich nicht exponiert. Nur vielleicht ein oder zwei haben sich geoutet. Ich habe Freunde, die ihre Facebook-Konten gelöscht haben, sie haben alle ihre Beiträge gelöscht, um sich zu verstecken, aber ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist. Es gibt keine Gemeinschaft, die Atheisten in Afghanistan unterstützt.“
Nimat weinte immer mehr und ich bat ihm eine Pause an. Dankbar nahm er dieses an.

„Die Taliban sagen: ‚Wir sind wegen der Scharia hier, wir wollen nur das islamische Recht‘, und das islamische Recht ist sehr eindeutig in Bezug auf Atheisten und LGBT’s. Es ist ganz klar, dass ein Atheist ein Ungläubiger ist und dass ein Ungläubiger gesteinigt oder gehängt werden muss. Für die LGBTs gilt das Gleiche. Niemand kann mit den Taliban verhandeln. Sie wollen zurück in die Zeit vor 1.400 Jahren, als Mohammed in den Wüsten Saudi-Arabiens lebte. Sie wollen so leben, und es gibt nichts Gutes an ihrem Denken und Tun. Nila, du weißt selbst wie es für Mädchen und Frauen in Afghanistan steht. Wie erst um mich? Für Atheisten und LGBT-Menschen gibt es keine Zukunft in Afghanistan. Alle diejenigen, die für Menschenrechte und Freiheit kämpfen sind weg, leben in Angst oder werden Hingerichtet. Du selbst hast dein Leben der Aufklärung und Bildung gewidmet und sitzt nun mit mir in einem fremden Land.“


Einige Begriffe im Zusammenhang mit LGBTQ

Um nicht noch mehr Verwirrung in den in dieses Thema zu bringen, verzichten die Autorinnen bewusst auf das Gendersternchen.
Diese nachfolgende Aufstellung stellt nur einen Auszug dar, neben diesen Begriffen gibt es noch zahlreiche weitere, die hinsichtlich dieser Thematik relevant sind und wären – aber auch den Rahmen sprengen würden.

Die Sexualität

Die Sexualität in der Definition im weiteren Sinn: Alle psychischen und physischen Vorgänge, die mit dem eigenen Geschlecht und dem Sexualtrieb zusammenhängen.
– Definition im engeren Sinn: Geschlechtliches Verhalten zwischen Sexualpartnern.

Geschlechtsidentität: Bewusstsein, einem Geschlecht anzugehören.
Cisgender: Personen, bei denen die Geschlechtsidentität dem Geschlecht entspricht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.
Binär: Begriff steht für „zweiteilig“ und reduziert auf zwei Geschlechter: männlich und weiblich.
Non-Binär: Sammelbezeichnung für Geschlechtsidentitäten, die sich also außerhalb der binären Einteilung befinden.
Genderfluid: Personen, die sich zwischen zwei oder mehr Geschlechtern bewegen, welches sich mit der Zeit oder in Abhängigkeit von Situationen verändern kann.
Genderqueer:
– Nicht eindeutig gegen die Begriffe “genderfluid“ oder und „non-binär“ abzugrenzen.
– Überbegriff für Personen, die nicht in die geschlechterbinäre Norm passen.
– Geschlechtsidentität von Personen, die sich sowohl als Frau und Mann (gleichzeitig oder abwechselnd) oder weder als Frau noch als Mann identifizieren.

Sexuelle Orientierung: Begehren einer Person hinsichtlich des Geschlechts einer Partnerin oder eines Partners für emotionale Verbundenheit, Liebe und Sexualität an. Zum Beispiel Homosexualität, Bisexualität und Heterosexualität.
Pansexuell: Sexuelle Orientierung, bei der Personen in ihrem Begehren keine Vorauswahl nach Geschlecht bzw. Geschlechtsidentität treffen.
Asexuell: Kein oder kaum Empfinden von sexueller Anziehung gegenüber anderen Menschen.
Demisexuell: Personen, die nur sexuelle Erregung verspüren, wenn zwischen ihnen und einer anderen Person eine starke emotionale Bindung besteht.
Autosexuell: Personen, die sich bevorzugt zu sich selbst hingezogen fühlen.


Politischer Hintergrund

Die Entwicklung der letzten Jahre belegt, dass das Bewusstsein für die Rechte
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (Lesbian, Gay,
Bisexual and Transgender, LGBT) in der Europäischen Union zunimmt. Mit
der rechtsverbindlichen Charta der Grundrechte der Europäischen Union
stärkt der Vertrag von Lissabon den Rahmen für eine Gesetzgebung zur
Nichtdiskriminierung. Die EU ist nun verpflichtet in all ihren Politikfeldern und
Tätigkeiten Diskriminierung zu bekämpfen, auch Diskriminierung aufgrund
der sexuellen Ausrichtung.
Auf internationaler Ebene ist man sich darüber einig, dass Diskriminierung
aufgrund der sexuellen Ausrichtung und Geschlechtsidentität bekämpft
werden muss; bestätigt wurde dies durch die Annahme zweier Empfehlungen
und einer Entschließung des Ministerkomitees des Europarates und der
Parlamentarischen Versammlung.
Vor diesem Hintergrund hat das Europäische Parlament im Jahr 2009 die
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) aufgefordert,
die Situation von LGBT-Personen nach dem Inkrafttreten restriktiver
Rechtsvorschriften in Bezug auf ihre Rechte in einigen EU-Mitgliedstaaten
zu untersuchen.

Wichtigste Ergebnisse

Der Bericht der FRA über Homophobie, Transphobie und Diskriminierung
aufgrund der sexuellen Ausrichtung und Geschlechtsidentität zeigt drei
wesentliche Probleme auf, mit denen LGBT-Personen in der Europäischen
Union konfrontiert sind: dass sie gezwungen sind, ein Leben in
Verschwiegenheit und im „Verborgenen“ zu führen; dass sie gewalttätigen
Angriffen ausgesetzt sind; und dass sie keine Gleichbehandlung erfahren,
z. B. bei der Arbeit, bei Mietangelegenheiten oder beim Umzug innerhalb der Europäischen Union.
Unterschiedliche Entwicklungen
Was den Schutz von LGBT-Rechten anbelangt, so gibt es bei der Entwicklung im Bereich der Gesetzgebung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten Unterschiede.
Im Rahmen der Untersuchung der FRA wurden sechs zentrale (miteinander
verknüpfte) Punkte ermittelt, bei denen sich sowohl positive als auch negative
Tendenzen erkennen lassen:


• Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung
Schwierigkeiten bei Paraden von LGBT-Personen oder aggressive Gegenproteste,
aber auch Verbesserungen beim Schutz von Demonstrationsteilnehmern.
Informationsverbot gegenüber Minderjährigen hinsichtlich gleichgeschlechtlicher
Beziehungen.
• Hassreden und Hassverbrechen
Begrenzter Schutz vor Intoleranz und Gewaltakten gegen LGBT-Personen; nur
wenige Mitgliedstaaten verfolgen solche Vorfälle in zunehmendem Maße
strafrechtlich.

• Ungleichbehandlung und Diskriminierung
Trotz EU-Rechtsprechung bleibt der Schutz von Transgender-Personen unklar;
eine beträchtliche Anzahl von Gleichbehandlungsstellen befasst sich jedoch
mit dem Thema der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigungsangelegenheiten
und anderen Bereichen.

• Freizügigkeit und Familienzusammenführung
Der Gleichbehandlungsgrundsatz in diesem Kontext wird nicht überall in
derselben Weise angewandt: einige EU-Mitgliedstaaten beschränken oder
verweigern die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und Ehen, die in einem anderen Mitgliedstaat geschlossen wurden, andere Mitgliedstaaten
hingegen weiten die Gesetzgebung in diesem Bereich aus.

• Internationaler Schutz von LGBT-Asylbewerbern
In zahlreichen Mitgliedstaaten herrscht nach wie vor die Haltung, dass
Asylbewerber, die Schutz vor Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung
oder Geschlechtsidentität beantragen, keinen Anspruch auf diesen Schutz
haben, wenn sie in ihrem eigenen Land leben können, ohne „sich zu
offenbaren“.

• Geschlechtsangleichung
Erschwerter Zugang zu Behandlungsmöglichkeiten, Schwierigkeiten bei der
rechtlichen Anerkennung und Gleichbehandlung in den meisten Bereichen
des gesellschaftlichen Lebens; in einigen EU-Mitgliedstaaten hat sich diese
Situation jedoch gebessert.
Ungleiche Verhältnisse
Diese unterschiedlichen Entwicklungen zeigen, dass Fortschritte in der
Europäischen Union verschieden schnell und ungleichmäßig erfolgen:
Zwischen den EU-Mitgliedstaaten bestehen weiterhin gravierende
Unterschiede. Die Hauptursachen für die Hindernisse sind in der anhaltenden
Intoleranz und der negativen Einstellung gegenüber LGBT-Personen zu finden.


Abschließend noch die Resolution der Generalversammlung 217 A (III).

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

PRÄAMBEL

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt, da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern, da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern, da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken, da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbs wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu
gewährleisten.