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Der unsichtbare Terror in Indonesien

Sem Bayage und Beny Elopere, als sie von der indonesischen Armee gefangen genommen und gefoltert wurden.

Mir wurde eben eine Nachricht von einem Bekannten aus Indonesien geschickt, mit der Bitte diesen Text zuveröffentlichen.

Sem Bayage und Beny Elopere, beide noch Teenager, wurden am 22. Februar 2024 in Dekai, Yahukimo, von der indonesischen Armee verhaftet und gefoltert und vom indonesischen Militär beschuldigt, die beiden Täter seien Mitglieder der Nationalen Befreiungsarmee von West-Papua (TPNPB) als Freiheitskämpfer in West-Papua. Allerdings konnten die indonesischen Militärbehörden bis Montag, 25. März 2024, die Schuld der beiden Opfer nicht beweisen.

Werianus Murib wird von der indonesischen Armee in einer Trommel auf einem Militärposten gefoltert.

Das Gleiche geschah auch mit Werianus Pupil, einem 17-jährigen Mann, der von der indonesischen Armee im Bezirk Puncak, Papua, festgenommen wurde. Er wurde von der indonesischen Armee gefangen genommen und gefoltert, bis das Opfer starb.

Das Opfer wurde zusammen mit seinen beiden Freunden, die gerade ein Haus bauten, festgenommen, als plötzlich die indonesische Armee ungefragt auf sie zukam, sie geschlagen und dann von ihnen zum Militärposten gebracht und gefoltert wurden. Wie in dem Video, das am 22. März 2024 in Online-Medien weit verbreitet wurde. Bislang haben sich die indonesischen Militärbehörden nicht bei den Familien der Opfer entschuldigt, die ohne jegliches Fehlverhalten festgenommen wurden.


Daher fordern wir die globale Menschenrechtsgemeinschaft auf, die indonesische Regierung zu drängen, ein unabhängiges Ermittlungsteam einzurichten, und die globale Menschenrechtsgemeinschaft zu einem Besuch in West-Papua aufzufordern. Denn seit mehr als 60 Jahren kam es zu außergerichtlichen Tötungen, bei denen mehr als 500.000 Zivilisten ihr Leben verloren und mehr als 60.000 Zivilisten in West-Papua aufgrund des anhaltenden bewaffneten Konflikts zwischen der indonesischen Armee und Pro aus ihren Herkunftsorten vertrieben wurden -Unabhängigkeit West-Papua. in Intan Jaya, Nduga, Puncak Papua, Maybrat, Serui, Oksibil und einer Reihe anderer Orte in Papua.

Naftall Tipagau, ehemaliger politischer Gefangener und humanitärer Aktivist aus Papua.

Kein Mensch flieht ohne Grund

Ein paar Hintergründe, die zum Nachdenken bringen sollen.

Autorin Naike Juchem

Melilla ist eine spanische Enklave in Westafrika und hat seine Grenze zu Marokko.
In einem Werbeprospekt wird über die schöne und mittelalterliche Festungsanlage und über prachtvolle Jugendstilgebäuden in den schönsten Worten geschrieben.
Wörtlich heißt es dort: „Es gibt keinen besseren Weg, ihre Geschichte kennenzulernen, als eine Besichtigung von La Ciudadela, auch bekannt als Melilla la Vieja oder „das Dorf“ (El Pueblo) zu besuchen. Diese Festungsanlage wurde im 15. Jahrhundert auf Felsen erbaut und verschiedene Kulturen haben hier im Laufe der Zeit ihre Spuren hinterlassen.“
So weit über die einstige Geschichte.

Über die aktuelle Geschichte hört man kaum etwas. Im Sommer 2022 versuchten fast 2.000 Migranten, die meterhohen Zäune von Melilla – also der EU Außengrenze zu überwinden. Es gab hunderte Tode und genau so viele Verletzten. Hilfe für die Menschen gab es keine!
Dies ist die Realität vor den Türen von Europa!
Ob in Libyen, Griechenland, Türkei, Italien (Lampedusa) oder an den Grenze zwischen Polen und Weißrussland. Überall werden Menschen mit Waffengewalt an der Einreise nach Europa gehindert.

Foto: Simona Forlini

„Sollen sie doch bleiben wo sie hergekommen sind.“


Dies sind oft die Aussagen von Menschen, die für sichere Grenzen und konsequenter Abschiebung sind.
Natürlich können diese Menschen in ihrer Heimat bleiben – nur hat die EU durch irrsinnige Subventionen und Staatsverträge fast alle Länder in Afrika in den Ruin getrieben. Tomaten aus Italien werden in Ghana billiger verkauft, als die Landwirte in Ghana diese verkaufen können.
Hähnchenfleisch, welches in Europa keinen Absatz hat, wird über Subventionen per Container nach Nigeria geschafft. Dort hat man mit unserem Lebensmittelmüll mal eben die Landwirtschaft ruiniert.

Elektronikmüll wird an die Elfenbeinküste oder Ghana verschifft. Dort liegen Hunderttausende Tonnen Elektronikmüll auf weiten Felder – auf denen einst mal Saat ausgebracht wurde. Mit einfachsten Mittel wird noch das letzte Stück Kupfer aus den Geräten geholt. Die Umweltverschmutzung ist gigantisch. Durch die Schwermetalle im Boden und Wasser, ist Leben für Tiere und Fische nicht mehr möglich.

Natürlich gibt es auch „positive“ Beispiele, wenn in Kenia Tulpen und andere Blumen gezüchtet werden, und diese dann in den Discounter in Europa für wenig Geld an den Kassen stehen. Von diesem ökologischen Irrsinn mag ich gar nicht schreiben.

Diese wenigen Beispiele zeigen schon, wie global vieles zusammen hängt. Es ist natürlich leicht zu sagen: „Sollen sie doch bleiben wo sie hergekommen sind.“ Würden diese Menschen eigentlich auch, wenn das zivilisierte Europa nicht deren Heimat, Lebensraum und Wirtschaft zerstören würde. Kein Mensch flieht ohne Grund!

Foto: Saleh Syrian

Die Menschen, die fliehen, brauchen Geld für ihre Flucht. Dieses Geld kratzen sie von Verwandten zusammen. Die Familien verschulden sich bei den Schlepper und können das Darlehen niemals zurück bezahlen. Oft werden nach ein oder zwei Jahren diesen Familien das wenige Eigentum weggenommen. Also hat man nochmals viele Menschen in die Armut, Flucht und Verzweiflung getrieben.

Um dies alles zu begreifen, bedarf es mehr, als die Schlagzeilen der BILD oder den schwachsinnigen Postings in den Sozialen Netzwerken zu lesen.

Foto: Eva Wołkanowska-Kołodziej

Wenn wir diese Welt verbessern möchten, müssen wir als Industriestaaten auch jene anderen Ländern leben lassen und auf Augenhöhe mit einander umgehen. Staatsverträge drückt die sowieso schon schachen Ländern noch mehr an die Wand.
Hurra, wie haben Unimogs von Mercedes, Waffen von Heckler und Kock.  Auch Frankreich ist im Bereich Staatsverträge vorne mit dabei. So werden zum Beispiel militärische Fahrzeuge von ACMAT S.A, ALCEN (u.a. Hubschrauber) oder Produkte der Dassault-Gruppe geliefert.

Diese Liste geht natürlich nicht nur über militärische Waffen und Fahrzeuge einher. Es geht mit allen Branchen weiter: Lebensmittel, Telekommunikation, Medikamente, Erdöl, Chemie….

Foto:Nino Fezza

Um eine immer weiter steigende Profitrate der Konzerne zu haben, braucht man neue Märkte. Ob Lateinamerika, Afrika, Asien, Südostasien oder China. In all diesem Karussell aus Macht, Gier und Profitrate bleiben Menschen aus der Strecke. Dies zeigt uns die Geschichte des Kolonialismus. Auch hier waren es: Afrika, Asien, Lateinamerika, Polynesien, Indien, Indochina (so nannte man früher Südostasien.)

Die westliche Industrie und Wohlstand ist auf die Armut der Schwellenländer dieser Welt aufgebaut. Kriege führen zu Armut und Flucht. Umweltzerstörung führt zu Armut und Flucht. Irrsinnige Subventionen und Staatsverträge führt zu Armut und Flucht.

Foto: Simona Forlini

Nun sitz der Europäer zu Haus auf seinem Sofa und motzt über Migranten, ohne all diese Hintergründe zu wissen. Es ist leichter, die schwächsten in dieser Kette zu bekämpfen, als sich über die Ursachen Gedanken zu machen.

Naike Juchem, 6. Februar 2024

Genitalverstümmelung, die seelische Folter für Millionen Mädchen und Frauen

Die Genitalverstümmelung, auch FGM genannt, hört sich so weit weg an – und trotzdem ist dieses Thema so nah. Geschätzte 150 Millionen Frauen erleben im 21. Jahrhundert immer noch dieser barbarischen „Tradition“.
Die zunehmende Migration in Deutschland verschärft das Problem der weiblichen „Beschneidung“.

Autorin Naike Juchem

Die weibliche Genitalverstümmelung – auch Female Genital Mutilation: FGM, genannt, beschreibt nach einer Definition der Welt­gesund­heits­organi­sation jede nichttherapeutische, zum Beispiel religiös oder kulturell begründete, teilweise oder vollständige Entfernung oder Verletzung der weiblichen äußeren Genitale. In den meisten Regionen Afrikas spricht man dagegen von „Beschneidung“ oder davon, ob eine Frau „offen“ oder „geschlossen“ ist.

Die „Beschneidung“
Der Ausdruck „Beschneidung“ sollte kritisch verwendet werden, da er – analog zur männlichen Zirkumzision – nur die Entfernung der klitoralen Vorhaut betrifft. Der Ausdruck „weibliche Genitalverstümmelung“ trifft die Irreversibilität und Schwere des Eingriffs besser und wird auch von den Vereinten Nationen in allen offiziellen Dokumenten gebraucht. Dennoch sollte betroffenen Patientinnen gegenüber von „Beschneidung“ gesprochen werden, um sie mit der Wortwahl nicht zusätzlich zu stigmatisieren.

FGM, eine Jahrtausend alte Folter

FGM betrifft weltweit circa 150 Millionen Frauen und Mädchen. Durch zunehmende Migration werden Ärztinnen und Ärzte auch in Deutschland vermehrt mit Patientinnen konfrontiert, die eine weibliche Genitalverstümmelung erlitten haben.
Wichtige Voraussetzungen für den Umgang mit Frauen nach FGM sind ausreichendes Fachwissen, Aufmerksamkeit und Sensibilität.

Weibliche Genitalverstümmelung wird seit mehr als 2.000 Jahren durchgeführt. Der Ursprung dieser Tradition ist unklar. Belege für einen religiösen Hintergrund gibt es nicht. FGM wird nicht nur von Moslems, sondern auch von Christen, Juden, Animisten und Atheisten praktiziert.
In vielen Gebieten dient die FGM als Initiationsritual und ist Teil der kulturellen Tradition. Sie soll die Frau vor Verdächtigungen, Ungnade und ihrer eigenen Sexualität „schützen“. Ein korrektes moralisches Verhalten und die Treue zum Ehemann sollen damit gewährleistet werden.

FGM wird als Symbol der Weiblichkeit und ethnischen Zugehörigkeit betrachtet

Das Mädchen wird durch den Eingriff in die Gemeinschaft aufgenommen. Eltern lassen die Genitalverstümmelung bei ihren Töchtern durchführen, um ihnen eine gute Zukunft zu sichern.
Die Zeremonie der Beschneidung symbolisierte ursprünglich auch den Übergang vom Mädchen zur Frau. Sie wird jedoch heute häufig schon bei Kleinkindern durchgeführt, sodass diese Bedeutung unwichtig geworden ist. Auch hygienische und gesundheitliche Faktoren werden zur Rechtfertigung der Genitalverstümmelung angeführt. So soll das Fehlen der Klitoris die Vagina sauber halten und die Fruchtbarkeit erhöhen. Es kursiert außerdem die Vorstellung, dass die Klitoridektomie die sexuelle Lust des Ehemanns steigert und die Kinder- und Müttersterblichkeit senkt.

In Ägypten ist die Entfernung des äußeren Genitales und der Körperbehaarung ein Attribut für Schönheit.
Die Klitoris dagegen gilt beispielsweise in Mali, Burkina Faso und Westafrika als Symbol für Männlichkeit.

Auch aus wirtschaftlichen Gründen wird FGM weiter praktiziert und verbreitet. In einigen Ländern bemisst sich der Brautpreis proportional zum Ausmaß der Operation. Die „Beschneiderinnen“ genießen einen hohen sozialen Status, sie erzielen gute Einnahmen durch die Infibulation, aber auch durch die Defibulation bei einer Geburt oder in der Hochzeitsnacht. In manchen Regionen wird FGM erst jetzt als zusätzliche Verdienstmöglichkeit auch von Hebammen durchgeführt.

Aus menschenrechtlicher Sicht ist FGM ein Versuch, Frauen eine untergeordnete Stellung zuzuweisen, indem man sie mit einem Stigma versieht, das sie stets daran erinnert, dass sie „nur Frauen“ sind. Die Genitalverstümmelung verwehrt der Frau das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Die meisten Frauen mit FGM leben in 28 afrikanischen Staaten.
Am häufigsten wird die weibliche Genitalverstümmelung in Somalia, dem nördlichen Sudan, Erithrea, Sierra Leone und Djibouti praktiziert. Der Sudan ist das einzige Land, in dem bisher Untersuchungen zur Häufigkeit von weiblicher Genitalverstümmelung durchgeführt wurden. Danach sind bis zu 90 Prozent der sudanesischen Mädchen und Frauen beschnitten.

FGM kommt jedoch auch in den südlichen Teilen der arabischen Halbinsel, am Persischen Golf und in muslimischen Gemeinden in Indien, Malaysia und Indonesien vor.
Zunehmend ist auch die Verbreitung unter Immigrantinnen in Europa, Kanada, Australien, Neuseeland und den USA.

Einer britischen Untersuchung zufolge waren 80 Prozent der Einwanderinnen aus Somalia, dem Jemen, aus Eritrea und Äthiopien beschnitten oder wollten ihre Töchter beschneiden lassen.

Die „Operateure“

Die Genitalverstümmelung wird meist von älteren Frauen in traditioneller Weise durchgeführt. Die „Operation“ dauert 15 bis 20 Minuten und erfolgt mithilfe von Messern, Skalpellen, Glasscherben, Rasierklingen und Ähnlichem. Anästhetika oder Analgetika werden meist nicht verwendet. Zur Blutstillung werden Salben aus Kräutern oder Asche auf die Wunden aufgetragen. Bei der Infibulation werden die Wundränder mit Dornen oder Seide zusammengehalten.
Durch schlechte hygienische Verhältnisse, ungeeignete Instrumente, schlechtes Licht und mangelnde medizinische Kenntnisse wird den Frauen und Mädchen zusätzlicher Schaden zugefügt. In manchen Ländern nehmen vermehrt Hebammen und anderes medizinisches Personal die weibliche Genitalverstümmelung vor.
Ägyptische Frauen berichteten, dass ihre eigene Beschneidung in 13 Prozent der Fälle von Ärzten durchgeführt wurde. Bei ihren Töchtern erfolgt sie bereits in 46 Prozent der Fälle durch ärztliches Personal.
Die Medikalisierung der weiblichen Genitalverstümmelung ist umstritten. Auf der einen Seite kann sie die Komplikationen und eventuell auch das Ausmaß des Eingriffs reduzieren.

In den 1970er- und 1980er-Jahren wurden beispielsweise im Sudan und in Somalia traditionelle Hebammen für die weibliche Genitalverstümmelung geschult.
Aus Kenia wurde über die Verteilung von prophylaktischen Antibiotika, sterilen Einmalrasierern und Tetanus-Impfungen bei betroffenen Mädchen berichtet. Diese prophylaktischen Maßnahmen senkten die Rate an frühen Komplikationen um etwa 70 Prozent.
In Krankenhäusern im Sudan wurde die weibliche Genitalverstümmelung angeboten, jedoch nur der Typ I der FGM durchgeführt. In städtischen Regionen in Mali und Nigeria ist es inzwischen üblich, dass Krankenschwestern die „Beschneidung“ durchführen.

Auf der anderen Seite besteht durch die Medikalisierung die Gefahr der Verharmlosung und der verzögerten Ausrottung der weiblichen Genitalverstümmelung. Die WHO verurteilte 1982 die Beteiligung von medizinischem Personal an der Genitalverstümmelung der Frau als unethisch. In den 1990er-Jahren schlossen sich verschiedene internationale Organisationen dieser Stellungnahme an (International Federation of Gynecology and Obstetrics 1994, American College of Obstetricians and Gynecologists committee opinion 1995).
1996 hat auch der Deutsche Ärztetag die Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten an der weiblichen Genitalverstümmelung verurteilt. Derartige Praktiken seien berufsrechtlich zu ahnden, heißt es in einer Entschließung. Entsprechend wurde 1999 einem Berliner Arzt, der FGM durchführte, die Approbation entzogen.

Die Opfer von FGM werden immer jünger

Das Alter, in dem die Genitalverstümmelung vorgenommen wird, unterscheidet sich regional. In Äthiopien und Nigeria werden die Mädchen im Alter von sieben bis acht Tagen beschnitten, in Somalia, im Sudan und in Ägypten dagegen erst mit fünf bis zehn Jahren. In manchen Gegenden Ostafrikas findet die FGM sogar erst während der Hochzeitsnacht, in Westafrika während der ersten Schwangerschaft statt. Sowohl in den Herkunftsländern als auch bei Migranten zeichnet sich jedoch der Trend ab, die weibliche Genitalverstümmelung in immer jüngerem Alter durchzuführen. Damit sollen Fragen der Schulbehörden vermieden, aber auch verhindert werden, dass sich die Mädchen gegen den Eingriff wehren.

Frauen, die den schwereren Formen von weiblicher Genitalverstümmelung unterzogen werden, leiden mit großer Wahrscheinlichkeit an gesundheitlichen Folgen, die häufig eine lebenslange medizinische Behandlung erfordern. Nur etwa 15 bis 20 Prozent der Komplikationen werden von medizinischem Personal behandelt, weil die nächste Krankenstation zu weit entfernt ist – oder aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen.

FGM und ihre Komplikationen

Blutungen während oder nach dem Eingriff können zu Anämie, Hämorrhagie (vier bis 19 Prozent), Hypotension, Schock und Tod führen. Bisher gibt es keine Studien zur Mortalität von Mädchen bei FGM, obwohl man davon ausgehen muss, dass die Sterblichkeit hoch ist Akute Infektionen führen zu Abszessen und Wundheilungsstörungen. Andere Komplikationen können hohes Fieber, Tetanus (zwei Prozent), Gangrän oder ein septischer Schock (zwei Prozent) sein. Oligurie, Harnverhalt sowie eine Verletzung von Blase, Urethra, Vagina und Rektum wurden beschrieben. Durch gewaltsames Festhalten der Frau während des Eingriffs kann es zu Frakturen von Humerus, Femur und Clavicula kommen.

Als wichtigste chronische Komplikationen der weiblichen Genitalverstümmelung sind fünf Gruppen zu nennen: Komplikationen der Harnwege, Komplikationen durch Narbenbildung, Komplikationen bei Sexualität und Menstruation sowie Komplikationen in der Schwangerschaft und bei der Geburt. Durch die enge Nachbarschaft des Operationsgebietes kommt es häufig zur Verletzung der Urethra mit nachfolgender Obstruktion oder Striktur. Die Patientinnen klagen über Harnverhalt, rezidivierende Harnwegsinfekte und Harninkontinenz. Die Narbenbildung nach FGM führt in etwa 20 Prozent der Fälle zur partiellen oder kompletten Fusion der Labien.
65 Prozent der verstümmelten Frauen leiden an Blutungsstörungen. Chronische Adnexititiden und Endometritiden führen ebenfalls zu anhaltenden Schmerzen. Dyspareunie, Vaginismus und Vaginalstenosen führen bei 25 bis 30 Prozent der Frauen nach weiblicher Genitalverstümmelung vom Typ III zu Infertilität. Durch Verlust der Klitoris kommt es bei einem Teil der Frauen zu mangelnder Orgasmusfähigkeit.
Vor allem bei Frauen nach weiblicher Genitalverstümmelung vom Typ III ist mit prä-, intra- und postpartalen Komplikationen zu rechnen. Durch die Bildung von Narbengewebe kann es zu einem prolongierten Geburtsverlauf kommen. Es gibt Hinweise, dass es bei Frauen mit FGM daher beim Kind häufiger zu schwerer Asphyxie oder zum Tod kommt.

Durch Defibulation unmittelbar vor der Geburt kann die Entbindung erleichtert und das Risiko der Geburtsverletzungen gesenkt werden. Die Rate an Dammrissen, Wundinfektionen, Wundheilungsstörungen und postpartalen verstärkten Nachblutungen ist jedoch erhöht.
Die Genitalverstümmelung kann ein schwerwiegendes Trauma hinterlassen. Die psychologischen Begleiterscheinungen können sich tief in das Unterbewusstsein des Mädchens eingraben und Verhaltensstörungen verursachen. Unter Umständen ist die körperliche und seelische Belastung so stark, dass die Betroffenen das Erlebnis nicht nur verdrängen, sondern abspalten.

Gesetze gegen FGM

Langfristig leiden die Frauen unter vielfältigen psychischen Symptomen wie dem Gefühl von Unvollständigkeit und Minderwertigkeit, Angst, Depression, chronischer Reizbarkeit, Frigidität, und Partnerschaftskonflikten. Viele durch die Genitalverstümmelung traumatisierte Frauen haben keine Möglichkeiten, ihre Gefühle und Ängste auszudrücken und leiden im Stillen.
Internationale Organisationen, wie die WHO, der Weltärztebund, die UNESCO, UNICEF und das Europa-Parlament, verurteilen die weibliche Genitalverstümmelung. Ein Gesetz, welches die FGM verbietet, gibt es in Europa jedoch nur in Großbritannien, Schweden, Norwegen, Dänemark und Belgien. Außerhalb Europas haben Ägypten, Australien, Benin, Burkina Faso, Djibouti, Elfenbeinküste, Ghana, Guinea, Guinea-Bissou, Kanada, Kenia, Neuseeland, Niger, Senegal, Simbabwe, Tansania, Togo, Uganda, die USA sowie die Zentralafrikanische Republik Gesetze gegen die weibliche Genitalverstümmelung verabschiedet. Die Bestrafung reicht von einer Geldbuße bis zu lebenslanger Haft.

In Deutschland ist ein Gesetz, das die weibliche Genitalverstümmelung verbietet, nach Ansicht von Juristen nicht notwendig, da sie als einfache, gefährliche oder schwere Körperverletzung (§§ 223, 224, 226 StGB) oder Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) beziehungsweise Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB) gilt und damit strafbar ist. Dies trifft auch dann zu, wenn der Eingriff auf Verlangen oder mit Einwilligung der Patientin oder ihrer Erziehungsberechtigten erfolgt, da er gegen die guten Sitten verstößt. Dem „Beschneider“ droht damit in Deutschland eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren (Drucksache des Deutschen Bundestags Nr. 14/6682).

Dennoch bleiben rechtliche Fragen ungeklärt. Muss ein Arzt seine Schweigepflicht brechen, um ein gefährdetes Mädchen davor zu schützen, in ihrem Heimatland oder auch in Deutschland beschnitten zu werden? Bislang haben Ärzte in diesem Fall das Recht, ihre Schweigepflicht zu brechen, eine Meldepflicht wie zum Beispiel in Frankreich gibt es jedoch nicht. Ob Gesetze die Tradition der FGM wirksam bekämpfen können, ist umstritten.

Aufklärung ist wichtig

Bildungsprogramme, die ein Bewusstsein in der Bevölkerung der betroffenen Länder fördern, über die medizinischen Folgen informieren und über Menschenrechte aufklären, sollten die gesetzlichen Verbote zweifellos begleiten.
Die weibliche Genitalverstümmelung ist ein Problem, das durch zunehmende Migration auch in Deutschland immer häufiger werden kann. Um die Töchter betroffener Frauen zu schützen, sollten Präventionsgespräche stattfinden, in denen die medizinischen Folgen und die internationale Haltung angesprochen werden.
Die psychosozialen Beratungsstellen in Deutschland haben wenig Erfahrung mit den besonderen Problemen von Frauen mit weiblicher Genitalverstümmelung. Insbesondere in den Großstädten sollten diese Einrichtungen für das Konfliktfeld der FGM ausgebaut werden.
Aufgabe der Ärzte und Beratungsstellen ist es, den von weiblicher Genitalverstümmelung betroffenen Frauen eine Betreuung zu ermöglichen, die den kulturellen Hintergrund respektiert, einfühlsam reagiert und eine individuelle Lösung des Konflikts sucht.

Die vier Typen von FGM

Laut WHO werden vier Typen der weiblichen Genitalverstümmelung unterschieden.

Typ I: Die „Sunna“ beschreibt ursprünglich die Exzision der klitoralen Vorhaut. Der Eingriff wird in dieser minimalen Form nur selten durchgeführt, meist erfolgt die partielle oder totale Klitoridektomie.

Typ II: Es wird eine Klitoridektomie vorgenommen, und die kleinen Labien werden teilweise oder ganz entfernt. Das Ausmaß des Eingriffs variiert. Zusammen mit der „Sunna“ macht diese Form etwa 85 Prozent der FGM aus.

Typ III: Die „Infibulation“ oder „pharaonische Beschneidung“ beinhaltet die Entfernung von Klitoris, kleinen und großen Labien. Die Restvulva wird anschließend mit Seide vernäht oder mit Dornen verschlossen. Das Einführen eines Fremdkörpers verhindert ein vollständiges Verkleben der Wundränder, sodass eine kleine Öffnung für Urin und Menstruationsblut bleibt. Zum Geschlechtsverkehr muss die verbleibende Vaginalöffnung dilatiert werden. Trotz dieser schmerzhaften Prozedur ist der Verkehr oft nicht möglich, und es muss wie auch zur Geburt eine Defibulation durchgeführt werden.

Typ IV: Darunter werden verschiedene Formen der Genitalverstümmelung gefasst wie das Einstechen, Beschneiden, Dehnen oder Verätzen von Klitoris und Labien, das Ausschaben der Vagina und das Einschneiden von Klitoris und umliegendem Gewebe sowie der Vagina.

In Deutschland gibt es auch Hilfsorganisation die sich für die Aufklärung der Mädchen und Frauen vor Ort einsetzen – dazu gehört auch TARGET e.V von Rüdiger Nehberg.

Quellen:
– Deutscher Ärztebund
– Ärzte ohne Grenzen
– Prof. Dr. med. Heribert Kentenich

Der Rückschritt vom Fortschritt

Photo: Pixabay

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

So steht es in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Auch der Artikel 21 des Kapitels „Gleichheit“ der Charta der Grundrechte
der Europäischen Union verbietet die Diskriminierung aufgrund der
sexuellen Ausrichtung.


Bei dem ersten Gedanken über die Menschenrechte werden aber sehr viele Menschen vergessen: die Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (Lesbian, Gay,
Bisexual and Transgender, LGBT).

Es gibt viele Studien über LGBT und deren damit einhergehende Diskriminierungen. Aber es gibt bis heute keine verlässlichen Zahlen über diese Menschen. Dies liegt zum einen daran, dass in vielen Ländern der Welt Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen verfolgt weden – auch in Europa.

Durch eine Staatliche und auch Gesellschaftliche Diskriminierung können und werden sich Millionen von Menschen nicht outen.
In vielen Ländern steht nicht nur die Homosexualität, sondern alles, was von Heterosexualität und dem binären Geschlechtermodell abweicht, unter Strafe – im Iran, Jemen, Sudan, Saudi-Arabien und Mauretanien, sowie in Teilen Nigerias und Somalias ist für gleichgeschlechtliche Liebe sogar die Todesstrafe ausgeschrieben. Jedoch ist die Lage für LGBT-Personen auch in manchen EU-Länder nach wie vor bedenklich.

Da die sexuellen Präferenzen nicht zu den offiziell erfassten ‚Personenstandsmerkmalen‘ zählen, gibt es dazu nur Daten aus empirischen Umfragen, wie viele Menschen sich als LGBT verstehen.

Die Umfrage „Sexual identity, UK: 2018“ des „Office of National Statistics” – nennt einen Anteil von rund 2 Prozent der Bevölkerung als LGBT, wobei die Anteile von 2014 bis 2018 leicht von 1,6 auf 2,2 Prozent ansteigen, was unter anderem darauf verweist, dass die Anzahl der Bisexuellen in Großbritannien, vor allem unter den Jüngeren, deutlich gestiegen ist.

Die YouGov-Studie „1 in 2 young people say they are not 100% heterosexual” (2015) nennt 46 Prozent unter den 18-24-jährigen Briten, die auch gleichgeschlechtliche Sex-Partner haben.

Eine europaweite Dalia-Studie: „Counting the LGBT population: 6 % of Europeans identify as LGBT“ (aus dem Jahr 2016) kommt zu dem Ergebnis, dass sich rund 6 Prozent der Europäer als LGBT bezeichnen. Die Spannweite beträgt dabei von 7,4 Prozent (in Deutschland) bis 1,5 Prozent (in Ungarn).

In den USA ist, nach den Ergebnissen der Studie: „Changes in American Adults’ Reported Same-Sex Sexual Experiences and Attitudes, 1973–2014“, der Anteil gleichgeschlechtlicher Sex-Partner im Zeitraum 1972 – 2014 bei den Frauen von 3,6 auf 8,7 Prozent gestiegen, bei den Männern von 4,5 auf 8,2 Prozent.

Diese Ergebnisse beruhen auf der Verwendung der Kinsey-Skala.

Nun ein Beispiel aus Afghanistan

Die Situation für LGBT-Menschen in Afghanistan ist nachdem die Taliban zur
Rückkehr an die Macht kam katastrophal.

Ein Interview mit Nimat* (*Sein Name wurde zum Schutz seiner Identität geändert), einem homosexuellen Mann, der im August 2021aus Afghanistan floh, als er hörte, dass die US-Streitkräfte mit den Taliban verhandelten .
Nimat hält sich derzeit als Migrant ohne Papiere in einem europäischen Land auf.

Afghanistan war vor der Machtübernahme durch die Taliban schon kein einladender Ort für LGBT-Menschen, dass sich die Lage für diese Menschen noch viel weiter verschlechtern wird, liegt auf der Hand.
Die Taliban wird eine extreme Auslegung der Scharia durchsetzen, in deren Folge viele Frauen, Oppositionelle und auch LGBT-Menschen hingerichtet werden.

„Mir wurde klar, dass es für mich in Afghanistan keine Hoffnung auf eine Zukunft gibt. Ich habe meiner Mutter gesagt, ich muss das Land verlassen, bevor sie mich finden und mir unter Folter viele Fragen stellen werden. Meine Mutter sagte: ‚Nein, warte, bis sich eine legale Möglichkeit ergibt. Du bist klug und vielleicht schaffst du es über ein Stipendium in ein europäisches Land zu kommen.“ Meine Mutter glaubt immer noch an ein gutes Ende, obwohl auch sie unter der Willkür der Taliban leidet. Zwei Tage später legte ich ihr nachts meinen Abschiedsbrief und Entschluss auf den Tisch. Ich konnte mit der Situation in Afghanistan nicht mehr umgehen, weil sie sehr hart für mich war. Ich hatte es satt, meine Identität, meine Sexualität und meine Ideologie zu verbergen. Ich konnte mit niemandem sprechen. Du bist die Erste, die mir ruhig und gefasst zuhört.
In den letzten drei Jahren in Afghanistan war ich die ganze Zeit zu Hause. Ich habe Bücher gelesen, Filme gesehen und bin aus Angst zu Hause geblieben. Ich habe mich nicht getraut auszugehen. Ich ging nur für ein oder zwei Stunden mit meinen engsten Freunden und meiner Familie aus dem Haus. Noch nicht einmal mit Klassenkameraden oder anderen Jungs, weil ich Angst hatte.“

Seine Reise ins Asylverfahren verlief turbulent. Schließlich musste er einen Schleuser bezahlen, der ihn aus dem Iran in ein Land in Europa brachte. Er stellte einen Asylantrag, der jedoch später fälschlicherweise geschlossen wurde, wie er mir sagte. Er weiß nicht, wie es um seine Rechtsstellung bestellt ist.

Nimat verbrachte einige Zeit auf der Straße, bevor er einen Mann kennenlernte und bei ihm einzog. Er räumt ein, dass die Situation für LGBT- Menschen in Afghanistan düster ist, aber er glaubt, dass es für diejenigen, die aus dem Land geflohen sind, genauso schlimm ist. Komplizierte Verfahren und feindselige Systeme haben dazu geführt, dass einige Afghanen wie Nimat in einem rechtlichen Schwebezustand gestrandet sind.

Nimat lebt zwar nicht mehr auf der Straße, aber er hat immer noch Angst um seine Zukunft. Er erwägt, das Land, in dem er sich derzeit aufhält, in ein anderes europäisches Land zu verlassen, in der Hoffnung, dass das Asylverfahren anderswo nicht so turbulent verläuft.

Als Nimat noch in Afghanistan lebte, verheimlichte er seine Sexualität. Jetzt macht er sich Sorgen um die LGBT-Menschen, die nicht aus Afghanistan fliehen können.
Unter Tränen erzählt er: „Es gibt keine Untergrundgemeinschaft für LGBT, es gibt keine Oberschicht – nichts. Niemand spricht über seine Sexualität. Jeder versteckt sich. Niemand kennt meine Sexualität, nicht einmal meine Freunde – außer meinem Cousin weiß es niemand.“ 

Wie der Rest der Welt hat auch er in den letzten Tagen mit Entsetzen beobachtet, wie die Taliban die Kontrolle über Afghanistan übernommen haben.

„Es ist, als würde man The Walking Dead sehen“, sagt Nimat über die Taliban. „Es ist einfach so, als ob die Zombies das Land übernehmen würden. Sie haben das Land bereits übernommen, und es gibt keinen sicheren Ort mehr.“

Nimat macht sich große Sorgen um die LGBT’s in Afghanistan, aber er hat auch Angst um seine atheistischen Freunde, von denen er befürchtet, dass sie von den Taliban verfolgt werden.
Als Nimat noch in Afghanistan lebte, traf er sich einmal pro Woche mit einer Gruppe befreundeter Atheisten, um über die Bücher zu diskutieren, die sie lasen, und über verschiedene Ideologien zu sprechen. Da viele von ihnen ihren Atheismus offen zur Schau trugen, befürchtet Nimat, dass sie auf der Verfolgungsliste der Taliban ganz oben stehen könnten.

„Wir waren eine kleine Gemeinschaft, die donnerstags zusammenkam, um Bücher zu lesen und über verschiedene Ideologien in verschiedenen Ländern zu sprechen, wie Marxismus, Kapitalismus, Sozialismus und all das, und jetzt mache ich mir große Sorgen um diese Leute, weil sie versuchen wollten, das Land zu verlassen, und jetzt sind alle Wege versperrt. Ich mache mir große Sorgen um die Atheisten, weil sie sich exponiert haben, aber die LGBT-Gemeinschaft hat sich nicht exponiert. Nur vielleicht ein oder zwei haben sich geoutet. Ich habe Freunde, die ihre Facebook-Konten gelöscht haben, sie haben alle ihre Beiträge gelöscht, um sich zu verstecken, aber ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist. Es gibt keine Gemeinschaft, die Atheisten in Afghanistan unterstützt.“
Nimat weinte immer mehr und ich bat ihm eine Pause an. Dankbar nahm er dieses an.

„Die Taliban sagen: ‚Wir sind wegen der Scharia hier, wir wollen nur das islamische Recht‘, und das islamische Recht ist sehr eindeutig in Bezug auf Atheisten und LGBT’s. Es ist ganz klar, dass ein Atheist ein Ungläubiger ist und dass ein Ungläubiger gesteinigt oder gehängt werden muss. Für die LGBTs gilt das Gleiche. Niemand kann mit den Taliban verhandeln. Sie wollen zurück in die Zeit vor 1.400 Jahren, als Mohammed in den Wüsten Saudi-Arabiens lebte. Sie wollen so leben, und es gibt nichts Gutes an ihrem Denken und Tun. Nila, du weißt selbst wie es für Mädchen und Frauen in Afghanistan steht. Wie erst um mich? Für Atheisten und LGBT-Menschen gibt es keine Zukunft in Afghanistan. Alle diejenigen, die für Menschenrechte und Freiheit kämpfen sind weg, leben in Angst oder werden Hingerichtet. Du selbst hast dein Leben der Aufklärung und Bildung gewidmet und sitzt nun mit mir in einem fremden Land.“


Einige Begriffe im Zusammenhang mit LGBTQ

Um nicht noch mehr Verwirrung in den in dieses Thema zu bringen, verzichten die Autorinnen bewusst auf das Gendersternchen.
Diese nachfolgende Aufstellung stellt nur einen Auszug dar, neben diesen Begriffen gibt es noch zahlreiche weitere, die hinsichtlich dieser Thematik relevant sind und wären – aber auch den Rahmen sprengen würden.

Die Sexualität

Die Sexualität in der Definition im weiteren Sinn: Alle psychischen und physischen Vorgänge, die mit dem eigenen Geschlecht und dem Sexualtrieb zusammenhängen.
– Definition im engeren Sinn: Geschlechtliches Verhalten zwischen Sexualpartnern.

Geschlechtsidentität: Bewusstsein, einem Geschlecht anzugehören.
Cisgender: Personen, bei denen die Geschlechtsidentität dem Geschlecht entspricht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.
Binär: Begriff steht für „zweiteilig“ und reduziert auf zwei Geschlechter: männlich und weiblich.
Non-Binär: Sammelbezeichnung für Geschlechtsidentitäten, die sich also außerhalb der binären Einteilung befinden.
Genderfluid: Personen, die sich zwischen zwei oder mehr Geschlechtern bewegen, welches sich mit der Zeit oder in Abhängigkeit von Situationen verändern kann.
Genderqueer:
– Nicht eindeutig gegen die Begriffe “genderfluid“ oder und „non-binär“ abzugrenzen.
– Überbegriff für Personen, die nicht in die geschlechterbinäre Norm passen.
– Geschlechtsidentität von Personen, die sich sowohl als Frau und Mann (gleichzeitig oder abwechselnd) oder weder als Frau noch als Mann identifizieren.

Sexuelle Orientierung: Begehren einer Person hinsichtlich des Geschlechts einer Partnerin oder eines Partners für emotionale Verbundenheit, Liebe und Sexualität an. Zum Beispiel Homosexualität, Bisexualität und Heterosexualität.
Pansexuell: Sexuelle Orientierung, bei der Personen in ihrem Begehren keine Vorauswahl nach Geschlecht bzw. Geschlechtsidentität treffen.
Asexuell: Kein oder kaum Empfinden von sexueller Anziehung gegenüber anderen Menschen.
Demisexuell: Personen, die nur sexuelle Erregung verspüren, wenn zwischen ihnen und einer anderen Person eine starke emotionale Bindung besteht.
Autosexuell: Personen, die sich bevorzugt zu sich selbst hingezogen fühlen.


Politischer Hintergrund

Die Entwicklung der letzten Jahre belegt, dass das Bewusstsein für die Rechte
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (Lesbian, Gay,
Bisexual and Transgender, LGBT) in der Europäischen Union zunimmt. Mit
der rechtsverbindlichen Charta der Grundrechte der Europäischen Union
stärkt der Vertrag von Lissabon den Rahmen für eine Gesetzgebung zur
Nichtdiskriminierung. Die EU ist nun verpflichtet in all ihren Politikfeldern und
Tätigkeiten Diskriminierung zu bekämpfen, auch Diskriminierung aufgrund
der sexuellen Ausrichtung.
Auf internationaler Ebene ist man sich darüber einig, dass Diskriminierung
aufgrund der sexuellen Ausrichtung und Geschlechtsidentität bekämpft
werden muss; bestätigt wurde dies durch die Annahme zweier Empfehlungen
und einer Entschließung des Ministerkomitees des Europarates und der
Parlamentarischen Versammlung.
Vor diesem Hintergrund hat das Europäische Parlament im Jahr 2009 die
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) aufgefordert,
die Situation von LGBT-Personen nach dem Inkrafttreten restriktiver
Rechtsvorschriften in Bezug auf ihre Rechte in einigen EU-Mitgliedstaaten
zu untersuchen.

Wichtigste Ergebnisse

Der Bericht der FRA über Homophobie, Transphobie und Diskriminierung
aufgrund der sexuellen Ausrichtung und Geschlechtsidentität zeigt drei
wesentliche Probleme auf, mit denen LGBT-Personen in der Europäischen
Union konfrontiert sind: dass sie gezwungen sind, ein Leben in
Verschwiegenheit und im „Verborgenen“ zu führen; dass sie gewalttätigen
Angriffen ausgesetzt sind; und dass sie keine Gleichbehandlung erfahren,
z. B. bei der Arbeit, bei Mietangelegenheiten oder beim Umzug innerhalb der Europäischen Union.
Unterschiedliche Entwicklungen
Was den Schutz von LGBT-Rechten anbelangt, so gibt es bei der Entwicklung im Bereich der Gesetzgebung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten Unterschiede.
Im Rahmen der Untersuchung der FRA wurden sechs zentrale (miteinander
verknüpfte) Punkte ermittelt, bei denen sich sowohl positive als auch negative
Tendenzen erkennen lassen:


• Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung
Schwierigkeiten bei Paraden von LGBT-Personen oder aggressive Gegenproteste,
aber auch Verbesserungen beim Schutz von Demonstrationsteilnehmern.
Informationsverbot gegenüber Minderjährigen hinsichtlich gleichgeschlechtlicher
Beziehungen.
• Hassreden und Hassverbrechen
Begrenzter Schutz vor Intoleranz und Gewaltakten gegen LGBT-Personen; nur
wenige Mitgliedstaaten verfolgen solche Vorfälle in zunehmendem Maße
strafrechtlich.

• Ungleichbehandlung und Diskriminierung
Trotz EU-Rechtsprechung bleibt der Schutz von Transgender-Personen unklar;
eine beträchtliche Anzahl von Gleichbehandlungsstellen befasst sich jedoch
mit dem Thema der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigungsangelegenheiten
und anderen Bereichen.

• Freizügigkeit und Familienzusammenführung
Der Gleichbehandlungsgrundsatz in diesem Kontext wird nicht überall in
derselben Weise angewandt: einige EU-Mitgliedstaaten beschränken oder
verweigern die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und Ehen, die in einem anderen Mitgliedstaat geschlossen wurden, andere Mitgliedstaaten
hingegen weiten die Gesetzgebung in diesem Bereich aus.

• Internationaler Schutz von LGBT-Asylbewerbern
In zahlreichen Mitgliedstaaten herrscht nach wie vor die Haltung, dass
Asylbewerber, die Schutz vor Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung
oder Geschlechtsidentität beantragen, keinen Anspruch auf diesen Schutz
haben, wenn sie in ihrem eigenen Land leben können, ohne „sich zu
offenbaren“.

• Geschlechtsangleichung
Erschwerter Zugang zu Behandlungsmöglichkeiten, Schwierigkeiten bei der
rechtlichen Anerkennung und Gleichbehandlung in den meisten Bereichen
des gesellschaftlichen Lebens; in einigen EU-Mitgliedstaaten hat sich diese
Situation jedoch gebessert.
Ungleiche Verhältnisse
Diese unterschiedlichen Entwicklungen zeigen, dass Fortschritte in der
Europäischen Union verschieden schnell und ungleichmäßig erfolgen:
Zwischen den EU-Mitgliedstaaten bestehen weiterhin gravierende
Unterschiede. Die Hauptursachen für die Hindernisse sind in der anhaltenden
Intoleranz und der negativen Einstellung gegenüber LGBT-Personen zu finden.


Abschließend noch die Resolution der Generalversammlung 217 A (III).

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

PRÄAMBEL

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt, da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern, da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern, da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken, da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbs wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu
gewährleisten.