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Wenn fanatische Religion die Kultur vernichtet

Afghanische Frauen unter einer Burka Foto:UNHCR

Ein Gesetz, welches keines ist: das Burka-Verbot in Europa

Wenn fanatische Religion die Kultur vernichtet

Kultur ist bunt, ausdrucksstark, musikalisch und freude.
Alleine diese vier Punkte gelten für Millionen Frauen auf dieser Welt nicht.

Seit einigen Jahren hat sich in der Bevölkerung eine Bild von muslimischen Frauen eingeprägt, welches nie das Bild der Frauen war: die Vollverschleierung

Der Niqab ist ein Gesichtsschleier, der in Verbindung mit einem Tschador oder einem anderen, zumeist schwarzen Ganzkörpergewand getragen wird. Er bedeckt das ganze Gesicht und lässt nur einen Sehschlitz frei.

Die in Afghanistan verbreitete Burka  ist ein weites, meist blaues Gewand, das über den Kopf gezogen wird und die Frau bis zu den Zehenspitzen komplett verhüllt. Die Augen sind hinter einem feinmaschigen Gitter versteckt.

Durch religiöse Fanatiker wurde und wird eine jahrhundert alte Tradition und Kultur zu Grabe getragen.
Musik und Gesang gehören auf der ganzen Welt zu den Menschen, wie das ein- und ausatmen.
Egal ob mal ein Fest feierte zum Frühlings- oder Sommerbeginn. Ob eine Erntedankfest, eine Gottheit oder den eigenen Geburtstag. Mit Farben und Schmuck brachten die Kinder, Frauen und Männer ihre Freude zum Ausdruck.

All dies wurde in Ländern der muslimischen Welt immer mehr verboten, bis schließlich auch die Farben, Frohsinn, Musik und Tanz verboten wurde.
Durch eine Burka oder Nikab wird den Frauen jegliche Freiheit, Menschenrechte und Würde genommen.

Bettelnte Frau in Afghanistan Foto:RFERL

Heiße Diskussionen über die Burka oder Niqab

Am 11. 4. 2011 trat in Frankreich ein Gesetz in Kraft, das die gänzliche Bedeckung des Gesichts an öffentlichen Orten, etwa in öffent￾lichen Verkehrsmitteln, Parks, Schulen, Geschäften und anderen Einrichtungen, verbot. Damit war Frankreich das erste europäische Land, das das Tragen des Vollschleiers in der Öffentlichkeit verbot; im selben Jahr folgte ein ähnliches Verbot in Belgien. Auch in Österreich, Schweiz, Dänemark und Niederlande gibt es mittlerweile Gesetze für die Vollverschleierung von Frauen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellt in einem Urteil vom 1. Juli 2014 fest, das das Gesetz vom Frankreich vom 11. Oktober 2010 rechtens ist. Nach Ansicht des EGMR verletzt das Gesetz weder die Freiheit des Glaubens, der Gedanken oder des Gewissens (Art. 9 EMRK) noch das Recht auf ein Privat- und Familienleben (Art. 8 EMRK). Dieses Urteil wurde natürlich nicht ohne starken Widerstand hingenommen.
So waren auch zwei Richterinnen vom EGMR gegen dieses Urteil.
Eine deutsche und schwedische Richterin beurteilten die Sachlage in gewissen Punkten etwas anders. Sie hielten in der Urteilsbegründung fest: „Konkrete individuelle Rechte, welche die Konvention garantiert, wurden hier abstrakten Prinzipien unterworfen. Unserer Ansicht nach ist ein dermassen generelles Verbot, welches das Recht einer jeden Person auf eine eigene kulturelle und religiöse Identität tangiert, in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig.“

„Dies ist eindeutig ein Angriff auf die muslimische Gemeinschaft in der Schweiz. Ziel ist es, Muslime noch mehr zu stigmatisieren und an den Rand zu drängen“, sagte Inès El-Shikh, Mitglied von Les Foulards Violets, einem muslimischen feministischen Kollektiv in der Schweiz, im Mai 2021 in einem Interview mit „The Guardian“.

„Wir müssen der Regierung signalisieren, dass wir uns der Diskriminierung und einem Gesetz, das speziell auf eine religiöse Minderheit abzielt, nicht beugen werden“, sagte eine Niqab-tragende Studentin gegenüber Reuters, bei einer Demonstration in Kopenhagen, im August 2016.

Auch befürchten Hotel- und Gastronomieverbände in einigen Ländern von Europa einen Rückgang an Besucher, vornehmlich aus den Arabischen Emiraten, wenn solche Verbote Landesweit, in diesem Fall die Schweiz, eingeführt werden.

Foto:Poster of Iran

Eine Vollverschleierung verstößt gegen Menschenrechte – oder doch nicht

In Sure 2 Vers 256 heißt es: „Es gibt keinen Zwang in der Religion“, was eben bedeutet, dass sich jeder Mensch frei für seine religiöse Überzeugung entscheiden darf. Ebenso kann man einen Menschen nicht zu bestimmten Handlungen zwingen, auch wenn es ihm seine Religion vorschreibt. Man ist letztlich einzig vor Allah/Gott verantwortlich, wenn man durch sein Verhalten nicht die Rechte anderer Personen verletzt.
Alleine dieser Vers wird von fast allen islamisch geprägten Staaten missachtet.

Aus islamischer Sicht, also der Religion – und nicht den Religionswächter, ist das Tragen einer Kopfbedeckung Pflicht, die Allah im Koran offenbarte. Frauen und Männer sollten sich aus Überzeugung an die von Allah offenbarten Kleidervorschriften halten. Da der Islam für Nüchternheit eintritt und die Menschen sich nicht von vordergründigen Reizen beeinflussen lassen sollen, ist es wichtig, im öffentlichen Leben dafür zu sorgen, dass jene Anziehungsbereiche menschlicher Sexualität, die sofort ins Auge springen können, bedeckt gehalten bleiben. Dies bedeutet jedoch keine Ungleichheit von Frauen und Männern.

Auch steht in Sure 33, Vers 59: Frauen sollten in der Öffentlichkeit „etwas von ihrem Überwurf“ über sich ziehen. Es wird aber nicht geschrieben, welcher Teil des Körpers verdeckt werden soll und ob dies auch die Haare betrifft.

Um noch einmal auf das Urteil des EGMR zu kommen, heißt es dort, dass es weitgehend den einzelnen Staaten überlassen ist, ob und wo sie Frauen in Burka, Niqab oder auch mit weniger verhüllenden Kopftüchern akzeptieren und wo nicht. Entsprechend hält der EGMR auch ein Burka-Verbot nicht für ein Verstoß die Menschenrechte – wie sie insgesamt das Recht des Staates, die Verwendung religiöser Symbole zu reglementieren, tendenziell höher bewerten als das Recht des einzelnen Bürgers auf freie Religionsausübung

Der UN-Menschenrechtsausschuss hat das Verbot der Vollverschleierung in Frankreich bereits 2018 kritisiert, denn das Urteil des EGMR verstoße gegen die Religionsfreiheit und die Menschenrechte der Trägerinnen, denn das tragen von einer Burka sei
angemessen um ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten.

Fazit

Bei allen Debatten, Vorschriften und Gesetze gibt es keine Einigung über eine stoffliche Hülle, in einer patriarchalisch geprägten Religion. Niemand wird im öffentlichen Raum eine Burka oder Nikab tragende Frau fargen, ob sie dieses Kleidungsstück freiwillig trägt.

Jene Befürworter sollten doch mal für mehrer Tage, vorzugsweise im Hochsommer, ein solches Kleidungsstück tragen.
Toleranz hin oder her, eine Burka ist die schlimmste Entwürdigung für eine Frau.

Falsche Aussagen sind so alt wie die Menschheit

Foto mit freundlicher Genehmigung von Nadine Koch

Die neuste Internetgeneration – vornehmlich jene die alles in Frage stellen und den Anderen sowieso.
Beliebt sind seit Jahren die Flüchtlinge und hier gezielt die Muslime. Selbst die Fundamentalisten unter den Muslimen, legen den Koran falsch – nach ihrem Empfinden richtig aus.

Warum scheint ein Buch, bei dem die ersten Texte 632 nach Christus, bzw. im Jahre 11 nach Hidschra niedergeschrieben wurden, so von Bedeutung  zu sein?
Ob man nun Bibel, Koran, Tora, Puranas oder Kanjur als die Heilige Schriften annimmt, es sind nur Bücher die in großen Teilen das menschliche miteinander beschreiben.

Beginnen möchte ich mit einigen Falschaussagen der Bibel.
Jedem Christen sind die Heilige Drei Könige bekannt. Fakt ist aber, dass jene weder heilig, noch zu dritt, noch Könige waren. Erwähnt werden sie überhaupt nur im Matthäus-Evangelium. Dort ist aber von „Magiern bzw. Weisen aus dem Osten“ (Magoi) die Rede, nicht von Königen. Auch wird nicht deren Zahl genannt. Einzig die drei Geschenken in Form von: Gold, Weihrauch und Myrrhe.

Darstellung vom letzten Abendmahl aus dem 18. Jahrhundert. Foto: privat. Marienkirche in Danzig

Auf vielen Frühchristliche Darstellungen sind bei der Geburt Jesus zwischen zwei und acht Personen zusehen.
Auch gibt es keine Belege über eine Heiligsprechung an der Grippe von eben jenen Personen.

Gehen wir zurück ins Alte Testament.
Noah sollte von jeder Tierart ein Pärchen mit in die Arche nehmen. Alleine dies ist von der Biologie aus nicht Vorstell- und auch nicht Machbach.
Wer das 1. Buch Mose genauer durchliest, wird feststellen, dass der Autor – Mose war es definitiv nicht, sich widerspricht. Im 1. Buch Mose 6, 19 ff liest man die weithin bekannte Weisung Gottes an Noah, „von allen Tieren, von allem Fleisch, je ein Paar, Männchen und Weibchen“ in die Arche zu bringen. In 1. Mose 7, 2-3 heißt es hingegen: „Von allen reinen Tieren nimm zu dir je sieben, das Männchen und sein Weibchen, von den unreinen Tieren aber je ein Paar, das Männchen und sein Weibchen. Desgleichen von den Vögeln unter dem Himmel je sieben, das Männchen und sein Weibchen, um das Leben zu erhalten auf dem ganzen Erdboden.“

Die Kernfrage an Irrtümer bleibt unsere Zeitrechnung.
Nach den Aussagen der Bibel wurde Jesus im Jahr Null geboren. Da unsere Zeitrechnung bekanntlich mit der Geburt Christus beginnt, könnte man daraus schließen, dass Jesus eigentlich im Jahr Null geboren sein müsste. Allerdings hat es dieses Jahr nie gegeben. Als Jesus in Judäa geboren wurde, galt dort nämlich  die römische Zeitrechnung. Die Römer kannten zwar sprachliche Ausdrücke für „nicht etwas“ (nullum) aber kein Zahlzeichen und keinen eigenen mathematischen Begriff für den Zahlwert Null.
Erst im sechsten Jahrhundert stellte man Berechnungen an, denen zufolge Jesus im Jahr 753 der römischen Zeitrechnung geboren worden sei. Dieses Jahr wurde als Jahr 1 A.D. (Anno Domini = Im Jahr des Herrn) festgelegt. Dabei schlich sich möglicherweise noch ein Rechenfehler von 5 bis 6 Jahren ein. Jesus wurde also vielleicht sogar im Jahre 5 oder 6 vor Christus (Zeitrechnung) geboren.

Ri Butov, Pixabay, 29. Oktober 2021

Die Tora

Tausende Jahre existierten in der jüdischen Welt des religiösen Gelehrtentums die verschiedene Deutungen – wörtliche, rationale, symbolische und mystische – nebeneinander, ohne dass jemandem gesagt wurde, seine Ansicht sei unannehmbar. Heute gewinnt der Kreationismus in vielen Religionen an Boden. Einige christliche Fundamentalisten in den Vereinigten Staaten wollen, dass der Kreationismus in den öffentlichen Schulen parallel zur Evolutionstheorie gelehrt wird. Aber während die Evolutionslehre, mit all ihren Fehlern und Lücken, eine wissenschaftliche Theorie ist, gegründet auf wenigstens einigen beweisbaren Beispielen, ist Kreationismus keine wissenschaftliche Lehre, sondern schlicht eine Frage des Glaubens.

In der den Heiligen Schriften wird oft von dem geknechteten und versklavten Volk Israel geschrieben, dass die Kinder Israels die Pyramiden gebaut haben.
Nach heutigen historischen Erkenntnisse sind die Pyramiden wahrscheinlich älter als 4.500 Jahre. So ginge man früher immer davon aus, dass Sklaven für die Pyramiden unter schrecklichen Bedingungen schuften mussten, so fand man später Hinweise darauf, dass die Arbeiter durchaus gut bezahlt wurden.

manuelaferro, Pixabay, 28. Mai 2019

Buddhistischen Schriften im Kanon

Auch in der Lehre / Religion des Buddhismus gibt es sehr viel widersprüchliche Aussagen. Im Buddhismus ist eines der größten Problem der schier unermesslichen Umfang des Kanons. Die riesige Masse an Textmaterial führt zur Unübersicht und somit zur Willkür des Auslegung. Allein der chinesische Tripitaka enthält, in der neuesten japanischen Ausgabe von 1924-1929, stolze 2920 Werke in immerhin 11.970 Büchern auf insgesamt 80.645 Seiten. Die Gründe für den riesigen Textcorpus liegen in der langen Lehrtätigkeit Buddhas und in der posthumen Zuweisung einer Vielzahl von Textmaterial, vor allem vom Mahayana. Sutren wurden noch über tausend Jahre nach Buddhas Tod verfasst. Die Authentizität von Texten wurde in der Regel nicht in Frage gestellt. Das Wort Buddhas (buddhavacana) galt als die wichtigste und nicht in Zweifel zu ziehende Quelle der Lehre. Daneben wurden jedoch eine Reihe weiterer Quellen wie Weise, Götter und übermenschliche Wesen als legitime Vermittler der Lehre anerkannt.
Die historische Dimension relativierte sich auf diese Weise und ermöglichte eine reichhaltige Textproduktion mit autoritativem Status, deren später Entstehungszeitpunkt keinen Glaubwürdigkeitsverlust darstellte.
Auftretende Kontroversen betrafen
hauptsächlich den Inhalt der Texte und nicht die Frage nach deren Autorität.
Texte wurden selten ausgeschlossen, vielmehr erforderte die Fokussierung auf den Inhalt komplizierte hermeneutische Überlegungen, welche nicht erwünschte Textpassagen doch in gewisser Weise relativierten mussten.

Afshad, Pixabay, 20. Juli 2016

Die falsche Auslegung einer Sure aus dem Koran

„Ihr, die ihr glaubt! Nehmt euch die Juden und Christen nicht zu Freunden! Sie sind einander Freunde. Wer von euch sich ihnen anschließt, der gehört zu ihnen. Siehe, Gott leitet die Frevler nicht recht.“
Hört man diesen Vers, scheint die Aussage klar: Muslime sind dazu angehalten, größtmögliche Distanz zu Juden und Christen zu wahren. Tatsächlich ist das arabische Wort walî, das hier als „Freund“ übersetzt ist, jedoch mehrdeutig und schwer zu fassen; seine Bedeutung war und ist unter muslimischen Exegeten umstritten.

Einig sind sie sich bloß darin, dass es um eine enge persönliche Beziehung geht, die Verbindlichkeiten umfasst. In der Stammesgesellschaft, in der der Koran entstand, waren das zum Beispiel Bündnisverpflichtungen: Ein walî, das war jemand, der im Fall eines Krieges oder einer Blutfehde Beistand leistete oder Lösegeld zahlte.

Viele klassische muslimische Korankommentare gingen in ihren Auslegungen trotzdem weit darüber hinaus. Sie erklärten sehr wohl, man solle generell mit Juden und Christen keine zu freundschaftliche, vertrauensvolle oder intime Beziehung eingehen.

In der Moderne entstand ein breites Spektrum neuer Deutungen. So wurden in Zeiten des Kolonialismus politische Interpretationen populär. Hier wurde der Vers als Verbot der Kollaboration mit den zumeist christlichen Kolonialherren verstanden: „Nehmt euch die Juden und Christen nicht zu Führern!“ lautete ihre Lesart.

Im fundamentalistischen Spektrum hingegen diente der Vers dazu, Forderungen nach radikaler Abgrenzung von allem Nichtmuslimischen zu untermauern. Diese Auslegung beruft sich unter anderem auf den Anlass, zu dem der Vers offenbart worden sein soll.

Der Überlieferung zufolge geschah das während Muhammads Zeit in Medina. Der Vers stellte eine Ermahnung an einen Heuchler dar, der zwar äußerlich Muslim, innerlich aber noch dem Unglauben verhaftet war. Dieser Heuchler soll sich aus Gründen des persönlichen Profits und aus mangelndem Gottvertrauen nicht von seinen jüdischen Bündnispartnern losgesagt haben, obwohl diese mit den Muslimen verfeindet waren.

Fundamentalistische Kommentatoren folgern daraus eine Pflicht zur vollständigen Lossagung von Nichtmuslimen. Allein die Beziehung zu Muslimen sei erlaubt. Wer sich nicht an diesen Grundsatz halte, sei kein Muslim mehr, argumentieren sie.

Man kann den Vers aber auch ganz anders lesen. Dem Offenbarungsanlass zufolge verbietet er das Bündnis mit einer bestimmten Gruppe von Juden, die sich mit den Muslimen im Krieg befand. Ist so eine Situation auf das Zusammenleben in heutigen pluralistischen Gesellschaften überhaupt noch übertragbar? Sind die damaligen Bündnisstrukturen der arabischen Stammesgesellschaft heute nicht obsolet? Hat nicht im Übrigen der Prophet selber Bündnisse mit Nichtmuslimen geschlossen? Erlaubt nicht der Koran an anderer Stelle muslimischen Männern, eine jüdische oder christliche Frau zu heiraten, legitimiert also zweifellos intime Beziehungen?

Gemäß vielen neueren Auslegungen verbietet dieser Vers lediglich ein Schutzverhältnis zu feindseligen nichtmuslimischen Gruppen in einer Kriegssituation. Die Frage der Freundschaft mit Nichtmuslimen, die dem Islam nicht feindselig gegenüberstehen, wird ihnen zufolge demnach gar nicht berührt. Schließlich sage der Koran an anderer Stelle, im 8. Vers der 60. Sure: „Gott verbietet euch nicht, zu denen, die euch nicht der Religion wegen bekämpft und nicht aus euren Häusern vertrieben haben, freundlich zu sein und sie gerecht zu behandeln. Siehe, Gott liebt die, die gerecht handeln.“ Und im 7. Vers der gleichen Sure heißt es: „Vielleicht stiftet Gott ja zwischen euch und zwischen denen unter ihnen, die euch feindselig gesinnt sind, Liebe.“

Quellen – – Professorin Johanna Pink, Islamwissenschaftlerin an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
– Rabbiner Jeremy Rosen
– Prof. Dr. Franz Martin Wimmer
Institut für Philosophie Universität Wien

Fotos
– privat
– Nadine Koch, 26. Mai 2022
– cocoparisienne, Pixabay, 19. November 2017. Freie kommerzielle Nutzung
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– Afshad, Pixabay, 20. Juli 2016.Freie kommerzielle Nutzung. Kein Bildnachweis nötig.
– Ri Butov, Pixabay, 29. Oktober 2021. Freie kommerzielle Nutzung. Kein Bildnachweis nötig.
– manuelaferro, Pixabay, 28. Mai 2019. Freie kommerzielle Nutzung. Kein Bildnachweis nötig.