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Genitalverstümmelung, die seelische Folter für Millionen Mädchen und Frauen

Die Genitalverstümmelung, auch FGM genannt, hört sich so weit weg an – und trotzdem ist dieses Thema so nah. Geschätzte 150 Millionen Frauen erleben im 21. Jahrhundert immer noch dieser barbarischen „Tradition“.
Die zunehmende Migration in Deutschland verschärft das Problem der weiblichen „Beschneidung“.

Autorin Naike Juchem

Die weibliche Genitalverstümmelung – auch Female Genital Mutilation: FGM, genannt, beschreibt nach einer Definition der Welt­gesund­heits­organi­sation jede nichttherapeutische, zum Beispiel religiös oder kulturell begründete, teilweise oder vollständige Entfernung oder Verletzung der weiblichen äußeren Genitale. In den meisten Regionen Afrikas spricht man dagegen von „Beschneidung“ oder davon, ob eine Frau „offen“ oder „geschlossen“ ist.

Die „Beschneidung“
Der Ausdruck „Beschneidung“ sollte kritisch verwendet werden, da er – analog zur männlichen Zirkumzision – nur die Entfernung der klitoralen Vorhaut betrifft. Der Ausdruck „weibliche Genitalverstümmelung“ trifft die Irreversibilität und Schwere des Eingriffs besser und wird auch von den Vereinten Nationen in allen offiziellen Dokumenten gebraucht. Dennoch sollte betroffenen Patientinnen gegenüber von „Beschneidung“ gesprochen werden, um sie mit der Wortwahl nicht zusätzlich zu stigmatisieren.

FGM, eine Jahrtausend alte Folter

FGM betrifft weltweit circa 150 Millionen Frauen und Mädchen. Durch zunehmende Migration werden Ärztinnen und Ärzte auch in Deutschland vermehrt mit Patientinnen konfrontiert, die eine weibliche Genitalverstümmelung erlitten haben.
Wichtige Voraussetzungen für den Umgang mit Frauen nach FGM sind ausreichendes Fachwissen, Aufmerksamkeit und Sensibilität.

Weibliche Genitalverstümmelung wird seit mehr als 2.000 Jahren durchgeführt. Der Ursprung dieser Tradition ist unklar. Belege für einen religiösen Hintergrund gibt es nicht. FGM wird nicht nur von Moslems, sondern auch von Christen, Juden, Animisten und Atheisten praktiziert.
In vielen Gebieten dient die FGM als Initiationsritual und ist Teil der kulturellen Tradition. Sie soll die Frau vor Verdächtigungen, Ungnade und ihrer eigenen Sexualität „schützen“. Ein korrektes moralisches Verhalten und die Treue zum Ehemann sollen damit gewährleistet werden.

FGM wird als Symbol der Weiblichkeit und ethnischen Zugehörigkeit betrachtet

Das Mädchen wird durch den Eingriff in die Gemeinschaft aufgenommen. Eltern lassen die Genitalverstümmelung bei ihren Töchtern durchführen, um ihnen eine gute Zukunft zu sichern.
Die Zeremonie der Beschneidung symbolisierte ursprünglich auch den Übergang vom Mädchen zur Frau. Sie wird jedoch heute häufig schon bei Kleinkindern durchgeführt, sodass diese Bedeutung unwichtig geworden ist. Auch hygienische und gesundheitliche Faktoren werden zur Rechtfertigung der Genitalverstümmelung angeführt. So soll das Fehlen der Klitoris die Vagina sauber halten und die Fruchtbarkeit erhöhen. Es kursiert außerdem die Vorstellung, dass die Klitoridektomie die sexuelle Lust des Ehemanns steigert und die Kinder- und Müttersterblichkeit senkt.

In Ägypten ist die Entfernung des äußeren Genitales und der Körperbehaarung ein Attribut für Schönheit.
Die Klitoris dagegen gilt beispielsweise in Mali, Burkina Faso und Westafrika als Symbol für Männlichkeit.

Auch aus wirtschaftlichen Gründen wird FGM weiter praktiziert und verbreitet. In einigen Ländern bemisst sich der Brautpreis proportional zum Ausmaß der Operation. Die „Beschneiderinnen“ genießen einen hohen sozialen Status, sie erzielen gute Einnahmen durch die Infibulation, aber auch durch die Defibulation bei einer Geburt oder in der Hochzeitsnacht. In manchen Regionen wird FGM erst jetzt als zusätzliche Verdienstmöglichkeit auch von Hebammen durchgeführt.

Aus menschenrechtlicher Sicht ist FGM ein Versuch, Frauen eine untergeordnete Stellung zuzuweisen, indem man sie mit einem Stigma versieht, das sie stets daran erinnert, dass sie „nur Frauen“ sind. Die Genitalverstümmelung verwehrt der Frau das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Die meisten Frauen mit FGM leben in 28 afrikanischen Staaten.
Am häufigsten wird die weibliche Genitalverstümmelung in Somalia, dem nördlichen Sudan, Erithrea, Sierra Leone und Djibouti praktiziert. Der Sudan ist das einzige Land, in dem bisher Untersuchungen zur Häufigkeit von weiblicher Genitalverstümmelung durchgeführt wurden. Danach sind bis zu 90 Prozent der sudanesischen Mädchen und Frauen beschnitten.

FGM kommt jedoch auch in den südlichen Teilen der arabischen Halbinsel, am Persischen Golf und in muslimischen Gemeinden in Indien, Malaysia und Indonesien vor.
Zunehmend ist auch die Verbreitung unter Immigrantinnen in Europa, Kanada, Australien, Neuseeland und den USA.

Einer britischen Untersuchung zufolge waren 80 Prozent der Einwanderinnen aus Somalia, dem Jemen, aus Eritrea und Äthiopien beschnitten oder wollten ihre Töchter beschneiden lassen.

Die „Operateure“

Die Genitalverstümmelung wird meist von älteren Frauen in traditioneller Weise durchgeführt. Die „Operation“ dauert 15 bis 20 Minuten und erfolgt mithilfe von Messern, Skalpellen, Glasscherben, Rasierklingen und Ähnlichem. Anästhetika oder Analgetika werden meist nicht verwendet. Zur Blutstillung werden Salben aus Kräutern oder Asche auf die Wunden aufgetragen. Bei der Infibulation werden die Wundränder mit Dornen oder Seide zusammengehalten.
Durch schlechte hygienische Verhältnisse, ungeeignete Instrumente, schlechtes Licht und mangelnde medizinische Kenntnisse wird den Frauen und Mädchen zusätzlicher Schaden zugefügt. In manchen Ländern nehmen vermehrt Hebammen und anderes medizinisches Personal die weibliche Genitalverstümmelung vor.
Ägyptische Frauen berichteten, dass ihre eigene Beschneidung in 13 Prozent der Fälle von Ärzten durchgeführt wurde. Bei ihren Töchtern erfolgt sie bereits in 46 Prozent der Fälle durch ärztliches Personal.
Die Medikalisierung der weiblichen Genitalverstümmelung ist umstritten. Auf der einen Seite kann sie die Komplikationen und eventuell auch das Ausmaß des Eingriffs reduzieren.

In den 1970er- und 1980er-Jahren wurden beispielsweise im Sudan und in Somalia traditionelle Hebammen für die weibliche Genitalverstümmelung geschult.
Aus Kenia wurde über die Verteilung von prophylaktischen Antibiotika, sterilen Einmalrasierern und Tetanus-Impfungen bei betroffenen Mädchen berichtet. Diese prophylaktischen Maßnahmen senkten die Rate an frühen Komplikationen um etwa 70 Prozent.
In Krankenhäusern im Sudan wurde die weibliche Genitalverstümmelung angeboten, jedoch nur der Typ I der FGM durchgeführt. In städtischen Regionen in Mali und Nigeria ist es inzwischen üblich, dass Krankenschwestern die „Beschneidung“ durchführen.

Auf der anderen Seite besteht durch die Medikalisierung die Gefahr der Verharmlosung und der verzögerten Ausrottung der weiblichen Genitalverstümmelung. Die WHO verurteilte 1982 die Beteiligung von medizinischem Personal an der Genitalverstümmelung der Frau als unethisch. In den 1990er-Jahren schlossen sich verschiedene internationale Organisationen dieser Stellungnahme an (International Federation of Gynecology and Obstetrics 1994, American College of Obstetricians and Gynecologists committee opinion 1995).
1996 hat auch der Deutsche Ärztetag die Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten an der weiblichen Genitalverstümmelung verurteilt. Derartige Praktiken seien berufsrechtlich zu ahnden, heißt es in einer Entschließung. Entsprechend wurde 1999 einem Berliner Arzt, der FGM durchführte, die Approbation entzogen.

Die Opfer von FGM werden immer jünger

Das Alter, in dem die Genitalverstümmelung vorgenommen wird, unterscheidet sich regional. In Äthiopien und Nigeria werden die Mädchen im Alter von sieben bis acht Tagen beschnitten, in Somalia, im Sudan und in Ägypten dagegen erst mit fünf bis zehn Jahren. In manchen Gegenden Ostafrikas findet die FGM sogar erst während der Hochzeitsnacht, in Westafrika während der ersten Schwangerschaft statt. Sowohl in den Herkunftsländern als auch bei Migranten zeichnet sich jedoch der Trend ab, die weibliche Genitalverstümmelung in immer jüngerem Alter durchzuführen. Damit sollen Fragen der Schulbehörden vermieden, aber auch verhindert werden, dass sich die Mädchen gegen den Eingriff wehren.

Frauen, die den schwereren Formen von weiblicher Genitalverstümmelung unterzogen werden, leiden mit großer Wahrscheinlichkeit an gesundheitlichen Folgen, die häufig eine lebenslange medizinische Behandlung erfordern. Nur etwa 15 bis 20 Prozent der Komplikationen werden von medizinischem Personal behandelt, weil die nächste Krankenstation zu weit entfernt ist – oder aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen.

FGM und ihre Komplikationen

Blutungen während oder nach dem Eingriff können zu Anämie, Hämorrhagie (vier bis 19 Prozent), Hypotension, Schock und Tod führen. Bisher gibt es keine Studien zur Mortalität von Mädchen bei FGM, obwohl man davon ausgehen muss, dass die Sterblichkeit hoch ist Akute Infektionen führen zu Abszessen und Wundheilungsstörungen. Andere Komplikationen können hohes Fieber, Tetanus (zwei Prozent), Gangrän oder ein septischer Schock (zwei Prozent) sein. Oligurie, Harnverhalt sowie eine Verletzung von Blase, Urethra, Vagina und Rektum wurden beschrieben. Durch gewaltsames Festhalten der Frau während des Eingriffs kann es zu Frakturen von Humerus, Femur und Clavicula kommen.

Als wichtigste chronische Komplikationen der weiblichen Genitalverstümmelung sind fünf Gruppen zu nennen: Komplikationen der Harnwege, Komplikationen durch Narbenbildung, Komplikationen bei Sexualität und Menstruation sowie Komplikationen in der Schwangerschaft und bei der Geburt. Durch die enge Nachbarschaft des Operationsgebietes kommt es häufig zur Verletzung der Urethra mit nachfolgender Obstruktion oder Striktur. Die Patientinnen klagen über Harnverhalt, rezidivierende Harnwegsinfekte und Harninkontinenz. Die Narbenbildung nach FGM führt in etwa 20 Prozent der Fälle zur partiellen oder kompletten Fusion der Labien.
65 Prozent der verstümmelten Frauen leiden an Blutungsstörungen. Chronische Adnexititiden und Endometritiden führen ebenfalls zu anhaltenden Schmerzen. Dyspareunie, Vaginismus und Vaginalstenosen führen bei 25 bis 30 Prozent der Frauen nach weiblicher Genitalverstümmelung vom Typ III zu Infertilität. Durch Verlust der Klitoris kommt es bei einem Teil der Frauen zu mangelnder Orgasmusfähigkeit.
Vor allem bei Frauen nach weiblicher Genitalverstümmelung vom Typ III ist mit prä-, intra- und postpartalen Komplikationen zu rechnen. Durch die Bildung von Narbengewebe kann es zu einem prolongierten Geburtsverlauf kommen. Es gibt Hinweise, dass es bei Frauen mit FGM daher beim Kind häufiger zu schwerer Asphyxie oder zum Tod kommt.

Durch Defibulation unmittelbar vor der Geburt kann die Entbindung erleichtert und das Risiko der Geburtsverletzungen gesenkt werden. Die Rate an Dammrissen, Wundinfektionen, Wundheilungsstörungen und postpartalen verstärkten Nachblutungen ist jedoch erhöht.
Die Genitalverstümmelung kann ein schwerwiegendes Trauma hinterlassen. Die psychologischen Begleiterscheinungen können sich tief in das Unterbewusstsein des Mädchens eingraben und Verhaltensstörungen verursachen. Unter Umständen ist die körperliche und seelische Belastung so stark, dass die Betroffenen das Erlebnis nicht nur verdrängen, sondern abspalten.

Gesetze gegen FGM

Langfristig leiden die Frauen unter vielfältigen psychischen Symptomen wie dem Gefühl von Unvollständigkeit und Minderwertigkeit, Angst, Depression, chronischer Reizbarkeit, Frigidität, und Partnerschaftskonflikten. Viele durch die Genitalverstümmelung traumatisierte Frauen haben keine Möglichkeiten, ihre Gefühle und Ängste auszudrücken und leiden im Stillen.
Internationale Organisationen, wie die WHO, der Weltärztebund, die UNESCO, UNICEF und das Europa-Parlament, verurteilen die weibliche Genitalverstümmelung. Ein Gesetz, welches die FGM verbietet, gibt es in Europa jedoch nur in Großbritannien, Schweden, Norwegen, Dänemark und Belgien. Außerhalb Europas haben Ägypten, Australien, Benin, Burkina Faso, Djibouti, Elfenbeinküste, Ghana, Guinea, Guinea-Bissou, Kanada, Kenia, Neuseeland, Niger, Senegal, Simbabwe, Tansania, Togo, Uganda, die USA sowie die Zentralafrikanische Republik Gesetze gegen die weibliche Genitalverstümmelung verabschiedet. Die Bestrafung reicht von einer Geldbuße bis zu lebenslanger Haft.

In Deutschland ist ein Gesetz, das die weibliche Genitalverstümmelung verbietet, nach Ansicht von Juristen nicht notwendig, da sie als einfache, gefährliche oder schwere Körperverletzung (§§ 223, 224, 226 StGB) oder Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) beziehungsweise Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB) gilt und damit strafbar ist. Dies trifft auch dann zu, wenn der Eingriff auf Verlangen oder mit Einwilligung der Patientin oder ihrer Erziehungsberechtigten erfolgt, da er gegen die guten Sitten verstößt. Dem „Beschneider“ droht damit in Deutschland eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren (Drucksache des Deutschen Bundestags Nr. 14/6682).

Dennoch bleiben rechtliche Fragen ungeklärt. Muss ein Arzt seine Schweigepflicht brechen, um ein gefährdetes Mädchen davor zu schützen, in ihrem Heimatland oder auch in Deutschland beschnitten zu werden? Bislang haben Ärzte in diesem Fall das Recht, ihre Schweigepflicht zu brechen, eine Meldepflicht wie zum Beispiel in Frankreich gibt es jedoch nicht. Ob Gesetze die Tradition der FGM wirksam bekämpfen können, ist umstritten.

Aufklärung ist wichtig

Bildungsprogramme, die ein Bewusstsein in der Bevölkerung der betroffenen Länder fördern, über die medizinischen Folgen informieren und über Menschenrechte aufklären, sollten die gesetzlichen Verbote zweifellos begleiten.
Die weibliche Genitalverstümmelung ist ein Problem, das durch zunehmende Migration auch in Deutschland immer häufiger werden kann. Um die Töchter betroffener Frauen zu schützen, sollten Präventionsgespräche stattfinden, in denen die medizinischen Folgen und die internationale Haltung angesprochen werden.
Die psychosozialen Beratungsstellen in Deutschland haben wenig Erfahrung mit den besonderen Problemen von Frauen mit weiblicher Genitalverstümmelung. Insbesondere in den Großstädten sollten diese Einrichtungen für das Konfliktfeld der FGM ausgebaut werden.
Aufgabe der Ärzte und Beratungsstellen ist es, den von weiblicher Genitalverstümmelung betroffenen Frauen eine Betreuung zu ermöglichen, die den kulturellen Hintergrund respektiert, einfühlsam reagiert und eine individuelle Lösung des Konflikts sucht.

Die vier Typen von FGM

Laut WHO werden vier Typen der weiblichen Genitalverstümmelung unterschieden.

Typ I: Die „Sunna“ beschreibt ursprünglich die Exzision der klitoralen Vorhaut. Der Eingriff wird in dieser minimalen Form nur selten durchgeführt, meist erfolgt die partielle oder totale Klitoridektomie.

Typ II: Es wird eine Klitoridektomie vorgenommen, und die kleinen Labien werden teilweise oder ganz entfernt. Das Ausmaß des Eingriffs variiert. Zusammen mit der „Sunna“ macht diese Form etwa 85 Prozent der FGM aus.

Typ III: Die „Infibulation“ oder „pharaonische Beschneidung“ beinhaltet die Entfernung von Klitoris, kleinen und großen Labien. Die Restvulva wird anschließend mit Seide vernäht oder mit Dornen verschlossen. Das Einführen eines Fremdkörpers verhindert ein vollständiges Verkleben der Wundränder, sodass eine kleine Öffnung für Urin und Menstruationsblut bleibt. Zum Geschlechtsverkehr muss die verbleibende Vaginalöffnung dilatiert werden. Trotz dieser schmerzhaften Prozedur ist der Verkehr oft nicht möglich, und es muss wie auch zur Geburt eine Defibulation durchgeführt werden.

Typ IV: Darunter werden verschiedene Formen der Genitalverstümmelung gefasst wie das Einstechen, Beschneiden, Dehnen oder Verätzen von Klitoris und Labien, das Ausschaben der Vagina und das Einschneiden von Klitoris und umliegendem Gewebe sowie der Vagina.

In Deutschland gibt es auch Hilfsorganisation die sich für die Aufklärung der Mädchen und Frauen vor Ort einsetzen – dazu gehört auch TARGET e.V von Rüdiger Nehberg.

Quellen:
– Deutscher Ärztebund
– Ärzte ohne Grenzen
– Prof. Dr. med. Heribert Kentenich

A/RES/22/2263

A/RES/22/2263
A/RES/67/146
A/61/438, Ziff. 27

Dies sind die Resolutionsnummern der Vereinten Nationen zur Diskriminierung der Frauen und zur Ächtung der Genitalverstümmelung bei Mädchen.
Zwangsehe mit minderjährigen Mädchen

Um nun all meine Wut zu schreiben, würde dieser Artikel ins Endlose gehen. Ich beschränke mich nur auf die Genitalverstümmelung und Zwangsehen bei minderjährigen Mädchen – dies auch nur in Auszügen.

Zu Punkt 1: Genitalverstümmelung

Bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen, in New York, wurde am 20. Dezember 2012 einstimmig die Resolution zur Verstärkung der weltweiten Bemühungen um die Durchführung der weiblichen Genitalverstümmelung beschlossen.
Die UN hat weibliche Genitalverstümmelung weltweit als Menschenrechtsverletzung geächtet und durch zahlreiche internationale Übereinkommen verboten. Dennoch werden jeden Tag bis zu 8.000 Mädchen, zum Teil bereits im Alter von 5 Jahren auf schlimmste Weise verstümmelt. Dies überwiegend in muslimisch geprägten Länder.
Die Genitalverstümmelung von Mädchen ist ein globales Gewaltphänomen mit mindestens 4 Millionen Opfern jedes Jahr. Mittlerweile haben zwar viele Länder, in denen die genitale Verstümmelung von Mädchen verbreitet ist, Strafgesetze erlassen. Dennoch müssen derzeit über 264 Millionen Mädchen und Frauen in afrikanischen, arabischen und asiatischen Ländern mit den schwerwiegenden Folgen weiterleben. Weltweit jede 20. Frau wurde Opfer dieser barbarischen „Tradition“ und leidet unter dieser seelischen Vergewaltigung.
In manchen Ländern ist nahezu die gesamte weibliche Bevölkerung betroffen, wie etwa in Ägypten, Guinea und Somalia.
Diese systematische Gewalt gegen die weibliche Bevölkerung ist in etwa 28 afrikanischen Ländern verbreitet und tritt verstärkt sowohl im Nahen Osten als auch in Asien und Zentralasien auf.

Die von Unicef herausgegebenen Verbreitungszahlen führen außer den afrikanischen Ländern nur auch den Irak und Jemen an. Allerdings hat Unicef im Februar 2016 die Opferzahlen nach oben korrigiert, da die Verbreitung in Indonesien und Malaysia mit mindestens 50 Millionen Betroffenen repräsentativ belegt ist. Studien unter anderem aus dem Iran, Oman, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Pakistan zeigen das wahre geographische Ausmaß. Es bleibt abzuwarten, ob die wichtige Feldforschung in diesen Ländern den Weg in die offizielle Verbreitungsstatistik finden wird.
Da in letzter Zeit vermehrt die Arbeit von Menschenrechtsorganidationen in vielen afrikanischen und asiatischen Ländern massiv behindert und blockiert wird, können die Organisationen oft nur auf Fallzahlen zurückgreifen.

FGM auf dem Weg nach Europa

Durch Migration tritt die Genitalverstümmelung auch immer mehr in den USA, Australien und Europa in Erscheinung. Recherchen von UNICEF und der Waris Dirie Foundation haben ergeben, dass in Europa mindestens 500.000 betroffene Frauen und Mädchen leben und circa 180.000 minderjährige Mädchen als akut gefährdet eingestuft werden.
Allein in Deutschland sind nach Schätzung etwa 81.000 Mädchen von dieser besonders schweren Form der Gewalt bedroht oder bereits betroffen.
Die Gewalt macht also keineswegs vor europäischen Rechtsstaaten Halt. Um in Deutschland Mädchen umfassend vor der Verstümmelung ihrer Genitalien schützen zu können, sollten effektive präventions Maßnahmen, wie die Einführung einer Meldepflicht nach französichem Vorbild mit verpflichtende Kindervorsorgeuntersuchungen, schnellstmöglich greifen. Ein Gesetz mit der Strafbarkeit zur Genitalverstümmelung gibt es in Deutschland bereits seit September 2013. Dort wird die Verstümmelung weiblicher Genitalien als Straftatbestand gemäß § 226 a Strafgesetzbuch (StGB) eingestuft und kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Auch in Österreich zählt die Genitalverstümmelung als Tatbestand einer schweren Körperverletzung nach
§ 84 Abs. 1 StGB, unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn die Tat ein schweres
Leiden zur Folge hat, sogar den Tatbestand einer Körperverletzung mit schweren
Dauerfolgen nach § 85 StGB, und ist als solche strafrechtlich zu ahnden.

So in etwa lautet jedes Gesetz in den Mitgliedstaaten der EU.
Unter der Resolutionsnummer: COM/2013/0833 final, kann man auch den Handlungsbedarf zur FGM in der Europäischen Union nachlesen.

Eine Auflistung von FGM Fälle in den EU-Mitgliedstaaten.

Land, Jahr der Erhebung, Zahl der Frauen mit Genitalverstümmelung, Zahl der in Bezug auf Genitalverstümmelung gefährdeten Mädchen und die Zahl der Strafsachen.

Belgien: 2011. Frauen mit FGM: 260 und die Zahl der gefährdeten Mädchen: 975.
Dänemark: Keine Daten verfügbar lediglich ein Straftatbestand.
Deutschland: 2007. Frauen mit FGM:19 000 und 4 000 gefährdete Mädchen.
Irland: 2011. Frauen mit FGM: 3170. Keine weiteren Daten verfügbar.
Spanien: Keine Daten verfügbar. Dafür sechs Strafbestände.
Frankreich: 2007. Frauen mit FGM: 61 000. Bei den Mädchen keine Daten verfügbar. Dafür 29 Fälle von Straftatbestände.
Italien: 2009. Frauen mit FGM:35000. Gefährdete Mädchen circa 1 000 und 2 Fälle von Strafbarkeit.
Ungarn: 2012. 170 – 350 Frauen mit FGM und sonst keine Daten verfügbar.
Niederlande: 2013. Frauen mit FGM: 29 210 und  40 – 50g efährdete Mädchen jedes Jahr. Eine Strafbarkeit ist bekannt.
Schweden: Keine Daten verfügbar, dafür 2 Strafbestände.
Im Vereinigten Königreich lag 2007 die Zahl der Frauen mit FGM bei 65 790. Die unglaubliche Zahl von 30 000 gefährdeten Mädchen ist erschreckend hoch.

Nun eine Auflistung der Länder in denen die Genitalverstümmelung praktiziert wird. Die Angaben sind in Prozent der Frauenanteile in den jeweiligen Ländern.

Ägypten: 87%
Äthiopien: 65%
Benin: 9%
Burkina Faso: 76%
Côte d’Ivoire: 37%
Dschibuti: 93%
Eritrea: 83%
Gambia: 75%
Ghana: 4%
Guinea: 97%
Guinea-Bissau: 45%
Indonesien: 49%
Irak: 8%
Jemen:19%
Kamerun: 1%
Kenia: 21%
Liberia: 44%
Mali: 83%
Mauretanien: 67%
Niger: 2%
Nigeria: 18%
Senegal: 23%
Sierra Leone: 86%
Somalia: 98%
Sudan: 87%
Tansania:10%
Togo: 8%
Tschad: 38%
Uganda: 1%
Zentralafrikanische Republik:24%

Foto: Google

Punkt 2: Frühehen

Zwangsehen mit minderjährigen Mädchen oder der Menschen als Wegwerfartikel.

Um eines gleich vorweg zu nehmen, mir ist durchaus bewusst das es auch Zwangsehen mit Jungen gibt. Diese sind in der weltweiten Statistik mit unter 1% angeführt.

In den meisten Ländern gilt man zwar erst ab 18 Jahren als „ehemündig“, aber in vielen Ländern gibt es eine Reihe von Ausnahmen, wenn zum Beispiel die Eltern oder ein Gericht zustimmen. Das ist problematisch, da es häufig die Eltern sind, die die Ehe arrangiert haben. In einigen Ländern gibt es außerdem ein unterschiedliches Mindest-Heiratsalter für Mädchen und für Jungen. Wie so oft ist außerdem die Frage, ob auf dem Papier bestehende Gesetze auch wirksam durchgesetzt werden. Gesetze gegen Kinderehen sind also wichtig, aber nur ein Element von vielen zur nachhaltigen Bekämpfung von Kinderehen.

Lückenhafte Gesetze zum Schutz vor Kinderehen gibt es übrigens nicht nur in Ländern des globalen Südens: In einigen US-Bundesstaaten sind beispielsweise Kinderehen in Ausnahmen erlaubt. Auch in Deutschland war bis vor kurzem eine Heirat ab 16 möglich, wenn das Familiengericht zustimmte – diese Regelung wurde erst 2017 geändert und auf 18 Jahre erhöht.

Was nun folgt ist die brutale Realität in der ein Mädchenleben nichts wert ist und in der Frauen keine Rechte haben, wie ich es an der Situation von Pakistan zeigen werde. Ich verzichte bewusst auf Fotos von verbrannten und getöteten Kinder.

In Pakistan dürfen Männer minderjährige Mädchen heiraten, sobald sie ihre erste Periode hatten. Dies hat ein Gericht im Februar 2020 in der Stadt Sindh entschieden und verstößt damit gegen das Verbot von Kinderehen, welches die Vereinten Nationen in der Resolution 61/144 Verabschiedet auf der 81. Plenarsitzung am 19. Dezember 2006 verabschiedet hat.
Das Gericht in Pakistan hat auf Grundlage der Scharia entschieden. Die Scharia ist das islamische Recht, dass sich auf die Lehren des Korans bezieht. Da die Scharia im Islam die Ordnung Gottes repräsentiert, steht sie für strenggläubige Muslime über dem Gesetz.
Der Rechtsspruch wurde durch das Höchste Gericht in Sindh, einer der vier pakistanischen Provinzen, am 3. Februar 2020 verkündet. Er war das Ergebnis einer Klage, bei der ein 14-Jähriges katholisches Mädchen zur Konvertierung zum Islam und anschließender Kinderehe gezwungen wurde.
Diese Urteil verstößt gegen geltendes Völkerrecht.

Um zu beweisen, dass die Eheschließung ungültig und illegal war, zeigten die Eltern des Mädchens die Taufurkunde und eine Schulbescheinigung bei der Anhörung vor. Beide Beweise bestätigten, dass ihre Tochter zum Zeitpunkt der Ehe noch minderjährig war. Die Familie berief sich in ihrer Klage auf das Verbot von Kinderehen, dass das Höchste Gericht in Sindh 2014 verabschiedet hatte. Entgegen dieser Rechtslage entschieden die Richter, dass die Eheschließung zwischen dem Mädchen und ihrem Mann nach der Scharia rechtsgültig sei, da das junge Mädchen ihre erste Periode bereits hatte.

Wie Frauenverachtend das patriarchalischen Denken am Beispiel Pakistans ist, zeigt der nachfolgende Text.


Ein sechsjähriges Mädchen wurde vergewaltigt, gefoltert und mit einem Stein zu Tode geprügelt, bevor man ihren Körper im Müll fand. Ein 5-jähriges Mädchen in Südpakistan wurde vergewaltigt, auf den Kopf geschlagen und in Brand gesteckt. Eine Frau im Osten des Landes wurde aus ihrem Auto gezerrt und auf der Straße vor ihren Kindern sexuell missbraucht.
Wie in Indien werden auch in Pakistan Neugeborene auf Müllhalden entsorgt oder verkauft, weil sie Mädchen sind. Sie sind ungewollt, überflüssig – Müll eben. Oft werden sie direkt nach der Geburt von den Hebammen in einem Müllsack entsorgt.
Mädchen werden täglich brutal vergewaltigt und anschließend umgebracht und einfach auf einer Müllhalde weggeworfen. Wenn Opfer überleben werden diese oft wie Kriminelle behandelt oder für die sexuellen Angriffe verantwortlich gemacht.

Ein weiter Bericht zeigt, dass Mädchen und Frauen in Pakistan keinen Wert darstellen. So eurde ein 16-jähriges Mädchen lebendig verbrannt, weil sie einen Heiratsantrag abgelehnt hatte.

In Pakistan gibt es jedes Jahr Tausende Fälle von Gewalt gegen Frauen, von Vergewaltigungen und Säureangriffen. Das gezielte abtreiben weiblicher Föten, das Töten und Aussetzen geht täglich bis zum Ehrenmord.

Hunderte von Kindern werden in Pakistan jährlich ausgesetzt. Andere werden gleich getötet und entsorgt. Viele sind das Ergebnis einer Vergewaltigung, manchmal vom eigenen Ehemann oder dessen Familienangehörigen. Die Kinder dürfen nicht leben, weil sie unehelich sind, weil sie daran erinnern, wie sie gezeugt wurden, weil sie ein lebender Beweis wären. Niemand will sie haben.

Die pakistanischen Medien veröffentlichen regelmäßig Berichte über die brutale Vergewaltigung und Ermordung von Mädchen und Frauen.
Immer wieder kommt es in Pakistan zu Protesten, wie im Falle der Entführung, Vergewaltigung und Ermordung eines 10-jährigen Mädchens aus Islamabad. Nachdem sich das Mädchen in einem Park verirrt hatte, in dem sie spielen ging, wurde die Leiche gefunden und das Foto ihres Körpers, das in den sozialen Medien verbreitet wurde, zeigte Anzeichen von Folter. Obwohl die pakistanischen Gesetze die Rechte und Freiheiten von Frauen unterstützen, werden sie nicht umgesetzt. Als sich die Familie an die Polizei wandte, um den Fall ihrer Entführung zu melden, spielte die Polizei die Vermisstenanzeige herunter, dass 10-jährige Mädchen sei nur davongelaufen. Nach der Untersuchung des Leichnam wurde bei dem Mädchen inneren Blutungen durch Vergewaltigung festgestellt. Daraufhin verhaftete die Polizei einen nahen Verwandten von dem Mädchen und auch drei Polizeibeamte. Den Polizeibeamten konnte Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, aber auch nur, weil Menschen nach dem Mord an dem Mädchen auf die Straße gingen.

Laut der pakistanischen Kinderschutzorganisation Sahil wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 durchschnittlich mehr als acht Kinder täglich sexuell missbraucht. In seinem im September 2020 veröffentlichten sechsmonatigen Bericht „Cruel Number“ berichtete Sahil, dass allein bis Juni dieses Jahres 497 Kinder sexuell missbraucht wurden. Laut Sahil wurden 38 Kinder getötet, nachdem sie sexuell missbraucht worden waren.

Im August 2020 sorgte ein Mord an einem sechsjährigen Mädchen in für Empörung. Sie wurde vergewaltigt, gefoltert und mit einem Stein zu Tode geprügelt, bevor ihr Körper in einen Sack gesteckt wurde.

Ein 5-jähriges Mädchen in Südpakistan wurde vergewaltigt, auf den Kopf geschlagen und in Brand gesteckt. Das Mädchen wurde am 04. September 2020 entführt, nachdem es in einem Geschäft in der südlichen Hafenstadt Karachi Kekse gekauft hatte, teilte die Polizei mit. Ihre Leiche wurde zwei Tage später gefunden und eine Autopsie ergab, dass sie sexuell angegriffen worden war. Die Polizei hat in dem Fall mehr als 20 Verdächtige festgenommen.

Studien zur Gewalt gegen Frauen schätzen, dass alle zwei Stunden eine Frau in Pakistan vergewaltigt wird. Etwa 70 bis 90 Prozent der Frauen leiden unter häuslicher Gewalt. Nur 5 Prozent der missbrauchenden Ehemänner und Familienmitglieder werden überhaupt verurteilt. Oft werden die Opfer auch von ihren eigenen Familienangehörigen gezwungen zu schweigen oder sie werden bestraft.

Eine Frau wandte sich an ihren Schwiegervater, als ihr Ehemann sie schlug, aber dieser befahl stattdessen, sie zu verbrennen, nachdem ihr Ehemann sie beschuldigt hatte, weniger als 35 Dollar aus seiner Brieftasche gestohlen zu haben. Ihr Mann und ihr Schwager übergossen sie mit Öl und zündeten sie lebendig an.
Allein in den letzten acht Jahren wurden in Islamabad viertausend Frauen von ihren Familienmitgliedern in Brand gesteckt und weniger als 4 Prozent überlebten. Die Mehrheit der Opfer war zwischen achtzehn und fünfunddreißig Jahre alt und ungefähr 30 Prozent waren schwanger.

Auch werden Mädchen und Frauen unter dem bloßen Vorwurf getötet, „illegale“ sexuelle Beziehungen eingegangen zu sein. Sie erhalten nie die Gelegenheit, ihre Version der Behauptung zu geben, da dies keinen Sinn macht – die Behauptung allein reicht aus, um die Ehre eines Mannes zu beschmutzen, und sie reicht daher aus, um die Ermordung der Frau zu rechtfertigen.

Nach dem Gesetz, das das Parlament im März 2020  verabschiedet hat, kann jeder, der ein Minderjährigi entführt, vergewaltigt oder ermordet, mit lebenslanger Haft oder Todesstrafe rechnen. Aber bisher sei niemand nach den Gesetzen strafrechtlich verfolgt worden.

Naike Juchem, 1. Oktober 2020

Quellen:
Afghan Women’s Network, Global Citizen, Terres des hommes, UNICEF, WHO.