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Die AfD und ihre Haltung zur Kirche

Von guten Mächten wunderbar geborgen
erwarten wir getrost, was kommen mag...“
Diesen Text schrieb der Theologe Dietrich Bonhoeffer am 19. Dezember 1944 als Weihnachtsgruß und Gebet für seine Verlobte Maria von Wedemeyer und seine Familie in seiner Zelle im Gestapo-Gefängnis in Berlin-Tegel. Bonhoeffer war christlicher Widerstandskämpfer und wurde von den Nazis am 9. April 1945 im KZ Flossenbürg hingerichtet.
„Von guten Mächten wunderbar geborgen
erwarten wir getrost, was kommen mag…“
Diese Worte sind in Anbetracht des immer stärker aufkommenden Rassismus, Faschismus und Nationalismus in Deutschland sehr ernst zu nehmen. Was mag im September in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin kommen?

Eine rechtspopulistische Partei in Deutschland ist auf dem Höhenflug und offensichtlich sind zu viele Menschen von deren massiven Manipulationen, Lügen und Falschaussagen so indoktriniert, dass sie die Wahrheit nicht mehr erkennen.
Ich habe mal einen der Gesetzesentwürfe der AfD aufgedröselt.

Deutscher Bundestag, 21. Wahlperiode
Drucksache 21/5212 vom  07.04.2026.

Gesetzentwurf

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Nicole Höchst, Stephan Brandner, Knuth Meyer-Soltau, Thomas Fetsch, Stefan Möller, Dr. Christoph Birghan, Martina Kempf, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Joachim Bloch, René Bochmann, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Tobias, Ebenberger, Alexis L. Giersch, Udo Theodor Hemmelgarn, Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Reinhard Mixl,  Kerstin Przygodda, Arne Raue, Carina Schießl, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und  der Fraktion der AfD.

Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Die AfD-Fraktion hat am 7. April 2026 den Gesetzentwurf 21/5212 über „Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften“ vorgelegt.

Pharisäer mit völkisch-nationalistischen Gedankengut

Öffentlich befürwortet die AfD zwar das Christentum als europäische Leitkultur, steht den etablierten Kirchen als Institutionen aber sehr kritisch gegenüber. Siehe Gesetzentwurf 21/5212 vom 7. April 2026. In diesem Gesetzentwurf schreiben die Abgeordneten, dass sich die jährlichen Staatsleistungen der Länder an die betroffenen Religionsgemeinschaften, sich für das Jahr 2025 auf rund 657 Millionen Euro beliefen. Die exakte Zahl ist 656.863.000 Euro.
Im Text heißt es weiter, dass die Leistungen aufgrund historischer Rechtstitel aus vorkonstitutioneller Zeit erbracht würden und beruhten nicht auf nachkonstitutionellen vertraglichen Vereinbarungen. „Sie stehen im Spannungsverhältnis zur staatlichen Neutralität und zur modernen Ausgestaltung der Religionsfreiheit.“

Unter Punkt B 2. heißt es: „Definition des Anwendungsbereichs ausschließlich für vorkonstitutionelle Staatsleistungen an christliche Religionsgesellschaften und ausdrücklicher Ausschluss jüdischer Religionsgemeinschaften“

Einfach ausgedruckt heißt dies, dass die AfD die Abschaffung kirchlicher Privilegien, die Streichung staatlicher Leistungen sowie das Verbot des Kirchenasyls fordert.
Man kann durchaus kritisch auf das Vermögen der Kirchen und auch Fehltritte von Gottes Mitarbeiter auf Erden hinterfragen. Aber hinter all dem steht mehr, als Sonntags das Vater Unser zu beten.

Die großen Kirchen in Deutschland unterhalten neben den schnöden Gotteshäuser mit dem Bimbam in den Glockentürmen auch Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Schulen, Kindergärten, Jugendeinrichtungen, Sozialeinruchtungen wie Frauenhäuser, Tafeln, Suchtberatungsstellen

Also heißt, dass es dann weniger Kindergärten und Krankenhäuser geben wird. Die Kirche ist ja nicht nur am Sonntag.
Die Kirchen haben auch Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime, Jugendeinrichtungen, Suchtberatung, Waisenheime und Familienberatungsstellen. Des Weiteren gehörten auch Werkstätte und Wohnheime für behinderte Menschen zu den Kirchen.

Frauenhäuser

Ein erheblicher Teil der Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder wird von den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden, der Diakonie und der Caritas, sowie dem Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) getragen. Rund ein Drittel bis die Hälfte aller Frauenhäuser in Deutschland werden von kirchlichen oder konfessionell gebundenen Trägern betrieben. Allein der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) ist Träger für etwa 10 % aller Frauenhäuser in Deutschland.
Die Diakonie, also der evangelische Bereich, betreibt bundesweit etwa 7 % der Frauenhäuser. Diese eng mit den jeweiligen evangelischen Frauenwerken zusammenarbeiten.

Auch freie Wohlfahrtsverbände wie die AWO, das Rote Kreuz oder der Paritätische sowie autonome Frauenvereine unterhalten Schutzhäuser für Frauen und Kinder.
In Anbetracht dessen, dass alle vier Minuten eine Frau in Deutschland Opfer von häuslicher Gewalt wird, ist die derzeitige Situation an Frauenhäuser bei weitem noch viel zu wenig.
Dieser Mangel an Schutzhäuser liegt u.a. ajch an einem Flickenteppich der Finanzierung. Denn unabhängig vom Träger, sind diese Schutzhäuser auf Kommunale-, Landes- oder Bundeszuschüssen angewiesen.

Krankenhäuser
Die Kirchen betreiben in Deutschland über ihre Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie zahlreiche Krankenhäuser.
Es gibt an mehr als 300 Standorte über 240 katholische Krankenhäuser. Etwa jedes dritte Krankenhaus in Deutschland wird von einem konfessionellen Träger betrieben. Diese Krankenhäuser finanzieren sich in der Regel jedoch weitgehend über Krankenkassen, Pflegeversicherungen und staatliche Investitionskostenzuschüsse, und nicht wie oft angenommen aus der Kirchensteuer.

Schulen

Auch hunderte Schulen in Deutschland werden von den Kirchen betreiben und sind somit der größte freie Schulträger. Der Staat finanziert diese Ersatzschulen weitgehend. Die Kirchen müssen jedoch einen Eigenanteil leisten. Die Nachfrage zu solchen Schulen ist erstaunlich hoch.
Die katholische Kirche ist der größte private Schulträger. Bundesweit gibt es über 900 katholische Schulen. Darunter viele Grundschulen und Gymnasien. Aktuell sind rund 360.000 Schülern:innen an solchen Schulen gemeldet.
Auch betreibt die evangelische Kirche knapp 1.000 Schulen, in denen rund 147.000 Schüler:innen unterrichtet werden. 

Kindergärten

Die beiden großen Kirchen in Deutschland betreiben auch sehr viele Kindergärten. Zusammen sind die katholische und die evangelische Kirche Träger von rund 50 % aller Kindertagesstätten. Die kirchlichen Kindergärten stehen in der Regel allen Kindern offen, also unabhängig von deren Religion oder Kirchenzugehörigkeit.
Die Betriebskosten werden fast vollständig vom Staat und durch Elternbeiträge getragen. Die Kirchen steuern meist einen kleinen Eigenanteil bei und stellen häufig die Gebäude oder Grundstücke zur Verfügung.

Soziales Engagement

Neben all diesen Punkten stehen die Kirchen auch für sehr viele Betreuungseinrichtungen. Diese reichen von Kinderbetreuung, Schwangerenberatung, Suchtberatung, Obdachlosenhilfe, Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste, bis hin zu
Hospizarbeit und Telefonseelsorge

Fazit
Es ist einfach zu sagen, dass die Kirchen uns zu viel Geld kosten, anstatt auch mal zu sehen, dass ungefähr 2 Millionen Menschen einen Arbeitsplatz in der Pflege, Bildung, Sozialarbeit bis hin zu den Beratungsstellen bei der Kirche haben.

Die AfD jammert ja ständig, dass Deutschland den Bach herunter geht. Dass sie dies mit einem ihrer selbst eingebrachten Gesetzesentwürfe mit anfeuert, sagt die AfD ihren Wähler nicht.

Quellen: https://dserver.bundestag.de/btd/21/052/2105212.pdf

Fotos: Alle Fotos privat