Schlagwort-Archive: Bundeskriminalamt

Die AfD gilt offiziell als verfassungsfeindlich

Meine persönliche Meinung zu einer gesichert rechtsextrem eingestuften Partei


Am 2. Mai 2025 wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Da das Gutachten des Verfassungsschutz im Sinne der Demokratie, über Legislative, Exekutive und Judikative Grundprinzipien läuft, wird es noch Zeit brauchen, bis über eine Klage der AfD entschieden ist. Solange ruht die Einstufung des Verfassungsschutzes.

Man muss nicht unbedingt beim Verfassungsschutz arbeiten oder deren 1008 seitiges Gutachten lesen, um zu erkennen, wie rechtsradikal die AfD ist.
Es reichen die stündlichen Postings auf allen sozialen Netzwerken, deren eigene Wahlplakate und natürlich die öffentlichen Äußerungen der AfD „Politiker:innen“.

Man beachte diese Zeichnungen. Die AfD zeigt öffentlich auf Wahlplakate Verfassungsfeindliche Symbole

Im Jahr 2026 werden im März in den Bundesländern:
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz der Landtag gewählt.
In Bayern und Hessen sind es Kommunalwahlen.

Im September wird in den Bundesländern
Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern der Landtag gewählt.
In Niedersachsen sind es Kommunalwahlen und in Berlin die Wahl zum Abgeordnetenhaus.

So sieht die Wählerschaft der AfD aus. Sie haben keine Bildung und keine Intelligenz



Man kann mit der aktuellen Politik unzufrieden sein. Dies ist jedem sein Recht. Dafür gibt es eben demokratiefeindliche Wahlen.
Wenn man aber auf Schlagzeilen à la BILD Niveau, Nius als sachlichen journalismus und Tik Tok, Facebook und Co. als Quelle seines „Wissens“ annimmt, sollte und dürfte an einem demokratischen Prozess nicht teilnehmen!

Diese Parteien stehen in Rheinland-Pfalz zur Wahl für den Landtag


Es stehen zu den einzelnen Bundesländern mehr als genügend Partien zur Auswahl.
In Rheinland-Pfalz sind es zum Beispiel
– SPD
– CDU
– Grüne
– FDP
– Freie Wähler
– Linke
– Tierschutzpartei
– VOLT
– ödp
– BSW
– PdH
-AfD

In Mecklenburg-Vorpommern sind auch Parteien wie zum Beispiel:
– Volt
– Freie Wähler
-Tierschutzpartei
– Bündnis Deutschland
-die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
zur Wahl. Also kann niemand sagen, es gäbe keine Alternative.

Wer eine gesicherte rechtspopulistische Partei wählt, sollte sich im klaren sein, was er oder sie tut! Ein Blick in die Geschichtsbücher reicht völlig aus, um zu sehen, wie es 1933 angefangen hat.
Wollt ihr tatsächlich in die Zeit der NSDAP zurück, nur weil euch Windkraftanlagen, E-Autos oder Gender stört?
Wie verblendet muss man sein, um die Nähe der AfD zu Russland, Spionage Vorwürfe für Russland und China oder die aktuelle Trump Politik nicht zu begreifen?


Nachfolgend habe ich 20 sachliche und gut belegbare Gründe aufgeführt, für was die AFD in Wahrheit steht. Und kommt mir nicht mit dem Spruch: „Die AfD ist die Partei des kleinen Mannes“. Die AfD benutzt euch als Steigbügel für ihre Demontage der Demokratie, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Menschenrechte.

1. Rechtsextreme Einstufung:

Teile der AfD gelten laut Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem (z. B. der frühere „Flügel“).

2. Demokratiefeindliche Tendenzen:

Führende AfD-Politiker stellen Gewaltenteilung, Pressefreiheit und Verfassungsgerichtsbarkeit infrage.

3. Relativierung des Nationalsozialismus:

Mehrfach wurden NS-Verbrechen verharmlost oder „Erinnerungskultur“ diffamiert.

4. Ausgrenzende Rhetorik:

Pauschale Abwertung von Migranten, Muslimen und Minderheiten schürt gesellschaftliche Spaltung.

5. Unklare Distanz zu Neonazis:

Immer wieder personelle und ideologische Überschneidungen mit rechtsextremen Milieus.

6. EU-Austrittsfantasien:

Forderungen nach „Dexit“ würden Wirtschaft, Handel und Arbeitsplätze massiv schädigen.

7. Wirtschaftlich widersprüchlich:

Verspricht Entlastungen ohne solide Gegenfinanzierung; Konzepte gelten als unrealistisch.

8. Sozialpolitisch unsozial:

Positionen zu Rente, Pflege und Bürgergeld würden vor allem Schwächere treffen.

9. Klimawandelleugnung:

Wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse werden relativiert oder bestritten.

10. Energiepolitische Rückwärtsrolle:

Ablehnung Erneuerbarer, Verklärung fossiler Abhängigkeiten.

11. Russland-Nähe:

Verständnis oder Relativierung autoritärer Politik untergräbt europäische Sicherheitsinteressen.

12. Außenpolitische Isolation:

Nationalistische Linie schwächt Deutschlands Einfluss in NATO und EU.

13. Angriff auf Medien:

Diffamierung unabhängiger Presse fördert Misstrauen und Desinformation.

14. Kein konstruktiver Politikstil:

Fokus auf Empörung statt auf umsetzbare Lösungen.

15. Interne Zerstrittenheit:

Häufige Flügelkämpfe, Parteiaustritte und Skandale.

16. Gefahr für Rechtsstaatlichkeit:

Forderungen nach politischer Kontrolle von Gerichten und Behörden.

17. Standortschädlich:

Unsicherheit für Investitionen, Fachkräfteabwanderung droht.

18. Vereinfachende Schuldzuweisungen:

Komplexe Probleme werden auf Sündenböcke reduziert.

19. Widerspruch zu christlich-humanistischen Werten:

Menschenwürde und Solidarität werden relativiert.

20. Hoher gesellschaftlicher Preis:

Polarisierung, Vertrauensverlust und Radikalisierung statt Zusammenhalt.

Der Baader-Meinhof Prozess in Kaiserslautern

Wie komme ich auf dieses Thema?
Meinen 47. Geburtstag feierte ich in Kaiserslautern in der Kartoffelhalle. Bis zu diesem Zeitpunkt sagte mir dies überhaupt nichts.
An jenem Nachmittag wurde mir die Historie dieses Gebäude sehr genau erklärt.
Ich fingen mit den Ergebnisse der Entführung der Lufthansa Maschine „Landshut“ nach Mogadischu den Terror an zu begreifen.

Nun folgt ein Artikel aus dem Spiegel vom 5. Juni 1977

Mit Augenmaß bewältigte das Schwurgericht in Kaiserslautern einen zweiten Baader-Meinhof-Prozeß — anders als in Stammheim — ohne Einbußen für Justiz und Rechtsstaat.

Besorgt erkundigte sich 1974 Helmut Kohl, damals Ministerpräsident in Rheinland-Pfalz, nach den Qualitäten eines Richters namens Adolf Stiefenhöfer. Kohl in einer Kabinettssitzung: »Was ist denn das für einer?« Justizminister Otto Theisen beschied ihn knapp: »Ein ganz normaler.«

Zunächst blieb die Skepsis, wenn unter Kollegen sein Name fiel. Stiefenhöfer, 48, früher Amtsrichter in Rockenhausen, dann Richter am Landgericht in Kaiserslautern, las eigens Werke von Theodor Adorno, übte sich in Psycho-Training und paukte linke Termini, um als Landrichter seine größte Aufgabe zu bestehen: parallel zu dem Mammutprozeß in Stuttgart-Stammheim über drei andere Mitglieder der »Roten Armee Fraktion« (RAF) zu Gericht zu sitzen.

Am Donnerstag letzter Woche, es war der 131. Verhandlungstag, schloß Stiefenhöfer im »Kleinen Baader-Meinhof-Prozeß« („Saarbrücker Zeitung“) in Kaiserslautern die Akten. Es war ein Verfahren ohne dramatische Zuspitzungen, ohne interne Justizskandale, ohne Spektakel mit prominenten Zeugen und meist vor mäßig gefüllten Zuhörerbänken.

Doch gerade weil das Verfahren im Pfälzer Hinterland so wenig Brisantes bot für Beobachter wie Beteiligte und immer Gefahr lief, im Schatten von Stammheim zur Nebensache zu geraten, kam der Rechtsstaat — anders als im Stuttgarter Hauptprozeß hier ohne Schrammen davon.

Stiefenhöfer bewies seine richterliche Souveränität auch darin, daß er in heiklen Augenblicken nicht wie sein Kollege Prinzing überflüssige und der Wahrheitsfindung abträgliche Konfrontationen mit den Verfahrensbeteiligten heraufbeschwor, sondern durch geschickte Nachgiebigkeit im Detail für ein moderates Verhandlungsklima sorgte. Er blockte jeden Eklat und jeden Ruch von Manipulation von vornherein ab.

Zu lebenslanger Haft verurteilt wurden die Terroristen Klaus Jünschke, 29, und Manfred Grashof, 30, unter anderem wegen Mordes und schweren Raubs. Der dritte Angeklagte, Wolfgang Grundmann, 29, seit Oktober auf freiem Fuß, kam wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung mit vier Jahren Freiheitsstrafe davon. Er erhält, weil er bis dahin schon viereinhalb Jahre in Untersuchungshaft gesessen hatte, voraussichtlich für ein halbes Jahr sogar Haftentschädigung. Am 22. Dezember 1971 gegen 8.10 Uhr hatten sechs Terroristen — bei letztlich ungeklärter Tatbeteiligung nach Ansicht der Ermittler auch Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe — in der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank zu Kaiserslautern 133 986 Mark erbeutet; im Kugelhagel der Räuber starb der Polizist Herbert Schoner.



Acht Wochen später stürmten sechs maskierte BM-Terroristen in die Bayerische Hypo-Bank in Ludwigshafen, schrien »Ihr Schweine, Säue, Drecksäue« und sackten 285 740,32 Mark ein. Mitte Mai 1972 legte ein RAF-Kommando Bomben im US-Hauptquartier in Frankfurt (ein Toter, elf Verletzte), und in Hamburg war im März der Kriminalhauptkommissar Hans Eckhardt an einer Terroristen-Kugel gestorben. Er hatte den RAF-Mitgliedern Grashof und Grundmann in einer konspirativen Wohnung aufgelauert.

Allein der Mord von Grashof an Eckhardt wurde in Kaiserslautern mit exakten Zeugenaussagen bewiesen. In anderen Punkten war die Beweisführung schwieriger. So wurde Jünschke wegen Mordes, Grashof wegen Beihilfe zum Mord an dem Polizisten Schoner verurteilt. Beide hatten am Tatort Kaiserslautern keine Spuren hinterlassen, und kein Zeuge konnte vor Gericht ihre direkte Tatbeteiligung bestätigen.

Die Tatsache, daß Jünschke nach Zeugenaussagen drei Wochen vor dem Überfall eine Reihe von Straßenzügen rund um die Bank photographiert, am Vortag den späteren Fluchtweg erkundet und seine Fingerabdrücke in einer konspirativen Wohnung hinterlassen hatte, wertete das Schwurgericht als ausreichenden Beweis, daß der frühere Psychologie-Student »auch in der Bank weilte und eine Rolle spielte, die mit dem Fluchtweg zusammenhing«. Grashofs Beihilfe sah das Gericht als erwiesen an, weil er zwei Wochen vor den« Überfall in der Buchhandlung Senftleben einen Stadtplan von Kaiserslautern gekauft hatte und von einer Verkäuferin dabei beobachtet worden war.

Für die These der Ankläger, wonach der dritte Angeklagte, Grundmann, unter den Geldräubern in Ludwigshafen war, fand das Gericht keinen ausreichenden Beweis. So blieb von der Anklage gegen Grundmann nur die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und unerlaubter Waffenbesitz übrig.

Denn »Kronzeuge« Gerhard Müller hatte Grundmann zwar belastet, sich dabei jedoch in Widersprüche verwickelt. Er fand in Kaiserslautern. auch dies durchaus anders als in Stammheim, wenig Glauben. Stiefenhöfer: »Seine Angaben müssen mit größter Vorsicht behandelt werden.«

Eine Behauptung von Müller, der, so Stiefenhöfer, auch in Stammheim gelegentlich die »bewußte Unwahrheit« gesagt hatte, diente dem Gericht andererseits sogar zur Entlastung Jünschkes im Frankfurter Sprengstoff-Fall. Obwohl ein Zeuge den Angeklagten am Tatort gesehen haben will, mochte das Schwurgericht »Müllers Eindruck, Jünschke sei hier in keiner Weise beteiligt gewesen, nicht ausschließen«.

Der Freispruch in diesem Punkt überraschte allerdings ebenso wie die Überzeugung des Gerichts, Jünschke sei als Mittäter in Kaiserslautern überrührt. Prompt kündigten auch die Pflichtverteidiger Revision dagegen an.

Neunzig Polizisten, die zum Schutz der als Verhandlungssaal umgebauten Kartoffelhalle abgeordnet worden waren, begannen nach der dreistündigen Urteilsverkündung, die Gitter, Monitore und den Stacheldraht wieder abzubauen — seit Prozeßbeginn vor 21 Monaten gab es für die Bewacher keinen einzigen Zwischenfall.

War der kleine BM-Prozeß im Schatten des Stuttgarter Monsterverfahrens — wegen des doppelten Aufwands, doppelter Kosten und des von Anfang an einkalkulierten Risikos unterschiedlicher Bewertungen — Beamten der rheinland-pfälzischen Justiz und des Bundeskriminalamtes zunächst noch als »der reinste Quatsch« erschienen, so bewerten sie ihn heute hoch.

Der Kaiserslauterer Prozeß belegt, daß es sich auch gegenüber Staatsfeinden von BM-Zuschnitt noch immer unvoreingenommen, ausgewogen und differenziert judizieren läßt. Nicht nur die Überlegenheit Stiefenhöfers, seine Flexibilität in Verfahrensfragen, nicht nur die Anwälte, die in Kaiserslautern kaum Anlaß zu vordergründigem Wirbel fanden — auch die Mainzer CDU-Landesregierung tat das Ihre zu einem korrekten Verfahren: Ein Abhör-Skandal wie in Stammheim blieb dem Prozeß in der Provinz erspart.

Als sich Justiz- und Innenministerium in Mainz vor die Frage gestellt sahen, ob sie — parallel zu dem Beschluß der Stuttgarter Minister Schiess und Bender — auch bei Grashof und Jünschke in der Vollzugsanstalt Zweibrücken Verteidigergespräche belauschen sollten, fiel die Entscheidung in den beiden Mainzer Chefetagen negativ aus: »aus verfassungsrechtlichen Gründen«.

Quelle: Der Spiegel vom 05.06.1977