Schlagwort-Archive: Menschenrechtsverletzungen

Der unsichtbare Terror in Indonesien

Sem Bayage und Beny Elopere, als sie von der indonesischen Armee gefangen genommen und gefoltert wurden.

Mir wurde eben eine Nachricht von einem Bekannten aus Indonesien geschickt, mit der Bitte diesen Text zuveröffentlichen.

Sem Bayage und Beny Elopere, beide noch Teenager, wurden am 22. Februar 2024 in Dekai, Yahukimo, von der indonesischen Armee verhaftet und gefoltert und vom indonesischen Militär beschuldigt, die beiden Täter seien Mitglieder der Nationalen Befreiungsarmee von West-Papua (TPNPB) als Freiheitskämpfer in West-Papua. Allerdings konnten die indonesischen Militärbehörden bis Montag, 25. März 2024, die Schuld der beiden Opfer nicht beweisen.

Werianus Murib wird von der indonesischen Armee in einer Trommel auf einem Militärposten gefoltert.

Das Gleiche geschah auch mit Werianus Pupil, einem 17-jährigen Mann, der von der indonesischen Armee im Bezirk Puncak, Papua, festgenommen wurde. Er wurde von der indonesischen Armee gefangen genommen und gefoltert, bis das Opfer starb.

Das Opfer wurde zusammen mit seinen beiden Freunden, die gerade ein Haus bauten, festgenommen, als plötzlich die indonesische Armee ungefragt auf sie zukam, sie geschlagen und dann von ihnen zum Militärposten gebracht und gefoltert wurden. Wie in dem Video, das am 22. März 2024 in Online-Medien weit verbreitet wurde. Bislang haben sich die indonesischen Militärbehörden nicht bei den Familien der Opfer entschuldigt, die ohne jegliches Fehlverhalten festgenommen wurden.


Daher fordern wir die globale Menschenrechtsgemeinschaft auf, die indonesische Regierung zu drängen, ein unabhängiges Ermittlungsteam einzurichten, und die globale Menschenrechtsgemeinschaft zu einem Besuch in West-Papua aufzufordern. Denn seit mehr als 60 Jahren kam es zu außergerichtlichen Tötungen, bei denen mehr als 500.000 Zivilisten ihr Leben verloren und mehr als 60.000 Zivilisten in West-Papua aufgrund des anhaltenden bewaffneten Konflikts zwischen der indonesischen Armee und Pro aus ihren Herkunftsorten vertrieben wurden -Unabhängigkeit West-Papua. in Intan Jaya, Nduga, Puncak Papua, Maybrat, Serui, Oksibil und einer Reihe anderer Orte in Papua.

Naftall Tipagau, ehemaliger politischer Gefangener und humanitärer Aktivist aus Papua.

Tränen an der Autobahn

Seit nun fast 2 Monate streiken erneut Lkw Fahrer einer polnischen Spedition auf zwei Rastanlagen auf der A5 Gräfenhausen bei Darmstadt.

Autorin Naike Juchem

Die 82 Fahrer aus Russland, Usbekistan, Georgien und anderen Ländern warten auf ihre Löhne. Die Fahrer bekommen zumindest über Spenden Lebensmittel gebracht und können zweimal die Woche in Darmstadt duschen.
Ihre Familien, die die Fahrer zum Teil seit eineinhalb Jahren nicht mehr gesehen haben, warten auf die Löhne ihrer Männer. In ihren Heimatländer sind die Familien verzweifelt, weil auch sie kein Geld für Lebensmittel und den täglichen Alltag haben.

Ich sprach mit einer Gruppe von Männer, die alle sehr freundlich waren, über deren Zukunft und wie es weiter gehen soll. Resignierte Blicke und Achselnzucken waren die Antworten. Wenn sie ihre Löhne bekommen, würden sie mit dem Flugzeug nach Hause fliegen – irgendwann.
Mir wurden Fotos von den Ehefrauen und Kinder gezeigt. Dem ein oder anderen standen die Tränen in den Augen. Via Internet sind die Männer zwar mit ihren
Familien virtuelle verbunden, doch bleiben die Sorgen für die Familien, weil sie sich oft noch nicht einmal ein Brot leisten könnten.

Wer auf den Straßen und Autobahnen in Deutschland und Europa unterwegs ist, sieht täglich LKW aus Litauen, Polen, Bulgarien, Rumänien… Selbst bei Kennzeichen aus den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Luxemburg… ist dies so. Die Fahrer kommen oft aus nicht EU-Länder und sind somit monatelang unterwegs. Man sieht es einem Lkw nicht an, aus welchem Land die Fahrer kommen, wie lange sie schon von zuhause weg sind, oder ob sie einen angemessen Lohn bekommen.
Die Fahrer sind die Sklaven für unseren Wohlstand und Industrie. Wer zum Beispiel das „Billy“ Regal von IKEA geliefert hat, weiß man an der Kasse nicht. Egal ob Zeitungspapier, Baustoffe oder Fertigungsteile für Fahrzeuge – der Transport muss billig bleiben. Die Auswirkungen sieht man in Gräfenhausen.

Naike Juchem, 12. September 2023

Unser täglicher Luxus basiert auf der Not und Armut der anderen.

So gut wie ALLE unsere Kleidung kommt aus Bangladesch, Thailand, Kambodscha, Vietnam, China, Pakistan, Iran.
Wo soll man nun anfangen eine Petition zu unterschreiben?
Vieles an Deko- und Baustoffartikel kommt aus China, Malaysia, Taiwan, Sri Lanka.
Lebensmittel werden in Lateinamerika und Südostasien unter Menschenunwürdigen Bedingungen gepflanzt und geerntet.
Kautschuk für die Reifen kommt aus Thailand, Kambodscha, Vietnam und Malaysia zu uns. Auch dort sind Menschen in der Abhängigkeit.

Unser täglicher Luxus basiert auf der Not und Armut der anderen.

Billige Kleidung kommt aus Bangladesch

Jeder vermutet das Billigkleidung von KIK, Tacco oder Primark aus Bangladesch kommt. Dies ist nur die halbe Wahrheit.
Adidas, C&A, Esprit, H&M, Kanz – Kids Fashion, NKD, Tchibo, Puma und Zara sind nur einige bekannten Namen, die in den Kleiderfabriken in Bangladesch, China, Indien, Iran, Kambodscha, Malaysia, Philippinen oder Thailand herstellen lassen.

Auch Labels der gehobenen Klasse, wie zum Beispiel: Hugo Boss, Tommy Hilfiger oder Calvin Klein sind genauso an der Ausbeutung von Menschen beteiligt.

Konsum auf Kosten von Menschenleben

In Bangladesch starb 2009 einer 18-jährigen Näherin an Erschöpfung, die in einer Textilfabrik in Chittagong, sieben Tagen in der Woche 13 bis 15 Stunden
arbeitete. In der Fabrik wurde vor allem für den Metro Konzern produziert. Metro beendete daraufhin die Zusammenarbeit mit der Fabrik.

Im November 2012 kamen bei einem Brand in der Tazreen-Kleiderfabrik mindestens 117 Menschen ums Leben, mehr als 200 Menschen wurden verletzt.
Mehr als 50 Menschen wurden im gleichen Jahr und Stadt bei einem Brand verletzt.

Am 24. April 2013 starben bei dem bisher größten Unfall in der internationalen Textilindustrie in der Stadt Sabhar, 1135 Menschen. 2338 wurden verletzt.
Die Industrie und Regierung haben seitdem zwar höhere Sicherheitsstandards in Bangladesch durchgesetzt, aber der Preiskampf in der Modebranche verhindert die Verbesserungen.

Kambodscha war zu Beginn der 90er der Weltgrößte Textilhersteller. Durch den Genozid der Roten Khmer ab dem 17. April 1975 bis zum 7. Januar 1979 katapultierte sich Kambodscha ins tiefste Mittelalter zurück. Durch die extrem Armut in dem Land wurde binnen kürzester Zeit eine Industrie aus dem Boden gestampft, die bis dato Beispiellos ist.
Der Exportwert von Kambodscha übertraf jedes Bruttosozialprodukt der Länder in Südostasien und Lateinamerika. Diese unglaubliche Masse an Arbeitsplätzen musste irgendwie erfüllt weden, und so arbeiteten bereits 12-jährige Kinder bis zu 15 Stunden am Tag für einen Hungerlohn.

Gemäß dem Armutsbericht der Weltbank verdienen Frauen in der kambodschanischen Textilindustrie bis zu 30 Prozent weniger als Männer – und dies bei einer 80 Stunden Wochenarbeitszeit.
Umgerechnet ergibt sich ein Monatslohn von 140 US-Dollar.

In den letzten 10 Jahren hat sich Kambodscha zwar für ein Mindestalter von 18 Jahren ausgesprochen, doch die Realität sieht anders aus. 15-jährige Kinder machen sich freiwillig älter, um etwas Geld für die Familien zu verdienen.
Firmenleitungen bieten Frauen ganz bewusst nur befristete Arbeitsverträge an, weil sie somit die Kosten für den Mutterschutz umgehen können: Schwangeren Frauen wird einfach der Arbeitsvertrag nicht verlängert. Da die Frauen keine Krankenversicherung haben und legale Abtreibungen teuer sind, begeben sich viele schwangere Frauen in halblegale und illegale Gesundheitszentren und gehen damit ein beträchtliches gesundheitliches Risiko ein.

Frauen tragen somit die Hauptlast der wirtschaftlichen Entwicklung in Kambodschas Textilindustrie. Dass ihre eigene Situation sich dadurch verbessert, muss allerdings bezweifelt werden.

Liste von Menschenrechtsverletzungen

Die Liste der Menschenrechtsverletzungen – und diese nicht nur in Arbeits- und Kinderrecht, geht mittlerweile ins Uferlose und reicht von Latein- und Zentralamerika über Afrika, Europa nach Asien bis hin zu Südostasien.
Nachfolgend nur ein paar Beispiele an
Menschenrechts­verletzungen durch deutsche Konzerne.

In Argentinien ist es der Bergbau. Dort wird Lithium für ein deutscher Netzbetreiber, die Mobilfunk­geräte abgebau. Die Gefährdung der Lebens­grundlagen und Missachtung des Rechts auf Mitsprache der indigenen Bevölkerung durch wasser­intensiven Lithium­abbau in den nördlichen Provinzen Jujuy, Salta und Catamarca.

In Äthiopien ist es die Überwachungs­technologie. Die Firma Trovicor (ehemals Siemens Intelligence Solutions), Elaman, Gamma Group.
Diese Firma übernahm die Ausstattung des äthiopischen Geheim­dienstes mit Technologie zur Überwachung des Internet­verkehrs; die Regierung ist bekannt dafür, Dissidenten auszuspähen; laut Human Rights Watch wurden Daten aus Telefon- und E-Mail-Kommunikation bereits dafür genutzt, unter Folter Geständnisse zu erzwingen.

Rosen aus Athen war einmal. Heute sind es Rosen aus Äthiopien die in Filialen aller deutschen Discounter verkauft werden und damit Landgrabbing, Zwangsumsiedlungen und Arbeitsrechts­verletzungen fördern. Laut der Gesellschaft für bedrohte Völker kommen 40 Prozent der deutschen Rosen im Winter aus Äthiopien.

Bahrain hat fast gleiche Überwachungs­technologie wie Äthiopien im Einsatz.
Die Firma Trovicor, Gamma Group, FinFisher Labs (deutsches Tochter­unternehmen der Gamma Group) liefert jene Technologie der Überwachung an das Regime im Persischen Golf.

In Bolivien arbeiten nach Angaben von UNICEF ungefähr 800.000 Kinder unter 18 Jahren. Obwohl das bolivianische Arbeitsministerium bereits  2006 einen Plan zur Beseitigung der Kinderarbeit auf den Weg gebracht hatte, bleibt die Kinderarbeit, die im Bergbau und bei der Zuckerrohrernte  fortbestehen.
In Bolivien besteht ein Joint Venture zwischen ACI Systems Alemania aus dem baden-württembergischen Zimmern ob Rottweil (ACISA) und des bolivianischen Staatsunternehmen Yacimientos de Litio Bolivianos (YLB).
Seit diesen Jahres wird dort jährlich bis zu 50.000 Tonnen Lithiumhydroxid gefördert. 70 Jahre lang soll das größte Lithium-Vorkommen der Welt so ausgebeutet werden. Durch jenes Joint Venture sichert sich Deutschland erstmals nach Jahrzehnten wieder den direkten Zugriff zu nicht-heimische Rohstoffen.

In Kambodscha gehören Ackerflächen, welches über Jahre von den Bauern genutzt wurden, um Landwirtschaft zu betreiben, auf einmal nicht mehr ihnen. Investoren kaufen oder pachten riesige Flächen, um dort  zum Beispiel Kautschuk für den Export anzubauen. Kautschuk aus Kambodscha wird auch in Deutschland verarbeitet, ob nun als Reifen, Dichtungen oder thermoplastische Elastomere. 

Nach neusten Zahlen sind inzwischen Konzessionen von über 4 Millionen Hektar vergeben worden – das entspricht einem Drittel der Ackerfläche Deutschlands. Dabei ist Kambodscha nur etwa halb so groß. Allein in den letzten acht Jahren sind mehr als eine Viertel Million Menschen unmittelbar von der Landnahmen durch staatliche Stellen oder privaten Investoren betroffen und somit zwangsweise vertrieben worden.

Dabei ist gerade für die ländliche Bevölkerung der Zugang zu Land elementar: Die Ernährungssituation ist – trotz Verbesserungen seit 1990 – nach wie vor ernst und rund ein Viertel der Bevölkerung ist unterernährt. Die arme ländliche Bevölkerung profitiert bisher kaum vom anhaltenden Wirtschaftsboom Kambodschas und im ländlichen Raum gibt es neben der Landwirtschaft nach wie vor kaum alternative Einkommensquellen. Mit dem Zugang zu Land verlieren die Menschen daher auch den Zugang zu Nahrung.

Bei dem sogenannten Land Grabbing mischt auch die Deutsche Bank mit. Diese vergibt Mikrokredite an die verschuldeten Bauern, die oft nicht mal 300 US-Dollar übersteigen. Die Bauern können die Zinsen – die bei 20% liegen, kaum zurück bezahlen und so kommen Spekulanten auf den Plan und die Bauern verlieren ihren Grundbesitz wegen ein paar Dollar Schulden.

Fazit: Menschenrechtsverletzungen begehen wir täglich ohne es zu wissen oder gar zu wollen.

Naike Juchem, 23. Oktober 2021

Wenn fanatische Religion die Kultur vernichtet

Afghanische Frauen unter einer Burka Foto:UNHCR

Ein Gesetz, welches keines ist: das Burka-Verbot in Europa

Wenn fanatische Religion die Kultur vernichtet

Kultur ist bunt, ausdrucksstark, musikalisch und freude.
Alleine diese vier Punkte gelten für Millionen Frauen auf dieser Welt nicht.

Seit einigen Jahren hat sich in der Bevölkerung eine Bild von muslimischen Frauen eingeprägt, welches nie das Bild der Frauen war: die Vollverschleierung

Der Niqab ist ein Gesichtsschleier, der in Verbindung mit einem Tschador oder einem anderen, zumeist schwarzen Ganzkörpergewand getragen wird. Er bedeckt das ganze Gesicht und lässt nur einen Sehschlitz frei.

Die in Afghanistan verbreitete Burka  ist ein weites, meist blaues Gewand, das über den Kopf gezogen wird und die Frau bis zu den Zehenspitzen komplett verhüllt. Die Augen sind hinter einem feinmaschigen Gitter versteckt.

Durch religiöse Fanatiker wurde und wird eine jahrhundert alte Tradition und Kultur zu Grabe getragen.
Musik und Gesang gehören auf der ganzen Welt zu den Menschen, wie das ein- und ausatmen.
Egal ob mal ein Fest feierte zum Frühlings- oder Sommerbeginn. Ob eine Erntedankfest, eine Gottheit oder den eigenen Geburtstag. Mit Farben und Schmuck brachten die Kinder, Frauen und Männer ihre Freude zum Ausdruck.

All dies wurde in Ländern der muslimischen Welt immer mehr verboten, bis schließlich auch die Farben, Frohsinn, Musik und Tanz verboten wurde.
Durch eine Burka oder Nikab wird den Frauen jegliche Freiheit, Menschenrechte und Würde genommen.

Bettelnte Frau in Afghanistan Foto:RFERL

Heiße Diskussionen über die Burka oder Niqab

Am 11. 4. 2011 trat in Frankreich ein Gesetz in Kraft, das die gänzliche Bedeckung des Gesichts an öffentlichen Orten, etwa in öffent￾lichen Verkehrsmitteln, Parks, Schulen, Geschäften und anderen Einrichtungen, verbot. Damit war Frankreich das erste europäische Land, das das Tragen des Vollschleiers in der Öffentlichkeit verbot; im selben Jahr folgte ein ähnliches Verbot in Belgien. Auch in Österreich, Schweiz, Dänemark und Niederlande gibt es mittlerweile Gesetze für die Vollverschleierung von Frauen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellt in einem Urteil vom 1. Juli 2014 fest, das das Gesetz vom Frankreich vom 11. Oktober 2010 rechtens ist. Nach Ansicht des EGMR verletzt das Gesetz weder die Freiheit des Glaubens, der Gedanken oder des Gewissens (Art. 9 EMRK) noch das Recht auf ein Privat- und Familienleben (Art. 8 EMRK). Dieses Urteil wurde natürlich nicht ohne starken Widerstand hingenommen.
So waren auch zwei Richterinnen vom EGMR gegen dieses Urteil.
Eine deutsche und schwedische Richterin beurteilten die Sachlage in gewissen Punkten etwas anders. Sie hielten in der Urteilsbegründung fest: „Konkrete individuelle Rechte, welche die Konvention garantiert, wurden hier abstrakten Prinzipien unterworfen. Unserer Ansicht nach ist ein dermassen generelles Verbot, welches das Recht einer jeden Person auf eine eigene kulturelle und religiöse Identität tangiert, in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig.“

„Dies ist eindeutig ein Angriff auf die muslimische Gemeinschaft in der Schweiz. Ziel ist es, Muslime noch mehr zu stigmatisieren und an den Rand zu drängen“, sagte Inès El-Shikh, Mitglied von Les Foulards Violets, einem muslimischen feministischen Kollektiv in der Schweiz, im Mai 2021 in einem Interview mit „The Guardian“.

„Wir müssen der Regierung signalisieren, dass wir uns der Diskriminierung und einem Gesetz, das speziell auf eine religiöse Minderheit abzielt, nicht beugen werden“, sagte eine Niqab-tragende Studentin gegenüber Reuters, bei einer Demonstration in Kopenhagen, im August 2016.

Auch befürchten Hotel- und Gastronomieverbände in einigen Ländern von Europa einen Rückgang an Besucher, vornehmlich aus den Arabischen Emiraten, wenn solche Verbote Landesweit, in diesem Fall die Schweiz, eingeführt werden.

Foto:Poster of Iran

Eine Vollverschleierung verstößt gegen Menschenrechte – oder doch nicht

In Sure 2 Vers 256 heißt es: „Es gibt keinen Zwang in der Religion“, was eben bedeutet, dass sich jeder Mensch frei für seine religiöse Überzeugung entscheiden darf. Ebenso kann man einen Menschen nicht zu bestimmten Handlungen zwingen, auch wenn es ihm seine Religion vorschreibt. Man ist letztlich einzig vor Allah/Gott verantwortlich, wenn man durch sein Verhalten nicht die Rechte anderer Personen verletzt.
Alleine dieser Vers wird von fast allen islamisch geprägten Staaten missachtet.

Aus islamischer Sicht, also der Religion – und nicht den Religionswächter, ist das Tragen einer Kopfbedeckung Pflicht, die Allah im Koran offenbarte. Frauen und Männer sollten sich aus Überzeugung an die von Allah offenbarten Kleidervorschriften halten. Da der Islam für Nüchternheit eintritt und die Menschen sich nicht von vordergründigen Reizen beeinflussen lassen sollen, ist es wichtig, im öffentlichen Leben dafür zu sorgen, dass jene Anziehungsbereiche menschlicher Sexualität, die sofort ins Auge springen können, bedeckt gehalten bleiben. Dies bedeutet jedoch keine Ungleichheit von Frauen und Männern.

Auch steht in Sure 33, Vers 59: Frauen sollten in der Öffentlichkeit „etwas von ihrem Überwurf“ über sich ziehen. Es wird aber nicht geschrieben, welcher Teil des Körpers verdeckt werden soll und ob dies auch die Haare betrifft.

Um noch einmal auf das Urteil des EGMR zu kommen, heißt es dort, dass es weitgehend den einzelnen Staaten überlassen ist, ob und wo sie Frauen in Burka, Niqab oder auch mit weniger verhüllenden Kopftüchern akzeptieren und wo nicht. Entsprechend hält der EGMR auch ein Burka-Verbot nicht für ein Verstoß die Menschenrechte – wie sie insgesamt das Recht des Staates, die Verwendung religiöser Symbole zu reglementieren, tendenziell höher bewerten als das Recht des einzelnen Bürgers auf freie Religionsausübung

Der UN-Menschenrechtsausschuss hat das Verbot der Vollverschleierung in Frankreich bereits 2018 kritisiert, denn das Urteil des EGMR verstoße gegen die Religionsfreiheit und die Menschenrechte der Trägerinnen, denn das tragen von einer Burka sei
angemessen um ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten.

Fazit

Bei allen Debatten, Vorschriften und Gesetze gibt es keine Einigung über eine stoffliche Hülle, in einer patriarchalisch geprägten Religion. Niemand wird im öffentlichen Raum eine Burka oder Nikab tragende Frau fargen, ob sie dieses Kleidungsstück freiwillig trägt.

Jene Befürworter sollten doch mal für mehrer Tage, vorzugsweise im Hochsommer, ein solches Kleidungsstück tragen.
Toleranz hin oder her, eine Burka ist die schlimmste Entwürdigung für eine Frau.

Früh- bzw. Kinderehen im Iran

Kinderehen sind im Iran legal. Mädchen können ab einem Alter von 13 Jahren, Jungen ab 15 Jahren verheiratet werden. Durch diese rechtlichen Voraussetzungen werden die vor allem in ländlichen Gebieten verbreiteten Kinderehen weiterhin ermöglicht.

Durch islamische Gesetze und von einem seit Jahrzehnten patriarchalisch geführten Regim im Iran, sind Missachtungen, Polygynie und Unterdrückung von Kinder- und Frauenrechte legitim. Eine Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen wird damit weitgehend verhindert.

Legalisierung von Früh- bzw. Kinderehe im Iran

Vor der Islamischen Revolution im Jahr 1979 war die Volljährigkeit im Iran für beide Geschlechter bei 18 Jahren angesetzt – was auch der Definition für Volljährigkeit der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 entspricht. Seit einer Gesetzesänderung von 1981 sind Mädchen im Iran jedoch schon ab 9 und Jungen mit 15 Jahren volljährig. Dies geht aus Artikel 1210, Absatz 1 des Iranischen Zivilgesetzbuches hervor. Nach deren Festlegung des Alters wird nach dem islamischen Kalender, dem sogenannten Mondkalender gerechnet. Wenn man dies auf den gregorianischen Kalender umrechnet, ergibt sich ein Alter von ca. 8 Jahren und 8 Monaten bzw. 14 Jahren und 7 Monaten.
Diese Herabstufung der Volljährigkeit von iranischen Jungen und Mädchen ist nach der Definition und internationalem Recht zum Schutz der Kinder, ein klarer Verstoß seitens der Mullah-Regierung.

Rechtliche Voraussetzungen

Obwohl der Iran 1994 die internationale Kinderrechtskonvention der UN ratifizierte, wurde festgehalten, dass nationales und islamisches Recht vorgehen sollte. Seit einer Gesetzesänderung des Artikel 1041 in iranischen Zivilgesetzbuch vom 17. Dezember 2000,  können Mädchen und Jungen unter 13 bzw. 15 Jahren nur noch mit der Erlaubnis eines Gerichts verheiratet werden. Nach Artikel 1043 des iranischen Zivilgesetzbuch, ist die Zustimmung des männlichen Vormunds dabei zwingend. Für Jungen ist keine Zustimmung des Vaters nötig. Soll heißen, dass ab einem Alter von 13 Jahren Mädchen ohne Gerichtserlaubnis, der sogenannte «Heiratsreife» verheiratet werden können.

Menschenrechtler:innen kämpfen noch immer für eine Änderung dieser Gesetze.
Die parlamentarische Kommission für Rechts- und Justizfragen im Iran hatte 2019 den Entwurf zur Erhöhung des Heiratsalters für Mädchen auf 16 und für Jungen auf 18 Jahre abgelehnt.
Um jenes patriarchalische Denken der Mullah-Regierung zu verdeutlichen, sieht man daran, dass Mütter oder andere weibliche Familienmitglieder in den Entscheidungsprozess einer Frühehe nicht eingreifen können. Auch die verheirateten Kinder selbst haben kein Mitspracherecht im Vermählungsprozess.

Obwohl die Kinderehe im Iran erst durch die Gesetzesänderung nach der Islamischen Revolution wieder legalisiert wurde, haben zahlreiche Forschungen zu Kinderehe im Iran gezeigt, dass vor allem wirtschaftliche Faktoren wie z.B. niedriges Einkommen pro Kopf und die hohe Inflation Familien dazu bringen, Kinderehen abzuschließen bzw. zu arrangieren und nicht vorwiegend religiöse Gründe, wie häufig vermutet wird. Besonders in ländlichen Regionen führen wirtschaftliche Faktoren zu arrangierten Ehen von Kindern. Mit einfachen Worten: die Kinder weder regelrecht verkauft.

Verankerung der Ungleichheit von Mann und Frau

Das Konzept der Kinderehe im Iran dient vor allem dazu, die patriarchalen Strukturen zu verankern, indem es gesellschaftliche und sexuelle Freiheiten von Frauen unterdrückt und die Ungleichstellung von Mann und Frau reproduziert.

2016 waren über 11% aller verheirateten Frauen im Iran zwischen 10 und 19 Jahren alt, davon 6% unter 15 Jahren. In ländlichen Regionen ist sogar jedes fünfte Mädchen im Alter von 10-19 Jahren bereits verheiratet. Auch regional weist die Rate von Frühehen sehr starke Schwankungen auf. Demnach sind Frühehen in besonders den wirtschaftlich und strukturschwachen Regionen, wie in Zanjan, Sistan und Belutschistan noch häufiger. 

Die negativen Konsequenzen von Frühehen

Ein verheiratetes Kind geht im Iran in den meisten Fällen nicht mehr in die Schule, allgemein sind die Verheirateten mental weniger weit entwickelt daher weniger eigenständig.
Jungen sind traditionell für den Unterhalt der Familie verantwortlich und arbeiten häufig als unterbezahlte Tagelöhne, während die Mädchen für den Haushalt und bald für die Aufsicht der Kinder zuständig sind und zudem auch kranke und ältere Familienmitglieder pflegen müssen.
Die Eheleute, insbesondere die Ehefrauen, bleiben daher auf dem Bildungsniveau stehen, welchen sie bis zum Zeitpunkt der Heirat erreicht haben. Demnach haben die Mädchen einen bedeutend geringeren Bildungsgrad als Mädchen, die zu einem späteren Zeitpunkt heiraten.
Somit sinkt der gesamte Bildungsstand im Iran seit Jahrzehnten. Folglich steigt der Analphabetismus, die Armut und Abhängigkeit ganzer Generationen stetig an.

Nach einer Studie der WHO aus dem Jahr 2016 sind besonders Frauen und Mädchen, die jung heiraten, häufiger Opfer häuslicher Gewalt. Da es im Iran – wie auch in allen anderen muslimischen Ländern,
keine Vorschriften des Altersunterschieds zwischen Mann und Frau gibt, kommt es in den meisten Fällen vor, dass junge Mädchen mit Männern, die um ein Vielfaches älter sind, verheiratet werden. Da die „Ehefrauen“ sehr häufig noch minderjährige Mädchen sind, wird die Praxis der sexuellen Beziehung auch bei Mädchen als eheliche Pflicht betrachtet.

Der Koran genehmigt Kindesmisshandlungen

Wie in allen solcher Fällen des Kindesmissbrauchs, wird an dieser Stelle die Sure 2, Vers 223 aus dem Koran herangezogen.

Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt. Doch schickt (Gutes) für euch selbst voraus. Und fürchtet Allah und wisst, dass ihr Ihm begegnen werdet. Und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft.

Die Rollenverteilung in einer islamischen Ehe sieht vor, dass die Ehefrau ihrem Mann sexuell gehorsam ist. Dementsprechend kann ein Mann sexuelle Gewalt an Minderjährigen anwenden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Das Konzept von Vergewaltigung existiert in diesem Kontext nicht, weil jede Art von Geschlechtsverkehr im Rahmen einer Ehe als Ausübung der ehelichen Pflichten gesehen wird.
Die „Erlaubnis‘ der Anwendung von Gewalt gegenüber der eigenen Ehefrau ist nach gängiger Auslegung in Sure 4, Vers 34 wie folgt festgelegt:

Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, – ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß.

Die Risiken von Schwangerschaften in Frühehen

Nach einer WHO-Studie von 2016 zählen Komplikationen während der Schwangerschaft oder Geburt zu den häufigsten Todesursachen bei jungen Frauen unter 19 Jahren. Auch «Kinderschwangerschaften» und Fehlgeburten gehören zu den negativen Auswirkungen von Frühehen, da von verheirateten Mädchen – unabhängig der körperlichen und geistigen Entwicklung, trotzdem erwartet wird, dass sie ihren ehelichen Pflichten nachkommen müssen. Da die körperliche Entwicklung von Mädchen noch gar nicht abgeschlossen ist, sind Schwangerschaften bei minderjährigen ein oft sehr großes Risiko für Baby bzw. Mutter.

Logo der UN Kinderrechtskonvention

Ein Auszug aus den Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Der Iran verstößt mit seinem Zivilgesetzbuch zigfach gegen geltenden Kinder- und Menschenrechte

Artikel 1
«Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.»

Das Recht der Islamischen Republik Iran betrachtet neunjährige Mädchen und 15-jährige Jungen bereits als Erwachsene.

Artikel 2 Absatz 1
«Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung, unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status der Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.»

Die vertraglich festgelegten Rechte des Kindes werden durch den Iran systematisch verletzt. Dabei werden Mädchen gegenüber den Jungen durch die massive Herabsetzung der Grenze der Minderjährigkeit auf 15 Jahre zusätzlich schlechter gestellt und diskriminiert.

Artikel 3 Absatz 2
«Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen.»

Vor allem junge Mädchen werden im Iran häufig bereits als Kinder verheiratet, weil wirtschaftliche Umstände die Familie des Kindes dazu zwingen. Diese Möglichkeit besteht aber nur, weil iranisches Recht Kinderehen ausdrücklich erlaubt. Die Islamische Republik verletzt damit ihre Pflicht, eine entsprechende Rechtslage zum Schutz der Kinder herzustellen.

Artikel 4
«Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte. Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen die Vertragsstaaten derartige Maßnahmen unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.»

Der Iran hat durch die gesetzlichen Regelungen zur Ehe von Kindern ganz konkrete Maßnahmen getroffen, die dem Schutz des Kindes entgegenstehen.

Artikel 6 Absatz 2
«Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.»

Die Kinderehe greift in die freie geistige, schulische und teilweise auch körperliche Entwicklung des Kindes ein.

Artikel 12 Absatz 1
«Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.»

Bei einer Heirat unterhalb des durch die UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Alters wird das Kind ohne dessen Willen bzw. ohne dessen bewusste und reflektierte Entscheidung verheiratet.

Artikel 19 Absatz 1
«Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormundes oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.»

Kinder in Kinderehen leider häufiger unter Gewalt, insbesondere sexuellem Missbrauch.

Artikel 28
«Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an.»

Mädchen, die schon als Kinder verheiratet werden, haben oft nach der Hochzeit keinerlei Zugang zu Bildungsmöglichkeiten mehr.

Artikel 34
«Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, bilateralen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder a) zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden; b) für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden.»

Mit der Legalisierung von Heirat ab dem 14. Lebensjahr sind insbesondere junge Mädchen nicht vor sexuellem Missbrauch geschützt, sondern vielfach sexueller Gewalt ausgesetzt.

Quellen
– Ahmady, Kameel. 2017. “The Nexus between the Temporary Marriage and Early Child Marriages.” 
– Khadijeh Azimi. Tehran University of Medical Sciences | TUMS · Faculty of Nursing and Midwifery. Master of Science Forensic Midwifery.
– Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
– UNICEF. n.d. “Girls’ Education: Introduction”.
– WHO. 2016. “Global health estimates 2015: deaths by cause, age, sex, by country and by region, 2000–2015.”

Menschenrechte sind nicht automatisch Menschenrechte

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

So steht es im 1. Artikel der AEMR (Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)


Am 10. Dezember vor 72 Jahren wurde dieser entscheidende und wichtigste Artikel in der Charta der UN (Vereinte Nationen) als Resolution der Generalversammlung im Palais de Chaillot in Paris verabschiedet und festgelegt.

Vor 72 Jahre wurde die Menschenrechtscharta verabschiedet und seit 2011 haben die Vereinten Nationen 193 Mitgliedersstaaten. Man sollte davon ausgehen, dass jeder dieser Staaten jene Charta schon einmal gelesen hat und auch bestrebt ist, diese einzuhalten. Leider ist dies bis heute nicht der Fall. Ob nun von staatlicher oder zivilen Seite aus, Hass, Verfolgungen und Mord gibt täglich gegen LSBTI’s.
Ob nun Afghanistan, Ägypten, Albanien, Angola, Bahrain, Belarus, Brasilien, China, Griechenland, Iran, Jemen, Liberia, Pakistan, Russland, Sudan oder Türkei, um nur mal einige Staaten zu nennen, wo Menschenrechte nicht all zu sehr genau gesehen werden.
Verfolgungen von Minderheiten – ob ethische oder sexuelle sind an der Tagesordnung. Diese reichen von Diskriminierung über Verurteilung bis hin zu Hinrichtungen.

Die EU hat ihr menschenrechtliches Fundament nach und nach verscherbelt

Am 18. März 2020 jährte sich das Inkrafttreten des EU-Türkei-Abkommens zum vierten Mal. Seit sechs Jahren sorgt die EU dafür, dass tausende Menschen, die über die Türkei auf den griechischen Inseln ankommen, unter dramatischen Bedingungen in vollkommen überfüllten Flüchtlingslagern leben müssen. Seit dieser Zeit wird der Zugang zu rechtsstaatlichen Asylverfahren für die Ankommenden erschwert. Seit sechs Jahren warnen Menschenrechtsaktivist*innen vor einer Verschlimmerung der Lage in den Flüchtlingeslager und seit sechs Jahren verschlimmert sich diese täglich. Der Preis dafür, dass die Türkei einen Großteil der Flüchtlinge jahrelang von der Weiterreise nach Europa abgehalten hat, ist nicht nur ein finanzieller. Eine unausgesprochene Prämisse des EU-Türkei-Deals war von Anfang an, die mit der Schließung von Grenzen einhergehenden Menschenrechtsverletzungen gegen Geflüchtete an die Türkei zu delegieren. Nichts anderes hat die EU zuvor schon mit einigen afrikanischen Ländern gemacht, die zum Beispiel über die Zahlung von Entwicklungshilfegeldern zur Kooperation beim »Migrationsmanagement«, also bei der Verhinderung von Flucht und Migration nach Europa, gebracht wurden. Gerade nordafrikanische Länder wie Ägypten oder Libyen, von wo aus vor allem Geflüchtete aus Afrika die Überfahrt nach Europa wagen oder wagten, profitieren von Zahlungen aus Europa. Obwohl in diesen Ländern nachweislich gefoltert wird, investiert die EU in die dortigen Sicherheitsapparate, wenn dafür Flüchtlinge und Migrant*innen von der Überfahrt abgehalten werden. Diese Menschenrechtsverletzungen sahen und sehen wir immer wieder in den Medien und es wird von staatlichen Seiten nichts dagegen unternommen. Artikel 1 der AEMR wird selbst von dem höchsten Parlament in Europa nicht beachtet.

Nun ein paar Worte von Soussan Sarkosh aus dem iz3w (Informationenszentrum 3. Welt) der UN von Mai/ Juni 2020 Ausgabe 378.

„Nach der Islamischen Revolution 1979 wurde vieles verboten: Musizieren, Gesang der Frauen, Tanzen, Feste mit beiden Geschlechtern, der Konsum von Alkohol und vieles mehr. In all den Jahren seither kam es oft vor, dass die Sittenpolizei eine Wohnung stürmte, in der gefeiert wurde, egal ob es ein Kindergeburtstag war oder eine sonstige Familienfeier. Wehe, wenn Jugendliche feierten, sie wurden verhaftet und erst nach Peitschenhieben oder Geldstrafe freigelassen. Wobei nach den eigenen Bekundungen des Regimes die private Sphäre (Harim) im Islam heilig sein soll. Das öffentliche Leben ist stark eingeschränkt, Literatur, Film und Kunst unterliegen der Zensur, Zeitungen werden geschlossen. Wenn wir heute dennoch im Radio und Fernsehen Musik hören können und trotz großer Ein-schränkungen sogar Konzerte veranstaltet werden, wenn Frauen heute Sport treiben können und zu internationalen Wettkämpfen gehen, wenn Frauen farbig gekleidet und nur mit einem leichten Kopftuch bedeckt in den Straßen promenieren, verdanken wir all das dem kulturellen Kampf von mehreren Generationen junger Menschen. Viele von ihnen haben teuer dafür bezahlt: Mit Gefängnis, mit Verlust des Studien- oder Arbeitsplatzes, mit erzwungener Flucht aus dem Land – und nicht wenige sogar mit dem Leben. Macht das alles eine*n nicht wütend?“

Amsterdam Rainbow Dress Foto: Pinterest

Dies sind zwei Beispiele von „Nur“ Menschenrechtsverletzungen innerhalb der UN. Dieses Thema könnte ich auf alle 193 Mitgliedersstaaten ausweiten. Nun möchte ich aber zu dem eigentlichen Punkt kommen: die Verfolgungen von Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche Menschen – kurz LSBTI

Hasskriminalität

Um erstmal eine Einordnung zu diesem Thema zu schaffen, fange ich mit der Hasskriminalität an.
Die Hasskriminalität ist ein Oberbegriff für politisch motivierte Straftaten und umfasst Straftaten, die ebenso in der Allgemeinkriminalität begangen werden können, jedoch ideologisch motiviert sind. Das heißt, dass im Gegensatz zur Allgemeinkriminalität politisch motivierte Straftaten vor allem die demokratischen Grundwerte unseres Gemeinwesens und die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte bedrohen.

Das Opfer wird dabei stellvertretend für eine zugeschriebene Gruppe angegriffen, d.h. die Tat gilt eigentlich der ganzen Gruppe. Werden diese Taten öffentlich bekannt, schüchtert und verunsichert dies letztlich eine ganze Gruppe. Dazu zählen auch Taten, die nicht unmittelbar gegen eine Person, sondern im Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache verübt werden, z.B. Vandalismus und Sachbeschädigungen an einem Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen.

Erschreckende Zahlen an Übergriffe an LSBTI’s in Deutschland

Laut Bundesinnenministerium wurden für 2020 insgesamt 204 Straftaten dem zum 1. Januar 2020 neu eingerichteten Themenfeld „Geschlecht/Sexuelle Identität“ zugeordnet. Damit sind transphob motivierte Taten gemeint. Bei den dort registrierten 40 Gewaltdelikten handelte es sich in 35 Fällen um Körperverletzungen. Im Unterthemenfeld „Sexuelle Orientierung“ wurden insgesamt 578 Straftaten, davon 114 Gewaltdelikte, mit 109 Körperverletzungen registriert. Diese Taten gelten als homophob motiviert. 

Insgesamt wurden folglich 782 Straftaten von Hasskriminalität gegen LSBTI registriert, darunter 154 Gewalttaten (144 Körperverletzungen). Das ist ein Anstieg von 36% gegenüber 2019. Drei schwulenfeindlich motivierte Morde sind nicht in die Statistik eingegangen.

Laut der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der Abgeordneten Ulle Schauws (Bündnis 90/ Die Grünen) wurden 2021 dem Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ insgesamt 870 Fälle zugeordnet, davon 164 Gewaltdelikte.

Dem Unterthemenfeld „Geschlecht/sexuelle Identität“ 340 Fälle, davon 57 Gewalttaten. Aufgrund von Mehrfachnennungen können diese Zahlen nicht einfach addiert werden. So ergeben sich insgesamt 1.051 Straftaten im Bereich der Politisch-Motivierten Kriminalität Unterthemenfeld „Geschlecht/Sexuelle Identität“ UND/ODER „Sexuelle Orientierung“ registriert, davon sind 190 Gewalttaten.

In diesem Jahr gab es allein in Münster, Augsburg und Bremen drei brutale Übergriffe auf LSBTI’s. In Münster endet ein solcher Angriff auf einen Transmann tödlich. Malte C. hatte sich am Rande des CSD in Münster schützend vor eine Gruppe lesbischer Frauen gestellt, die von einem Mann bedrängt und beleidigt wurden. Dieser schlug daraufhin auf ihn ein, Malte C. schlug auf den Asphalt und erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Er starb nach sechs Tagen im Koma an seinen Verletzungen.

Nun ein Artikel vom Auswärtigen Amt vom 18. September 22 aus Buenos Aires

Dieses Kleid ist uns eine Nummer zu groß. Das liegt aber nicht an seinem Durchmesser von fast 16 Metern. Sondern: Das „Amsterdam Rainbow Dress“ steht für all die Länder, in denen LGBTQI+ mit Unterdrückung, Verhaftung, Folter und sogar der Todesstrafe rechnen müssen. Es besteht aus mehr als 70 Flaggen – symbolisch für die über 70 Länder, in denen es bis heute strafbar ist, LGBTQI+ zu sein. Das sind mehr als 70 Staaten, in denen eine freie Selbstentfaltung und geschlechtsunabhängige Liebe immer noch gesetzlich verboten sind.

Wir finden, das muss sich ändern. Passend dazu hat Deutschland gerade gemeinsam mit Mexiko den Co-Vorsitz der Equal Rights Coalition übernommen. Aus diesem Anlass „durften“ – wenn man das bei der Symbolik des Kleides überhaupt so sagen kann – unsere Kolleg*innen in Buenos Aires das Kleid vor Ort zeigen.

Wir hoffen, dass das Kleid möglichst bald noch viel bunter ist. Denn: Wenn die betreffenden Länder ihre diskriminierende LGBTQI+ – Gesetzgebung abschaffen, werden die Landesfahnen durch Regenbogenflaggen ersetzt.


Quelle:
– Auswärtiges Amt
– Bundesinnenministerium: Straf- und Gewalttaten im Bereich Hasskriminalität 2019 und 2020 (04.05.2021)
– Dr. phil. Ramona Lenz, medico international. 
– Dr. Soussan Sarkosh, Teheran
– Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) 

Die täglichen Menschenrechtsverletzungen

In den Medien sehen wir Beiträge über Menschenrechtsverletzungen in Afrikanischen Ländern, in Südostasien oder Lateinamerika. Oft reicht aber schon ein Blick in Kleider- und Schuhschrank. Selbst in der Küche werden wir mit Menschenrechtsverletzungen konfrontiert.


Bei dem Schlagwort Menschenrechtsverletzungen fällt jedem sofort Nestlé ein und im gleichen Atemzug fällt das Wort:Boykott.
Natürlich kann man Nestlé Produkte boykottieren – steht ja auf jeder Verpackung drauf. Wirklich?
Häagen-Dazs, Mövenpick, Schöller, Maggi, Wagner, Buitoni, Herta oder Thomy gehören auch zum Nestlé Konzern. Hinzu kommen die Eigenmarken von den Einzelhandels – und Discounterketter. Also ist ein Boykott schon mal gar nicht so einfach.

In Deutschland hat Nestlé 14 Fabriken, weltweit sind es mehr als 400. Die meisten davon stehen in Nord- und Südamerika sowie in China.
Der wichtigste Markt für Nestlé sind mit Abstand die USA, danach folgt China, Frankreich und Brasilien. In Deutschland machte Nestlé 2018 einen Umsatz von 2,5 Milliarden Euro. Das entspricht nicht mal drei Prozent der gesamten Einnahmen des Konzerns. Damit zählt Deutschland gerade noch so auf Platz 8 als Absatzmarkt.

Weltweit kauft Nestlé Wasserrechte von staatlichen Wasserbehörden. Das erlaubt dem Unternehmen, Wasser direkt aus dem Grundwasser abzupumpen. Dieses Wasser reinigt Nestlé und verkauft es dann als abgefülltes Tafelwasser in Plastikflaschen, zum Beispiel unter der Marke: Nestlé Pure Life.
Die Konzernsparte Nestlé Waters hat 48 Wassermarken, zu denen San Pellegrino, Perrier und Vittel gehören.

Noch ein Beispiel von einem Global Player der Menschenrechte für nicht all zu relevant sieht: Ferrero.
Jener Konzern besteht aus 105 Gesellschaften mit weltweit 31 Produktionsstätten und vertreibt seine Produkte in über 170 Ländern.

Perfide an diesem Konzern sind die „Kinder“-Produkte wie:
– Kinder Bueno
– Kinder Cards
– Kinder Choco Fresh
– Kinder Country
– Kinder Maxi King
– Kinder Riegel
– Nutella usw.

Für jene „Kinder“- Produkte pflücken Kinder in der Türkei Haselnüsse oder ernten Kakaobohnen in Ländern wie: Elfenbeinküste, Ghana, Kamerun oder Nigeria.

Siegel suggerieren uns ein gutes Gefühl

Wer auf die Nuss-Nougat-Creme Nutella verzichtet und stattdessen auf andere Nuss-Nougat-Creme ausweicht, findet ein UTZ Siegel. Dieses Siegel soll für eine Nachhaltigkeit und Rückverfolgung von Kaffee, Kakao, Tee, Haselnüsse stehen.
Doch leider gilt es auch hierfür Kritik. Die Prämie für die Farmer_innen, die UTZ mit den Landwirtschafts-Kooperativen aushandelt sind viel zu gering, um aus der Armut und Abhängigkeit von Großkonzernen herauszubekommen
Produkte die mit dem UTZ Siegel zertifiziert sind, sollen einen Mindeststandart an Anforderungen erfüllen, so zum Beispiel das Verbot von Kinderarbeit. Doch die Kriterien sind damit nicht besonders streng. Das UTZ-Siegel ist kein Siegel für fairen Handel oder biologischen Anbau und bleibt weiter hinter den strengen Anforderungen der Organisationen GEPA oder Fairtrade zurück.

Billige Kleidung kommt aus Bangladesch

Jeder vermutet das Billigkleidung von KIK, Tacco oder Primark aus Bangladesch kommt. Dies ist nur die halbe Wahrheit.
Adidas, C&A, Esprit, H&M, Kanz – Kids Fashion, NKD, Tchibo, Puma und Zara sind nur einige bekannten Namen, die in den Kleiderfabriken in Bangladesch, China, Indien, Iran, Kambodscha, Malaysia, Philippinen oder Thailand herstellen lassen.

Auch Labels der gehobenen Klasse, wie zum Beispiel: Hugo Boss, Tommy Hilfiger oder Calvin Klein sind genauso an der Ausbeutung von Menschen beteiligt.

Konsum auf Kosten von Menschenleben

In Bangladesch starb 2009 einer 18-jährigen Näherin an Erschöpfung, die in einer Textilfabrik in Chittagong, sieben Tagen in der Woche 13 bis 15 Stunden
arbeitete. In der Fabrik wurde vor allem für den Metro Konzern produziert. Metro beendete daraufhin die Zusammenarbeit mit der Fabrik.

Im November 2012 kamen bei einem Brand in der Tazreen-Kleiderfabrik mindestens 117 Menschen ums Leben, mehr als 200 Menschen wurden verletzt.
Mehr als 50 Menschen wurden im gleichen Jahr und Stadt bei einem Brand verletzt.

Am 24. April 2013 starben bei dem bisher größten Unfall in der internationalen Textilindustrie in der Stadt Sabhar, 1135 Menschen. 2338 wurden verletzt.
Die Industrie und Regierung haben seitdem zwar höhere Sicherheitsstandards in Bangladesch durchgesetzt, aber der Preiskampf in der Modebranche verhindert die Verbesserungen.

Kambodscha war zu Beginn der 90er der Weltgrößte Textilhersteller. Durch den Genozid der Roten Khmer ab dem 17. April 1975 bis zum 7. Januar 1979 katapultierte sich Kambodscha ins tiefste Mittelalter zurück. Durch die extrem Armut in dem Land wurde binnen kürzester Zeit eine Industrie aus dem Boden gestampft, die bis dato Beispiellos ist.
Der Exportwert von Kambodscha übertraf jedes Bruttosozialprodukt der Länder in Südostasien und Lateinamerika. Diese unglaubliche Masse an Arbeitsplätzen musste irgendwie erfüllt weden, und so arbeiteten bereits 12-jährige Kinder bis zu 15 Stunden am Tag für einen Hungerlohn.

Gemäß dem Armutsbericht der Weltbank verdienen Frauen in der kambodschanischen Textilindustrie bis zu 30 Prozent weniger als Männer – und dies bei einer 80 Stunden Wochenarbeitszeit.
Umgerechnet ergibt sich ein Monatslohn von 140 US-Dollar.

In den letzten 10 Jahren hat sich Kambodscha zwar für ein Mindestalter von 18 Jahren ausgesprochen, doch die Realität sieht anders aus. 15-jährige Kinder machen sich freiwillig älter, um etwas Geld für die Familien zu verdienen.
Firmenleitungen bieten Frauen ganz bewusst nur befristete Arbeitsverträge an, weil sie somit die Kosten für den Mutterschutz umgehen können: Schwangeren Frauen wird einfach der Arbeitsvertrag nicht verlängert. Da die Frauen keine Krankenversicherung haben und legale Abtreibungen teuer sind, begeben sich viele schwangere Frauen in halblegale und illegale Gesundheitszentren und gehen damit ein beträchtliches gesundheitliches Risiko ein.

Frauen tragen somit die Hauptlast der wirtschaftlichen Entwicklung in Kambodschas Textilindustrie. Dass ihre eigene Situation sich dadurch verbessert, muss allerdings bezweifelt werden.

Liste von Menschenrechtsverletzungen

Die Liste der Menschenrechtsverletzungen – und diese nicht nur in Arbeits- und Kinderrecht, geht mittlerweile ins Uferlose und reicht von Latein- und Zentralamerika über Afrika, Europa nach Asien bis hin zu Südostasien.
Nachfolgend nur ein paar Beispiele an
Menschenrechts­verletzungen durch deutsche Konzerne.

In Argentinien ist es der Bergbau. Dort wird Lithium für ein deutscher Netzbetreiber, die Mobilfunk­geräte abgebau. Die Gefährdung der Lebens­grundlagen und Missachtung des Rechts auf Mitsprache der indigenen Bevölkerung durch wasser­intensiven Lithium­abbau in den nördlichen Provinzen Jujuy, Salta und Catamarca.

In Äthiopien ist es die Überwachungs­technologie. Die Firma Trovicor (ehemals Siemens Intelligence Solutions), Elaman, Gamma Group.
Diese Firma übernahm die Ausstattung des äthiopischen Geheim­dienstes mit Technologie zur Überwachung des Internet­verkehrs; die Regierung ist bekannt dafür, Dissidenten auszuspähen; laut Human Rights Watch wurden Daten aus Telefon- und E-Mail-Kommunikation bereits dafür genutzt, unter Folter Geständnisse zu erzwingen.

Rosen aus Athen war einmal. Heute sind es Rosen aus Äthiopien die in Filialen aller deutschen Discounter verkauft werden und damit Landgrabbing, Zwangsumsiedlungen und Arbeitsrechts­verletzungen fördern. Laut der Gesellschaft für bedrohte Völker kommen 40 Prozent der deutschen Rosen im Winter aus Äthiopien.

Bahrain hat fast gleiche Überwachungs­technologie wie Äthiopien im Einsatz.
Die Firma Trovicor, Gamma Group, FinFisher Labs (deutsches Tochter­unternehmen der Gamma Group) liefert jene Technologie der Überwachung an das Regime im Persischen Golf.

In Bolivien arbeiten nach Angaben von UNICEF ungefähr 800.000 Kinder unter 18 Jahren. Obwohl das bolivianische Arbeitsministerium bereits 2006 einen Plan zur Beseitigung der Kinderarbeit auf den Weg gebracht hatte, bleibt die Kinderarbeit, die im Bergbau und bei der Zuckerrohrernte fortbestehen.
In Bolivien besteht ein Joint Venture zwischen ACI Systems Alemania aus dem baden-württembergischen Zimmern ob Rottweil (ACISA) und des bolivianischen Staatsunternehmen Yacimientos de Litio Bolivianos (YLB).
Seit diesen Jahres wird dort jährlich bis zu 50.000 Tonnen Lithiumhydroxid gefördert. 70 Jahre lang soll das größte Lithium-Vorkommen der Welt so ausgebeutet werden. Durch jenes Joint Venture sichert sich Deutschland erstmals nach Jahrzehnten wieder den direkten Zugriff zu nicht-heimische Rohstoffen.

In Kambodscha gehören Ackerflächen, welches über Jahre von den Bauern genutzt wurden, um Landwirtschaft zu betreiben, auf einmal nicht mehr ihnen. Investoren kaufen oder pachten riesige Flächen, um dort zum Beispiel Kautschuk für den Export anzubauen. Kautschuk aus Kambodscha wird auch in Deutschland verarbeitet, ob nun als Reifen, Dichtungen oder thermoplastische Elastomere. 

Nach neusten Zahlen sind inzwischen Konzessionen von über 4 Millionen Hektar vergeben worden – das entspricht einem Drittel der Ackerfläche Deutschlands. Dabei ist Kambodscha nur etwa halb so groß. Allein in den letzten acht Jahren sind mehr als eine Viertel Million Menschen unmittelbar von der Landnahmen durch staatliche Stellen oder privaten Investoren betroffen und somit zwangsweise vertrieben worden.

Dabei ist gerade für die ländliche Bevölkerung der Zugang zu Land elementar: Die Ernährungssituation ist – trotz Verbesserungen seit 1990 – nach wie vor ernst und rund ein Viertel der Bevölkerung ist unterernährt. Die arme ländliche Bevölkerung profitiert bisher kaum vom anhaltenden Wirtschaftsboom Kambodschas und im ländlichen Raum gibt es neben der Landwirtschaft nach wie vor kaum alternative Einkommensquellen. Mit dem Zugang zu Land verlieren die Menschen daher auch den Zugang zu Nahrung.

Bei dem sogenannten Land Grabbing mischt auch die Deutsche Bank mit. Diese vergibt Mikrokredite an die verschuldeten Bauern, die oft nicht mal 300 US-Dollar übersteigen. Die Bauern können die Zinsen – die bei 20% liegen, kaum zurück bezahlen und so kommen Spekulanten auf den Plan und die Bauern verlieren ihren Grundbesitz wegen ein paar Dollar Schulden.

Fazit: Menschenrechtsverletzungen begehen wir täglich ohne es zu wissen oder gar zu wollen.



Quellen
– BKA, Wiesbaden
– Care International, Genf
– Human Rights Violation Report of the UN, New York
-International Foundation for Human Rights Violations, London
– Oxfarm, London
– UNODC, Wien
– Webseiten: Nestlé, Ferrero

Rohingya – das vergessen Volk

Flüchtlingslager Kutupalong, Bangladesch

Vorab ein paar Zahlen die deutlich machen, wie katastrophal die Situation der Rohingya in Bangladesch ist.
Über 870.000 Menschen sind seit vier Jahren auf  der Flucht. 78 Prozent der Flüchtlinge sind Frauen und Kinder. Die UN braucht 294,5 Millionen US Dollar um diese Menschen Nahrungsmittel, Medikamente, Decken und Zelte zur Verfügung stellen zu können. Lediglich 13% dieser Summe ist finanziert.

Die UN verurteilte die systematischen Vertreibungen und sprachen von einer ethnischer Säuberung.

Wer sind die Rohingya?
Die Rohingya sind eine muslimische Minderheit in Myanmar. Ihre Geschichte ist von jahrzehntelanger Unterdrückung und Ausgrenzung geprägt. Zahlreiche grundlegende Rechte bleiben ihnen verwehrt: Sie haben kein Recht auf Bildung oder Arbeit und können sich nicht frei im Land bewegen. Ihr Besitz wird  von Milizen
immer wieder enteignet oder zerstört. Um diese Beschränkungen noch zu steigern, gibt Sondersteuern, Zwangsarbeit und sogar Heiratsbeschränkungen gegen diese ethnische Minderheit in ihrem eigenen Land. Eine weitere Menschenrechtsverletzung ist, dass den Rohingya  die Staatsbürgerschaft des Geburtslandes verweigert wird.

Seit nun mehr als 20 Jahren sind über eine Million Rohingya vor der Gewalt in Myanmar geflohen. Die genaue Zahl an Todesfällen ist nicht bekannt, jedoch wurden Berichten zufolge tausende Rohingya in Myanmar ermordet. Die Gewalt der Armee und Milizen macht noch nicht einmal vor Frauen, Kindern oder alten Menschen halt.
Durch den Terror, Gewalt und Flucht an diesen Menschen, wurden viele Familien auseinandergerissen und wissen nicht, was mit ihren Angehörigen passiert ist.

Der jüngste Exodus begann im August 2017. Eine großangelegte Offensive des Militärs zwangen in kürzester Zeit rund 771.000 Menschen zur Flucht aus Myanmar. Kinder, Schwangere, Kranke und alte Menschen liefen tagelang, um über die Grenze nach Bangladesch in Sicherheit zu gelangen. Fast alle suchten in den Flüchtlingssiedlungen Kutupalong und Nayapara im Distrikt Cox’s Bazar im südöstlichen Bangladesch Zuflucht. Kutupalong wurde zum weltweit größten und am dichtesten besiedelten Flüchtlingslager.

Kutupalong

Kutupalong ist das größte Flüchtlingslager der Welt und die Versorgung der Menschen katastrophal.

NGO Mitarbeiter sprechen bei Kutupalong auch von KZ ähnlichen Zustände. Über eine dreiviertel Million Menschen leben unter katastrophalen hygienischen Bedingungen. Die Pandemie hat auch Kutupalong erreicht und die WHO steht dem Anstieg der Todesopfer und der gänzlich fehlenden medizinischen Versorgung mit Ohnmacht entgegen.
Zu das ohnehin vorherrschenden Chaos verschlimmerte sich am 22. März 2021 die Lage der Menschen dramatisch. An jenem Tag brach im Flüchtlingslager Kutupalong Balukali ein massives Feuer aus. Mit Hilfe von Feuerwehr und Rettungsteams konnten die Brände unter Kontrolle gebracht werden. Dennoch gab es mehrere Tote und hunderte Verletzte.
Bei dem Brand wurden circa  10.000 Unterkünfte zerstört oder beschädigt. Etwa 48.000 Menschen sind durch das Feuer obdachlos geworden.

Naike Juchem, 09. Juni 2021