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Wenn man wenig Ahnung hat, feiert man sich selbst

Das Netz wird seit Tagen mit Postings überflutet, wo sich die Anhänger der AfD selbst feiern.
Bei der letzten Bundestagswahl im Februar 2025 gab es 60.510.631 Wahlberechtigte. Davon wählten 10.328.780 Menschen die AfD.
Nun mal die erste Frage an jene geistig umnachtete Trolle: Wie kommt ihr auf die Zahl 12 Millionen?

Also zeigt es hier schon, dass sie über keinerlei Bildung und Intelligenz verfügen.

Nun klatschen tausende User im Netz zu einem Lied der Australierin Iggy Azalea, dass ihre Partei und sie nicht mehr als gesichert rechtsextremistisch genannt werden dürfen. Wenn ihr doch alle so patriotisch seid, dann nehmt doch ein Lied von Heino.
Denn er sag doch schon vor Jahrzehnten: „Schwarzbraun ist die Haselnuss
Schwarzbraun bin auch ich, bin auch ich
Schwarzbraun muss mein Mädel sein, gerade so wie ich“

Das ihr zur Zeit nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft seid, liegt einzig und alleine an einem juristischen Verfahren welches man Stillhaltezusage nennt.
Mit eben jener Zusage ist NICHTS beschlossen! Also braucht ihr mal nicht für euren Hass und mangelnde Bildung zu klatschen. Auch muss man auf rassistische, fremdenfeindliche und andere menschenverachtende Gedanken nicht stolz sein.
Wer einer rechtsextremistischen Partei folgt, ist und bleibt rechtsextremistisch. Da gibt es nichts zu diskutieren.

Die Jünger der AfD brüllen immer am lautesten, dass sie von den Medien manipuliert werden. Raffen aber selbst nicht, wie sie von der eigenen Partei manipuliert werden.
Man muss keine Nachrichten lesen, hören oder schauen, um zu begreifen welchen Hass, Hetze und Menschenverachtung die AfD predigt. Ihr tut es mit euren Postings in den Sozialen Netzwerken selbst.


Die AfD missachtet den ersten Artikel des Grundgesetzes. Die AfD ist der Meinung: Nicht alle Menschen sind gleich viel wert.

Die AfD will Menschen, die keine Deutschen sind, aus Deutschland fortbringen. Und AfD-Politiker gehen noch weiter: Sie fordern, dass man auch Menschen mit deutschem Pass aus Deutschland fortbringt. Sie begründen das damit, dass diese Menschen nicht der „deutschen Kultur“ angehören. Sie sprechen auch schlecht von Menschen, die eine andere Hautfarbe haben. Und sie sagen: Menschen, die Muslime sind, sind gefährlich. Das alles zeigt: Die AfD ist eine rechtsextreme Partei.

Die AfD will die Demokratie abschaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet sie nach einem Plan: Sie sucht sich bestimmte Menschen aus. Sie behauptet, diese Menschen sind schlecht für Deutschland. Über diese Menschen redet die AfD ständig sehr schlecht. Sie schimpft über Menschen, die nach ihren Vorstellungen nicht zur Gesellschaft gehören. Dies gilt zum Beispiel für Menschen, die nach den Vorstellungen der AfD nicht deutsch sind. Sie schimpft aber auch über Politiker*innen oder über Menschen, die für den Staat arbeiten. Die AfD schimpft und redet ständig schlecht über diese Menschen und den Staat. Das macht die AfD auf ihren Veranstaltungen oder in den sozialen Medien, zum Beispiel bei TikTok. Die AfD macht das immer wieder, damit möglichst viele Menschen das glauben. Gleichzeitig behauptet die AfD, dass nur sie die Meinung der Menschen kennt. Die AfD behauptet auch, dass nur sie sich für die Menschen und ihre Interessen einsetzt.

In Wirklichkeit täuscht die AfD ihre Wähler. Sie tut so, als wäre sie harmlos. Manchmal werden AfD-Politiker*innen im Fernsehen interviewt oder zu Shows eingeladen. Dort sagen sie oft nicht, was sie wirklich vorhaben. Sie behaupten dort zum Beispiel, dass sie Demokraten sind. Aber das sind sie nicht. Oder sie sagen, dass sie sich an das Grundgesetz halten. Aber das tun sie nicht. AfD-Politiker*innen treten oft sehr freundlich und höflich auf, damit die Menschen sie mögen und sie wählen.

Viele Menschen sehen die AfD kritisch und sagen das auch. Die AfD versucht, solche Menschen einzuschüchtern. Das passiert besonders oft im Bereich Bildung. Die AfD sagt immer wieder: In Schulen und anderen Bildungsorten darf nicht kritisch über die AfD geredet werden. Aber das ist falsch. Lehrkräfte sollen erklären, warum die AfD gefährlich ist. Das ist eine wichtige Aufgabe. Die AfD versucht trotzdem, ihre Kritiker*innen einzuschüchtern und sie zum Schweigen zu bringen.
Die AfD ist zwar durch demokratische Wahlen in die Parlamente gekommen. Doch die AfD selbst ist deswegen nicht demokratisch. Im Gegenteil: Die AfD möchte unsere Demokratie abschaffen. Die AfD ist inzwischen eine große Gefahr für unsere Demokratie.

Wenn die AfD einmal an der Macht ist, wird sich das alles ändern. Die AfD würde die Demokratie immer weiter schwächen, bis kaum noch etwas davon übrig ist. Wenn einzelne Bereiche der Demokratie abgeschafft sind, bekommt man sie nur schwer wieder zurück. Sind wichtige Teile der Demokratie abgeschafft, dann gibt es keinen Schutz mehr für die Menschen. Die AfD könnte tun, was sie will. Niemand wäre mehr sicher. Das gilt besonders für jene Menschen, die für die AfD nicht deutsch genug sind. Auch Menschen, die anders denken als die AfD, wären in Gefahr.
Die AfD kann auch für die Menschen gefährlich sein, die sie wählen. Denn die AfD könnte auch ihnen nach der Wahl ihre Rechte wegnehmen. Die AfD ist eine große Gefahr für die Freiheit, den Rechtsstaat und ein friedliches Zusammenleben in Deutschland.

Menschenrechte sind nicht automatisch Menschenrechte

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

So steht es im 1. Artikel der AEMR (Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)


Am 10. Dezember vor 72 Jahren wurde dieser entscheidende und wichtigste Artikel in der Charta der UN (Vereinte Nationen) als Resolution der Generalversammlung im Palais de Chaillot in Paris verabschiedet und festgelegt.

Vor 72 Jahre wurde die Menschenrechtscharta verabschiedet und seit 2011 haben die Vereinten Nationen 193 Mitgliedersstaaten. Man sollte davon ausgehen, dass jeder dieser Staaten jene Charta schon einmal gelesen hat und auch bestrebt ist, diese einzuhalten. Leider ist dies bis heute nicht der Fall. Ob nun von staatlicher oder zivilen Seite aus, Hass, Verfolgungen und Mord gibt täglich gegen LSBTI’s.
Ob nun Afghanistan, Ägypten, Albanien, Angola, Bahrain, Belarus, Brasilien, China, Griechenland, Iran, Jemen, Liberia, Pakistan, Russland, Sudan oder Türkei, um nur mal einige Staaten zu nennen, wo Menschenrechte nicht all zu sehr genau gesehen werden.
Verfolgungen von Minderheiten – ob ethische oder sexuelle sind an der Tagesordnung. Diese reichen von Diskriminierung über Verurteilung bis hin zu Hinrichtungen.

Die EU hat ihr menschenrechtliches Fundament nach und nach verscherbelt

Am 18. März 2020 jährte sich das Inkrafttreten des EU-Türkei-Abkommens zum vierten Mal. Seit sechs Jahren sorgt die EU dafür, dass tausende Menschen, die über die Türkei auf den griechischen Inseln ankommen, unter dramatischen Bedingungen in vollkommen überfüllten Flüchtlingslagern leben müssen. Seit dieser Zeit wird der Zugang zu rechtsstaatlichen Asylverfahren für die Ankommenden erschwert. Seit sechs Jahren warnen Menschenrechtsaktivist*innen vor einer Verschlimmerung der Lage in den Flüchtlingeslager und seit sechs Jahren verschlimmert sich diese täglich. Der Preis dafür, dass die Türkei einen Großteil der Flüchtlinge jahrelang von der Weiterreise nach Europa abgehalten hat, ist nicht nur ein finanzieller. Eine unausgesprochene Prämisse des EU-Türkei-Deals war von Anfang an, die mit der Schließung von Grenzen einhergehenden Menschenrechtsverletzungen gegen Geflüchtete an die Türkei zu delegieren. Nichts anderes hat die EU zuvor schon mit einigen afrikanischen Ländern gemacht, die zum Beispiel über die Zahlung von Entwicklungshilfegeldern zur Kooperation beim »Migrationsmanagement«, also bei der Verhinderung von Flucht und Migration nach Europa, gebracht wurden. Gerade nordafrikanische Länder wie Ägypten oder Libyen, von wo aus vor allem Geflüchtete aus Afrika die Überfahrt nach Europa wagen oder wagten, profitieren von Zahlungen aus Europa. Obwohl in diesen Ländern nachweislich gefoltert wird, investiert die EU in die dortigen Sicherheitsapparate, wenn dafür Flüchtlinge und Migrant*innen von der Überfahrt abgehalten werden. Diese Menschenrechtsverletzungen sahen und sehen wir immer wieder in den Medien und es wird von staatlichen Seiten nichts dagegen unternommen. Artikel 1 der AEMR wird selbst von dem höchsten Parlament in Europa nicht beachtet.

Nun ein paar Worte von Soussan Sarkosh aus dem iz3w (Informationenszentrum 3. Welt) der UN von Mai/ Juni 2020 Ausgabe 378.

„Nach der Islamischen Revolution 1979 wurde vieles verboten: Musizieren, Gesang der Frauen, Tanzen, Feste mit beiden Geschlechtern, der Konsum von Alkohol und vieles mehr. In all den Jahren seither kam es oft vor, dass die Sittenpolizei eine Wohnung stürmte, in der gefeiert wurde, egal ob es ein Kindergeburtstag war oder eine sonstige Familienfeier. Wehe, wenn Jugendliche feierten, sie wurden verhaftet und erst nach Peitschenhieben oder Geldstrafe freigelassen. Wobei nach den eigenen Bekundungen des Regimes die private Sphäre (Harim) im Islam heilig sein soll. Das öffentliche Leben ist stark eingeschränkt, Literatur, Film und Kunst unterliegen der Zensur, Zeitungen werden geschlossen. Wenn wir heute dennoch im Radio und Fernsehen Musik hören können und trotz großer Ein-schränkungen sogar Konzerte veranstaltet werden, wenn Frauen heute Sport treiben können und zu internationalen Wettkämpfen gehen, wenn Frauen farbig gekleidet und nur mit einem leichten Kopftuch bedeckt in den Straßen promenieren, verdanken wir all das dem kulturellen Kampf von mehreren Generationen junger Menschen. Viele von ihnen haben teuer dafür bezahlt: Mit Gefängnis, mit Verlust des Studien- oder Arbeitsplatzes, mit erzwungener Flucht aus dem Land – und nicht wenige sogar mit dem Leben. Macht das alles eine*n nicht wütend?“

Amsterdam Rainbow Dress Foto: Pinterest

Dies sind zwei Beispiele von „Nur“ Menschenrechtsverletzungen innerhalb der UN. Dieses Thema könnte ich auf alle 193 Mitgliedersstaaten ausweiten. Nun möchte ich aber zu dem eigentlichen Punkt kommen: die Verfolgungen von Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche Menschen – kurz LSBTI

Hasskriminalität

Um erstmal eine Einordnung zu diesem Thema zu schaffen, fange ich mit der Hasskriminalität an.
Die Hasskriminalität ist ein Oberbegriff für politisch motivierte Straftaten und umfasst Straftaten, die ebenso in der Allgemeinkriminalität begangen werden können, jedoch ideologisch motiviert sind. Das heißt, dass im Gegensatz zur Allgemeinkriminalität politisch motivierte Straftaten vor allem die demokratischen Grundwerte unseres Gemeinwesens und die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte bedrohen.

Das Opfer wird dabei stellvertretend für eine zugeschriebene Gruppe angegriffen, d.h. die Tat gilt eigentlich der ganzen Gruppe. Werden diese Taten öffentlich bekannt, schüchtert und verunsichert dies letztlich eine ganze Gruppe. Dazu zählen auch Taten, die nicht unmittelbar gegen eine Person, sondern im Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache verübt werden, z.B. Vandalismus und Sachbeschädigungen an einem Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen.

Erschreckende Zahlen an Übergriffe an LSBTI’s in Deutschland

Laut Bundesinnenministerium wurden für 2020 insgesamt 204 Straftaten dem zum 1. Januar 2020 neu eingerichteten Themenfeld „Geschlecht/Sexuelle Identität“ zugeordnet. Damit sind transphob motivierte Taten gemeint. Bei den dort registrierten 40 Gewaltdelikten handelte es sich in 35 Fällen um Körperverletzungen. Im Unterthemenfeld „Sexuelle Orientierung“ wurden insgesamt 578 Straftaten, davon 114 Gewaltdelikte, mit 109 Körperverletzungen registriert. Diese Taten gelten als homophob motiviert. 

Insgesamt wurden folglich 782 Straftaten von Hasskriminalität gegen LSBTI registriert, darunter 154 Gewalttaten (144 Körperverletzungen). Das ist ein Anstieg von 36% gegenüber 2019. Drei schwulenfeindlich motivierte Morde sind nicht in die Statistik eingegangen.

Laut der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der Abgeordneten Ulle Schauws (Bündnis 90/ Die Grünen) wurden 2021 dem Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ insgesamt 870 Fälle zugeordnet, davon 164 Gewaltdelikte.

Dem Unterthemenfeld „Geschlecht/sexuelle Identität“ 340 Fälle, davon 57 Gewalttaten. Aufgrund von Mehrfachnennungen können diese Zahlen nicht einfach addiert werden. So ergeben sich insgesamt 1.051 Straftaten im Bereich der Politisch-Motivierten Kriminalität Unterthemenfeld „Geschlecht/Sexuelle Identität“ UND/ODER „Sexuelle Orientierung“ registriert, davon sind 190 Gewalttaten.

In diesem Jahr gab es allein in Münster, Augsburg und Bremen drei brutale Übergriffe auf LSBTI’s. In Münster endet ein solcher Angriff auf einen Transmann tödlich. Malte C. hatte sich am Rande des CSD in Münster schützend vor eine Gruppe lesbischer Frauen gestellt, die von einem Mann bedrängt und beleidigt wurden. Dieser schlug daraufhin auf ihn ein, Malte C. schlug auf den Asphalt und erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Er starb nach sechs Tagen im Koma an seinen Verletzungen.

Nun ein Artikel vom Auswärtigen Amt vom 18. September 22 aus Buenos Aires

Dieses Kleid ist uns eine Nummer zu groß. Das liegt aber nicht an seinem Durchmesser von fast 16 Metern. Sondern: Das „Amsterdam Rainbow Dress“ steht für all die Länder, in denen LGBTQI+ mit Unterdrückung, Verhaftung, Folter und sogar der Todesstrafe rechnen müssen. Es besteht aus mehr als 70 Flaggen – symbolisch für die über 70 Länder, in denen es bis heute strafbar ist, LGBTQI+ zu sein. Das sind mehr als 70 Staaten, in denen eine freie Selbstentfaltung und geschlechtsunabhängige Liebe immer noch gesetzlich verboten sind.

Wir finden, das muss sich ändern. Passend dazu hat Deutschland gerade gemeinsam mit Mexiko den Co-Vorsitz der Equal Rights Coalition übernommen. Aus diesem Anlass „durften“ – wenn man das bei der Symbolik des Kleides überhaupt so sagen kann – unsere Kolleg*innen in Buenos Aires das Kleid vor Ort zeigen.

Wir hoffen, dass das Kleid möglichst bald noch viel bunter ist. Denn: Wenn die betreffenden Länder ihre diskriminierende LGBTQI+ – Gesetzgebung abschaffen, werden die Landesfahnen durch Regenbogenflaggen ersetzt.


Quelle:
– Auswärtiges Amt
– Bundesinnenministerium: Straf- und Gewalttaten im Bereich Hasskriminalität 2019 und 2020 (04.05.2021)
– Dr. phil. Ramona Lenz, medico international. 
– Dr. Soussan Sarkosh, Teheran
– Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)