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Menschenrechte sind nicht automatisch Menschenrechte

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

So steht es im 1. Artikel der AEMR (Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)

Autorin: Naike Juchem

Am 10. Dezember vor 72 Jahren wurde dieser entscheidende und wichtigste Artikel in der Charta der UN (Vereinte Nationen) als Resolution der Generalversammlung im Palais de Chaillot in Paris verabschiedet und festgelegt.

Vor 72 Jahre wurde die Menschenrechtscharta verabschiedet und seit 2011 haben die Vereinten Nationen 193 Mitgliedersstaaten. Man sollte davon ausgehen, dass jeder dieser Staaten jene Charta schon einmal gelesen hat und auch bestrebt ist, diese einzuhalten. Leider ist dies bis heute nicht der Fall. Ob nun von staatlicher oder zivilen Seite aus, Hass, Verfolgungen und Mord gibt täglich gegen LSBTI’s.
Ob nun Afghanistan, Ägypten, Albanien, Angola, Bahrain, Belarus, Brasilien, China, Griechenland, Iran, Jemen, Liberia, Pakistan, Russland, Sudan oder Türkei, um nur mal einige Staaten zu nennen, wo Menschenrechte nicht all zu sehr genau gesehen werden.
Verfolgungen von Minderheiten – ob ethische oder sexuelle sind an der Tagesordnung. Diese reichen von Diskriminierung über Verurteilung bis hin zu Hinrichtungen.

Die EU hat ihr menschenrechtliches Fundament nach und nach verscherbelt

Am 18. März 2020 jährte sich das Inkrafttreten des EU-Türkei-Abkommens zum vierten Mal. Seit sechs Jahren sorgt die EU dafür, dass tausende Menschen, die über die Türkei auf den griechischen Inseln ankommen, unter dramatischen Bedingungen in vollkommen überfüllten Flüchtlingslagern leben müssen. Seit dieser Zeit wird der Zugang zu rechtsstaatlichen Asylverfahren für die Ankommenden erschwert. Seit sechs Jahren warnen Menschenrechtsaktivist*innen vor einer Verschlimmerung der Lage in den Flüchtlingeslager und seit sechs Jahren verschlimmert sich diese täglich. Der Preis dafür, dass die Türkei einen Großteil der Flüchtlinge jahrelang von der Weiterreise nach Europa abgehalten hat, ist nicht nur ein finanzieller. Eine unausgesprochene Prämisse des EU-Türkei-Deals war von Anfang an, die mit der Schließung von Grenzen einhergehenden Menschenrechtsverletzungen gegen Geflüchtete an die Türkei zu delegieren. Nichts anderes hat die EU zuvor schon mit einigen afrikanischen Ländern gemacht, die zum Beispiel über die Zahlung von Entwicklungshilfegeldern zur Kooperation beim »Migrationsmanagement«, also bei der Verhinderung von Flucht und Migration nach Europa, gebracht wurden. Gerade nordafrikanische Länder wie Ägypten oder Libyen, von wo aus vor allem Geflüchtete aus Afrika die Überfahrt nach Europa wagen oder wagten, profitieren von Zahlungen aus Europa. Obwohl in diesen Ländern nachweislich gefoltert wird, investiert die EU in die dortigen Sicherheitsapparate, wenn dafür Flüchtlinge und Migrant*innen von der Überfahrt abgehalten werden. Diese Menschenrechtsverletzungen sahen und sehen wir immer wieder in den Medien und es wird von staatlichen Seiten nichts dagegen unternommen. Artikel 1 der AEMR wird selbst von dem höchsten Parlament in Europa nicht beachtet.

Nun ein paar Worte von Soussan Sarkosh aus dem iz3w (Informationenszentrum 3. Welt) der UN von Mai/ Juni 2020 Ausgabe 378.

„Nach der Islamischen Revolution 1979 wurde vieles verboten: Musizieren, Gesang der Frauen, Tanzen, Feste mit beiden Geschlechtern, der Konsum von Alkohol und vieles mehr. In all den Jahren seither kam es oft vor, dass die Sittenpolizei eine Wohnung stürmte, in der gefeiert wurde, egal ob es ein Kindergeburtstag war oder eine sonstige Familienfeier. Wehe, wenn Jugendliche feierten, sie wurden verhaftet und erst nach Peitschenhieben oder Geldstrafe freigelassen. Wobei nach den eigenen Bekundungen des Regimes die private Sphäre (Harim) im Islam heilig sein soll. Das öffentliche Leben ist stark eingeschränkt, Literatur, Film und Kunst unterliegen der Zensur, Zeitungen werden geschlossen. Wenn wir heute dennoch im Radio und Fernsehen Musik hören können und trotz großer Ein-schränkungen sogar Konzerte veranstaltet werden, wenn Frauen heute Sport treiben können und zu internationalen Wettkämpfen gehen, wenn Frauen farbig gekleidet und nur mit einem leichten Kopftuch bedeckt in den Straßen promenieren, verdanken wir all das dem kulturellen Kampf von mehreren Generationen junger Menschen. Viele von ihnen haben teuer dafür bezahlt: Mit Gefängnis, mit Verlust des Studien- oder Arbeitsplatzes, mit erzwungener Flucht aus dem Land – und nicht wenige sogar mit dem Leben. Macht das alles eine*n nicht wütend?“

Amsterdam Rainbow Dress Foto: Pinterest

Dies sind zwei Beispiele von „Nur“ Menschenrechtsverletzungen innerhalb der UN. Dieses Thema könnte ich auf alle 193 Mitgliedersstaaten ausweiten. Nun möchte ich aber zu dem eigentlichen Punkt kommen: die Verfolgungen von Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche Menschen – kurz LSBTI

Hasskriminalität

Um erstmal eine Einordnung zu diesem Thema zu schaffen, fange ich mit der Hasskriminalität an.
Die Hasskriminalität ist ein Oberbegriff für politisch motivierte Straftaten und umfasst Straftaten, die ebenso in der Allgemeinkriminalität begangen werden können, jedoch ideologisch motiviert sind. Das heißt, dass im Gegensatz zur Allgemeinkriminalität politisch motivierte Straftaten vor allem die demokratischen Grundwerte unseres Gemeinwesens und die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte bedrohen.

Das Opfer wird dabei stellvertretend für eine zugeschriebene Gruppe angegriffen, d.h. die Tat gilt eigentlich der ganzen Gruppe. Werden diese Taten öffentlich bekannt, schüchtert und verunsichert dies letztlich eine ganze Gruppe. Dazu zählen auch Taten, die nicht unmittelbar gegen eine Person, sondern im Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache verübt werden, z.B. Vandalismus und Sachbeschädigungen an einem Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen.

Erschreckende Zahlen an Übergriffe an LSBTI’s in Deutschland

Laut Bundesinnenministerium wurden für 2020 insgesamt 204 Straftaten dem zum 1. Januar 2020 neu eingerichteten Themenfeld „Geschlecht/Sexuelle Identität“ zugeordnet. Damit sind transphob motivierte Taten gemeint. Bei den dort registrierten 40 Gewaltdelikten handelte es sich in 35 Fällen um Körperverletzungen. Im Unterthemenfeld „Sexuelle Orientierung“ wurden insgesamt 578 Straftaten, davon 114 Gewaltdelikte, mit 109 Körperverletzungen registriert. Diese Taten gelten als homophob motiviert. 

Insgesamt wurden folglich 782 Straftaten von Hasskriminalität gegen LSBTI registriert, darunter 154 Gewalttaten (144 Körperverletzungen). Das ist ein Anstieg von 36% gegenüber 2019. Drei schwulenfeindlich motivierte Morde sind nicht in die Statistik eingegangen.

Laut der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der Abgeordneten Ulle Schauws (Bündnis 90/ Die Grünen) wurden 2021 dem Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ insgesamt 870 Fälle zugeordnet, davon 164 Gewaltdelikte.

Dem Unterthemenfeld „Geschlecht/sexuelle Identität“ 340 Fälle, davon 57 Gewalttaten. Aufgrund von Mehrfachnennungen können diese Zahlen nicht einfach addiert werden. So ergeben sich insgesamt 1.051 Straftaten im Bereich der Politisch-Motivierten Kriminalität Unterthemenfeld „Geschlecht/Sexuelle Identität“ UND/ODER „Sexuelle Orientierung“ registriert, davon sind 190 Gewalttaten.

In diesem Jahr gab es allein in Münster, Augsburg und Bremen drei brutale Übergriffe auf LSBTI’s. In Münster endet ein solcher Angriff auf einen Transmann tödlich. Malte C. hatte sich am Rande des CSD in Münster schützend vor eine Gruppe lesbischer Frauen gestellt, die von einem Mann bedrängt und beleidigt wurden. Dieser schlug daraufhin auf ihn ein, Malte C. schlug auf den Asphalt und erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Er starb nach sechs Tagen im Koma an seinen Verletzungen.

Nun ein Artikel vom Auswärtigen Amt vom 18. September 22 aus Buenos Aires

Dieses Kleid ist uns eine Nummer zu groß. Das liegt aber nicht an seinem Durchmesser von fast 16 Metern. Sondern: Das „Amsterdam Rainbow Dress“ steht für all die Länder, in denen LGBTQI+ mit Unterdrückung, Verhaftung, Folter und sogar der Todesstrafe rechnen müssen. Es besteht aus mehr als 70 Flaggen – symbolisch für die über 70 Länder, in denen es bis heute strafbar ist, LGBTQI+ zu sein. Das sind mehr als 70 Staaten, in denen eine freie Selbstentfaltung und geschlechtsunabhängige Liebe immer noch gesetzlich verboten sind.

Wir finden, das muss sich ändern. Passend dazu hat Deutschland gerade gemeinsam mit Mexiko den Co-Vorsitz der Equal Rights Coalition übernommen. Aus diesem Anlass „durften“ – wenn man das bei der Symbolik des Kleides überhaupt so sagen kann – unsere Kolleg*innen in Buenos Aires das Kleid vor Ort zeigen.

Wir hoffen, dass das Kleid möglichst bald noch viel bunter ist. Denn: Wenn die betreffenden Länder ihre diskriminierende LGBTQI+ – Gesetzgebung abschaffen, werden die Landesfahnen durch Regenbogenflaggen ersetzt.


Naike Juchem, 18. September 22

Quelle:
– Auswärtiges Amt
– Bundesinnenministerium: Straf- und Gewalttaten im Bereich Hasskriminalität 2019 und 2020 (04.05.2021)
– Dr. phil. Ramona Lenz, medico international. 
– Dr. Soussan Sarkosh, Teheran
– Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) 

Die täglichen Menschenrechtsverletzungen

In den Medien sehen wir Beiträge über Menschenrechtsverletzungen in Afrikanischen Ländern, in Südostasien oder Lateinamerika. Oft reicht aber schon ein Blick in Kleider- und Schuhschrank. Selbst in der Küche werden wir mit Menschenrechtsverletzungen konfrontiert.

Autorin Naike Juchem

Bei dem Schlagwort Menschenrechtsverletzungen fällt jedem sofort Nestlé ein und im gleichen Atemzug fällt das Wort:Boykott.
Natürlich kann man Nestlé Produkte boykottieren – steht ja auf jeder Verpackung drauf. Wirklich?
Häagen-Dazs, Mövenpick, Schöller, Maggi, Wagner, Buitoni, Herta oder Thomy gehören auch zum Nestlé Konzern. Hinzu kommen die Eigenmarken von den Einzelhandels – und Discounterketter. Also ist ein Boykott schon mal gar nicht so einfach.

In Deutschland hat Nestlé 14 Fabriken, weltweit sind es mehr als 400. Die meisten davon stehen in Nord- und Südamerika sowie in China.
Der wichtigste Markt für Nestlé sind mit Abstand die USA, danach folgt China, Frankreich und Brasilien. In Deutschland machte Nestlé 2018 einen Umsatz von 2,5 Milliarden Euro. Das entspricht nicht mal drei Prozent der gesamten Einnahmen des Konzerns. Damit zählt Deutschland gerade noch so auf Platz 8 als Absatzmarkt.

Weltweit kauft Nestlé Wasserrechte von staatlichen Wasserbehörden. Das erlaubt dem Unternehmen, Wasser direkt aus dem Grundwasser abzupumpen. Dieses Wasser reinigt Nestlé und verkauft es dann als abgefülltes Tafelwasser in Plastikflaschen, zum Beispiel unter der Marke: Nestlé Pure Life.
Die Konzernsparte Nestlé Waters hat 48 Wassermarken, zu denen San Pellegrino, Perrier und Vittel gehören.

Noch ein Beispiel von einem Global Player der Menschenrechte für nicht all zu relevant sieht: Ferrero.
Jener Konzern besteht aus 105 Gesellschaften mit weltweit 31 Produktionsstätten und vertreibt seine Produkte in über 170 Ländern.

Perfide an diesem Konzern sind die „Kinder“-Produkte wie:
– Kinder Bueno
– Kinder Cards
– Kinder Choco Fresh
– Kinder Country
– Kinder Maxi King
– Kinder Riegel
– Nutella usw.

Für jene „Kinder“- Produkte pflücken Kinder in der Türkei Haselnüsse oder ernten Kakaobohnen in Ländern wie: Elfenbeinküste, Ghana, Kamerun oder Nigeria.

Siegel suggerieren uns ein gutes Gefühl

Wer auf die Nuss-Nougat-Creme Nutella verzichtet und stattdessen auf andere Nuss-Nougat-Creme ausweicht, findet ein UTZ Siegel. Dieses Siegel soll für eine Nachhaltigkeit und Rückverfolgung von Kaffee, Kakao, Tee, Haselnüsse stehen.
Doch leider gilt es auch hierfür Kritik. Die Prämie für die Farmer_innen, die UTZ mit den Landwirtschafts-Kooperativen aushandelt sind viel zu gering, um aus der Armut und Abhängigkeit von Großkonzernen herauszubekommen
Produkte die mit dem UTZ Siegel zertifiziert sind, sollen einen Mindeststandart an Anforderungen erfüllen, so zum Beispiel das Verbot von Kinderarbeit. Doch die Kriterien sind damit nicht besonders streng. Das UTZ-Siegel ist kein Siegel für fairen Handel oder biologischen Anbau und bleibt weiter hinter den strengen Anforderungen der Organisationen GEPA oder Fairtrade zurück.

Billige Kleidung kommt aus Bangladesch

Jeder vermutet das Billigkleidung von KIK, Tacco oder Primark aus Bangladesch kommt. Dies ist nur die halbe Wahrheit.
Adidas, C&A, Esprit, H&M, Kanz – Kids Fashion, NKD, Tchibo, Puma und Zara sind nur einige bekannten Namen, die in den Kleiderfabriken in Bangladesch, China, Indien, Iran, Kambodscha, Malaysia, Philippinen oder Thailand herstellen lassen.

Auch Labels der gehobenen Klasse, wie zum Beispiel: Hugo Boss, Tommy Hilfiger oder Calvin Klein sind genauso an der Ausbeutung von Menschen beteiligt.

Konsum auf Kosten von Menschenleben

In Bangladesch starb 2009 einer 18-jährigen Näherin an Erschöpfung, die in einer Textilfabrik in Chittagong, sieben Tagen in der Woche 13 bis 15 Stunden
arbeitete. In der Fabrik wurde vor allem für den Metro Konzern produziert. Metro beendete daraufhin die Zusammenarbeit mit der Fabrik.

Im November 2012 kamen bei einem Brand in der Tazreen-Kleiderfabrik mindestens 117 Menschen ums Leben, mehr als 200 Menschen wurden verletzt.
Mehr als 50 Menschen wurden im gleichen Jahr und Stadt bei einem Brand verletzt.

Am 24. April 2013 starben bei dem bisher größten Unfall in der internationalen Textilindustrie in der Stadt Sabhar, 1135 Menschen. 2338 wurden verletzt.
Die Industrie und Regierung haben seitdem zwar höhere Sicherheitsstandards in Bangladesch durchgesetzt, aber der Preiskampf in der Modebranche verhindert die Verbesserungen.

Kambodscha war zu Beginn der 90er der Weltgrößte Textilhersteller. Durch den Genozid der Roten Khmer ab dem 17. April 1975 bis zum 7. Januar 1979 katapultierte sich Kambodscha ins tiefste Mittelalter zurück. Durch die extrem Armut in dem Land wurde binnen kürzester Zeit eine Industrie aus dem Boden gestampft, die bis dato Beispiellos ist.
Der Exportwert von Kambodscha übertraf jedes Bruttosozialprodukt der Länder in Südostasien und Lateinamerika. Diese unglaubliche Masse an Arbeitsplätzen musste irgendwie erfüllt weden, und so arbeiteten bereits 12-jährige Kinder bis zu 15 Stunden am Tag für einen Hungerlohn.

Gemäß dem Armutsbericht der Weltbank verdienen Frauen in der kambodschanischen Textilindustrie bis zu 30 Prozent weniger als Männer – und dies bei einer 80 Stunden Wochenarbeitszeit.
Umgerechnet ergibt sich ein Monatslohn von 140 US-Dollar.

In den letzten 10 Jahren hat sich Kambodscha zwar für ein Mindestalter von 18 Jahren ausgesprochen, doch die Realität sieht anders aus. 15-jährige Kinder machen sich freiwillig älter, um etwas Geld für die Familien zu verdienen.
Firmenleitungen bieten Frauen ganz bewusst nur befristete Arbeitsverträge an, weil sie somit die Kosten für den Mutterschutz umgehen können: Schwangeren Frauen wird einfach der Arbeitsvertrag nicht verlängert. Da die Frauen keine Krankenversicherung haben und legale Abtreibungen teuer sind, begeben sich viele schwangere Frauen in halblegale und illegale Gesundheitszentren und gehen damit ein beträchtliches gesundheitliches Risiko ein.

Frauen tragen somit die Hauptlast der wirtschaftlichen Entwicklung in Kambodschas Textilindustrie. Dass ihre eigene Situation sich dadurch verbessert, muss allerdings bezweifelt werden.

Liste von Menschenrechtsverletzungen

Die Liste der Menschenrechtsverletzungen – und diese nicht nur in Arbeits- und Kinderrecht, geht mittlerweile ins Uferlose und reicht von Latein- und Zentralamerika über Afrika, Europa nach Asien bis hin zu Südostasien.
Nachfolgend nur ein paar Beispiele an
Menschenrechts­verletzungen durch deutsche Konzerne.

In Argentinien ist es der Bergbau. Dort wird Lithium für ein deutscher Netzbetreiber, die Mobilfunk­geräte abgebau. Die Gefährdung der Lebens­grundlagen und Missachtung des Rechts auf Mitsprache der indigenen Bevölkerung durch wasser­intensiven Lithium­abbau in den nördlichen Provinzen Jujuy, Salta und Catamarca.

In Äthiopien ist es die Überwachungs­technologie. Die Firma Trovicor (ehemals Siemens Intelligence Solutions), Elaman, Gamma Group.
Diese Firma übernahm die Ausstattung des äthiopischen Geheim­dienstes mit Technologie zur Überwachung des Internet­verkehrs; die Regierung ist bekannt dafür, Dissidenten auszuspähen; laut Human Rights Watch wurden Daten aus Telefon- und E-Mail-Kommunikation bereits dafür genutzt, unter Folter Geständnisse zu erzwingen.

Rosen aus Athen war einmal. Heute sind es Rosen aus Äthiopien die in Filialen aller deutschen Discounter verkauft werden und damit Landgrabbing, Zwangsumsiedlungen und Arbeitsrechts­verletzungen fördern. Laut der Gesellschaft für bedrohte Völker kommen 40 Prozent der deutschen Rosen im Winter aus Äthiopien.

Bahrain hat fast gleiche Überwachungs­technologie wie Äthiopien im Einsatz.
Die Firma Trovicor, Gamma Group, FinFisher Labs (deutsches Tochter­unternehmen der Gamma Group) liefert jene Technologie der Überwachung an das Regime im Persischen Golf.

In Bolivien arbeiten nach Angaben von UNICEF ungefähr 800.000 Kinder unter 18 Jahren. Obwohl das bolivianische Arbeitsministerium bereits 2006 einen Plan zur Beseitigung der Kinderarbeit auf den Weg gebracht hatte, bleibt die Kinderarbeit, die im Bergbau und bei der Zuckerrohrernte fortbestehen.
In Bolivien besteht ein Joint Venture zwischen ACI Systems Alemania aus dem baden-württembergischen Zimmern ob Rottweil (ACISA) und des bolivianischen Staatsunternehmen Yacimientos de Litio Bolivianos (YLB).
Seit diesen Jahres wird dort jährlich bis zu 50.000 Tonnen Lithiumhydroxid gefördert. 70 Jahre lang soll das größte Lithium-Vorkommen der Welt so ausgebeutet werden. Durch jenes Joint Venture sichert sich Deutschland erstmals nach Jahrzehnten wieder den direkten Zugriff zu nicht-heimische Rohstoffen.

In Kambodscha gehören Ackerflächen, welches über Jahre von den Bauern genutzt wurden, um Landwirtschaft zu betreiben, auf einmal nicht mehr ihnen. Investoren kaufen oder pachten riesige Flächen, um dort zum Beispiel Kautschuk für den Export anzubauen. Kautschuk aus Kambodscha wird auch in Deutschland verarbeitet, ob nun als Reifen, Dichtungen oder thermoplastische Elastomere. 

Nach neusten Zahlen sind inzwischen Konzessionen von über 4 Millionen Hektar vergeben worden – das entspricht einem Drittel der Ackerfläche Deutschlands. Dabei ist Kambodscha nur etwa halb so groß. Allein in den letzten acht Jahren sind mehr als eine Viertel Million Menschen unmittelbar von der Landnahmen durch staatliche Stellen oder privaten Investoren betroffen und somit zwangsweise vertrieben worden.

Dabei ist gerade für die ländliche Bevölkerung der Zugang zu Land elementar: Die Ernährungssituation ist – trotz Verbesserungen seit 1990 – nach wie vor ernst und rund ein Viertel der Bevölkerung ist unterernährt. Die arme ländliche Bevölkerung profitiert bisher kaum vom anhaltenden Wirtschaftsboom Kambodschas und im ländlichen Raum gibt es neben der Landwirtschaft nach wie vor kaum alternative Einkommensquellen. Mit dem Zugang zu Land verlieren die Menschen daher auch den Zugang zu Nahrung.

Bei dem sogenannten Land Grabbing mischt auch die Deutsche Bank mit. Diese vergibt Mikrokredite an die verschuldeten Bauern, die oft nicht mal 300 US-Dollar übersteigen. Die Bauern können die Zinsen – die bei 20% liegen, kaum zurück bezahlen und so kommen Spekulanten auf den Plan und die Bauern verlieren ihren Grundbesitz wegen ein paar Dollar Schulden.

Fazit: Menschenrechtsverletzungen begehen wir täglich ohne es zu wissen oder gar zu wollen.

Naike Juchem, 23. Oktober 2021

Quellen
– BKA, Wiesbaden
– Care International, Genf
– Human Rights Violation Report of the UN, New York
-International Foundation for Human Rights Violations, London
– Oxfarm, London
– UNODC, Wien
– Webseiten: Nestlé, Ferrero