Schlagwort-Archive: Diskriminierung

Weltfrauentag

Der 8. März steht als Weltfrauentag, doch viele wissen nicht, für was dieser Tag überhaupt steht. Daher nun mal eine kleine Einordnung wie immer noch im Jahr 2024 Frauen diskriminiert und unterdrückt werden.

Vor 113 Jahren wurde der erste Weltfrauentag gefeiert. Nun, ich mag mir gerade vorstellen welch ausgelassene Stimmung auf den Straßen war, als Horden von Frauen für ihre Gleichberechtigung, Rechte und Anerkennung mit bunten Transparenten und Konfetti durch die Straßen zogen. Weg vom Herd – rein in die Gesellschaft. Gleiche Rechte wie Männer, gleiche Bezahlung wie Männer und gleiches Mitspracherecht in der Gestaltung von Demokratie.

Nun, es war offensichtlich nicht so, denn sonst würde weltweit nicht immer wieder auf eben jene Punkte hingewiesen werden.
Natürlich darf man in den letzten 113 Jahren die Erfolge für Frauen nicht vergessen, aber die negativen Tatsachen auf der anderen Seite der Waagschale sind um ein vielfaches höher.
Frauen erleiden weltweit heute noch Folter.
Gängelungen, Gewalt und Vergewaltigung. Dies sind nur drei von unzähligen Formen der Folter in China, Nordkorea, Syrien, Türkei, Iran, Afghanistan, Kongo, Ruanda, Sudan, Nigeria, Venezuela, Belarus….
Gewalt an Frauen passiert aber auch in Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, USA…. Natürlich ist dies eine andere Form der Gewalt – aber, Gewalt bleibt es so oder so!
Der Mann nimmt sich das Recht heraus, eine Frau als sein Besitz oder Lustobjekt anzusehen. Die Macht über das „schwache“ Geschlecht auszuüben bringt Genugtuung, Befriedigung und Orgasmus. Dieses Denken der Macht geht bis weit in die Antike zurück.

Ein Bildnis aus der Marienkirche in Danzig


Doch zurück ins 21. Jahrhundert.
Frauen sind immer noch schlechter Bezahlt als Männer. Frauen gibt man öfter keine Vollwertigen Jobs. Frauen kämpfen für ihre Karriere um ein vielfaches mehr als Männer. Eine deutsche Partei hatte vor nicht all zu langer Zeit den Rückkehr zum Herd auf ihren Wahlplakten gefordert. Das jene Partei sich im eine längst abgeschlossene Epoche zurücksehnt ist allgemein bekannt. Das jene Partei ein nicht gerade positives Bild von Frauen hat, zeigt doch schon deren Gedanken zurück zum Herd und Familie.

Frauen leisten in alle Kulturen und Religionen unglaubliches und es wird kaum wahrgenommen: Kinder bekommen und erziehen, Haushalt managen und noch den Beruf unterbringen. Frauen kämpfen immer noch für ihre Gleichberechtigung im Job. Frauen engagieren sich in der Gesellschaft, Kirche, Kultur und Politik. Frauen gestalten.

Frauen in der Religion

Frauen erfahren unsägliches Leid in und durch den „Glauben“ von Religionen. Natürlich wird sofort auf den Islam gezeigt. In der katholischen Kirche sind Frauen heute noch weit von einer Gleichberechtigung entfernt.
Unter Berufung auf die kirchliche Tradition lehnen die römisch-katholische Kirche – die im Übrigen darauf verweist, dass der Priester bei der Heiligen Messe in persona Christi handele und daher männlich sein müsse und dass Frauen daher auch nicht die Homilie der Heiligen Messe halten könnten – die orthodoxe Kirche und die selbständig evangelisch-lutherische Kirche sowie die meisten evangelikalen Gemeinden die Frauenordination ab. Als wesentlicher Grund für die Ablehnung wird der fehlende Auftrag Jesu Christi genannt. Die katholische Kirche sehe sich daher und weder aus der Praxis Jesu noch aus der kirchlichen Tradition heraus ermächtigt, Frauen zum Priesteramt zuzulassen. Sie weist auch darauf hin, dass ihr der Grund, weshalb Jesus keine der Frauen, die ihm nachfolgten und dienten, zu Apostelinnen machte.

Frauen im Isalm

Vor Gott gleichberechtigt, doch der Mann erbt mehr
Männer und Frauen sind vor Gott beide gleich und deshalb auch gleichberechtigt, sagt der Koran. Darin sind sich Islamwissenschaftler einig.

Doch weil Mann und Frau sich körperlich unterscheiden und deshalb verschiedene Stärken und Schwächen haben, hat Gott ihnen laut Koran unterschiedliche Aufgaben zugeteilt. Die Rechte des einen ergeben daher nach der Lehre des Korans auch die Pflichten des anderen und umgekehrt.

Der Mann etwa ist im Islam verpflichtet, allein für den Unterhalt seiner Familie zu sorgen. Er muss sich vor Gott dafür verantworten, dass es seiner Familie gut geht. Wenn eine Frau dagegen durch ihre Arbeit eigenes Geld verdient, braucht sie davon nichts an die Familie abzugeben.

Deshalb werden Männer und Frauen bei der Erbfolge auch unterschiedlich berücksichtigt: Frauen erben nur die Hälfte des Vermögens, das einem Mann zustehen würde, weil er davon auch seine Angehörigen mitversorgen muss.

Die Frau dagegen trägt die Hauptverantwortung für das Wohl der Kinder. Gerade in den ersten Jahren ist sie die wichtigste Person im Leben ihrer Kinder.

Dass eine Mutter ihr Baby stillen soll, wenn sie dazu in der Lage ist, steht ausdrücklich im Koran – und auch, dass sie dafür bei einer Scheidung sogar eine finanzielle Entschädigung von ihrem Exmann einfordern darf (Sure 65:6).

Ein Mann darf laut Koran mehrere Frauen heiraten, muss sie dann aber sowohl finanziell als auch emotional gerecht und gleich behandeln. Frauen dürfen nicht mehrere Männer gleichzeitig haben, aber sie dürfen selbst entscheiden, wann und wen sie heiraten. Und sie haben das Recht, ihren Mann per Ehevertrag davon abzuhalten, weitere Frauen zu heiraten.

Das steht in den Überlieferungen des Propheten Mohammed. Auch eine Scheidung ist erlaubt und darf laut Sure 2:227 von beiden Seiten ausgehen.

Doch im Koran gibt es auch einige Passagen, die manchmal als Beweis der Überlegenheit von Männern gegenüber Frauen ausgelegt werden. Sure 4 spricht zum Beispiel davon, dass die Männer „über den Frauen stehen“, was viele Gelehrte so verstehen, dass die Männer über die Frauen bestimmen dürfen. Und in der gleichen Sure wird den Männern auch erlaubt, „widerspenstige Frauen“ zu ermahnen, sie im Ehebett zu meiden und auch zu schlagen.

Der Alltag von muslimischen Gläubigen wird – wie der von Christen auch – nicht nur von religiösen Texten, sondern auch von jahrhundertealten Traditionen geprägt. Deshalb unterscheiden sich Theorie und Praxis in vielen Lebensbereichen, und viele Frauen werden durch kulturelle Traditionen viel stärker in ihrem Alltagsleben eingeschränkt, als es der Koran vorsieht.

Frauenproteste im Iran

Frauen im Hinduismus

Indien ist ein Land voller Widersprüche. Indien ist Wirtschafts- und Atommacht und unterhält ein ambitioniertes Weltraumprogramm. Frauen sind im modernen Indien als Managerinnen, Ärztinnen, Ministerinnen, Diplomatinnen, Richterinnen oder Journalistinnen aktiv. Schon vier Jahrzehnte bevor in Deutschland mit Angela Merkel erstmals eine Frau als Bundeskanzlerin antrat, wurde Indira Gandhi Regierungschefin Indiens. Dies ist die eine Realität auf dem Subkontinent; doch eine andere lässt Millionen Frauen in Unterdrückung und Sklaverei verharren.
Hindu-Traditionalisten verehren Frauen zwar als dienende Gattinnen und respektieren sie in ihrer Mutterrolle, verweigern ihnen aber die Anerkennung als eigenständige Individuen. Dabei berufen sie sich auf eine Basisschrift der Hindu-Religionen, das Gesetzbuch Manus. Das Werk fußt auf mündlichen Überlieferungen, die von mehreren Autoren zwischen 200 vor und 200 nach Christus zusammengetragen wurden. Die Gebote Manus, die als Wegweiser im Dickicht religiöser, ethischer und sozialer Fragestellungen dienen, haben sich tief in die Psyche der Hindu-Gesellschaft eingebrannt.

Nach Manu ist die Frau schwach, es ist ihre „Natur, dass sie die Männer verdirbt“. Frauen sollen nicht selbständig handeln, nicht einmal in den eigenen vier Wänden. Es gilt das Vormundschaftsprinzip: Das Mädchen wird vom Vater kontrolliert, die Frau vom Gatten, die Witwe von den Söhnen. Einem Ehemann wird göttlicher Status zugesprochen: Die Frau hat den Dienst an ihm als persönlichen Gottesdienst zu verstehen – „auch dann, wenn er keine guten Eigenschaften besitzt“. Nach seinem Tod soll sie fortwährend Trauer tragen.

Religiös mündig kann eine Frau ebenfalls nicht sein, Mädchen werden deshalb von der Upanayana, einer Art Jugendweihe, ausgeschlossen. In der Kastenhierarchie wird die Frau auf der Ebene der Knechte (Sudras) eingruppiert.Die der Frau zugewiesene Rolle der Dienerin wird auch in einer anderen für die Hindu-Religiosität bedeutsamen Schrift, der Bhagavad Gita, hervorgehoben. Die Gita zeigt Wege zur Erlösung auf.

Eine Frau in Kambodscha

Frauen im Buddhismus

Im Buddhismus sind Frauen und Männer im Alltag oft gleich gestellt. Aber es werden ihnen sehr unterschiedliche Eigenschaften zugesprochen.
Buddhisten sind sich nicht ganz einig, wie sie zu den Rollen von Männern und Frauen stehen. Manche sind der Meinung, Männer stünden auf einem höheren Rang als Frauen. Andere halten davon nichts. Allerdings weisen viele Buddhisten Männern und Frauen unterschiedliche Eigenschaften und Fähigkeiten zu.
Frauen sind danach: weich und fürsorglich. Sie kümmern sich darum, dass alle satt werden und können sich gut auf andere Menschen einstellen und mit ihnen leiden.

Männer sind nach dem buddhistischen Glauben stark und packen gerne mit an. Sie sind hart im Verhandeln,
gleichgültig gegenüber anderen und haben weniger Selbstdisziplin.

Das religiöse Weltbild von Mann und Frau zieht sich so durch alle Weltreligionen.

Ein Mädchen in einer Schule in Afghanistan

Frauen und Bildung

Ein großer Unterschied zeigt sich bei der Schulbildung gerade in den islamisch geprägten Ländern.
Laut Koran hat Gott Männern und Frauen gleichermaßen befohlen, sich weiterzubilden. „Das Streben nach Wissen ist eine Pflicht für jeden Muslim, Mann oder Frau“, sagte auch der Prophet Mohammed im 7. Jahrhundert.
Aber tatsächlich bleibt vielen muslimischen Mädchen bis heute eine umfassende Schulausbildung verwehrt. Schließlich bedeutet ein längerer Schulbesuch gerade in ländlichen Gegenden oft, dass die Mädchen in eine andere Stadt ziehen müssten und damit nicht mehr in der Obhut der Familie stünden. Oft schreibt auch die Tradition vor, dass Mädchen nur von Frauen unterrichtet werden dürfen. Deshalb gehen die Mädchen in Ländern wie Afghanistan
oder Pakistan meist nur einige Jahre zur örtlichen Schule. Danach bleiben sie wieder zu Hause, um der Mutter zu helfen und alles zu lernen, was sie für Haushaltsführung und Kindererziehung wissen müssen, bis sie mit 16 bis 20 Jahren verheiratet werden.
In Afghanistan gibt es zwar ein Gesetz, dass Mädchen erst ab 16 Jahren verheiratet weden dürfen, aber aus der Armut vieler Familien heraus, werden Mädchen bereits mit der Vollendung des 10. Lebensjahr verheiratet. Viele der Stammesältesten berufen sich bei dieser „Eheschließung“ auf Aischa bint Abi Bakr, die als dritte und jüngste der zehn Frauen des islamischen Propheten Mohammed bei jener Eheschließung 10 Jahre alt gewesen sein sollte. Diese „Eheschließung“ war um das Jahr 624 n. Chr.
Fast 1400 Jahre später gibt es nach Schätzungen der UN weltweit 650 Millionen Kinder- Zwangsehen. Auch wenn es mittlerweile einigen AktivistInnen in Malawi, Sudan, Nigeria, Mali, Afghanistan und Pakistan gibt, die erfolgreich Kinderehen annullieren und unter Strafe stellen, sind es leider nur Wassertropfen in einem Meer.

Bildung für Mädchen muss auf der Agenda für eine besser Zukunft ganz oben stehen und dafür müssen Frauen an die Macht um endlich von dem Frauenverachtenden Weltbild aller Religionen Abstand zu bekommen.
In einer Gesellschaft, die Frauen als Dienerinnen des Mannes betrachtet, Söhne verhätschelt und Töchter vernachlässigt, ist es kaum verwunderlich, dass Frauen, die es wagen, den häuslichen Schutzraum zu verlassen, als Freiwild betrachtet werden. Sexuelle Belästigung, Bedrohung und (Gruppen-)Vergewaltigung sind Mittel, um Frauen zu disziplinieren und sie aus dem öffentlichen Raum herauszuhalten. Männliche Machtpositionen sollen so gesichert werden.

Vergewaltigung als Kavaliersdelikt

Spektakuläre Fälle wie die Vergewaltigung und Ermordung einer Studentin in Indien im Jahr 2012 oder Übergriffe auf Touristinnen haben weltweit für Aufsehen gesorgt und in Indien Massenproteste ausgelöst. Vor Gericht gaben die Täter Einblicke in ein – aus westlicher Sicht – abstruses Wertesystem, das Frauen die Schuld an einer Vergewaltigung zuweist.

In Afghanistan ist es durchaus üblich, dass „Ehefrauen“ die keine guten (sexuellen) Qualitäten aufbringen, von ihren Männern getötet werden und die Männer straffrei bleiben.

In vielen Ländern südlich der Sahara werden täglich Mädchen verschleppt um von Rebellen oder Milizen als „Stimmungsmacher“ der Männerhorden zigfach vergewaltigt und anschließend ermordet zu weden.

In Deutschland gibt es Gerichtsurteile, die nach einer Vergewaltigung der Frau freizüglichkeit vorwerfen.

Der Weltfrauentag steht am 8.März im Zeichen für all diese Gewalt gegen Frauen und es wäre zu wünschen, wenn wir den nächsten Weltfrauentag in Frieden, Gleichberechtigung und Wertschätzung feiern können.

Autorin: Naike Juchem

Quellen:

  • Dissertation von Manfred Hauke: Die Problematik um das Frauenpriestertum vor dem Hintergrund der Schöpfungs- und Erlösungsordnung .
  • Volker Eklkofer: Frauen im Hinduismus
  • Religionen-entdecken.de

Diskriminierung im Namen der Religion

Photo: My Stealthy Freedom on Twitter

Ein Bericht über ein Frauenverachtendes Weltbild einer patriarchalischen Gesellschaft, falsche Auslegungen niedergeschriebener Überlieferungen und die Religionsflucht der Elite.

Shohreh Bayat, Photo:Iran Journal

Für die 32-jährige Iranerin Shohreh Bayat sollte die Schachweltmeisterschaft der Frauen 2020 in Shanghai ihr Karrierehöhepunkt werden, stattdessen wurde es ein Alptraum.

Bayat war bei dieser WM als Hauptschiedsrichterin eingesetzt und machte einen guten Job. Es gibt wenige weibliche Schiedsrichterinnen die auf dem höchstem Niveau in der Welt sind und Shohreh Bayat ist die einzige in Asien überhaupt.

Ein Bild von ihr ging um die Welt, welches Bayat zeigte, auf dem ihr Hijab auf ihren Schultern lag, und nicht wie es die Religionsgelehrten im Iran den Frauen vorschreiben – nämlich das Haar mit einem Hijab zu bedenken.

Afshad, Pixabay, 20. Juli 2016

Einführung zum Koran

Der Koran gilt als das heilige Buch des Islam. Der Koran entstand zu Lebzeiten des Propheten Mohammed (570-632), wurde aber erst nach seinem Tod niedergeschrieben. Zu seinen Lebzeiten soll Mohammed mehrere Offenbarungen erhalten haben, deren Ergebnis der Koran war. Das arabische Wort قرآن (qur’ān) bedeutet wörtlich „Lesen“ oder „Rezitation“.

Der Koran besteht aus 114 Suren (Kapitel), die wiederum in 6226 Ayat (Verse) unterteilt sind. Mit Ausnahme der Sure ‚Reue‘ beginnen alle Suren im Koran mit ‚Bismillah ar-Rahmaan ar-Rahiem‘: „Im Namen Gottes, des Barmherzigen, des Barmherzigen“

Ursprung des Korans

Die meisten Forscher und Theologen gehen davon aus, dass Mohammed Analphabet war. Seine Gefährten lernten die Offenbarungen, die Mohammed vom Engel Gabriel erhalten hatte, auswendig, indem sie sie rezitierten, oder bewahrten sie auf losen Dokumenten auf.

Erst einige Jahrzehnte nach Mohammeds Tod transkribierten seine Gefährten den Koran vollständig und trugen ihn in einem Buch zusammen.

Alles eine Frage der Interpretation

In Sure 2, Vers 256 heißt es: „Es gibt keinen Zwang in der Religion“, was eben bedeutet, dass sich jeder Mensch frei für seine religiöse Überzeugung entscheiden darf. Ebenso kann man einen Menschen nicht zu bestimmten Handlungen zwingen, auch wenn es ihm seine Religion vorschreibt. Man ist letztlich einzig vor Allah/Gott verantwortlich, wenn man durch sein Verhalten nicht die Rechte anderer Personen verletzt.
Alleine dieser Vers wird von fast allen islamisch geprägten Staaten missachtet.

Die falsche Auslegung des Koran

In Sure 33, Vers 59 heißt es: Frauen sollten in der Öffentlichkeit „etwas von ihrem Überwurf“ über sich ziehen. Es wird aber nicht geschrieben, welcher Teile des Körpers verdeckt werden soll und ob dies auch die Haare betrifft.

Die Kleiderordnung für muslimische Frauen wird nicht nur aus dem Koran angeleitet, sondern auch aus Überlieferungen des Propheten Mohammed, die sogenannten Hadithe. Anhand derer soll Mohammed gesagt haben, dass von einer Frau nur das Gesicht und Hände zu sehen sein sollten und insbesondere ihrer Haare vor den Blicken fremder Männern verbergen.

Foto: privat

Fazit

Der Koran schreibt nichts von einem Hijab vor, es wird nur dahingehend ausgelegt.

Die Überlieferungen wurden genauso, wie auch die Evangelien der Bibel, weit nach dem Tot von Jesus, bzw Mohammed geschrieben. Das sich das Leben und die Welt seit jener Zeit drastisch geändert hat, sollte im 21. Jahrhundert eigentlich jedem bewusst sein.


Flucht vor der „Religion“

Sehr viele kluge Iranerinnen leben als Schriftstellerinnen, Schauspielerinnen, IT Fachfrauen bis hin zu Astronautinnen im Exil. Die Liste dieser Frauen ist unglaublich lang und alle haben eines gemeinsam: die Ablehnung der ausgelebten Religion im Iran. Ich schreibe nicht dem Islam – diesen Unterschied sollte man sich bewusst sein.

Kimia Alizadeh, Photo: Facebook

Kimia Alizadeh
Anfang Januar 2020 twitterte die heute 23-jährige Kimia Alizadeh, Olympiasiegerin in Taekwondo von 2016, dass sie in die Niederlande emigrierte sei, weil sie eine der Millionen unterdrückten Frauen im Iran sei und zudem den Sexismus einiger Sportfunktionäre anprangerte.

Seit Frühjahr 2021 ist Kimia in Deutschland unter dem Flüchtlingsstatus und wird in wenigen Tagen für das Flüchtlingsteam aus Deutschland bei den Olympischen Sommerspiele in Tokio antreten.

Anousheh Ansari, Photo: NASA

Anousheh Ansari,
sie emigrierte 1982 in die USA und studierte sie Elektrotechnik und Informatik und erhielt 1992 ein Master-Diplom in Elektrotechnik. 2006 war sie als Astronautin für 10 Tage bei der Sojus TMA-9 Mission im Weltall gewesen.

Maryam Mirzakhani, Photo: Twitter

Maryam Mirzakhani,
ist seit 2014 Trägerin der Fields-Medaille.
Die Fields-Medaille wird alle vier Jahre verliehen und gilt als Nobelpreis der Mathematik. Mirzakhani ist die erste Frau, die diese seit 1936 verliehene international renommierte Auszeichnung erhalten hat.
Bereits mit 31 Jahren wurde sie als Professorin an die Universität Stanford berufen.

Naike Juchem, 21. Juli 2021

Quellen:
– Iran Journal
– Stanford University
– Universität Duisburg-Essen
– NASA
– Spirit of new generation
– Prof. em. Dr. Gerald Hawting, Universität London
– Professor Paula Schrode, Islamwissenschaftlerin an der Uni Bayreuth
– My Stealthy Freedom

Zur Stellung der Frau im Islam

Photo by: My stealthy freedom

Zur Stellung der Frau im Islam ( kleiner Auszug)

Um es gleich vorweg zu nehmen, ich verurteile KEINE Religion, denn auch Frauenrechte waren in der christlichen Gesellschaft und westlichen Ländern auch lange nicht da, wo sie heute sind.
Nur, leben wir im 21. Jahrhundert und man könnte sich schon mal so langsam von einem überalterten Weltbild befreien.

Photo by Iran Journal from the Facebook Page „Ex-Muslims of North America

In den islamischen Ländern beinhaltet das Familienrecht heute zahlreiche die Frauen diskriminierende Bestimmungen, da das Familienrecht auf einem hierarchischen Rollenverständnis von Mann und Frau basiert. Zwar wurden in den letzten Jahren in diversen muslimischen Ländern verschiedene Reformversuche unternommen. Doch diese wurden von konservativen Kräften oft als Angriff auf das islamische Recht und seine Werte zurückgewiesen, und so bleibt das Familienrecht bis heute Gegenstand kontroverser Debatten um kulturelle, rechtliche und religiöse Identität. Die Islamisierung in Afghanistan, Irak, Iran, Syrien oder Türkei, um nur einige der Länder zu nennen, erschwert eine Reform des Familienrechts und somit auch die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau zusätzlich.

Photo by Iran Journal from the Facebook Page „Ex-Muslims of North America

Familienrecht in islamischen Ländern

Die Ehe im Islam ist ein Vertrag zwischen Mann und Frau. Dieses Verständnis gilt eigentlich auf der ganzen Welt als Ehe; und eine Einwilligung von beiden Seiten ist grundsätzlich erforderlich.
Die Heiratsfähigkeit wird im klassisch-islamischen Recht mit der Pubertät erreicht. Allerdings gibt es verschiedene Ansichten darüber, wann dieses Alter erreicht ist. Das positive Recht kann ein höheres Alter vorsehen. Die Altersschranken vor allem für Mädchen bleiben in vielen islamischen Staaten jedoch tief und geht mitunter auf ein Alter von 10 Jahren der Mädchen aus. Auch wenn das positive Recht ein höheres Heiratsalter vorsieht, bleibt eine Ehe, die bereits zuvor nach islamischem Recht geschlossen wurde, oftmals gültig. Somit bleiben Kinderehen weiterhin möglich. Arrangierte Ehen sind in den Städten und gut florierenden Provinzen der Länder in dem der Islamische Glaube vorherrschend ist, seltener geworden, in ländlichen Gebieten jedoch immer noch oft praktiziert.
In Artikel 16 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht: Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenserklärung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden. Zwangsverheiratung ist und bleibt eine Form von Gewalt im Namen der Ehe.
Um es gleich vorweg zu nehmen, Zwangsehen gibt es NICHT nur in de Islamischen Welt. Darauf habe ich in anderen Text auch schon öfter hingewiesen.

Das Familienrecht in islamischen Ländern stützt sich grundsätzlich auf drei Rechtsquellen; das positive Recht, das klassisch-islamische Recht und das Gewohnheitsrecht. Ähnlich anderen Rechtsbereichen wie das Strafrecht wurde das Familienrecht zwar in den letzten Jahren als positives Recht kodifiziert, enthält aber inhaltlich so viele Verweise auf das klassisch-islamische Recht wie kein anderer Rechtsbereich.
In den islamischen Ländern beinhaltet das Familienrecht noch heute zahlreiche diskriminierende Bestimmungen für Mädchen und Frauen, da das Familienrecht auf einem hierarchischen Rollenverständnis von Mann und Frau basiert.

Masih Alinejad, eine der bekanntesten Kämpferinnen für die Frauenrechte im Iran. Photo from Facebook Page

Polygamie in der Religion

Nächstes ist die Polygamie in der Religion des Islams. Ein Mann hat nach dem Koran das Recht, vier Frauen zu heiraten, wenn er fähig ist, sie gleich zu behandeln. Im Zuge der Reformierungsbemühungen haben Ägypten, im Jahr 2000, und Marokko, 2004, Einschränkungen im Familienrecht eingefügt, die zum Beispiel die Einwilligung der ersten Frau verlangen. Ausserdem muss gerichtlich überprüft werden, ob ein Mann die ökonomischen Voraussetzungen erfüllt, um eine polygame Ehe einzugehen. Fraglich bleibt dabei oftmals, ob bei der Einwilligung der ersten Ehefrau eine tatsächliche Wahlmöglichkeit im Hinblick auf die Konsequenzen besteht oder bestanden hat. In der Türkei und in Tunesien ist die Polygamie gesetzlich verboten.
Die umstrittene und viel diskutierte Sure 4:34 des Korans sieht ein Züchtigungsrecht des Ehemannes vor, das er kraft seiner Autorität gegenüber seiner Ehefrau im Falle von Ungehorssam habe. Dies verstößt schon gegen Menschenrechtsverletzungen in den Artikel 1 bis 5 der AEMR ( Allgemeine Erklärung der Menschenrechte).
Entsprechend hat die Ehefrau dem Ehemann gegenüber die Pflicht zum Gehorsam, auch dies verstößt eindeutig gegen Menschenrechte.
Die „Pflichten“ beinhaltet die Führung des Haushalts, die Kindererziehung, aber auch das Ersuchen um Erlaubnis, falls sie arbeiten oder reisen möchte. Falls der Ehemann seinen Pflichten zum Unterhalt nicht nachkommt, kann die Frau ihm ihren Gehorsam verweigern. Dies gilt auch umgekehrt: Kommt die Frau ihren Pflichten nicht nach, ist der Ehemann nicht verpflichtet, für ihren Unterhalt zu sorgen. Auch hier finden wir weiter Verstöße gegen Artikel 18, 19, 22 und 23 der AEMR.
Artikel 6 der AMER ist auch ein oft kontrover geführter Grundsatz von Menschenrechtskonvention. Je nach Land bestehen für Frauen zudem eine Bekleidungsvorschriften oder gar Vorschriften zur Geschlechtersegregation etwa im Bildungsbereich. Teilweise werden Frauen vom öffentlichen Leben bzw. von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen. In Gerichtsverfahren, so etwa bei Zeugenaussagen oder der Bemessung einer Kompensationszahlung, hat eine Frau eine deutlich geringere Position als ein Mann. Oft wiegt ihre Aussage nur halb so viel wie die des Mannes.
Weitere Vorbehalte gegenüber der UN-Frauenrechtskonvention ist
das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist von fast allen Staaten weltweit ratifiziert worden. Die meisten islamischen Länder haben jedoch zahlreiche Vorbehalte angebracht bzw. den Vorrang des islamischen Rechts reklamiert, so etwa das Königreich Saudi Arabien wörtlich: «In case of contradiction between any term of the Convention and the norms of islamic law, the Kingdom is not under obligation to observe the contradictory terms of the Convention.» Auch wenn die Zulässigkeit solch genereller Vorbehalte höchst umstritten ist, zeigt sich damit klar der Unwille vieler muslimischen Staaten, den Frauen Rechte einzuräumen, die über das islamische Recht hinausgehen.

Vor der islamischen Revolution von 1979 gab es im Iran keinen staatlich verordneten Kleiderzwang. Photo by Iran Journal

Die Revolution der Frauen

Seit den 1980er Jahren hat sich neben der schon existierenden säkularen feministischen Bewegung in verschiedenen islamischen Ländern eine islamische Frauenrechtsbewegung entwickelt, die versucht, durch Neuinterpretation der religiösen Quellen für eine Gleichstellung von Mann und Frau im Islam zu argumentieren. Eine andere Argumentationsstrategie greift auf ein „goldenes Zeitalter“ im Islam zurück und möchte damit frauenfeindliche Interpretationen und Praktiken als unislamisch darstellen. Dazu gab es erst vom 25. November, der Tag gegen Gewalt an Frauen, bis zum 10. Dezember, dem Tag der Internationalen Menschenrechte, in Afghanistan sehr viele Kundgebungen und Veranstaltungen. Die „Orange Days“ fanden 2019 in 70 Länder der Welt statt. Die Hauptthemen der islamischen Feministinnen beziehen sich auf rechtliche Fragen wie die Gleichstellung der Ehepartner, Zwangsehe, Kinderehe, Scheidung bzw. Verstossung, die männliche Vormundschaft einer Frau und das Sorgerecht, sowie auf Kleidervorschriften der Frau Kopftuch Hijab bzw. Gesichtsschleier Niqab. Auf Fragen zur Sexualität der Frau und insbesondere sexuellen Gehorsam, Gewalt gegen Frauen, wie das Züchtigungsrecht oder die Einbindung von Frauen in religiösen Berufen und in der Moschee, Frau als Vorbeterin, etc.

Im Iran ist es Frauen gesetzlich vorgeschrieben, aufgrund des religiösen Glaubens einen Hidschab zu tragen. Trotzdem begannen Frauen damit, sich dem zu widersetzen. Photo by Iran Journal

Der islamische Feminismus stösst wie der säkulare Feminismus in der islamischen Welt zwar manchmal auf Zustimmung, aber auch vielfach auf Ablehnung. Gerade muslimische Traditionalisten und islamische Fundamentalisten lehnen die Neuinterpretation der religiösen Quellen ab. Unter Umständen werden Vorwürfe wie Verwestlichung und Häresie, also eine verdammende Meinung, gegen islamische Feministinnen angeführt.

Naike Juchem, 28 Dezember 2019

Quellen
– Prof. Dr. Susanne Schröter
– Iran Journal, Women’s rights in Islam
– UN- Frauenrechtskonvention CEDAW 
– Laurel Zwissler, Feminism and Religion: Intersections between Western Activism, Theology and Theory. First published: 16 August 2012
– Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)

Weiterführender Link

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiwoJimqKb6AhWoSvEDHSCbBs0QFnoECAYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.igfm.de%2Ffrauen-im-iran%2F&usg=AOvVaw3s1tMyAEkRc3ROZz3zia8f

Auch ist die Seite My Stealthy Freedom zu empfehlen.

Transgender Day of Visibility

Heute, am 31. März ist der internationale Tag für die Sichtbarkeit von Menschen mit einer Transidentität.

Autorin: Naike Juchem

Schichtbar oder nicht, ist kein Grund zum feiern – eher zum weinen. In einer Gesellschaft, wo Menschen mit einer Transidentität immer noch als krank und unnormal angesehen werden, und sogar verfolgt und körperliches Leid angetan wird, muss sich endlich etwas ändern.
Kein Mensch kann seine eigene Biologie selbst bestimmen. Es gibt kurz- und weitsichtige Menschen. Genauso wie es dicke, dünne, große und kleine Menschen gibt. In diesem bunten Topf an Vielfältigkeit gibt auch „andere“ Menschen. Menschen welche eine „andere“ sexuelle Orientierung haben, genauso wie eben auch Menschen mit einer Transidentität oder Intergeschlechtlicheidentität.

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

So steht es in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Auch der Artikel 21 des Kapitels „Gleichheit“ der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbietet die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung.

Die Diskriminierung für Menschen mit einer Transidentität fängt schon beim Staat an. Wenn man sich selbst bewusst geworden ist  eine Transidentität zu haben, muss einen nicht gerade einfachen Weg gehen. Die Transidentität muss von einem Psychologen bestätigt werden. Auch muss man für die nachfolgende Hormontherapie eine Bestätigung haben. Gleiches gilt für die Namens- und Personenstandsänderung. Die Kosten hierfür muss man natürlich selbst tragen.

Menschen mit einer Transisentität haben es zum Teil schwer in der Gesellschaft, weil es von staatlicher Seite kaum bis keine Unterstützung gibt. So bleibt vielen Menschen nur den Kontakt zu Selbsthilfegruppen oder Vereinen zu suchen, die sich diesem Thema angenommen haben.

Foto: Privat

Nun eine kleine Einordnung was Transgender oder Transsexualität ist.

Trans* , Transident, Transsexuelle, Intergeschlechtlich was tun?
Diese oder andere Begriffe sind den meisten schon einmal begegnet. Die genaue Bedeutung, und was diese geschlechtliche Identität mit sich bringt oder was diese bedeutet wissen Trans* Personen selbst am Besten. Den nur der Mensch selbst hat die Hoheit über die Definition seiner/ihrer geschlechtlichen Identität.

Alleine bei der Schreibweise kann man schon den Überblick verlieren. Mit *, mit _, mit -. Ich schreibe in diesem Artikel Transidentität, denn es wird anderen Trans* Menschen sowieso falsch sein.

In unserer Gesellschaft gibt es leider immer noch eine klare und sehr fundamentale Vorstellung von Mann und Frau. Ganz nach dem Motto „Bist du als Mädchen geboren, bist du dein Leben lang eine Frau!“
Jedoch stimmt die eigene Geschlechtsidentität, wie man sich fühlt, nicht immer mit dem biologischen Geschlecht überein. Es gibt innerhalb von Männlichkeit und Weiblichkeit sehr viel dazwischen.
Manche Menschen bezeichnen sich als „nicht-binär“, da sie sich weder in Mann noch Frau wiederfinden. Andere definieren sich als „agender“, da sie generell die Kategorisierung von Männlichkeit und Weiblichkeit als Geschlecht in Frage stellen. Wiederum gibt es andere, die sich als „gender-fluid“ bezeichnen, das bedeutet das die Geschlechtsidentität nicht festgelegt ist und sich aufgrund von Situation oder Empfinden verschieben kann. Um diese kleine Einordnung nicht in eine Enzyklopädie von hunderten an Seiten ausufern zu lassen, belasse ich es dabei. Die Welt von Menschen mit einer Transidentität ist schon schwierig genug und wird in Zeiten von “Genderwahn“ noch verstärkt.

Depressionen oder Leben

Sehr viele Menschen mit einer Transidentität trauen sich nicht an die Öffentlichkeit und leben ihre Gefühle im geheimen aus. Angst vor den Nachbarn, Angst vor der Gesellschaft, Angst vor dem Verlust der Arbeit oder der Existenz lässt diese Menschen in eine Welt abtauchen, in der sie sich selbst sein können. Dadurch kommt die Sozialevereinsammung und sehr schnell geht es in Depressionen bis hin zum Suizid.
Es gibt zum Glück in Deutschland viele Selbsthilfegruppen und Therapeuten für jene Menschen mit einer Transidentität. Nur braucht es auch den Mut diesen ersten Schritt zu gehen. Wer von selbst die Kraft für den ersten Schritt hat, steht am Anfang oft vor vielen verwunderten Blicken oder auch Fragen des Umfeld. Durch erklären, dass man bis zu diesem Zeitpunkt nur eine Rolle gespielt hat und um eben nicht in jene Depressionen hinein zu fallen, nun jener Schritt notwendig ist oder war. Nach dem Outig tritt ein völlig neues Lebensgefühl ein und ab dann fängt die eigentliche “Arbeit“ erst an.
Die Suche nach Therapeuten und Ärzten beginnt. Dies sind rechtliche Grundlagen um überhaupt mit einer Hormontherapie beginnen zu können. Menschen mit einer Transidentität müssen sich vor Krankenkassen, Therapeuten und Gutachter offenbaren um den nächsten Schritt gehen zu können. Personenstandsänderung oder auch geschlechtsangleichende Operationen dauern oft Jahre. Viele Kosten für all dies kommen dann auch noch hinzu und müssen selbst bezahlt werden.

Diskriminierung  durch Gesetze

Das deutsche Transsexuellengesetz (TSG) wurde im Jahre 1980 mit Wirkung ab 1. Januar 1981 unter dem Titel: Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen, verabschiedet und in den letzten Jahren auch immer wieder überarbeitet und angeglichen. Trotzdem sind in dem TSG sehr viele Defizite erkennbar.
Im August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft, in dem es zum Ziel ist, Diskriminierungen aus ethnischen Gründen, Gründen der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern und zu beseitigen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes arbeitet nach dem „horizontalen Ansatz“, das heißt, jeder Diskriminierungsgrund ist gleich wichtig. Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetz steht: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Soweit die Theorie. Die Praxis ist eine andere. Transgender sind der Willkür von Endokrinologen, Gutachter, Behörden und Krankenkassen ausgeliefert, obwohl es dafür die Gesetzliche Grundlagen gibt, diese aber in fast allen Fällen außer acht gelassen werden.

Viel besser sieht es in Dänemark, Malta, Irland und Norwegen aus, dort ist keine psychologische Begutachtung notwendig, wenn es um die rechtliche Anerkennung der geschlechtlichen Identität in Form von Personenstands- und Namensänderungen geht.

Foto: Privat

Heute ist jeder Transgender

„Das Aufkommen von immer mehr Transgender ist eine Neuzeitliche Mode.“
Dieser Satz ist schon völlig falsch! In der Antike wird schon über Transgender berichtet. In der Bibel steht bei Paulus an die Korinther in 5,17 oder Galater 3,28 wie auch Epheser 4,23-24 schon etwas über Transgender.
Die Kirche war mit einer der Hauptgründe, warum Menschen mit einer Transidentität verpönt, geächtet und verfolgt wurden. Die Gesellschaft hat dies aufgegriffen und weiter geführt. Menschen mit einer Transidentität werden im 21. Jahrhundert immer noch verfolgt, beleidigt, bedroht und sogar ermordet. Schätzungen zufolge wurden in den letzten 11 Jahren weltweit über 3500 Menschen mit einer Transidentität ermordet. Menschen die nicht Gewalttätig, Krank oder Verrückt sind. Die Wissenschaft geht von 1% der Weltbevölkerung aus, die eine Transidentität haben und das Verhältnis von Frau zu Mann, wie auch umgekehrt ist 1:1.

Transgender sind krank

„Transgender sind krank.“ Nein!
Nach dieser Schlussfolgerung wären Linkshänder, Kurz- oder Weitsichtige, oder gar Gehörlose krank.
Kein Mensch kann seine eigene Biologie beeinflussen. Das es zu ungleichmäßigen Geschlechtschromosomen kommt, ist eine Laune der Natur. Es gibt auch Große, Kleine, Dicke, Dünne Menschen und eben auch welche die Transidentitär sind. Es ist kein Verbrechen, keine Phase und erst recht keine Modeerscheinung.

„Trans* sein ist eine sexuelle Orientierung.“ Auch dies ist einer der Vorurteile der Gesellschaft. Es geht um Identität und nicht darum was man liebt.

„Transgener leben am Rand der Gesellschaft.“ Diese Aussage stimmt auch nicht. Menschen mit einer Transidentität leben IN der Gesellschaft, nur fallen diese Menschen nicht auf, oder wollen auch gar nicht auffallen. Transgender spielen keine Rolle wie zum Beispiel Olivia Jones – sie ist eine Travestiekünstlerin.
Transidentitäre Menschen sind in der Politik, bei der Bundeswehr, Lehrer, Selbständige Handwerker, Ingenieure, Models, bei Film und Radio. Also, ganz normale Menschen die ihren Alltag gestalten.
Vielleicht war der nette Mann am Bankschalter vorher eine Frau, oder die freundliche Bedienung im Restaurant ein Mann? Wer weiß es? Es zählt der Mensch einem gegenüber und nicht das Geschlecht.

Welche Möglichkeiten haben Menschen mit einer Transidentität?

Viele Menschen mit einer Transidentität haben bereits aus ihrer Kindheit oder Jugend Erinnerungen daran, dass sie sich nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren können. Dies kann zum Beispiel ein Mädchen sein, das nie mit „typischen“ Mädchendingen spielte oder Mädchenkleidung tragen wollte. Andere Menschen wiederum fühlen sich als etwas „Andersartiges“ oder „Falsches“, da das persönliche Empfinden von Geschlecht nicht mit dem körperlichen Empfinden übereinstimmt.
Ist das persönliche Umfeld nicht auf dieses Thema vorbereitet oder sanktioniert das Ausbrechen aus der vorgesehenen Geschlechterrolle, sprechen transidentitäre
Personen oft jahrelang nicht darüber oder schämen sich dafür. Der Mensch kann solche Gedanken und Gefühle bis zu einem gewissen Grad verdrängen. Erst wenn der Innere Druck so stark wird und es kaum noch ein zurück gibt und die Selbsterkenntnis eine Trans*Person zu sein, erfolgt dies meist über Schlüsselerlebnisse wie zum Beispiel der Kontakt mit geouteten Transgender, einem Film oder Dokumentation aus dem Fernsehen oder der Lektüre eines Buches zum Thema.
Der erste Schritt ist das innere outing, was bedeutet für sich persönlich festzustellen: „Ich bin trans*“ oder „Ich bin eine Frau, ein Mann oder definiere mich dazwischen“. Darauf folgt das äußere Outing, welches die öffentliche Mitteilung der Selbstdefinition im sozialen Umfeld, Schule oder Arbeitsplatz bedeutet sowie Veränderungen im Aussehen und/oder der Kleidung. Hierbei ist es hilfreich mit anderen Transgender ein solches Outing vorzubereiten oder Fachpersonal aus Beratungsstellen als Unterstützung einzubeziehen.

Das soziale Outen ist schließlich das „Ankommen“ und der komplette Wechsel in die gewünschte Identität. Je nachdem wie das soziale Umfeld auf das Thema reagiert oder bereits sensibel ist kann dieser Weg einfach oder auch mit kleinen Stolpersteinen verlaufen. Diese sind jedoch durch eine Vertrauensperson zu meistern und es lohnt sich diesen Weg zu gehen.
Beratungen für dieses Thema gibt es mittlerweile genügend. Queernet, dgti e.V., Bundesverband Trans*. In den ersten Gesprächen merken Betroffene schon, dass sie NICHT alleine sind und oft andere Transgender in der Nähe wohnen.

Naike Juchem, 31. März 2023

Weltfrauentag

Vor 112 Jahren wurde der erste Weltfrauentag gefeiert. Nun, ich mag mir gerade vorstellen welch ausgelassene Stimmung auf den Straßen war, als Horden von Frauen für ihre Gleichberechtigung, Rechte und Anerkennung mit bunten Transparenten und Konfetti durch die Straßen zogen. Weg vom Herd – rein in die Gesellschaft. Gleiche Rechte wie Männer, gleiche Bezahlung wie Männer und gleiches Mitspracherecht in der Gestaltung von Demokratie.

Nun, es war offensichtlich nicht so, denn sonst würde weltweit nicht immer wieder auf eben jene Punkte hingewiesen werden.
Natürlich darf man in den letzten 112 Jahren die Erfolge für Frauen nicht vergessen, aber die negativen Tatsachen auf der anderen Seite der Waagschale sind um ein vielfaches höher.
Frauen erleiden weltweit heute noch Folter.
Gängelungen, Gewalt und Vergewaltigung.  Dies sind nur drei von unzähligen Formen der Folter in China, Nordkorea, Syrien, Türkei, Iran, Afghanistan, Kongo, Ruanda, Sudan, Nigeria, Venezuela, Belarus….
Gewalt an Frauen passiert aber auch in Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, USA…. Natürlich ist dies eine andere Form der Gewalt – aber, Gewalt bleibt es so oder so!
Der Mann nimmt sich das Recht heraus, eine Frau als sein Besitz oder Lustobjekt anzusehen. Die Macht über das „schwache“ Geschlecht auszuüben bringt Genugtuung, Befriedigung und Orgasmus. Dieses Denken der Macht geht bis weit in die Antike zurück.
Doch zurück ins 21. Jahrhundert.
Frauen sind immer noch schlechter Bezahlt als Männer. Frauen gibt man öfter keine Vollwertigen Jobs. Frauen kämpfen für ihre Karriere um ein vielfaches mehr als Männer. Eine deutsche Partei hatte vor nicht all zu langer Zeit den Rückkehr zum Herd auf ihren Wahlplakten gefordert.  Das jene Partei sich im eine längst abgeschlossene Epoche zurücksehnt ist allgemein bekannt. Das jene Partei ein nicht gerade positives Bild von Frauen hat, zeigt doch schon deren Gedanken zurück zum Herd und Familie.

Frauen leisten in alle  Kulturen und Religionen unglaubliches und es wird kaum wahrgenommen: Kinder bekommen und erziehen, Haushalt managen und noch den Beruf unterbringen. Frauen kämpfen immer noch für ihre Gleichberechtigung im Job. Frauen engagieren sich in der Gesellschaft, Kirche, Kultur und Politik. Frauen gestalten.

Frauen in der Religion

Frauen erfahren unsägliches Leid in und durch den „Glauben“ von Religionen. Natürlich wird sofort auf den Islam gezeigt. In der katholischen Kirche sind  Frauen heute noch weit von einer Gleichberechtigung entfernt.
Unter Berufung auf die kirchliche Tradition lehnen die römisch-katholische Kirche – die im Übrigen darauf verweist, dass der Priester bei der Heiligen Messe in persona Christi handele und daher männlich sein müsse und dass Frauen daher auch nicht die Homilie der Heiligen Messe halten könnten – die orthodoxe Kirche und die selbständig evangelisch-lutherische Kirche sowie die meisten evangelikalen Gemeinden die Frauenordination ab. Als wesentlicher Grund für die Ablehnung wird der fehlende Auftrag Jesu Christi genannt. Die katholische Kirche sehe sich daher und weder aus der Praxis Jesu noch aus der kirchlichen Tradition heraus ermächtigt, Frauen zum Priesteramt zuzulassen. Sie weist auch darauf hin, dass ihr der Grund, weshalb Jesus keine der Frauen, die ihm nachfolgten und dienten, zu Apostelinnen machte.

Frauen im Isalm

Vor Gott gleichberechtigt, doch der Mann erbt mehr

Männer und Frauen sind vor Gott beide gleich und deshalb auch gleichberechtigt, sagt der Koran. Darin sind sich Islamwissenschaftler einig.

Doch weil Mann und Frau sich körperlich unterscheiden und deshalb verschiedene Stärken und Schwächen haben, hat Gott ihnen laut Koran unterschiedliche Aufgaben zugeteilt. Die Rechte des einen ergeben daher nach der Lehre des Korans auch die Pflichten des anderen und umgekehrt.

Der Mann etwa ist im Islam verpflichtet, allein für den Unterhalt seiner Familie zu sorgen. Er muss sich vor Gott dafür verantworten, dass es seiner Familie gut geht. Wenn eine Frau dagegen durch ihre Arbeit eigenes Geld verdient, braucht sie davon nichts an die Familie abzugeben.

Deshalb werden Männer und Frauen bei der Erbfolge auch unterschiedlich berücksichtigt: Frauen erben nur die Hälfte des Vermögens, das einem Mann zustehen würde, weil er davon auch seine Angehörigen mitversorgen muss.

Die Frau dagegen trägt die Hauptverantwortung für das Wohl der Kinder. Gerade in den ersten Jahren ist sie die wichtigste Person im Leben ihrer Kinder.

Dass eine Mutter ihr Baby stillen soll, wenn sie dazu in der Lage ist, steht ausdrücklich im Koran – und auch, dass sie dafür bei einer Scheidung sogar eine finanzielle Entschädigung von ihrem Exmann einfordern darf (Sure 65:6).

Ein Mann darf laut Koran mehrere Frauen heiraten, muss sie dann aber sowohl finanziell als auch emotional gerecht und gleich behandeln. Frauen dürfen nicht mehrere Männer gleichzeitig haben, aber sie dürfen selbst entscheiden, wann und wen sie heiraten. Und sie haben das Recht, ihren Mann per Ehevertrag davon abzuhalten, weitere Frauen zu heiraten.

Das steht in den Überlieferungen des Propheten Mohammed. Auch eine Scheidung ist erlaubt und darf laut Sure 2:227 von beiden Seiten ausgehen.

Doch im Koran gibt es auch einige Passagen, die manchmal als Beweis der Überlegenheit von Männern gegenüber Frauen ausgelegt werden. Sure 4 spricht zum Beispiel davon, dass die Männer „über den Frauen stehen“, was viele Gelehrte so verstehen, dass die Männer über die Frauen bestimmen dürfen. Und in der gleichen Sure wird den Männern auch erlaubt, „widerspenstige Frauen“ zu ermahnen, sie im Ehebett zu meiden und auch zu schlagen.

Der Alltag von muslimischen Gläubigen wird – wie der von Christen auch – nicht nur von religiösen Texten, sondern auch von jahrhundertealten Traditionen geprägt. Deshalb unterscheiden sich Theorie und Praxis in vielen Lebensbereichen, und viele Frauen werden durch kulturelle Traditionen viel stärker in ihrem Alltagsleben eingeschränkt, als es der Koran vorsieht.

Frauen im Hinduismus

Indien ist ein Land voller Widersprüche. Indien ist Wirtschafts- und Atommacht und unterhält ein ambitioniertes Weltraumprogramm. Frauen sind im modernen Indien als Managerinnen, Ärztinnen, Ministerinnen, Diplomatinnen, Richterinnen oder Journalistinnen aktiv. Schon vier Jahrzehnte bevor in Deutschland mit Angela Merkel erstmals eine Frau als Bundeskanzlerin antrat, wurde Indira Gandhi Regierungschefin Indiens. Dies ist die eine Realität auf dem Subkontinent; doch eine andere lässt Millionen Frauen in Unterdrückung und Sklaverei verharren.
Hindu-Traditionalisten verehren Frauen zwar als dienende Gattinnen und respektieren sie in ihrer Mutterrolle, verweigern ihnen aber die Anerkennung als eigenständige Individuen. Dabei berufen sie sich auf eine Basisschrift der Hindu-Religionen, das Gesetzbuch Manus. Das Werk fußt auf mündlichen Überlieferungen, die von mehreren Autoren zwischen 200 vor und 200 nach Christus zusammengetragen wurden. Die Gebote Manus, die als Wegweiser im Dickicht religiöser, ethischer und sozialer Fragestellungen dienen, haben sich tief in die Psyche der Hindu-Gesellschaft eingebrannt.

Nach Manu ist die Frau schwach, es ist ihre „Natur, dass sie die Männer verdirbt“. Frauen sollen nicht selbständig handeln, nicht einmal in den eigenen vier Wänden. Es gilt das Vormundschaftsprinzip: Das Mädchen wird vom Vater kontrolliert, die Frau vom Gatten, die Witwe von den Söhnen. Einem Ehemann wird göttlicher Status zugesprochen: Die Frau hat den Dienst an ihm als persönlichen Gottesdienst zu verstehen – „auch dann, wenn er keine guten Eigenschaften besitzt“. Nach seinem Tod soll sie fortwährend Trauer tragen.

Religiös mündig kann eine Frau ebenfalls nicht sein, Mädchen werden deshalb von der Upanayana, einer Art Jugendweihe, ausgeschlossen. In der Kastenhierarchie wird die Frau auf der Ebene der Knechte (Sudras) eingruppiert.Die der Frau zugewiesene Rolle der Dienerin wird auch in einer anderen für die Hindu-Religiosität bedeutsamen Schrift, der Bhagavad Gita, hervorgehoben. Die Gita zeigt Wege zur Erlösung auf.

Frauen im Buddhismus

Im Buddhismus sind Frauen und Männer im Alltag oft gleich gestellt. Aber es werden ihnen sehr unterschiedliche Eigenschaften zugesprochen.
Buddhisten sind sich nicht ganz einig, wie sie zu den Rollen von Männern und Frauen stehen. Manche sind der Meinung, Männer stünden auf einem höheren Rang als Frauen. Andere halten davon nichts. Allerdings weisen viele Buddhisten Männern und Frauen unterschiedliche Eigenschaften und Fähigkeiten zu.
Frauen sind danach: weich und fürsorglich. Sie kümmern sich darum, dass alle satt werden und können sich gut auf andere Menschen einstellen und mit ihnen leiden.

Männer sind nach dem buddhistischen Glauben stark und packen gerne mit an. Sie sind hart im Verhandeln,
gleichgültig gegenüber anderen und haben weniger Selbstdisziplin.

Das religiöse Weltbild von Mann und Frau zieht sich so durch alle Weltreligionen.

Frauen und Bildung

Ein großer Unterschied zeigt sich bei der Schulbildung gerade in den islamisch geprägten Ländern.
Laut Koran hat Gott Männern und Frauen gleichermaßen befohlen, sich weiterzubilden. „Das Streben nach Wissen ist eine Pflicht für jeden Muslim, Mann oder Frau“, sagte auch der Prophet Mohammed im 7. Jahrhundert.
Aber tatsächlich bleibt vielen muslimischen Mädchen bis heute eine umfassende Schulausbildung verwehrt. Schließlich bedeutet ein längerer Schulbesuch gerade in ländlichen Gegenden oft, dass die Mädchen in eine andere Stadt ziehen müssten und damit nicht mehr in der Obhut der Familie stünden. Oft schreibt auch die Tradition vor, dass Mädchen nur von Frauen unterrichtet werden dürfen. Deshalb gehen die Mädchen in Ländern wie Afghanistan 
oder Pakistan meist nur einige Jahre zur örtlichen Schule. Danach bleiben sie wieder zu Hause, um der Mutter zu helfen und alles zu lernen, was sie für Haushaltsführung und Kindererziehung wissen müssen, bis sie mit 16 bis 20 Jahren verheiratet werden.
In Afghanistan gibt es zwar ein Gesetz, dass Mädchen erst ab 16 Jahren verheiratet weden dürfen, aber aus der Armut vieler Familien heraus, werden Mädchen bereits mit der Vollendung des 10. Lebensjahr verheiratet. Viele der Stammesältesten berufen sich bei dieser „Eheschließung“ auf Aischa bint Abi Bakr, die als dritte und jüngste der zehn Frauen des islamischen Propheten Mohammed bei jener Eheschließung 10 Jahre alt gewesen sein sollte. Diese „Eheschließung“ war um das Jahr 624 n. Chr.
Fast 1400 Jahre später gibt es nach Schätzungen der UN weltweit 650 Millionen Kinder- Zwangsehen. Auch wenn es mittlerweile einigen AktivistInnen in Malawi, Sudan, Nigeria, Mali, Afghanistan und Pakistan gibt, die erfolgreich Kinderehen annullieren und unter Strafe stellen, sind es leider nur Wassertropfen in einem Meer.

Bildung für Mädchen muss auf der Agenda für eine besser Zukunft ganz oben stehen und dafür müssen Frauen an die Macht um endlich von dem Frauenverachtenden Weltbild aller Religionen Abstand zu bekommen.
In einer Gesellschaft, die Frauen als Dienerinnen des Mannes betrachtet, Söhne verhätschelt und Töchter vernachlässigt, ist es kaum verwunderlich, dass Frauen, die es wagen, den häuslichen Schutzraum zu verlassen, als Freiwild betrachtet werden. Sexuelle Belästigung, Bedrohung und (Gruppen-)Vergewaltigung sind Mittel, um Frauen zu disziplinieren und sie aus dem öffentlichen Raum herauszuhalten. Männliche Machtpositionen sollen so gesichert werden.

Vergewaltigung als Kavaliersdelikt

Spektakuläre Fälle wie die Vergewaltigung und Ermordung einer Studentin in Indien im Jahr 2012 oder Übergriffe auf Touristinnen haben weltweit für Aufsehen gesorgt und in Indien Massenproteste ausgelöst. Vor Gericht gaben die Täter Einblicke in ein – aus westlicher Sicht – abstruses Wertesystem, das Frauen die Schuld an einer Vergewaltigung zuweist.

In Afghanistan ist es durchaus üblich, dass „Ehefrauen“ die keine guten (sexuellen) Qualitäten aufbringen,  von ihren Männern getötet werden und die Männer straffrei bleiben.

In vielen Ländern südlich der Sahara werden täglich Mädchen verschleppt um von Rebellen oder Milizen als „Stimmungsmacher“ der Männerhorden zigfach vergewaltigt und anschließend ermordet zu weden.

In Deutschland gibt es Gerichtsurteile, die nach einer Vergewaltigung der Frau freizüglichkeit vorwerfen.

Der Weltfrauentag steht am 8.März im Zeichen für all diese Gewalt gegen Frauen und es wäre zu wünschen, wenn wir den nächsten Weltfrauentag in Frieden, Gleichberechtigung und Wertschätzung feiern können.

Quellen:
– Dissertation von Manfred Hauke: Die Problematik um das Frauenpriestertum vor dem Hintergrund der Schöpfungs- und Erlösungsordnung.
– Volker Eklkofer: Frauen im Hinduismus
– Religionen-entdecken.de

Fotos:                                                           – Pinterest                               -Worldpress Media

Diversity Day

Und schon wieder ein Tag an dem man irgend etwas gedenken soll.
Was wird diese wohl sein?

Den internationalen Frauentag oder Internationaler Aidstag ist mittlerweile fast jedem bewusst.
Der 17. Mai steht für – International Day Against Homophobia und ist seit 2005 auch so gelistet.
Kaum zu glauben, dass kaum jemand diesen Tag kennt, aber all zu oft seine „Meinung“ zu Homosexuelle, Trans- oder Intergeschlechtliche Menschen raushaut.

Braucht man einen solchen Tag ?

Braucht man überhaupt einen solchen Tag, an dem bewusst an „Anderen“ gedacht wird?
Eine einfache Antwort: Ja!
Leider braucht es diesen Tag, denn auch im 21. Jahrhundert hat sich der ein oder andere Zeitgenossen ab dem Homo rudolfensis (vor 2,5 bis 1,9 Mio Jahren) nicht besonders weiter entwickelt.
Immer noch gibt es Angriffe auf LGBT- Menschen – die hin bis zu einem gezielten Mord gehen.
Noch immer werden LGBT-Menchen diskriminiert.
Wir alle sind nur eine beschränkte Zeit auf diesem Planeten und wir alle sind Bewohner von eben diesem. Also, sollte man den „Anderen“ Menschen so respektieren wie dieser ist.

Viele Prominente Schauspieler, Musiker oder Sportler trauen sich oft nicht zu ihrer sexuellen Orientierung oder Identität zu stehen. Es ändert nichts an dem Charakter der Person, wenn er / sie sich outet.
All zu oft bricht ein Shitstome über jene Personen herein die sehr Menschenverachtend sind.

Warum wird sich plötzlich über etwas aufgeregt, was einen gar nicht selbst betrifft? Warum muss Hass verbreitet werden über Personen die man gar nicht kennt?
Weil man Anders ist? Wer setzt den Maßstab für das „Anders“?

Die BILD titelelte nach dem BGH Urteil  über den Eintrag „divers“, „NUN SIND WIR ALLE DIVERS“ – was für ein Schwachsinn! Der allgemeinen BILD Leserschaft ist aber eines völlig entgangen – es betriftt diese Leseschaft in 99,9% der Fälle noch nicht einmal!

Personen mit einer lediglich empfundenen Intersexualität können aber entsprechend nach § 8 Abs. 1 TSG erreichen, dass ihre auf „weiblich“ oder „männlich“ lautende
Geschlechtsangabe im Geburtenregister gestrichen oder durch „divers“ ersetzt wird.
So steht es in dem Beschluss vom 22. April 2020.

Also wen betrifft dies wohl?
Es wird Zeit, dass auch der letzte unterbelichtete begreift, dass eine sexuelle Orientierung oder Transidentität nicht ansteckend ist und kein Mensch seine Biologie selbst bestimmen kann. Auch nicht jene, die welches Fachblatt für Medizin, Fussball, Wetterbericht, Hass und Hetze – BILD lesen.

Es gibt Schwule, Lesben, Bi-, Inter- und Transsexuelle, die sich in Vereinen oder politischen Gremien engagieren – und dies mitunter auch sehr erfolgreich.
Der Mensch zählt in seinem Charakter und Können und nicht wen er / sie liebt.

Zeichen setzen

In vielen Städten dieser Welt werden Zeichen für die Vielfalt gesetzt. Ob nun als Fahnen, Banner oder Fußgängerüberwege.
Jeder Mensch ist individuell – und dies ist auch gut so.
Wenn man die Akzeptanz des „Anderen“ begreift und sich mit diesen Menschen unterhält – wird man feststellen, wie gleich man doch im Denken, Hobby, Sport oder wo auch immer ist.

Der Rückschritt vom Fortschritt

Photo: Pixabay

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

So steht es in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Auch der Artikel 21 des Kapitels „Gleichheit“ der Charta der Grundrechte
der Europäischen Union verbietet die Diskriminierung aufgrund der
sexuellen Ausrichtung.


Bei dem ersten Gedanken über die Menschenrechte werden aber sehr viele Menschen vergessen: die Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (Lesbian, Gay,
Bisexual and Transgender, LGBT).

Es gibt viele Studien über LGBT und deren damit einhergehende Diskriminierungen. Aber es gibt bis heute keine verlässlichen Zahlen über diese Menschen. Dies liegt zum einen daran, dass in vielen Ländern der Welt Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen verfolgt weden – auch in Europa.

Durch eine Staatliche und auch Gesellschaftliche Diskriminierung können und werden sich Millionen von Menschen nicht outen.
In vielen Ländern steht nicht nur die Homosexualität, sondern alles, was von Heterosexualität und dem binären Geschlechtermodell abweicht, unter Strafe – im Iran, Jemen, Sudan, Saudi-Arabien und Mauretanien, sowie in Teilen Nigerias und Somalias ist für gleichgeschlechtliche Liebe sogar die Todesstrafe ausgeschrieben. Jedoch ist die Lage für LGBT-Personen auch in manchen EU-Länder nach wie vor bedenklich.

Da die sexuellen Präferenzen nicht zu den offiziell erfassten ‚Personenstandsmerkmalen‘ zählen, gibt es dazu nur Daten aus empirischen Umfragen, wie viele Menschen sich als LGBT verstehen.

Die Umfrage „Sexual identity, UK: 2018“ des „Office of National Statistics” – nennt einen Anteil von rund 2 Prozent der Bevölkerung als LGBT, wobei die Anteile von 2014 bis 2018 leicht von 1,6 auf 2,2 Prozent ansteigen, was unter anderem darauf verweist, dass die Anzahl der Bisexuellen in Großbritannien, vor allem unter den Jüngeren, deutlich gestiegen ist.

Die YouGov-Studie „1 in 2 young people say they are not 100% heterosexual” (2015) nennt 46 Prozent unter den 18-24-jährigen Briten, die auch gleichgeschlechtliche Sex-Partner haben.

Eine europaweite Dalia-Studie: „Counting the LGBT population: 6 % of Europeans identify as LGBT“ (aus dem Jahr 2016) kommt zu dem Ergebnis, dass sich rund 6 Prozent der Europäer als LGBT bezeichnen. Die Spannweite beträgt dabei von 7,4 Prozent (in Deutschland) bis 1,5 Prozent (in Ungarn).

In den USA ist, nach den Ergebnissen der Studie: „Changes in American Adults’ Reported Same-Sex Sexual Experiences and Attitudes, 1973–2014“, der Anteil gleichgeschlechtlicher Sex-Partner im Zeitraum 1972 – 2014 bei den Frauen von 3,6 auf 8,7 Prozent gestiegen, bei den Männern von 4,5 auf 8,2 Prozent.

Diese Ergebnisse beruhen auf der Verwendung der Kinsey-Skala.

Nun ein Beispiel aus Afghanistan

Die Situation für LGBT-Menschen in Afghanistan ist nachdem die Taliban zur
Rückkehr an die Macht kam katastrophal.

Ein Interview mit Nimat* (*Sein Name wurde zum Schutz seiner Identität geändert), einem homosexuellen Mann, der im August 2021aus Afghanistan floh, als er hörte, dass die US-Streitkräfte mit den Taliban verhandelten .
Nimat hält sich derzeit als Migrant ohne Papiere in einem europäischen Land auf.

Afghanistan war vor der Machtübernahme durch die Taliban schon kein einladender Ort für LGBT-Menschen, dass sich die Lage für diese Menschen noch viel weiter verschlechtern wird, liegt auf der Hand.
Die Taliban wird eine extreme Auslegung der Scharia durchsetzen, in deren Folge viele Frauen, Oppositionelle und auch LGBT-Menschen hingerichtet werden.

„Mir wurde klar, dass es für mich in Afghanistan keine Hoffnung auf eine Zukunft gibt. Ich habe meiner Mutter gesagt, ich muss das Land verlassen, bevor sie mich finden und mir unter Folter viele Fragen stellen werden. Meine Mutter sagte: ‚Nein, warte, bis sich eine legale Möglichkeit ergibt. Du bist klug und vielleicht schaffst du es über ein Stipendium in ein europäisches Land zu kommen.“ Meine Mutter glaubt immer noch an ein gutes Ende, obwohl auch sie unter der Willkür der Taliban leidet. Zwei Tage später legte ich ihr nachts meinen Abschiedsbrief und Entschluss auf den Tisch. Ich konnte mit der Situation in Afghanistan nicht mehr umgehen, weil sie sehr hart für mich war. Ich hatte es satt, meine Identität, meine Sexualität und meine Ideologie zu verbergen. Ich konnte mit niemandem sprechen. Du bist die Erste, die mir ruhig und gefasst zuhört.
In den letzten drei Jahren in Afghanistan war ich die ganze Zeit zu Hause. Ich habe Bücher gelesen, Filme gesehen und bin aus Angst zu Hause geblieben. Ich habe mich nicht getraut auszugehen. Ich ging nur für ein oder zwei Stunden mit meinen engsten Freunden und meiner Familie aus dem Haus. Noch nicht einmal mit Klassenkameraden oder anderen Jungs, weil ich Angst hatte.“

Seine Reise ins Asylverfahren verlief turbulent. Schließlich musste er einen Schleuser bezahlen, der ihn aus dem Iran in ein Land in Europa brachte. Er stellte einen Asylantrag, der jedoch später fälschlicherweise geschlossen wurde, wie er mir sagte. Er weiß nicht, wie es um seine Rechtsstellung bestellt ist.

Nimat verbrachte einige Zeit auf der Straße, bevor er einen Mann kennenlernte und bei ihm einzog. Er räumt ein, dass die Situation für LGBT- Menschen in Afghanistan düster ist, aber er glaubt, dass es für diejenigen, die aus dem Land geflohen sind, genauso schlimm ist. Komplizierte Verfahren und feindselige Systeme haben dazu geführt, dass einige Afghanen wie Nimat in einem rechtlichen Schwebezustand gestrandet sind.

Nimat lebt zwar nicht mehr auf der Straße, aber er hat immer noch Angst um seine Zukunft. Er erwägt, das Land, in dem er sich derzeit aufhält, in ein anderes europäisches Land zu verlassen, in der Hoffnung, dass das Asylverfahren anderswo nicht so turbulent verläuft.

Als Nimat noch in Afghanistan lebte, verheimlichte er seine Sexualität. Jetzt macht er sich Sorgen um die LGBT-Menschen, die nicht aus Afghanistan fliehen können.
Unter Tränen erzählt er: „Es gibt keine Untergrundgemeinschaft für LGBT, es gibt keine Oberschicht – nichts. Niemand spricht über seine Sexualität. Jeder versteckt sich. Niemand kennt meine Sexualität, nicht einmal meine Freunde – außer meinem Cousin weiß es niemand.“ 

Wie der Rest der Welt hat auch er in den letzten Tagen mit Entsetzen beobachtet, wie die Taliban die Kontrolle über Afghanistan übernommen haben.

„Es ist, als würde man The Walking Dead sehen“, sagt Nimat über die Taliban. „Es ist einfach so, als ob die Zombies das Land übernehmen würden. Sie haben das Land bereits übernommen, und es gibt keinen sicheren Ort mehr.“

Nimat macht sich große Sorgen um die LGBT’s in Afghanistan, aber er hat auch Angst um seine atheistischen Freunde, von denen er befürchtet, dass sie von den Taliban verfolgt werden.
Als Nimat noch in Afghanistan lebte, traf er sich einmal pro Woche mit einer Gruppe befreundeter Atheisten, um über die Bücher zu diskutieren, die sie lasen, und über verschiedene Ideologien zu sprechen. Da viele von ihnen ihren Atheismus offen zur Schau trugen, befürchtet Nimat, dass sie auf der Verfolgungsliste der Taliban ganz oben stehen könnten.

„Wir waren eine kleine Gemeinschaft, die donnerstags zusammenkam, um Bücher zu lesen und über verschiedene Ideologien in verschiedenen Ländern zu sprechen, wie Marxismus, Kapitalismus, Sozialismus und all das, und jetzt mache ich mir große Sorgen um diese Leute, weil sie versuchen wollten, das Land zu verlassen, und jetzt sind alle Wege versperrt. Ich mache mir große Sorgen um die Atheisten, weil sie sich exponiert haben, aber die LGBT-Gemeinschaft hat sich nicht exponiert. Nur vielleicht ein oder zwei haben sich geoutet. Ich habe Freunde, die ihre Facebook-Konten gelöscht haben, sie haben alle ihre Beiträge gelöscht, um sich zu verstecken, aber ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist. Es gibt keine Gemeinschaft, die Atheisten in Afghanistan unterstützt.“
Nimat weinte immer mehr und ich bat ihm eine Pause an. Dankbar nahm er dieses an.

„Die Taliban sagen: ‚Wir sind wegen der Scharia hier, wir wollen nur das islamische Recht‘, und das islamische Recht ist sehr eindeutig in Bezug auf Atheisten und LGBT’s. Es ist ganz klar, dass ein Atheist ein Ungläubiger ist und dass ein Ungläubiger gesteinigt oder gehängt werden muss. Für die LGBTs gilt das Gleiche. Niemand kann mit den Taliban verhandeln. Sie wollen zurück in die Zeit vor 1.400 Jahren, als Mohammed in den Wüsten Saudi-Arabiens lebte. Sie wollen so leben, und es gibt nichts Gutes an ihrem Denken und Tun. Nila, du weißt selbst wie es für Mädchen und Frauen in Afghanistan steht. Wie erst um mich? Für Atheisten und LGBT-Menschen gibt es keine Zukunft in Afghanistan. Alle diejenigen, die für Menschenrechte und Freiheit kämpfen sind weg, leben in Angst oder werden Hingerichtet. Du selbst hast dein Leben der Aufklärung und Bildung gewidmet und sitzt nun mit mir in einem fremden Land.“


Einige Begriffe im Zusammenhang mit LGBTQ

Um nicht noch mehr Verwirrung in den in dieses Thema zu bringen, verzichten die Autorinnen bewusst auf das Gendersternchen.
Diese nachfolgende Aufstellung stellt nur einen Auszug dar, neben diesen Begriffen gibt es noch zahlreiche weitere, die hinsichtlich dieser Thematik relevant sind und wären – aber auch den Rahmen sprengen würden.

Die Sexualität

Die Sexualität in der Definition im weiteren Sinn: Alle psychischen und physischen Vorgänge, die mit dem eigenen Geschlecht und dem Sexualtrieb zusammenhängen.
– Definition im engeren Sinn: Geschlechtliches Verhalten zwischen Sexualpartnern.

Geschlechtsidentität: Bewusstsein, einem Geschlecht anzugehören.
Cisgender: Personen, bei denen die Geschlechtsidentität dem Geschlecht entspricht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.
Binär: Begriff steht für „zweiteilig“ und reduziert auf zwei Geschlechter: männlich und weiblich.
Non-Binär: Sammelbezeichnung für Geschlechtsidentitäten, die sich also außerhalb der binären Einteilung befinden.
Genderfluid: Personen, die sich zwischen zwei oder mehr Geschlechtern bewegen, welches sich mit der Zeit oder in Abhängigkeit von Situationen verändern kann.
Genderqueer:
– Nicht eindeutig gegen die Begriffe “genderfluid“ oder und „non-binär“ abzugrenzen.
– Überbegriff für Personen, die nicht in die geschlechterbinäre Norm passen.
– Geschlechtsidentität von Personen, die sich sowohl als Frau und Mann (gleichzeitig oder abwechselnd) oder weder als Frau noch als Mann identifizieren.

Sexuelle Orientierung: Begehren einer Person hinsichtlich des Geschlechts einer Partnerin oder eines Partners für emotionale Verbundenheit, Liebe und Sexualität an. Zum Beispiel Homosexualität, Bisexualität und Heterosexualität.
Pansexuell: Sexuelle Orientierung, bei der Personen in ihrem Begehren keine Vorauswahl nach Geschlecht bzw. Geschlechtsidentität treffen.
Asexuell: Kein oder kaum Empfinden von sexueller Anziehung gegenüber anderen Menschen.
Demisexuell: Personen, die nur sexuelle Erregung verspüren, wenn zwischen ihnen und einer anderen Person eine starke emotionale Bindung besteht.
Autosexuell: Personen, die sich bevorzugt zu sich selbst hingezogen fühlen.


Politischer Hintergrund

Die Entwicklung der letzten Jahre belegt, dass das Bewusstsein für die Rechte
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (Lesbian, Gay,
Bisexual and Transgender, LGBT) in der Europäischen Union zunimmt. Mit
der rechtsverbindlichen Charta der Grundrechte der Europäischen Union
stärkt der Vertrag von Lissabon den Rahmen für eine Gesetzgebung zur
Nichtdiskriminierung. Die EU ist nun verpflichtet in all ihren Politikfeldern und
Tätigkeiten Diskriminierung zu bekämpfen, auch Diskriminierung aufgrund
der sexuellen Ausrichtung.
Auf internationaler Ebene ist man sich darüber einig, dass Diskriminierung
aufgrund der sexuellen Ausrichtung und Geschlechtsidentität bekämpft
werden muss; bestätigt wurde dies durch die Annahme zweier Empfehlungen
und einer Entschließung des Ministerkomitees des Europarates und der
Parlamentarischen Versammlung.
Vor diesem Hintergrund hat das Europäische Parlament im Jahr 2009 die
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) aufgefordert,
die Situation von LGBT-Personen nach dem Inkrafttreten restriktiver
Rechtsvorschriften in Bezug auf ihre Rechte in einigen EU-Mitgliedstaaten
zu untersuchen.

Wichtigste Ergebnisse

Der Bericht der FRA über Homophobie, Transphobie und Diskriminierung
aufgrund der sexuellen Ausrichtung und Geschlechtsidentität zeigt drei
wesentliche Probleme auf, mit denen LGBT-Personen in der Europäischen
Union konfrontiert sind: dass sie gezwungen sind, ein Leben in
Verschwiegenheit und im „Verborgenen“ zu führen; dass sie gewalttätigen
Angriffen ausgesetzt sind; und dass sie keine Gleichbehandlung erfahren,
z. B. bei der Arbeit, bei Mietangelegenheiten oder beim Umzug innerhalb der Europäischen Union.
Unterschiedliche Entwicklungen
Was den Schutz von LGBT-Rechten anbelangt, so gibt es bei der Entwicklung im Bereich der Gesetzgebung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten Unterschiede.
Im Rahmen der Untersuchung der FRA wurden sechs zentrale (miteinander
verknüpfte) Punkte ermittelt, bei denen sich sowohl positive als auch negative
Tendenzen erkennen lassen:


• Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung
Schwierigkeiten bei Paraden von LGBT-Personen oder aggressive Gegenproteste,
aber auch Verbesserungen beim Schutz von Demonstrationsteilnehmern.
Informationsverbot gegenüber Minderjährigen hinsichtlich gleichgeschlechtlicher
Beziehungen.
• Hassreden und Hassverbrechen
Begrenzter Schutz vor Intoleranz und Gewaltakten gegen LGBT-Personen; nur
wenige Mitgliedstaaten verfolgen solche Vorfälle in zunehmendem Maße
strafrechtlich.

• Ungleichbehandlung und Diskriminierung
Trotz EU-Rechtsprechung bleibt der Schutz von Transgender-Personen unklar;
eine beträchtliche Anzahl von Gleichbehandlungsstellen befasst sich jedoch
mit dem Thema der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigungsangelegenheiten
und anderen Bereichen.

• Freizügigkeit und Familienzusammenführung
Der Gleichbehandlungsgrundsatz in diesem Kontext wird nicht überall in
derselben Weise angewandt: einige EU-Mitgliedstaaten beschränken oder
verweigern die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und Ehen, die in einem anderen Mitgliedstaat geschlossen wurden, andere Mitgliedstaaten
hingegen weiten die Gesetzgebung in diesem Bereich aus.

• Internationaler Schutz von LGBT-Asylbewerbern
In zahlreichen Mitgliedstaaten herrscht nach wie vor die Haltung, dass
Asylbewerber, die Schutz vor Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung
oder Geschlechtsidentität beantragen, keinen Anspruch auf diesen Schutz
haben, wenn sie in ihrem eigenen Land leben können, ohne „sich zu
offenbaren“.

• Geschlechtsangleichung
Erschwerter Zugang zu Behandlungsmöglichkeiten, Schwierigkeiten bei der
rechtlichen Anerkennung und Gleichbehandlung in den meisten Bereichen
des gesellschaftlichen Lebens; in einigen EU-Mitgliedstaaten hat sich diese
Situation jedoch gebessert.
Ungleiche Verhältnisse
Diese unterschiedlichen Entwicklungen zeigen, dass Fortschritte in der
Europäischen Union verschieden schnell und ungleichmäßig erfolgen:
Zwischen den EU-Mitgliedstaaten bestehen weiterhin gravierende
Unterschiede. Die Hauptursachen für die Hindernisse sind in der anhaltenden
Intoleranz und der negativen Einstellung gegenüber LGBT-Personen zu finden.


Abschließend noch die Resolution der Generalversammlung 217 A (III).

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

PRÄAMBEL

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt, da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern, da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern, da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken, da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbs wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu
gewährleisten.