
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“
So steht es in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Auch der Artikel 21 des Kapitels „Gleichheit“ der Charta der Grundrechte
der Europäischen Union verbietet die Diskriminierung aufgrund der
sexuellen Ausrichtung.
Von Naike Juchem
Bei dem ersten Gedanken über die Menschenrechte werden aber sehr viele Menschen vergessen: die Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (Lesbian, Gay,
Bisexual and Transgender, LGBT).
Es gibt viele Studien über LGBT und deren damit einhergehende Diskriminierungen. Aber es gibt bis heute keine verlässlichen Zahlen über diese Menschen. Dies liegt zum einen daran, dass in vielen Ländern der Welt Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen verfolgt weden – auch in Europa.
Durch eine Staatliche und auch Gesellschaftliche Diskriminierung können und werden sich Millionen von Menschen nicht outen.
In vielen Ländern steht nicht nur die Homosexualität, sondern alles, was von Heterosexualität und dem binären Geschlechtermodell abweicht, unter Strafe – im Iran, Jemen, Sudan, Saudi-Arabien und Mauretanien, sowie in Teilen Nigerias und Somalias ist für gleichgeschlechtliche Liebe sogar die Todesstrafe ausgeschrieben. Jedoch ist die Lage für LGBT-Personen auch in manchen EU-Länder nach wie vor bedenklich.
Da die sexuellen Präferenzen nicht zu den offiziell erfassten ‚Personenstandsmerkmalen‘ zählen, gibt es dazu nur Daten aus empirischen Umfragen, wie viele Menschen sich als LGBT verstehen.
Die Umfrage „Sexual identity, UK: 2018“ des „Office of National Statistics” – nennt einen Anteil von rund 2 Prozent der Bevölkerung als LGBT, wobei die Anteile von 2014 bis 2018 leicht von 1,6 auf 2,2 Prozent ansteigen, was unter anderem darauf verweist, dass die Anzahl der Bisexuellen in Großbritannien, vor allem unter den Jüngeren, deutlich gestiegen ist.
Die YouGov-Studie „1 in 2 young people say they are not 100% heterosexual” (2015) nennt 46 Prozent unter den 18-24-jährigen Briten, die auch gleichgeschlechtliche Sex-Partner haben.
Eine europaweite Dalia-Studie: „Counting the LGBT population: 6 % of Europeans identify as LGBT“ (aus dem Jahr 2016) kommt zu dem Ergebnis, dass sich rund 6 Prozent der Europäer als LGBT bezeichnen. Die Spannweite beträgt dabei von 7,4 Prozent (in Deutschland) bis 1,5 Prozent (in Ungarn).
In den USA ist, nach den Ergebnissen der Studie: „Changes in American Adults’ Reported Same-Sex Sexual Experiences and Attitudes, 1973–2014“, der Anteil gleichgeschlechtlicher Sex-Partner im Zeitraum 1972 – 2014 bei den Frauen von 3,6 auf 8,7 Prozent gestiegen, bei den Männern von 4,5 auf 8,2 Prozent.
Diese Ergebnisse beruhen auf der Verwendung der Kinsey-Skala.
Nun ein Beispiel aus Afghanistan
Die Situation für LGBT-Menschen in Afghanistan ist nachdem die Taliban zur
Rückkehr an die Macht kam katastrophal.
Ein Interview mit Nimat* (*Sein Name wurde zum Schutz seiner Identität geändert), einem homosexuellen Mann, der im August 2021aus Afghanistan floh, als er hörte, dass die US-Streitkräfte mit den Taliban verhandelten .
Nimat hält sich derzeit als Migrant ohne Papiere in einem europäischen Land auf.
Afghanistan war vor der Machtübernahme durch die Taliban schon kein einladender Ort für LGBT-Menschen, dass sich die Lage für diese Menschen noch viel weiter verschlechtern wird, liegt auf der Hand.
Die Taliban wird eine extreme Auslegung der Scharia durchsetzen, in deren Folge viele Frauen, Oppositionelle und auch LGBT-Menschen hingerichtet werden.
„Mir wurde klar, dass es für mich in Afghanistan keine Hoffnung auf eine Zukunft gibt. Ich habe meiner Mutter gesagt, ich muss das Land verlassen, bevor sie mich finden und mir unter Folter viele Fragen stellen werden. Meine Mutter sagte: ‚Nein, warte, bis sich eine legale Möglichkeit ergibt. Du bist klug und vielleicht schaffst du es über ein Stipendium in ein europäisches Land zu kommen.“ Meine Mutter glaubt immer noch an ein gutes Ende, obwohl auch sie unter der Willkür der Taliban leidet. Zwei Tage später legte ich ihr nachts meinen Abschiedsbrief und Entschluss auf den Tisch. Ich konnte mit der Situation in Afghanistan nicht mehr umgehen, weil sie sehr hart für mich war. Ich hatte es satt, meine Identität, meine Sexualität und meine Ideologie zu verbergen. Ich konnte mit niemandem sprechen. Du bist die Erste, die mir ruhig und gefasst zuhört.
In den letzten drei Jahren in Afghanistan war ich die ganze Zeit zu Hause. Ich habe Bücher gelesen, Filme gesehen und bin aus Angst zu Hause geblieben. Ich habe mich nicht getraut auszugehen. Ich ging nur für ein oder zwei Stunden mit meinen engsten Freunden und meiner Familie aus dem Haus. Noch nicht einmal mit Klassenkameraden oder anderen Jungs, weil ich Angst hatte.“
Seine Reise ins Asylverfahren verlief turbulent. Schließlich musste er einen Schleuser bezahlen, der ihn aus dem Iran in ein Land in Europa brachte. Er stellte einen Asylantrag, der jedoch später fälschlicherweise geschlossen wurde, wie er mir sagte. Er weiß nicht, wie es um seine Rechtsstellung bestellt ist.
Nimat verbrachte einige Zeit auf der Straße, bevor er einen Mann kennenlernte und bei ihm einzog. Er räumt ein, dass die Situation für LGBT- Menschen in Afghanistan düster ist, aber er glaubt, dass es für diejenigen, die aus dem Land geflohen sind, genauso schlimm ist. Komplizierte Verfahren und feindselige Systeme haben dazu geführt, dass einige Afghanen wie Nimat in einem rechtlichen Schwebezustand gestrandet sind.
Nimat lebt zwar nicht mehr auf der Straße, aber er hat immer noch Angst um seine Zukunft. Er erwägt, das Land, in dem er sich derzeit aufhält, in ein anderes europäisches Land zu verlassen, in der Hoffnung, dass das Asylverfahren anderswo nicht so turbulent verläuft.
Als Nimat noch in Afghanistan lebte, verheimlichte er seine Sexualität. Jetzt macht er sich Sorgen um die LGBT-Menschen, die nicht aus Afghanistan fliehen können.
Unter Tränen erzählt er: „Es gibt keine Untergrundgemeinschaft für LGBT, es gibt keine Oberschicht – nichts. Niemand spricht über seine Sexualität. Jeder versteckt sich. Niemand kennt meine Sexualität, nicht einmal meine Freunde – außer meinem Cousin weiß es niemand.“
Wie der Rest der Welt hat auch er in den letzten Tagen mit Entsetzen beobachtet, wie die Taliban die Kontrolle über Afghanistan übernommen haben.
„Es ist, als würde man The Walking Dead sehen“, sagt Nimat über die Taliban. „Es ist einfach so, als ob die Zombies das Land übernehmen würden. Sie haben das Land bereits übernommen, und es gibt keinen sicheren Ort mehr.“
Nimat macht sich große Sorgen um die LGBT’s in Afghanistan, aber er hat auch Angst um seine atheistischen Freunde, von denen er befürchtet, dass sie von den Taliban verfolgt werden.
Als Nimat noch in Afghanistan lebte, traf er sich einmal pro Woche mit einer Gruppe befreundeter Atheisten, um über die Bücher zu diskutieren, die sie lasen, und über verschiedene Ideologien zu sprechen. Da viele von ihnen ihren Atheismus offen zur Schau trugen, befürchtet Nimat, dass sie auf der Verfolgungsliste der Taliban ganz oben stehen könnten.
„Wir waren eine kleine Gemeinschaft, die donnerstags zusammenkam, um Bücher zu lesen und über verschiedene Ideologien in verschiedenen Ländern zu sprechen, wie Marxismus, Kapitalismus, Sozialismus und all das, und jetzt mache ich mir große Sorgen um diese Leute, weil sie versuchen wollten, das Land zu verlassen, und jetzt sind alle Wege versperrt. Ich mache mir große Sorgen um die Atheisten, weil sie sich exponiert haben, aber die LGBT-Gemeinschaft hat sich nicht exponiert. Nur vielleicht ein oder zwei haben sich geoutet. Ich habe Freunde, die ihre Facebook-Konten gelöscht haben, sie haben alle ihre Beiträge gelöscht, um sich zu verstecken, aber ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist. Es gibt keine Gemeinschaft, die Atheisten in Afghanistan unterstützt.“
Nimat weinte immer mehr und ich bat ihm eine Pause an. Dankbar nahm er dieses an.
„Die Taliban sagen: ‚Wir sind wegen der Scharia hier, wir wollen nur das islamische Recht‘, und das islamische Recht ist sehr eindeutig in Bezug auf Atheisten und LGBT’s. Es ist ganz klar, dass ein Atheist ein Ungläubiger ist und dass ein Ungläubiger gesteinigt oder gehängt werden muss. Für die LGBTs gilt das Gleiche. Niemand kann mit den Taliban verhandeln. Sie wollen zurück in die Zeit vor 1.400 Jahren, als Mohammed in den Wüsten Saudi-Arabiens lebte. Sie wollen so leben, und es gibt nichts Gutes an ihrem Denken und Tun. Nila, du weißt selbst wie es für Mädchen und Frauen in Afghanistan steht. Wie erst um mich? Für Atheisten und LGBT-Menschen gibt es keine Zukunft in Afghanistan. Alle diejenigen, die für Menschenrechte und Freiheit kämpfen sind weg, leben in Angst oder werden Hingerichtet. Du selbst hast dein Leben der Aufklärung und Bildung gewidmet und sitzt nun mit mir in einem fremden Land.“
Einige Begriffe im Zusammenhang mit LGBTQ
Um nicht noch mehr Verwirrung in den in dieses Thema zu bringen, verzichten die Autorinnen bewusst auf das Gendersternchen.
Diese nachfolgende Aufstellung stellt nur einen Auszug dar, neben diesen Begriffen gibt es noch zahlreiche weitere, die hinsichtlich dieser Thematik relevant sind und wären – aber auch den Rahmen sprengen würden.
Die Sexualität
Die Sexualität in der Definition im weiteren Sinn: Alle psychischen und physischen Vorgänge, die mit dem eigenen Geschlecht und dem Sexualtrieb zusammenhängen.
– Definition im engeren Sinn: Geschlechtliches Verhalten zwischen Sexualpartnern.
Geschlechtsidentität: Bewusstsein, einem Geschlecht anzugehören.
Cisgender: Personen, bei denen die Geschlechtsidentität dem Geschlecht entspricht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.
Binär: Begriff steht für „zweiteilig“ und reduziert auf zwei Geschlechter: männlich und weiblich.
Non-Binär: Sammelbezeichnung für Geschlechtsidentitäten, die sich also außerhalb der binären Einteilung befinden.
Genderfluid: Personen, die sich zwischen zwei oder mehr Geschlechtern bewegen, welches sich mit der Zeit oder in Abhängigkeit von Situationen verändern kann.
Genderqueer:
– Nicht eindeutig gegen die Begriffe “genderfluid“ oder und „non-binär“ abzugrenzen.
– Überbegriff für Personen, die nicht in die geschlechterbinäre Norm passen.
– Geschlechtsidentität von Personen, die sich sowohl als Frau und Mann (gleichzeitig oder abwechselnd) oder weder als Frau noch als Mann identifizieren.
Sexuelle Orientierung: Begehren einer Person hinsichtlich des Geschlechts einer Partnerin oder eines Partners für emotionale Verbundenheit, Liebe und Sexualität an. Zum Beispiel Homosexualität, Bisexualität und Heterosexualität.
Pansexuell: Sexuelle Orientierung, bei der Personen in ihrem Begehren keine Vorauswahl nach Geschlecht bzw. Geschlechtsidentität treffen.
Asexuell: Kein oder kaum Empfinden von sexueller Anziehung gegenüber anderen Menschen.
Demisexuell: Personen, die nur sexuelle Erregung verspüren, wenn zwischen ihnen und einer anderen Person eine starke emotionale Bindung besteht.
Autosexuell: Personen, die sich bevorzugt zu sich selbst hingezogen fühlen.
Politischer Hintergrund
Die Entwicklung der letzten Jahre belegt, dass das Bewusstsein für die Rechte
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (Lesbian, Gay,
Bisexual and Transgender, LGBT) in der Europäischen Union zunimmt. Mit
der rechtsverbindlichen Charta der Grundrechte der Europäischen Union
stärkt der Vertrag von Lissabon den Rahmen für eine Gesetzgebung zur
Nichtdiskriminierung. Die EU ist nun verpflichtet in all ihren Politikfeldern und
Tätigkeiten Diskriminierung zu bekämpfen, auch Diskriminierung aufgrund
der sexuellen Ausrichtung.
Auf internationaler Ebene ist man sich darüber einig, dass Diskriminierung
aufgrund der sexuellen Ausrichtung und Geschlechtsidentität bekämpft
werden muss; bestätigt wurde dies durch die Annahme zweier Empfehlungen
und einer Entschließung des Ministerkomitees des Europarates und der
Parlamentarischen Versammlung.
Vor diesem Hintergrund hat das Europäische Parlament im Jahr 2009 die
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) aufgefordert,
die Situation von LGBT-Personen nach dem Inkrafttreten restriktiver
Rechtsvorschriften in Bezug auf ihre Rechte in einigen EU-Mitgliedstaaten
zu untersuchen.
Wichtigste Ergebnisse
Der Bericht der FRA über Homophobie, Transphobie und Diskriminierung
aufgrund der sexuellen Ausrichtung und Geschlechtsidentität zeigt drei
wesentliche Probleme auf, mit denen LGBT-Personen in der Europäischen
Union konfrontiert sind: dass sie gezwungen sind, ein Leben in
Verschwiegenheit und im „Verborgenen“ zu führen; dass sie gewalttätigen
Angriffen ausgesetzt sind; und dass sie keine Gleichbehandlung erfahren,
z. B. bei der Arbeit, bei Mietangelegenheiten oder beim Umzug innerhalb der Europäischen Union.
Unterschiedliche Entwicklungen
Was den Schutz von LGBT-Rechten anbelangt, so gibt es bei der Entwicklung im Bereich der Gesetzgebung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten Unterschiede.
Im Rahmen der Untersuchung der FRA wurden sechs zentrale (miteinander
verknüpfte) Punkte ermittelt, bei denen sich sowohl positive als auch negative
Tendenzen erkennen lassen:
• Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung
Schwierigkeiten bei Paraden von LGBT-Personen oder aggressive Gegenproteste,
aber auch Verbesserungen beim Schutz von Demonstrationsteilnehmern.
Informationsverbot gegenüber Minderjährigen hinsichtlich gleichgeschlechtlicher
Beziehungen.
• Hassreden und Hassverbrechen
Begrenzter Schutz vor Intoleranz und Gewaltakten gegen LGBT-Personen; nur
wenige Mitgliedstaaten verfolgen solche Vorfälle in zunehmendem Maße
strafrechtlich.
• Ungleichbehandlung und Diskriminierung
Trotz EU-Rechtsprechung bleibt der Schutz von Transgender-Personen unklar;
eine beträchtliche Anzahl von Gleichbehandlungsstellen befasst sich jedoch
mit dem Thema der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigungsangelegenheiten
und anderen Bereichen.
• Freizügigkeit und Familienzusammenführung
Der Gleichbehandlungsgrundsatz in diesem Kontext wird nicht überall in
derselben Weise angewandt: einige EU-Mitgliedstaaten beschränken oder
verweigern die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und Ehen, die in einem anderen Mitgliedstaat geschlossen wurden, andere Mitgliedstaaten
hingegen weiten die Gesetzgebung in diesem Bereich aus.
• Internationaler Schutz von LGBT-Asylbewerbern
In zahlreichen Mitgliedstaaten herrscht nach wie vor die Haltung, dass
Asylbewerber, die Schutz vor Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung
oder Geschlechtsidentität beantragen, keinen Anspruch auf diesen Schutz
haben, wenn sie in ihrem eigenen Land leben können, ohne „sich zu
offenbaren“.
• Geschlechtsangleichung
Erschwerter Zugang zu Behandlungsmöglichkeiten, Schwierigkeiten bei der
rechtlichen Anerkennung und Gleichbehandlung in den meisten Bereichen
des gesellschaftlichen Lebens; in einigen EU-Mitgliedstaaten hat sich diese
Situation jedoch gebessert.
Ungleiche Verhältnisse
Diese unterschiedlichen Entwicklungen zeigen, dass Fortschritte in der
Europäischen Union verschieden schnell und ungleichmäßig erfolgen:
Zwischen den EU-Mitgliedstaaten bestehen weiterhin gravierende
Unterschiede. Die Hauptursachen für die Hindernisse sind in der anhaltenden
Intoleranz und der negativen Einstellung gegenüber LGBT-Personen zu finden.
Abschließend noch die Resolution der Generalversammlung 217 A (III).
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
PRÄAMBEL
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt, da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern, da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern, da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken, da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbs wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu
gewährleisten.